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Beiträge: 34

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1

Samstag, 2. Februar 2013, 21:43

Executive Order on Death Penalty


ASTORIA CITY, February 2nd, 2013



On the Executive Orders


Guten Abend,
President Hamilton hat am heutigen Tage zwei Exekutive Orders erlassen. Dazu wird sie nun selbst zu ihnen sprechen.

Handlung:Er tritt vom Pult zurück


Ladies and Gentlemen,
die Präsidentin der Vereinigten Staaten!

Elizabeth Hamilton

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2

Samstag, 2. Februar 2013, 21:47

Handlung:Sie betritt den Raum, bedankt sich bei Riley und wendet sich an die Anwesenden.


Ladies and Gentlemen,

Wie bereits verraten wurde sind soeben zwei Exekutiverlasse in Kraft getreten. Zum einen sind die bisherigen Berater des Präsidenten, die Herren Aspertine, Carbone, McDymand, sowie Ms. Stackhouse von den internen Vorgängen des Kabinetts und den geheimen Dokumenten ausgeschlossen werden. Das geschieht natürlich nicht aus Boshaftigkeit, sondern einfach aufgrund des Regierungswechsels und wird sicher auch so verstanden werden ;)

Interessanter dürfte die zweite Order sein, mit der auch das erste „Wahlversprechen“ meinerseits umgesetzt wird. Ich habe die Administrative Instruction des Department of Justice betreffend des Moratoriums on the Death Penalty außer Kraft gesetzt. Ab sofort ist wieder die gütlige Gesetzeslage die Richtlinie für die Anwälte des Bundes.
Wie ich von Beginn an und desöfteren wieder betont habe hielt ich dieses Moratorium für falsch und das nicht nur aufgrund meiner politischen Haltung zu dem Instrument der Todesstrafe. Ich finde, dass ein so sensibles öffentliches Thema nicht durch eine bloße Anweisung des zuständigen Departments behandelt werden darf. Unser Gesetz sieht dieses umstrittene Strafmaß derzeit vor und an dieses Gesetz werden sich meine Regierungsbehörden halten. Solange bis eine entsprechende Mehrheit im Kongress den Federal Penal Code ändert und eine Abschaffung der Todesstrafe auf dem von der Constitution vorgesehenen Weg verabschiedet.

Thank you.


Deputy Chairwoman of the Republican National Comittee


Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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3

Samstag, 2. Februar 2013, 21:51

:applaus
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Alan Stanliss

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4

Samstag, 2. Februar 2013, 22:49

Handlung:Alan schaut skeptisch und kratzt sich an der Stirn.
Alan Frederic Stanliss, J.D.
Chief Justice of New Alcantara

Sookie Stackhouse

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5

Samstag, 2. Februar 2013, 23:59

Ab sofort ist wieder die gütlige Gesetzeslage die Richtlinie für die Anwälte des Bundes.


Madam President,

die "gültige Gesetzeslage" ist diese hier:
    Verbrechen der Klasse A werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder mit der Todesstrafe bestraft.

    (Art. II, Sec. 1, SSec. 2, Federal Penal Code)
Was wollen Sie uns also mit dieser Kraftmeierei sagen?

Dass Sie fortan den Attorney General anweisen werden, die Solicitor General anzuweisen, oder die Solicitor General direkt anweisen werden - beides rechtlich natürlich möglich - in Strafprozessen wegen Delikten der Klasse A die Todesstrafe zu beantragen? Ohne Rücksicht auf die individuellen Umstände einer Tat, die Persönlichkeit des Täters, die Befindlichkeiten der Jury usw.?

Gratuliere, Sie haben gerade mit Ansage in den Ofen geschossen. ("Aaaachtung ... - Schuss!")

Wollen Sie sich künftig persönlich in jedes Verfahren wegen eines Verbrechens der Klasse A involvieren, und anordnen, dass in diesem die Todesstrafe zu beantragen sei? Viel Spaß dabei!

Und wie wollen Sie vor allem der Gefahr begegnen, dass der designierte Attorney General, oder die Solicitor General , sich darüber hinwegsetzen? Wollen Sie dann in den Gerichtssaal stürmen und schreien: "Als Präsidentin der Vereinigten Staaten annuliere ich den Antrag der Anklage, und formuliere ihn wie folgt neu?" Wie wollen Sie gegenüber der Öffentlichkeit nachweisen, dass diese ihren gesetzlichen Ermessensraum tatsächlich fehlgebraucht haben?

