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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »U.S. Electoral Office« (21. Juni 2011, 20:53)
Aber Madam Justice, das ist doch gar nicht wahr. Sie dürfen sich gerne wählen lassen, daraus ergibt sich noch keine Rechtsfolge. Sie dürfen sogar nach erfolgter Wahl den Amtseid des Gouverneurs ablegen und das Amt damit übernehmen; das verbietet Ihnen doch niemand.
Der Governor IST die personifizierte Exekutive, weswegen die Kollegin auch nicht Kandidieren möchte, sonst müsste sie nämlich ihren Sitz an der Richterbank räumen.Und der Gouverneur wird formal nicht zur Exekutive des Bundesstaates gezählt? Oder wie darf man diese juristisch-politische Plauderei verstehen?
So ähnlich hatte ich mir das eigentlich auch vorgestellt. Danke für die konkrete Information, Former Chief Justice Finnegan. Nun ist mir allerdings auch gerade klar geworden, wie Attorney General Marani seine Formulierung "Aber nein, es verbietet Ihnen niemand..." gemeint hat. Entweder nur ein die missverständliche Formulierung nutzender Witz oder ein Versuch, Maam Arroyo aus dem Richterinnenamt zu komplimentieren.Der Governor IST die personifizierte Exekutive, weswegen die Kollegin auch nicht Kandidieren möchte, sonst müsste sie nämlich ihren Sitz an der Richterbank räumen.
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