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George W. Hayes

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1

Sonntag, 7. Oktober 2007, 14:33

BA 2007/10/001 Senate Hearings Procedure Bill


The United States of Astor
President of Congress

Astoria City, 7th of October 2007



Right Hounorable Members of Congress,

der Senator of Hybertina, Mr. Alricio Scriptatore, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Donnerstag, den 11.10.2007 - 15 Uhr!

gez.
George W. Hayes
President of Congress




Senate Hearings Procedure Bill

Article I -Fundamentals

Section 1 - Area of Application and Short Title
(a) Das vorliegende Gesetz regelt die Prozedur der Senatsanhörungen im Verlauf der Ernennung neuer Leiter der Obersten Bundesbehörden (Secretaries).
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als ÑSenate Hearings Procedure Act".


Article II -Advice and Consent of the Senate

Section 1 -Principle of Advice and Consent of the Senate
(a) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden werden gemäß den Gesetzen durch den Präsidenten nach Beratung und Bestätigung durch den Senat der Vereinigten Staaten ernannt.

Section 2 -Nommination of Candidates and senatorial Hearings
(a) Nachdem der Präsident einen Kandidaten nominiert hat und der Vorschlag dem Senat mitgeteilt wurde, wird im Senat eine Anhörung des betreffenden Kandidaten durchgeführt.
(b) Die Senatoren dürfen dem Kandidaten eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen, um ihn auf seine fachliche Kompetenz und Eignung für das Amt zu prüfen.
(c) Der Kandidat hat die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Er ist zu Beginn des Hearings zu vereidigen:
ÑIch schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Gottesbezug kann entfallen.

Section 3 -Length of Hearings
(a) Eine Anhörung dauert mindestens 48 Stunden.
(b) Werden innerhalb der ersten 48 Stunden keine Fragen gestellt, erklären die Senatoren lediglich, keine Fragen an den Kandidaten zu haben, so endet das Hearing nach diesem Zeitraum.
(c) ƒußern die Senatoren Fragen an den Kandidaten, so verlängert sich das Hearing automatisch mindestens um weitere 72 Stunden nach den Bestimmungen der Subsection d.
(d) Geht der Kandidat bereits innerhalb der 48 Stunden-Frist auf die Fragen ein, so schließt sich die 72-Stunden-Frist direkt an die 48 Stunden Frist an. ƒußert er sich zu den Fragen erst nach Ablauf der 48-Stunden-Frist, so beginnt die weitere 72-Stunden-Frist erst mit dem Zeitpunkt, wo der Kandidat sich zum ersten Mal auf die Fragen eingelassen hat.
(e) Endet die Anhörung, bevor der Kandidat sämtliche Fragen beantwortet hat, so ist durch den Vorsitzenden auf eine zeitnahe Beantwortung der noch offenen Fragen zu drängen. Erst wenn diese Fragen ordnungsgemäß beantwortet sind, kann die Anhörung beendet und die Abstimmung über die Bestätigung eingeleitet werden.

Section 4 -Consent of the Senate
(a) Nach dem Ende der Anhörung entscheidet der Senat durch Abstimmung über die Bestätigung des Kandidaten.
(b) Die Bestätigung ist erteilt, wenn der Kandidat die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, sofern keine anderen Mehrheiten gemacht sind.

Section 5 -Approval and denial of a nominee
(a) Wurde ein durch den Präsidenten nominierter Kandidat durch den Senat bestätigt, kann er durch den Präsidenten offiziell ernannt und gemäß den Gesetzen vereidigt werden.
(b) Wurde ein durch den Präsidenten nominierter Kandidat durch den Senat abgelehnt, so erlangt eine eventuelle Ernennung keine Wirksamkeit.


Article III -Exceptional rule by the President-elect

Section 1 -Naming of candidates by the president-elect
(a) Der zum neuen Präsidenten gewählte President-elect kann bereits vor seiner Vereidigung zum Präsidenten gegenüber dem Senat die Kandidaten benennen, welche er nach seiner Vereidigung als Minister zu nominieren gedenkt.
(b) Für die durch den President-elect nach Subsection 1 benannten Personen wird ebenfalls eine Anhörung nach den Bestimmungen des Article II Sections 2 und 3 durchgeführt. Die Person wird für die Dauer der Anhörung als ein Kandidat im Sinne des Artikels II betrachtet.
(c) Nach dem Ende der Anhörung werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