Merke: Man kann Untergebenen ganz einfach sagen, was diese nicht tun sollen, aber längst nicht so einfach, was diese aktiv tun sollen!

Ist Ihnen eigentlich die Gefahr bewusst, dass Sie in Folge dieses Vorgehens ganz schnell einen fähigen und erfahrenen Attorney General, und eine fähige und erfahrene Solicitor General weniger haben könnten? Und dann selbst als Anklagevertreterin vor einer Jury stehen könnten, die die Todesstrafe so vehement ablehnt, dass sie lieber einen mutmaßlichen Hochverräter oder Mörder ersten Grades freispricht, als das Risiko einzugehen, dass dieser zum Tode verurteilt wird? Mit z. B. Ihrem noch designierten Attorney General oder Ihrer noch Solicitor General - beide Gegner des Todesstrafe - als Verteidiger und somit Gegenspieler?

Welche Chancen rechnen Sie sich in dieser Situation aus?

Geben Sie es zu, Madam President, Sie haben gerade ein extreme populistische Dummheit begangen, die sich getreu der alten Weisheit: "Man sieht sich immer zweimal im Leben", noch böse für Sie rächen kann.

Ohne mir ein Urteil über Ihre Amtszeit insgesamt bereits am zweiten Tag erlauben zu wollen: Das war wohl wirklich nichts!
Sookie Stackhouse (D)


Arjun Narayan

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6

Sonntag, 3. Februar 2013, 02:06

Madam President,

die "gültige Gesetzeslage" ist diese hier:

Verbrechen der Klasse A werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder mit der Todesstrafe bestraft.

(Art. II, Sec. 1, SSec. 2, Federal Penal Code)

Was wollen Sie uns also mit dieser Kraftmeierei sagen?

Dass Sie fortan den Attorney General anweisen werden, die Solicitor General anzuweisen, oder die Solicitor General direkt anweisen werden - beides rechtlich natürlich möglich - in Strafprozessen wegen Delikten der Klasse A die Todesstrafe zu beantragen? Ohne Rücksicht auf die individuellen Umstände einer Tat, die Persönlichkeit des Täters, die Befindlichkeiten der Jury usw.?

Gratuliere, Sie haben gerade mit Ansage in den Ofen geschossen. ("Aaaachtung ... - Schuss!")

Wollen Sie sich künftig persönlich in jedes Verfahren wegen eines Verbrechens der Klasse A involvieren, und anordnen, dass in diesem die Todesstrafe zu beantragen sei? Viel Spaß dabei!

Und wie wollen Sie vor allem der Gefahr begegnen, dass der designierte Attorney General, oder die Solicitor General , sich darüber hinwegsetzen? Wollen Sie dann in den Gerichtssaal stürmen und schreien: "Als Präsidentin der Vereinigten Staaten annuliere ich den Antrag der Anklage, und formuliere ihn wie folgt neu?" Wie wollen Sie gegenüber der Öffentlichkeit nachweisen, dass diese ihren gesetzlichen Ermessensraum tatsächlich fehlgebraucht haben?

Merke: Man kann Untergebenen ganz einfach sagen, was diese nicht tun sollen, aber längst nicht so einfach, was diese aktiv tun sollen!

Ist Ihnen eigentlich die Gefahr bewusst, dass Sie in Folge dieses Vorgehens ganz schnell einen fähigen und erfahrenen Attorney General, und eine fähige und erfahrene Solicitor General weniger haben könnten? Und dann selbst als Anklagevertreterin vor einer Jury stehen könnten, die die Todesstrafe so vehement ablehnt, dass sie lieber einen mutmaßlichen Hochverräter oder Mörder ersten Grades freispricht, als das Risiko einzugehen, dass dieser zum Tode verurteilt wird? Mit z. B. Ihrem noch designierten Attorney General oder Ihrer noch Solicitor General - beide Gegner des Todesstrafe - als Verteidiger und somit Gegenspieler?

Welche Chancen rechnen Sie sich in dieser Situation aus?

