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George W. Hayes

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1

Mittwoch, 26. September 2007, 14:52

BA 2007/09/005 National Intelligence Act

The United States of Astor
President of Congress

Astoria City, 26th of September 2007



Right Hounorable Members of Congress,

der Senator of New Alcantra, Mr. Ulysses S. Finnegan jr., bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Sonntag, den 30.08.2007 - 15 Uhr!

gez.
George W. Hayes
President of Congress



National Intelligence Act


Article I -Fundamentals

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen über den National Intelligence Council und den National Intelligence Service.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑNational Intelligence Act".

Section 2 -Confidentiality
(a) Sämtliche Angelegenheit der nationalen Sicherheit und der Informationsgewinnung, welche diesem Gesetz unterliegen, sind vertraulich.
(b) Befasst sich der Kongress mit Angelegenheiten, welche unter dieses Gesetz fallen oder eine unter dieses Gesetz fallende Behörde oder Einrichtung betreffen, so darf diese Befassung nur in geheimer Sitzung erfolgen. Die Ergebnisse und Erkenntnisse solcher Befassungen müssen vertraulich behandelt werden.
(c) Die Veröffentlichung von Informationen oder die Freigabe von Dokumenten nach Subsection (a) oder im Rahmen der Befassung nach Subsection (b) darf nur mit der Ermächtigung des Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgen.
(d) Über laufende Operationen und Missionen sowie über Informationen, deren Bekannt werden die Arbeit der Geheimdienst erschweren oder gefährden würden, dürfen beteiligte Personen lediglich mit der Ermächtigung des Präsidenten Aussagen machen, entsprechende Dokumente dürfen nur mit seiner Ermächtigung freigegeben werden.


Article II -National Intelligence Council

Section 1 -Organisation
(a) Das National Intelligence Council ist eine Abteilung des Executive Office of the President.
(b) Die offizielle Abkürzung des National Intelligence Council lautet ÑNIC".
(c) Dem NIC ist ein Stab von Mitarbeitern zugeordnet, welche durch Abordnungen der Mitgliedsdienste des NIC gebildet wird. Mitarbeiter des Stabes des NCI unterstehen während der Zeit ihrer Abordnung an den NIC neben dem Director of National Intelligence lediglich dem Präsidenten.

Section 2 -Functions
(a) Der National Intelligence Council ist das oberste Beratungsgremium des Präsidenten der Vereinigten Staaten in sämtlichen Fragen der Nationalen Sicherheit und der Geheimdienste.
(b) Er koordiniert die Arbeit der entsprechenden Behörden der Vereinigten Staaten, welche die Intelligence Community bilden.
(c) Er ermittelt potenzielle Bedrohungen für die nationale Sicherheit und erarbeitet Vorschläge für ihre Behebung.

Section 3 -Constitution
(a) Dem NIC gehören die Leiter der folgenden Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten an:
a) Director of the Central Intelligence Service
b) Director of the Federal Bureau of Intelligence
c) Director of the National Observation Bureau
d) General Commander of the Military Intelligence
(b) Ständige Mitglieder sind zudem:
a) der Präsident der Vereinigten Staaten
b) der Vizepräsident der Vereinigten Staaten
c) der Secretary of Intelligence Affairs
(c) Der Director of the Central Intelligence Service übernimmt als Director of National Intelligence die Koordination der Arbeit des NIC.
(d) Die Behörden, deren Leiter in Subsection (a) aufgeführt sind, bilden die National Intelligence Community.

Section 4 -Privacy
(a) Sämtliche Angelegenheiten des NIC unterliegen der Geheimhaltung. Sie sind als Staatsgeheimnisse zu betrachten.
(b) Die Mitglieder des NIC sind zum Stillschweigen über sämtliche Informationen, Daten und Tatsachen, welche ihnen aufgrund ihrer Funktion als Mitglieder des NIC zur Kenntnis gelangen, verpflichtet.
(c) Die Veröffentlichung von Informationen, Daten, Tatsachen und Dokumenten des NIC kann nicht ohne Ermächtigung des Präsidenten erfolgen.

