Mr. Speaker,
zuerst danke ich dem Präsidenten, dass er eine Begründung für sein Veto nachgereicht hat. Er nennt dabei zwei Gründe:
Der angesprochene Eingriff in die staatliche Souveränität der Bundesstaaten ist meines Erachtens durch die Art. VI Sec. 5 Ssec. 1 Pt. 8 Alt. 2 USC gerechtfertigt:
Ausschließlich die Organe des Bundes sollen ermächtigt sein, im Rahmen der ihnen durch die Verfassung zugewiesenen Zuständigkeitsbereiche Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen, betreffend [...] den Handel zwischen den Bundesstaaten
Handel umfasst dabei sowohl die Anbahnung (Verhandlung) als auch den Vollzug von Geschäften.
Die Kommunikation, die für die Anbahnung eines Geschäftes erforderlich ist, ist unwichtig und unterfällt der Rede- und Kommunikationsfreiheit.
Der Handel im genannten verfassungsmäßigen Sinne umfasst vor allem den Vollzug eines verabredeten Handelsgeschäftes, also den Verkehr von Kapital, Gütern und Dienstleistungen. Und wenn das über Staatsgrenzen erfolgt, dann unterfällt es dem verfassungsrechtlichen Tatbestand, welcher dem Bund die Regelungskompetenz einräumt.
Dieses Veto-Argument ist für mich somit ausgeräumt.
Das andere ist die Ungenauigkeit der Waffendefinition.
Was genau stellt sich der Präsident denn da vor?
Falls er eine Auflistung von Waffenarten von jedem einzelnen Hersteller im Lande wünscht - vielleicht sogar einzelne Seriennummern - kann ich ihm nur sagen, dass er die nicht bekommen wird. Nicht aus Faulheit, sondern aus Unsinnigkeit nicht. Denn sobald der Kongress Waffenarten bestimmt, werden jene nicht mehr hergestellt. Dann wird ein kleines Kunststoffteil leicht verändert, vielleicht sogar nur anders lackiert, die Waffe bekommt einen neuen Artennamen und schon umginge man das Gesetz.
Auch dieses Vetoargument ist für mich ausgeräumt.
Ich halte demnach daran fest, dieser Bill erneut zuzustimmen.