Geben Sie es zu, Madam President, Sie haben gerade ein extreme populistische Dummheit begangen, die sich getreu der alten Weisheit: "Man sieht sich immer zweimal im Leben", noch böse für Sie rächen kann.

Ohne mir ein Urteil über Ihre Amtszeit insgesamt bereits am zweiten Tag erlauben zu wollen: Das war wohl wirklich nichts!


Madam Senator, es bleibt jedem Bundesanwalt selbst überlassen, was er für richtig hält. Die Präsidentin hat weder jemanden angewiesen die Todesstrafe zu fordern, noch sie nicht zu fordern. Sie überlasst es den ausgebildeten Anwälten des Bundes das zu tun, was sie für den Moment für richtig halten. Der eine Anwalt wird die Strafe fordern, weil er sie für angemessen hält, der andere nicht. Sie hingegen haben mit Ihrer damaligen Order Ihre Bundesanwälte für unmündig erklärt und ihnen die Fähigkeit abzuwägen rund heraus und über den Kamm geschert abgesprochen. Die Aufhebung dieser Anordnung hat die Mündigkeit der Bundesanwaltschaft wieder hergestellt, die Sie - aufgrund Ihrer klaren Ablehnungshaltung gegen dieses Strafmaß - kassiert hatten.

Die Präsidentin hat hier keinen Schuss in den Ofen abgegeben. Das waren Sie mit Ihrer flammenden Rede gegen eine nachvollziehbare, sinnvolle Maßnahme. Das Gesetz lässt beides zu, also sollen diejenigen, die das Gesetz anzuwenden und umzusetzen haben, dies auch selbst entscheiden.

Ohne mir ein Urteil über Ihre insgesamte Amtszeit auf der Oppositionsbank nach nur zwei Tagen bilden zu wollen: Das war nun wirklich nichts.

XXXIV. President of the United States
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Marya Salvatore

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7

Sonntag, 3. Februar 2013, 02:10

Es ist doch viel interessanter, was die Präsidentin zur Chefsache des ersten Tages erklärt.
Anscheinend hat sie kein Vertrauen in Ihren Attorney General in spe, dass er im eigenen Arbeitskreis die Richtlinien der Politik erfülle.

Um den Hinweis vorwegzunehmen:
Ja, ich weiß, dass die Präsidentin in jede Hierarchieebene reinreden und befehlen darf, doch interessant bleibt es allemal ...
Marya Salvatore

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Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
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8

Sonntag, 3. Februar 2013, 08:00

Ein trauriger Rückschritt für die Vereinigten Staaten und das am ersten Tag einer neuen Präsidentschaft.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
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Quinn Michael Wells

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9

Sonntag, 3. Februar 2013, 09:07

In diesem Punkt muss ich mich leider Congressman Clark anschließen. Es ist traurig, dass ein solcher Schritt gegangen wurde. Es ist nun am Kongress, etwas gegen die Todesstrafe zu unternehmen, und das schleunigst, bevor Menschen sterben.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


Sookie Stackhouse

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10

Sonntag, 3. Februar 2013, 10:06

Mr. Vice President,

mit Verlaub - Sie haben das Problem anscheinend nicht verstanden. ;)

Die Präsidentin hat einen Attorney General nominiert, der sich in seiner Anhörung vor dem Senat als Gegner der Todesstrafe bekannt hat. Und ferner so gesprochen hat, als wolle er eine Solicitor General behalten, die ebenfalls Gegnerin der Todesstrafe ist.

Was nutzt der Präsidentin also ihre Executive Order? Der Attorney General bzw. die Solicitor General können zwar wieder die Todesstrafe beantragen, werden das aber höchst wahrscheinlich ganz einfach trotzdem nicht tun!

Natürlich kann die Präsidentin rein rechtlich gesehen die Akten zu jedem Verfahren wegen des Verdachts eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens lesen und ihre Untergebenen anweisen, in diesem die Todesstrafe zu beantragen. Und diese können sich trotzdem darüber hinwegsetzen. Dann kann die Präsidentin sie von diesem Fall entbinden, oder komplett rausschmeißen, und die Angelegenheit persönlich übernehmen. Steht dabei aber vor dem Problem, der Öffentlichkeit und vor allem der Jury nachzuweisen, dass in diesem konkreten Fall die Todesstrafe statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Bewährung angemessen ist.