Section 5 -National Intelligence Directives
(a) Zur Koordination der Arbeit der Intelligence Community ist der National Intelligence Council im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben und Anweisungen berechtigt, National Intelligence Directives (NID) für die Arbeit der Behörden zu erlassen.
(b) NIDs unterliegen der Geheimhaltung. Sie binden die Behörden der Intelligence Community in ihrer Arbeit unmittelbar.
(c) NIDs binden ebenfalls andere Behörden der Vereinigten Staaten, sofern diese mit Angelegenheiten im Bereich des NIC konfrontiert sind. Ihnen sind die notwendigen Direktiven im erforderlichen Rahmen zur Kenntnis zu bringen.


Article III -Central Intelligence Service

Section 1 -The Central Intelligence Service
(a) Der Central Intelligence Service (CIS) ist eine zivile Behörde der Regierung der Vereinigten Staaten.
(b) Sein Sitz liegt im gemeindefreien Gebiet Eaglefort, El Conjunto County, New Alcantara.
(c) Der Central Intelligence Service ist Behörde im Geschäftsbereich des Department of Intelligence Affairs. Operativ ist der CIS lediglich dem National Intelligence Council nachgeordnet.

Section 2 -Duties and responsibilities of the CIS
(a) Aufgabe des CIS ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Vereinigten Staaten.
(b) Die Erfüllung der Hauptaufgabe nach Subsection (a) erfolgt vorrangig durch das Beschaffen von Informationen mittels Methoden der Human Intelligence, durch Informationsbeschaffung im Ausland zur Vorbeugung von Angriffen auf die Vereinigten Staaten, durch Abwehr terroristischer Aktivitäten durch vorbeugende Aufklärungsmissionen sowie durch Abwehr ausländischer Spionage.
(c) Zudem ist die der Central Intelligence Service für die Zusammentragung und Auswertung aller gesammelten Informationen der astorischen Geheimdienstbehörden und anderer Behörden und die Berichterstattung der zusammengetragenen Informationen an die zuständigen Regierungsstellen zuständig.

Section 3 -Leadership of the CIS
(a) Die Leitung des CIS erfolgt durch den Director of the Central Intelligence Service (D/CIS).
(b) Dem Director steht ein Deputy Director of the Central Intelligence Service (DD/CIS) als Stellvertreter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Seite.
(c) Jedem Directorate des CIS steht ein Associate Director vor. Officies werden durch Amtsträger geleitet, welche in jeder Hinsicht einem Associate Director gleichgestellt sind.
(d) Der Director wird durch den Präsidenten ernannt und entlassen. Der Deputy Director wird auf Vorschlag des Directors durch den Präsidenten ernannt und entlassen. Die Associate Directors werden auf Vorschlag des Directors durch den Secretary of Intelligence Affairs ernannt und entlassen.
(e) Nicht mehr als die Hälfte der Führungspositionen des CIS dürfen mit Angehörigen des Militärs besetzt werden. Lediglich der Director oder der Deputy Director darf ein Angehöriger der Streitkräfte sein, niemals beide Amtsträger zur gleichen Zeit.

