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Dienstag, 11. März 2008, 23:02

BA 2008/03/004 Federal Enterprise Bill


The United States of Astor
President of Senate

Astoria City, 11th of March 2008



Right Hounorable Members of Congress,

die Representative, Ms Rebecca Holden, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Samstag, den 15.03.2008 - 23:00Uhr!

gez.
Alricio Scriptatore
President of Senate




Federal Enterprise Bill

Article 1 - General
Jede natürliche Person kann Unternehmensgründungen als juristische Person im gesamten Bundesgebiet vornehmen.

Article 2 - Forms of Enterprises
(1) Unternehmen müssen sich als eine der folgenden Formen im Handelsregister ihres Bundesstaats anmelden:
a) Company under Civil Law (Civ.);
b) Incorporated Company (Inc.).
(2) Bei einer Company under Civil Law (Civ.) haften die Eigentümer vollständig mit ihrem Privatvermögen für das Unternehmen.
(3) Eine Incorporated Company (Inc.) haftet lediglich in Höhe ihres Firmenkapitals. Als Sicherheit sind 2,000 $ Grundkapital beim Supremecourt zu hinterlegen.

Article 3 - Launch of Enterprises
(1) Ein Unternehmen erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Handelsregister seines Bundesstaats.
(2) Jedes Unternehmens muss seinem Besitzer zweifelsfrei zugeordnet werden können.
(3) Der Firmenname darf hinsichtlich der Art und des Umfangs des Geschäftes nicht irreführend sein. Die gewählte Firma muss Verwechslungen ausschließen. Es gilt das Vorrecht des älteren Namen.

Article 4 - Liquidation of Enterprises
(1) Ein Unternehmen gilt als aufgelöst, wenn die Eigentümer des Unternehmens ihre Staatsbürgerschaft verloren haben. Es wird durch das zuständige Department aus dem Handelsregister gelöscht. Das zuständige Department führt jeden Monat eine diesbezügliche Kontrolle durch.
(2) Ein Unternehmen kann durch seine Eigentümer aufgelöst werden, die Löschung im Handelsregister erfolgt in diesem Fall durch den Eigentümer selbst.

Article 5 - Company Member Contract
(1) Unternehmen mit mehr als einem Gesellschafter sind zur Aufstellung eines Gesellschaftervertrages verpflichtet.
(2) Der Gesellschaftervertrag muss stets in schriftlicher Form verfasst werden, sowie von allen Teilhabern unterzeichnet sein. Er ist nach Prüfung auf Formkorrektheit beim Supremecourt zu hinterlegen.
(3) Inhalt des Gesellschaftervertrages:
a) Teilhaber an der Unternehmung sowie deren Anteile und eventuelle Sonderrechte einzelner Teilhaber;
b) Geschäftsführung der Unternehmung;
c) Gewinnverteilung unter den Teilhabern;
d) Regelungen zur Abänderung des Gesellschaftsvertrages;
e) sonstige Sonderregelungen.

Article 6 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.[/B]

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (12. März 2008, 16:25)


Rebecca Holden

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2

Mittwoch, 12. März 2008, 12:49

Mr. Speaker,

der von mir eingebrachte Vorschlag soll dazu dienen wichtige Punkte in Sachen Unternehmensgründung bzw. deren Auflösung so weit wie nötig zu regeln. Da aktuell und in naher Zukunft noch kein Aktienhandel möglich sein wird habe ich mich entschlossen vorerst auf eine dritte Rechtsform zu verzichten. Ich bitte um Zustimmung!
Rebecca Holden
Former Governor of Hybertina

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Avitall Bloomberg

Senator of Astoria State

Beiträge: 1 426

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Bundesstaat: -

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3

Mittwoch, 12. März 2008, 15:19

Mr. Speaker,

zum einen begüße ich, dass erste Regelungen in diesem wichtigen Bereich getroffen werden sollen. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob es zwingend notwendig ist, Form und Inhalte eines Gesellschaftervertrages vorzuschreiben, oder ob sich der Staat dabei nicht heraus halten könnte.

Gleichzeitig habe ich noch folgende Frage: Worin besteht der Unterschied zwischen Article 2 I b und c ?
Avitall Bloomberg (D)
Senator of Astoria State
President of the AJC

Rebecca Holden

Businesswoman

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Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: -

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4

Mittwoch, 12. März 2008, 15:57

Mr. Speaker,

ich denke das wir mit gewissen Vorschriften zu Gesellschafterverträgen besser fahren als ohne. Viele Unternehmer haben mit dieser Unternehmensart noch keine Erfahrung und auch für unsere Juristen ist die ganze Sache noch Neuland. Zudem gibt mein Vorschlag nur die groben Inhalte eines Vertragwerks vor ohne eigentlich Vorschriften zu machen. Meiner Meinung nach ist dies kein sonderlich großer Einschnitt in die Freiheit unserer Unternehmer.

Bei ihrer zweiten Frage muss ich gestehen das sich da ein Formfehler eingeschlichen hat. Der Punkt 2c stammt noch aus einer Version wo ich Aktiengesellschaften berücksichtigt hatte. Ich würden den Speaker bitten diesen Abschnitt zu streichen.
Rebecca Holden
Former Governor of Hybertina

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Rebecca Holden« (12. März 2008, 15:59)


5

Sonntag, 16. März 2008, 17:25


The United States of Astor
President of Senate

Astoria City, 16th of March 2008



Verehrte Congressmen,

die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmungen werden eingeleitet.


gez.
Alricio Scriptatore
President of Senate

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member