Ob sie darin Erfolg haben wird, steht noch völlig in den Sternen.

Wie ich schon sagte, und das sollten Sie aus eigener Führungserfahrung eigentlich auch selbst wissen: Man kann seinen Untergebenen ganz einfach sagen, was diese zu unterlassen haben, und sie maßregeln, wenn sie es trotzdem tun.

Ungleich schwieriger bzw. unmöglich ist es aber, durchzusetzen, dass diese ein ihnen eingeräumtes Ermessen so gebrauchen, wie man es sich selbst wünscht. Und wenn sie gar kein Ermessen haben sollen, dann muss man eben jeden Einzelfall selbst bearbeiten - d. h. überprüfen, bewerten, vertreten.

Die Präsidentin mag auf irgendwelche aus irgendwelchen Wahlergebnissen hergeleitete "Mehrheiten" pro Todesstrafe verweisen - aber woher will sie die Fachleute nehmen, die möglicherweise zögerliche bis skeptische Jurys tatsächlich wirksam überzeugen? Oder wie will sie das persönlich verwirklichen?

Es bleibt dabei: Die EO der Präsidentin ist populistischer Unfug, um die extreme Rechte unter ihrer Wählerschaft zufrieden zu stellen, und sonst nichts. Sie konnte per Federstrich erlassen werden, ihre tatsächliche Umsetzung jedoch ist ungleich schwieriger, wenn nicht praktisch unmöglich.
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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11

Sonntag, 3. Februar 2013, 10:10

Interessant. Dieser Aufschrei ist ja fast so groß wie der Aufschrei, als die Executive Order damals von der Attorney General eingeführt worden ist. Und schon damals habe ich gesagt: Wer die Todesstrafe abschaffen will, der soll dafür nicht halbseidene Verordnungstricks anwenden, sondern seine einstmals gewonnene Kongressmehrheit dafür nutzen. Die Chance haben die Demokraten schon vor Monaten vertan, deswegen ist es kein Wunder, dass sie und ihre Affiliierten sich jetzt derart empören. Es war auf absehbare Zeit ihre einzige Möglichkeit, die gesetzmäßige und verfassungsrechtlich zulässige Todesstrafe schon theoretisch zu verbieten.

Es bleibt dabei: Die EO der Präsidentin ist populistischer Unfug, um die extreme Rechte unter ihrer Wählerschaft zufrieden zu stellen, und sonst nichts. Sie konnte per Federstrich erlassen werden, ihre tatsächliche Umsetzung jedoch ist ungleich schwieriger, wenn nicht praktisch unmöglich.

Die für die ursprüngliche EO verantwortliche Demokratin redet hier von Populismus. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Aber ich finde es sehr bedenkenswert, dass die ehemalige Attorney General es der neuen Administration und den Mitarbeitern des Office of the Solicitor General nicht zutraut, die Todesstrafe, wenn überhaupt, dann verhältnismäßig zu fordern. Und, übrigens: Es gibt immernoch Gerichte einschließlich Geschworener, die hier entscheidend mitzuwirken haben.

Ein großer Aufstand, aber meines Erachtens nicht viel dahinter. Politische und gesellschaftliche Mehrheiten finden die Demokraten damit nicht.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Sookie Stackhouse

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12

Sonntag, 3. Februar 2013, 11:11

Congressman,

auch Sie verstehen das Problem offensichtlich nicht. ;)

Die Präsidentin erlässt eine EO, derzufolge die Strafverfolgungsbehörden die Todesstrafe wieder beantragen können.

Dass sie sie auch beantragen werden, gewährleistet die EO hingegen nicht. Offensichtlich ist es der Präsidentin ja schon nicht möglich, einen qualifizierten Attorney General zu finden, der die Todesstrafe befürwortet.

Ohne Antrag auf Verhängung der Todesstrafe aber auch kein Todesurteil.*

Will die Präsidentin durchsetzen, dass die Todesstrafe in Verfahren, in denen sie diese für "angemessen" hält, beantragt wird, dann muss sie diese Verfahren im Zweifel selbst führen - oder Leute finden, die die Anklage in ihrem Sinne vertreten.