Section 4 -Directorates and Offices of the CIS
(a) Das Directorate of Intelligence (DI) übernimmt die Auswertung und Aufbereitung der durch die Dienste der Intelligence Community gesammelten Informationen. Es wird durch den Associate Director of Intelligence (AD/Int) geleitet.
(b) Das Directorate of Operations (DO) ist zuständig für verdeckte Operationen, die Informationsgewinnung mittels menschlicher Quellen und die Terrorabwehr. Es wird durch den Associate Director of Operations (AD/Op) geleitet.
(c) Das Directorate of Technology (DT) entwickelt neue Methoden zur effektiveren Informationsgewinnung und sorgt für ihre technische Realisierung. Es wird durch den Associate Director of Technology (AD/Tech) geleitet.
(d) Das Directorate of Support (DS) übernimmt die Erbringung aller für die Arbeit des CIS notwendigen Maßnahmen, vorrangig der Verwaltung des CIS, der Gewährleistung der Sicherheit und der Regelung der finanziellen Angelegenheiten des CIS. Es wird durch den Associate Director of Support (AD/Sup) geleitet.
(e) Das Office of the Inspector General (OGI) sorgt für die Effizienz, Effektivität und Korrektheit in der Verwaltung von Angelegenheiten des CIS. Das OGI ist unabhängig von sämtlichen anderen Teilen des CIS. Es wird durch den Inspector General (IG/CIS) geleitet, welcher direkt dem D/CIS berichtet.
(f) Das Directorate of Public Affairs (DPA) ist für sämtliche Angelegenheiten im Bezug auf Kommunikation und Medien zuständig. Es wird durch den Associate Director of Public Affairs (AD/PA) geleitet.

Section 5 -Employees of the CIS
(a) Der CIS beschäftigt die zur Erledigung seiner Arbeiten notwendige Anzahl an Mitarbeitern. Sie sind nach den Gesichtspunkten der Geeignetheit und der Sicherheit auszuwählen.
(b) Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über den Inhalt ihrer Arbeit verpflichtet. Mitarbeitern der CIS können, wenn dies als notwendig erachtet wird, auf Anweisung des D/CIS mit der Genehmigung des Secretary of Intelligence Affairs formell als Mitarbeiter anderer Institutionen der Vereinigten Staaten geführt werden.
(c) Sie sind, sofern dies erforderlich ist, zur Führung und zum Einsatz von Schusswaffen berechtigt.
(d) Mitarbeitern der CIS kann, sofern sie eine Tätigkeit im Rahmen der Wahrung der Sicherheit des CIS im DS oder im Rahmen der Spionageabwehr im DO ausführen, durch Anweisung des D/CIS der Status eines United States Special Agents mit sämtlichen einem Special Agent zukommenden polizeilichen Befugnissen verliehen werden. Die für Special Agents vorgesehenen Regelungen und Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn CIS Special Agents nicht in ihrer Funktion als Special Agent agieren.


Article IV -National Observation Bureau

Section 1 -The National Observation Bureau
(a) Das National Observation Bureau (NOB) ist eine zivile Behörde der Vereinigten Staaten.
(b) Sein Sitz liegt in Astoria City, Astoria State.
(c) Das NOB ist dem Department of Intelligence Affairs nachgeordnet. Er berichtet dem Central Intelligence Service und dem National Intelligence Council.

Section 2 -Duties and responsibilities of the NOB
(a) Aufgabe des NOB ist die Überwachung, Entschlüsselung und Auswertung elektronischer Kommunikationsdaten weltweit.
(b) Zudem ist die das NOB für die Überwachung und Auswertung der Fernmeldeaufklärung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zuständig.
(c) Ferner obliegt dem NOB die Überwachung und Kontrolle der Nationalen Kommunikationssysteme, um schädliche Einwirkungen und Angriffe auf diesen Abzuwehren.

Section 3 -Leadership
(a) Das NOB wird durch einen Director of the National Observation Bureau geführt.
(b) Ihm steht ein Deputy Director of the National Observation Bureau zur Seite.
(c) Der Director wird durch den Präsidenten auf Vorschlag des Secretary of Intelligence Affairs ernannt und entlassen, der Deputy Director wird durch den Secretary of Intelligence Affairs auf Vorschlag des Directors ernannt und entlassen.


Article V -End notes

Section 1 -Entry into force
(a) Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (26. September 2007, 15:01)


2

Mittwoch, 26. September 2007, 17:55

Mr. Finnegan, Art. IV Sec. 2 a) & c) sprechen von der Überwachung der Fernmeldenetze sowohl im In-, als auch im Ausland. Vor allem bei a) fehlt mir eine Klausel zur Eingrenzung der Arbeit der NOB. Es ist zum Beispiel nicht geklärt, welche Daten ausgewertet, und welche daraus erhaltene Erkenntnisse auch verwendet werden dürfen. Ich sehe da die Möglichkeit, dass beispielsweise die Internetkommunikationsdaten eines Mitbürgers aus AS von der NOB praktisch beliebig abgehört und verwendet werden können. Dies kann in gewissen Fällen im Konflikt mit Const. Sec. 7 (3) stehen. Hier müssen also genauere Regelungen gefunden werden.

