Mrs. Denton,
es gibt niemals ein Problem, wenn alles so funktioniert, wie es angedacht ist.
Genau deswegen sollte man sich die Folgen ansehen, die sich ergeben, wenn es mal anders läuft.
Daher zu dem Problem, was mit einem Vertrag passiert, der unterzeichnet, aber nicht ratifiziert wurde.
Er ist eine Absichtserklärung. Die Regierung der Vereinigten Staaten befindet einen Vertrag für richtig, gut, unterstützenswert etc.
Der Vertrag ist dann "existent" in dem Sinne, dass er "in der Welt" ist.
Sobald der Kongress den Vertrag ratifiziert, dann ist er Teil des geschriebenen Rechts der Vereinigten Staaten und seine Bestimmungen können vor nationalen Gerichten eingeklagt werden. Bleibt die Ratifikation aus oder scheitert sie, dann bleibt der Vertrag in der Welt, kann aber nicht in oder gegen Astor eingeklagt werden, weil Astor sich nicht Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gebunden hat.
Es ist dasselbe bei Verfassungsänderungen:
Der Kongress beschließt mit entsprechender Mehrheit ein Amendment, welches aber in den Staaten scheitert, wie erst jüngst geschehen. Der Kongress hat damit gesagt, er findet ein solches Amendment gut, richtig, unterstützenswert, doch die Staaten wollen sich nicht daran binden.
Und was den Wert von des Präsidenten Unterschrift angeht, so ist das grundsätzlich nur sein eigenes Prestigeproblem.
Denn er unterschreibt ständig irgendwelche Schriftstücke. Bei Gesetzen ist seine Unterschrift nicht einmal erforderlich. Präsident Marani hat damals die Unterschriftsleistung an seinen Außenminister delegiert, dafür aber das Ratifikationsgesetz selbst unterschrieben. Ihm hat diese Unterschrift gereicht.
Es gibt eine sehr schöne Aufarbeitung des Themas
internationale Verträge und
Ratifikation.