Sie könnte theoretisch natürlich auch per EO anordnen, dass in Verfahren über eine Anklage wegen eines Verbrechens der Klasse A - die fakultativ mit der Todesstrafe bedroht sind - grundsätzlich die Todesstrafe zu beantragen ist.

Aber auch in diesem Fall könnte sie nicht sicherstellen, dass die Anklagevertreter auch tatsächlich Argumente vortragen, die die Jury von einem Todesurteil überzeugen. Das könnte sie nur gewährleisten, indem sie die Anklage selbst vertritt, oder die Staatsanwälte zumindest so haarklein instruiert, dass ihnen keinerlei Spielraum mehr bleibt.

Im Zweifel müsste sie sich dabei über die juristische Qualifikation ihrer Mitarbeiter stellen, und sich damit in die Gefahr begeben, diesen Argumente vorzuschreiben, die ein fähiger Verteidiger in der Luft zerreißt.

Man kann die Todesstrafe zwar ins Gesetz schreiben, und man kann versuchen, anzuordnen, dass diese vor Gericht beantragt wird - aber man kann nicht erzwingen, dass dieser Antrag auch gestellt und wirksam vertreten wird, außer, man macht es selbst, oder findet Leute, die das aus ehrlicher eigener Überzeugung tun.

Und an letzteren fehlt es der Präsidentin ganz offensichtlich.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
* = Das ist im Parteienstreit so - keiner Partei kann mehr zugesprochen werden, als sie beantragt hat.

Das gilt auch in Deutschland im Zivilprozessrecht so: Wenn ich z. B. nach einem Verkehrsunfall 5.000 € für mein geschrottetes Auto vom Unfallverursacher fordere, kann das Gericht nicht sagen, mir stünden aber 10.000 € zu, weil mein Auto seiner Meinung so noch so viel wert war - es prüft nur, ob mir die beantragten 5.000 € zustehen, oder weniger, oder nichts.

Im angelsächsischen Raum, wo auch Strafprozesse als Parteienstreit zwischen Anklage und Verteidigung geführt werden, gilt das gleiche Prinzip auch im Strafprozessrecht: Das Gericht prüft (nach der Entscheidung über Schuld oder Unschuld des Angeklagten), ob die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe zu verhängen ist, oder nur eine geringere Strafe, es kann den Antrag jedoch nicht überschreiten.

Weil eben nicht, wie in Deutschland, das Gericht von Amts wegen ermittelt und entscheidet, sondern nur als "Schiedsrichter" zwischen der Bestrafung fordernden Exekutive und dem Angeklagten auftritt, ergo nur eine Strafe im Rahmen der Anträge der Parteien treffen kann. Weder kann es einen Angeklagten zu einer höheren Strafe verurteilen, als von der Anklage beantragt, noch einen Angeklagten freisprechen, der sich schuldig bekannt hat.

Wer das nicht glaubt, kann es z. B. in vielen Folgen von "Law & Order" lernen: Wenn die Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten zusagt, im Gegenzug für ein Geständnis die Todesstrafe nicht zu beantragen, ist diese aus dem Spiel - die Jury kann sie nicht von sich aus verhängen, weil sie nicht beantragt ist.

Oder siehe auch die Prozesse gegen die Hintermänner der Anschläge vom 11. September 2001: Europäische Nachrichtendienste haben der US-Regierung die Angeklagten belastende Erkenntnisse nur gegen die Zusicherung zur Verfügung gestellt, die Todesstrafe nicht zu beantragen, weil diese damit nicht verhängt werden konnte.

Natürlich könnten wir ein Prozessrecht beschließen, nach dem wie im kontinentaleuropäischen Strafrecht das Gericht von Amts wegen entscheidet, und an die Anträge der Parteien nicht gebunden ist - aber dann können wir uns gleich in Ratelon umbenennen, und die US-Simulation sein lassen. Denn für eine solche ist es essenziell, das Kernpunkte des US-Systems, wie der Parteienstreit im Strafrecht, ebenfalls gelten.

Und wenn jetzt einer sagt, es stünde aber nirgendwo im Gesetz, dass die Gerichte in Astor an die Anträge der Parteien gebunden sind: Das steht in der deutschen ZPO auch nicht, es folgt aus der Natur der Sache: Wenn zwei sich streiten, kann keiner mehr gewinnen, als er überhaupt gewinnen will.