Es ist auch nicht die Verwendung an sich begrenzt worden. Firmengeheimnisse, die auf diese Weise abgehört werden könnten, bedürfen zum Beispiel besonderen Schutz, damit für astorische Unternehmen keine wirtschaftliche Probleme entstehen können. Dieser Punkt bedarf wahrscheinlich keinen extra Punkt in diesem Gesetz, sollte aber von den Verantwortlichen beachtet werden.
Nico Hamann
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3

Mittwoch, 26. September 2007, 18:13

Mr. Speaker,

Zitat

Original von Nico Hamann
Mr. Finnegan, Art. IV Sec. 2 a) & c) sprechen von der Überwachung der Fernmeldenetze sowohl im In-, als auch im Ausland. Vor allem bei a) fehlt mir eine Klausel zur Eingrenzung der Arbeit der NOB. Es ist zum Beispiel nicht geklärt, welche Daten ausgewertet, und welche daraus erhaltene Erkenntnisse auch verwendet werden dürfen. Ich sehe da die Möglichkeit, dass beispielsweise die Internetkommunikationsdaten eines Mitbürgers aus AS von der NOB praktisch beliebig abgehört und verwendet werden können. Dies kann in gewissen Fällen im Konflikt mit Const. Sec. 7 (3) stehen. Hier müssen also genauere Regelungen gefunden werden.

Dieser Einwand ist berechtigt. Es geht zwar aus dem Gesetz eindeutig hervor, dass die Aufgaben der Geheimdienste natürlich nur die Wahrung der nationalen Sicherheit und der Interessen der Vereinigten Staaten sein dürfen, aber ein Konkretisierung dieser Aufgaben scheinen in der Tat sinnvoll zu sein.

Ich schlage daher vor, besagter Sec. 2 eine weitere Subsection hinzuzufügen, die wie folgt lautet:
(d) Die Speicherung, Auswertung und weitere Verwendung von Informationen, welche durch Maßnahmen nach den Subsections (a) und (b) gewonnen wurden, ist nur zulässig, wenn die Informationen Erkenntnisse bringen, welche in Verbindung mit einer Gefährdung der Nationalen Sicherheit stehen könnten. Sobald feststeht, dass ein solcher Verdacht unbegründet ist, sind die entsprechenden Daten umgehend zu vernichten und dürfen nicht weiter verwendet werden.

Zitat

Es ist auch nicht die Verwendung an sich begrenzt worden. Firmengeheimnisse, die auf diese Weise abgehört werden könnten, bedürfen zum Beispiel besonderen Schutz, damit für astorische Unternehmen keine wirtschaftliche Probleme entstehen können. Dieser Punkt bedarf wahrscheinlich keinen extra Punkt in diesem Gesetz, sollte aber von den Verantwortlichen beachtet werden.

Dies ist korrekt, allerdings gebe ich zu bedenken, was ganz allgemein für die Erkenntnisse der Geheimdienste gemäß diesem Gesetz gilt: Sie sind ja sowieso geheim und dürfen nur in Ausnahmefällen mit einer Sondergenehmigung des Präsidenten veröffentlicht werden, eine Weitergabe von Daten erscheint mir deswegen eher unwahrscheinlich, das wäre ja schließlich Geheimnisverrat.
Ulysses S. Finnegan jr.

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4

Mittwoch, 26. September 2007, 20:49

Da dieses Gesetz in Abstimmung mit meinem Department entworfen wurde, stehe ich voll hinter diesem Entwurf und unterstütze ihn voll und ganz. Auch den Vorschlag zur Anpassung des Senatoren Finnegan trage ich gern mit.

