Madam President,
ich begrüße diese Bereinigung der Gesetze, möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich Sec. 3 aus zwei Gründen für unglücklich halte:
Zum einen kann der Kongress den Vertrag nicht aufheben - die Aufhebung, Kündiung oder anderweitig geartete Ungültigkeitsherbeiführung eines Vertrages, den die Vereinigten Staaten geschlossen haben, ist alleinige Sache der Exekutive, nicht aber des Kongresses, und kann auch nicht durch Gesetz herbei geführt werden - zum anderen ist dies aber auch nicht notwedig: Mit der Auflösung des Rats der Nationen ohne Rechtsnachfolger ist der andere Vertragspartner des Status-Vertages weggefallen. Ein Vertrag kann aber mit nur einem Vertragspartner schon rein sinnlogisch nicht bestehen, der Vertrag ist also mit der Auflösung des CoN bereits erloschen - er existiert nicht mehr, muss also auch nicht mehr aus der Welt geschafft werden. Er muss lediglich an einer anderen Stelle des Archivs abgeheftet werden.
Ich schlage also vor, Sec. 3 ersatzlos zu streichen. Ansonsten befürworte ich die Änderungen.