Section 2 -Consent in case of already heard nominees
(a) Nominiert der Präsident nach seiner Vereidigung eine Person, welche bereits nach Section 1 Subsection a als Kandidat für dieses Amt benannt wurde und welche bereits durch den Senat angehört wurde, so kann der Senat umgehend zur Bestätigung des Kandidaten schreiten.
(b) Eine erneute Anhörung wird nur durchgeführt, wenn mindestens ein Drittel der Senatoren dies unter Angabe eines schwerwiegenden Grundes innerhalb von 24 Stunden verlangen.
(c) Ist dies nicht der Fall, so schreitet der Senat unmittelbar zur Bestätigung gemäß den Bestimmungen des Artikels II, Sections 4 und 5.

Section 3 -Area of Application of this Article
(a) Die Bestimmungen dieses Artikels finden nur auf Personen Anwendung, welche als Kandidat für ein festgelegtes Ministerium durch den President-elect benannt und nach dessen Amtsantritt unmittelbar für dieses Amt nominiert werden.
(b) Nominiert der Präsident nach seinem Amtsantritt zuerst andere Person für das Amt oder nominiert er die Person für ein anderes als das zuvor angegebene Amt, so finden die Bestimmungen dieses Artikels keine Anwendung.


Article IV -End Notes

Section 1 - Entry into force
(a) Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.

edit: Wort im Entwurf ergänzt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (7. Oktober 2007, 20:20)


2

Sonntag, 7. Oktober 2007, 15:19

Mr Speaker,

wie wir in den letzten Wochen, nachdem das neue Wahlgesetz zur Präsidentenwahl erstmals Anwendung fand - feststellen mussten, ist es nötig das Prozedere der Senatsanhörungen für die zukünftigen Secretaries des neuen Präsidenten zu regeln und so die Möglichkeit zu schaffen, die Anhörungen bereits vor der Vereidigung des neuen Präsidenten über die Bühne zu bringen.

Der vorliegende Entwurf regelt genau diese Sache und legt auch erstmalig das Prozedere der Senatshearings im Allgemeinen fest.

Wir hoffen auf breite Unterstützung im Kongress für diesen Entwurf.

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George W. Hayes

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3

Sonntag, 7. Oktober 2007, 16:09

Ich halte diesen Vorstoss für absolut notwendig und habe daher keine Einwände.

edit: Bis auf die Kleinigkeit, dass in Article II, Section 3a das Wörtchen "Stunden" fehlen dürfte.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (7. Oktober 2007, 17:22)


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4

Sonntag, 7. Oktober 2007, 18:52

Ein absolut notwendiger Entwurf, der meine Unterstützung hat.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

5

Sonntag, 7. Oktober 2007, 19:29

Zitat

Original von George W. Hayes
Ich halte diesen Vorstoss für absolut notwendig und habe daher keine Einwände.

edit: Bis auf die Kleinigkeit, dass in Article II, Section 3a das Wörtchen "Stunden" fehlen dürfte.


In der Tat. Bitte im Entwurf korrigieren.

Edit: Satz

13th and 24th President of the United States of Astor

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (7. Oktober 2007, 19:30)


6

Sonntag, 7. Oktober 2007, 20:41

RE: BA 2007/10/001 Senate Hearings Procedure Bill

Zitat


Section 2 -Consent in case of already heard nominees
(b) Eine erneute Anhörung wird nur durchgeführt, wenn mindestens ein Drittel der Senatoren dies unter Angabe eines schwerwiegenden Grundes innerhalb von 24 Stunden verlangen.


Was fällt unter "schwerwiegender Grund"? Das sollte schon eindeutig geregelt werden, denn sonst kann jeder Congressman das anders auslegen und jedes Hearing könnte ein Fall für den Supreme Court werden.

Und die Sections 1, 4 und 5 von Artikel II sind doch bereits durch die Verfassung geregelt. Da brauchen die doch nicht nochmal im Gesetz zu stehen.
Alec von Winkler
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7

Montag, 8. Oktober 2007, 00:56

RE: BA 2007/10/001 Senate Hearings Procedure Bill

Zitat

Original von Alec von Winkler
Was fällt unter "schwerwiegender Grund"? Das sollte schon eindeutig geregelt werden, denn sonst kann jeder Congressman das anders auslegen und jedes Hearing könnte ein Fall für den Supreme Court werden.