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Steve McQueen

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5

Mittwoch, 26. September 2007, 20:52

Eine Frage: Der Kopf des Military Intelligence untersteht also dann direkt dem Präsidenten, aber die Streitkräfte profitieren immernoch von dessen Erkenntnissen?
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

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6

Mittwoch, 26. September 2007, 20:56

Zitat

Original von Steve McQueen
Eine Frage: Der Kopf des Military Intelligence untersteht also dann direkt dem Präsidenten, aber die Streitkräfte profitieren immernoch von dessen Erkenntnissen?


Er führt den Militärischen Geheimdienst... selbstverständlich profitieren die Streitkräfte davon.

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Mittwoch, 26. September 2007, 21:21

Korrekt. Der MI bildetet einen Teil der Intelligence Community, was heißt, dass im Sinne der Nationalen Sicherheit auch seine Ergebnisse direkt sämtlichen anderen Geheimdiensten und dem Präsidenten zur Verfügung stehen.

Aber das heißt natürlich nicht, dass der MI als Teil des Militärs nicht seine Aufgaben für die Streitkräfte erfüllen sollte, denn dafür ist er ja primär da - er ist ja auch ein Teil der Streitkräfte. Und da der MI ja auch eine Doppelrolle hat, wurde er absichtlich in diesem Gesetz nicht berücksichtigt.
Ulysses S. Finnegan jr.

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8

Donnerstag, 27. September 2007, 01:31

Schafft dies auch gleichzeitig eine Kontrollinstanz, damit der SecDef den MI nicht mehr missbraucht?
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Donnerstag, 27. September 2007, 02:28

Nun, in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Stellen sollte in nächster Zeit in jedem Falle noch ein Gesetz ausgearbeitet werden, welches genaue Regelungen zum MI trifft.
Aber in jedem Falle ist jetzt auch eindeutig festgelegt, dass der MI ebenfalls direkt dem NIC und damit mittelbar dem Präsidenten bericht erstattet, wodurch natürlich die Verfügungsbefugnis des SecDef eingeschränkt wird - ebenso wie ich davon ausgehe, dass der NIC entsprechende Direktiven festlegen wird, die ebenfalls eingrenzend wirken.

Und ansonsten ist ja durch dieses Gesetz auch festgelegt, dass der Kongress ein Kontrollrecht hat - was selbstverständlich auch im Bereich des MI gilt.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Donnerstag, 27. September 2007, 18:56

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Und ansonsten ist ja durch dieses Gesetz auch festgelegt, dass der Kongress ein Kontrollrecht hat - was selbstverständlich auch im Bereich des MI gilt.


Ich mag es übersehen haben, aber eine solche Klausel habe ich in diesem Entwurf nicht entdecken können. Oder soll das in das von Ihnen angesprochene Gesetz zum MI enthalten sein?
Nico Hamann
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Donnerstag, 27. September 2007, 23:19

Das Kontrollrecht des Kongresses besteht für die Geheimdienste wie für jede andere Bundesbehörde - das steht schließlich für Ministerien ebenfalls nicht im Federal Administration Act. Trotzdem läd der Kongress in bestimmten Fällen trotzdem die Secretarys zu einem Hearing - er übt seine Kontrollfunktion aus. Deswegen halte ich eine Aufnahme eines solchen Passus für überflüssig, denn wenn wir es hier ausdrücklich aufnehmen, könnte man im Umkehrschluss fragen, ob es dann bei anderen Bundesbehörden, wo es nicht ausdrücklich erwähnt ist, nicht gilt - was natürlich Unfug ist, aber Diskussionen auslösen könnte, die ich gerne vermeiden würde.
Ulysses S. Finnegan jr.

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12

Sonntag, 30. September 2007, 19:54


The United States of Astor
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Right Honourable Member of Congress,

die Aussprache ist beendet.

Die Abstimmungen werden eingeleitet.


gez.
Alricio Scriptatore
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