Wenn die Anklage in einem Strafprozess - ob in Astor oder den realen USA - gar kein Todesurteil gewinnen will, dann kann es ihr auch nicht zugesprochen werden. So wie mir im deutschen Zivilprozessrecht keine 10.000 € für mein in einem Unfall geschrottetes Auto zugesprochen werden können, wenn ich nur 5.000 € dafür beantragt habe. ;)
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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Sonntag, 3. Februar 2013, 11:19

Ich erkenne hier einen deutlichen Unterschied zwischen der Herangehensweise der Präsidentin und Ihrer: Sie haben mit Ihrer EO ausdrücklich verhindern wollen, dass eine theoretische Möglichkeit - die Beantragung der Todesstrafe als Strafmaß - überhaupt in Erwägung gezogen wird. Die Präsidenten hat mit der Abschaffung dieser EO die Möglichkeit wieder eröffnet, den Strafrahmen unserer Gesetze ausschöpfen zu können. Sie hat nicht - und so gut wie ich sie kenne: wird sie nicht - für einzelne Verfahren die Anordnung treffen, dass die Todesstrafe zu fordern ist. Ich glaube, President Hamilton hat im Gegensatz zu Ihnen einfach ein größeres Vertrauen in unsere Rechtsprechung.

Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, warum Sie der Präsidentin eine Extremposition - Todesstrafe: immer! - andichten wollen. Aus der Stellungnahme der Präsidentin ist ausschließlich ersichtlich, dass sie unserer Staatsanwaltschaft wieder den vollen Strafmaßrahmen unserer Gesetze eröffnen wird.

Sie zäumen das Pferd also von hinten auf.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Sonntag, 3. Februar 2013, 11:31

Wollen Sie dann in den Gerichtssaal stürmen und schreien: "Als Präsidentin der Vereinigten Staaten annuliere ich den Antrag der Anklage, und formuliere ihn wie folgt neu?" !

Ich muss gestehen bei diesem Satz geschmunzelt zu haben ;)

Mit dieser EO habe ich keinesfalls beabsichtigt die Todesstrafe wieder aktiv anzuwenden, sondern lediglich ihre Anwendung gemäß dem von Ihnen zitierten Gesetz wieder zu ermöglichen, wenn die Klägerseite, sowie das Gericht es für richtig erachten. Insofern wollte ich keineswegs bezwecken, dass die Todesstrafe wieder angewandt wird: Das bleibt vollkommen den Gerichtsparteien überlassen. Zu mehr war diese EO von Anfang an nicht gedacht, natürlich werde ich nicht selbst die entsprechenden Anklagen führen.

Dann will ich noch kurz auf den designierten Attorney General eingehen: Die Aussage ich hätte keinen Qualifizierten mit Affinität zur Todesstrafe finden können ist so nicht richtig. Ich habe mich bewusst aus ein paar Kandidaten für Alan Stanliss entschieden, weil er liberal ist und weil kontroverse Standpunkte im Kabinett nur förderlich sein können


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Elizabeth Hamilton

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Sonntag, 3. Februar 2013, 11:33

Es ist doch viel interessanter, was die Präsidentin zur Chefsache des ersten Tages erklärt.
Anscheinend hat sie kein Vertrauen in Ihren Attorney General in spe, dass er im eigenen Arbeitskreis die Richtlinien der Politik erfülle.


Die Entscheidung hat nichts mit Mr. Stanliss zu tun. Ich war von Anfang an Gegnerin des Moratoriums und habe seine Abschaffung angekündigt. Das habe ich nun einfach als erstes umgesetzt.


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Bob O'Neill

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Sonntag, 3. Februar 2013, 11:38

Es ist doch viel interessanter, was die Präsidentin zur Chefsache des ersten Tages erklärt.

Demgegenüber hat die damalige Attorney General Stackhouse knappe fünf Tage nach Amtsantritt die nun aufgehobene Executive Order erlassen und sie vorher sicherlich einige Tage lang vorbereitet. Anscheinend hat jeder so seine Prioritäten für "die ersten Tage". ;)
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Sonntag, 3. Februar 2013, 12:57

Mr. Vice President,

mit Verlaub - Sie haben das Problem anscheinend nicht verstanden. ;)

Die Präsidentin hat einen Attorney General nominiert, der sich in seiner Anhörung vor dem Senat als Gegner der Todesstrafe bekannt hat. Und ferner so gesprochen hat, als wolle er eine Solicitor General behalten, die ebenfalls Gegnerin der Todesstrafe ist.