Ich weiß, dass diese Formulierung - die aus meiner Feder stammt - sehr schwierig ist, aber eine präzise Formulierung, was ein schwerwiegender Grund dafür ist, lässt sich in diesem Gesetz meiner Meinung nach nicht eindeutig festlegen. Schwerwiegend ist in meinen Augen ein Grund, bei dem es nicht unbedingt um eine Lappalie geht. Ein Grund ist grundsätzlich mal schwerwiegend, wenn er vom Kongresspräsidium als solcher anerkannt wurde. Das es natürlich dazu führen kann, dass der Supreme Court möglicherweise bemüht wird, ist mir klar, lässt sich meiner Meinung nach aber nicht abwenden. Aber für Gegenvorschläge bin ich jederzeit offen.

Zitat

Und die Sections 1, 4 und 5 von Artikel II sind doch bereits durch die Verfassung geregelt. Da brauchen die doch nicht nochmal im Gesetz zu stehen.

Ich halte es im Sinne der Vollständigkeit für sinnvoll, sie in diesem Gesetz nochmal in dieser Ausführlichkeit aufzunehmen. Natürlich steht es auch in der Verfassung, aber das steht dem ja nicht im Wege.
Ulysses S. Finnegan jr.

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VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

8

Montag, 8. Oktober 2007, 16:37

RE: BA 2007/10/001 Senate Hearings Procedure Bill

Die Gesetz sollten doch schon möglichst bürgerfreundlich verfasst sein und dazu zählt auch die Länge bzw. Übersichtlichkeit. ;)

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Ich weiß, dass diese Formulierung - die aus meiner Feder stammt - sehr schwierig ist, aber eine präzise Formulierung, was ein schwerwiegender Grund dafür ist, lässt sich in diesem Gesetz meiner Meinung nach nicht eindeutig festlegen.


Wir könnten uns ja einfach überlegen, aus welchem Grund objektiv gesehen ein erneutes Hearing Sinn macht. Ich denke, derartige Gründe gibt es nur wenn sich etwas im Umfeld des Ministerkandidaten ergeben hat. Wenn er z.B. einer Straftat bezichtigt wird. Solche konkreten Sachverhalten könnte man durchaus in das Gesetz aufnehmen, statt eine ABM für nicht vorhandene Richter zu schaffen.
Alec von Winkler
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9

Montag, 8. Oktober 2007, 18:24

RE: BA 2007/10/001 Senate Hearings Procedure Bill

Zitat

Original von Alec von Winkler
Die Gesetz sollten doch schon möglichst bürgerfreundlich verfasst sein und dazu zählt auch die Länge bzw. Übersichtlichkeit. ;)

In meinen Augen aber auch, dass man nicht 7 Gesetze durchblättern muss, bis man den Sachverhalt zusammen hat. ;)

Zitat


Wir könnten uns ja einfach überlegen, aus welchem Grund objektiv gesehen ein erneutes Hearing Sinn macht. Ich denke, derartige Gründe gibt es nur wenn sich etwas im Umfeld des Ministerkandidaten ergeben hat. Wenn er z.B. einer Straftat bezichtigt wird. Solche konkreten Sachverhalten könnte man durchaus in das Gesetz aufnehmen, statt eine ABM für nicht vorhandene Richter zu schaffen.

Nun, grundsätzlich halte ich einen schwerwiegenden Grund für gegeben, wenn sich aufgrund des Bekanntwerdens einer Tatsache über oder durch eine Handlung oder ƒußerung des Kandidaten die Sachlage derzeitig ändert, dass das im vorherigen Hearing gezogene Bild des Kandidatens nicht mehr zutreffend erscheint oder Zweifel an der Eignung des Kandidaten aufwirft.
Ulysses S. Finnegan jr.

Former Chief Justice of the United States and of the Free State of New Alcantara
VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

10

Montag, 8. Oktober 2007, 22:06

Sehe ich ähnlich. Daher sollten wir in das Gesetz klar schreiben, wodurch man Zweifel über die Amtsfähigkeit des Kandidaten bekommen kann.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO

George W. Hayes

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11

Sonntag, 14. Oktober 2007, 15:01


The United States of Astor
President of Congress

Astoria City, 14th of October 2007



Right Hounorable Members of Congress,

die Aussprache ist hiermit beendet.

Die Abstimmungen werden eingeleitet .

gez.
George W. Hayes
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