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Claire Gerard

Out of Congress

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1

Dienstag, 7. August 2012, 14:43

S. 2012-046: Territorial Waters Treaty Ratification Act




Honorable Members of Congress:

Die Senatorin für Laurentiana, Mrs. Taylor Kay Roberts, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 72 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Die Antragstellerin hat das erste Wort.



Vice President of Congress



Territorial Waters Treaty Ratification Act

Sec. 1 - Purpose
Durch dieses Gesetz wird der Vertrag über die Hoheitsgewässer ratifiziert.

Sec. 2 - Final Provision
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundlagen in Kraft.


Territorial Waters Treaty


1. gr. Grundlagen
(1) Die Vertragspartner erkennen das Anrecht der übrigen Vertragspartner an, Hoheitsansprüche gemäß den weiteren Artikeln dieses Vertrags zu beanspruchen.
(2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass eine Verletzung der im Vertrag zugesicherten Rechte, sowohl durch andere Vertragspartner als auch durch Dritte, als feindseliger Akt anzusehen ist.

2. gr. Definitionen
(1) Unter militärischer Schifffahrt ist jedes Wasserfahrzeug zu verstehen, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(2) Unter ziviler Schifffahrt sind Wasserfahrzeuge zu verstehen, die nicht der militärischen Schifffahrt zugerechnet werden.

3. gr. Hoheitsgewässer
(1) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen (41,757 Verns Miles) vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(2) Es ist grundsätzlich das Recht jedes Vertragspartners, sowohl zivile als auch militärische Schifffahrt in ihren Hoheitsgewässern nach eigenem Ermessen zu gestatten oder zu untersagen.
(3) In Meerengen, die vollständig in den Hoheitsgewässern eines oder mehrerer Staaten liegen, verpflichten sich die Vertragspartner, einen angemessenen Korridor einzurichten, in dem die friedliche Durchfahrt jeder zivilen Schifffahrt für alle übrigen Vertragspartner gestattet ist.

4. gr. Ausschließliche Wirtschaftszone
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen (204,19 Verns Miles) vor der Küstenlinie der übrigen Vertragspartner zu respektieren.
(2) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen, Verklappung sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.
(3) Den übrigen Vertragspartnern wird die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt gestattet.

5. gr. Überschneidung von Ansprüchen
(1) Gewässer, in denen gemäß diesem Vertrag mehrere Staaten Ansprüche haben, gehören abweichend von den vorhergehenden Regelungen grundsätzlich nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartner wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten. Die betreffenden Staaten können durch einen völkerrechtlichen Vertrag individuelle Grenzziehungen festlegen, die Vorrang vor diesem Vertrag haben.
(2) Gewässer gehören nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartners wie sie außerhalb der Arktis oder Antarktis, gemäß der Definition der Konvention über die Polgebiete, liegen.

6. gr. Ansprüche von Drittstaaten
Die Vertragspartner verpflichten sich, neue Vereinbarungen über Hoheitsgewässer mit Drittstaaten nur zu treffen, wenn sich der entsprechende Drittstaat damit gleichzeitig verpflichtet, solange die neue Vereinbarung in Kraft ist, auch die Ansprüche und Rechte aller anderer Vertragspartner dieses Vertrags anzuerkennen.

7. gr. Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.
(4) Sofern ein Staat seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er nicht länger als Vertragspartner und verliert mit sofortiger Wirkung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

8. gr. Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt haben.
Claire Olivia Gerard
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Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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What's Up?
Happy Impeachment/New Year, Astor!
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2

Mittwoch, 8. August 2012, 00:22

Madam President,

ich mache es kurz: Wir haben diese Bill bereits in der letzten Session beraten - das Protokoll dieser Aussprache sei den Mitgliedern hierzu nochmals Nahe gelegt - konnten sie aber nicht mehr in der gebotenen Zeit vor dem Ende des 20th Congress abschließend behandeln. In meinen Augen haben sich keine Änderungen ergeben, die hier eine große Diskussion nochmals notwendig machen wüden. Wir sollten also nachholen, was wir im letzten Congress nicht mehr geschafft hatten, und diese Bill beschließen.

Ich beantrage daher ein vorzeitiges Ende der Aussprache.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Claire Gerard

Out of Congress

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3

Mittwoch, 8. August 2012, 11:39

Mr. Speaker,

ich schließe mich dem Antrag der Senatorin für Laurentiana an.
Claire Olivia Gerard
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Solomon Foot

Old School Conservative

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4

Mittwoch, 8. August 2012, 12:43

Madam President,

ich schließe mich ebenfalls an.
Freedom from Government!

Aznar Sandoval

Notorious Grumbler

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5

Mittwoch, 8. August 2012, 20:57

Mr. Speaker,

ich schließe mich auch dem Antrag der Senatorin für Laurentiana an.
Aznar Sandoval
Former President of the US Congress
Former US Senator for Freeland
Former Associate Justice of the US Supreme Court
Former President of the Peoples Council of Freeland

Claire Gerard

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6

Mittwoch, 8. August 2012, 21:31




Honorable Members of Congress:

Nachdem mehr als ein Viertel der Mitglieder des Kongresses eine Verkürzung der Aussprache beantragt haben, wird die Aussprache hiermit beendet.
Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.



Vice-President of Congress
Claire Olivia Gerard
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