Was nutzt der Präsidentin also ihre Executive Order? Der Attorney General bzw. die Solicitor General können zwar wieder die Todesstrafe beantragen, werden das aber höchst wahrscheinlich ganz einfach trotzdem nicht tun!

Natürlich kann die Präsidentin rein rechtlich gesehen die Akten zu jedem Verfahren wegen des Verdachts eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens lesen und ihre Untergebenen anweisen, in diesem die Todesstrafe zu beantragen. Und diese können sich trotzdem darüber hinwegsetzen. Dann kann die Präsidentin sie von diesem Fall entbinden, oder komplett rausschmeißen, und die Angelegenheit persönlich übernehmen. Steht dabei aber vor dem Problem, der Öffentlichkeit und vor allem der Jury nachzuweisen, dass in diesem konkreten Fall die Todesstrafe statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Bewährung angemessen ist.

Ob sie darin Erfolg haben wird, steht noch völlig in den Sternen.

Wie ich schon sagte, und das sollten Sie aus eigener Führungserfahrung eigentlich auch selbst wissen: Man kann seinen Untergebenen ganz einfach sagen, was diese zu unterlassen haben, und sie maßregeln, wenn sie es trotzdem tun.

Ungleich schwieriger bzw. unmöglich ist es aber, durchzusetzen, dass diese ein ihnen eingeräumtes Ermessen so gebrauchen, wie man es sich selbst wünscht. Und wenn sie gar kein Ermessen haben sollen, dann muss man eben jeden Einzelfall selbst bearbeiten - d. h. überprüfen, bewerten, vertreten.

Die Präsidentin mag auf irgendwelche aus irgendwelchen Wahlergebnissen hergeleitete "Mehrheiten" pro Todesstrafe verweisen - aber woher will sie die Fachleute nehmen, die möglicherweise zögerliche bis skeptische Jurys tatsächlich wirksam überzeugen? Oder wie will sie das persönlich verwirklichen?

Es bleibt dabei: Die EO der Präsidentin ist populistischer Unfug, um die extreme Rechte unter ihrer Wählerschaft zufrieden zu stellen, und sonst nichts. Sie konnte per Federstrich erlassen werden, ihre tatsächliche Umsetzung jedoch ist ungleich schwieriger, wenn nicht praktisch unmöglich.


Madam Senator,

mit Verlaub - Sie haben nicht ganz Verstanden und verdrehen die Tatsachen - wieder einmal - zu polemischem Unsinn.

Ich wiederhole meine Ausführung: Die Präsidentin hat lediglich und ausschließlich die Mündigkeit der Bundesanwälte wieder hergestellt, in jedem Verfahren selbst entscheiden zu können, welches Strafmaß zu beantragen diese für richtig halten. EIne Mündigkeit, die ihnen seinerzeit von einer Attorney General Stackhouse mit einerm Federstrich abgesprochen worden war. Die Präsidentin könnte ihre Bundesanwälte anweisen, die Todesstrafe bei jeder Gelegenheit zu fordern. Sie tut dies jedoch nicht sondern überlässt diese Entscheidung den Anwälten - jenen Bundesanwälten, denen Sie durch Ihre Anordnung die Fähigkeit zur Entscheidung per se abgesprochen haben. Das einzige, was die Präsidentin im Rahmen der Todesstrafe und der Verfassung und Gesetze tun kann und bei Bedarf auch wird, ist zu prüfen, ob die Todesstrafe nach ihrer Verhängung bestehen bleibt oder eine Form von Gnade gewährt wird.

XXXIV. President of the United States
Former Governor of Serena



ACLU

Protecting Civil Liberties.

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Sonntag, 3. Februar 2013, 19:10

Die ACLU nimmt die neue Haltung des Weißen Hauses mit Enttäuschung zur Kenntnis und fordert den Kongress auf, diesem, für eine zivilisierte Nation, unwürdigem Zustand so schnell wie möglich durch eine entsprechende Gesetzesänderung die Grundlage zu entziehen.