Right Honorable Member of Congress,
mit diesem Gesetz wird der Übergang von einer Regierung zur nächsten gesetzlich reglementiert, insbesondere der bisherigen Regierung die Pflicht zur unverzüglichen Information des President-elect auferlegt, damit dieser nicht wie die sprichwörtliche "Jungfrau zum Kinde" kommt, sondern, dass im Regierungshandeln eine gewisse, notwenige Kontinuität einkehren kann.
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass viele Themen, die von einer amtierenden Regierung auf den Weg gebracht werden, von der nächsten nicht mehr verfolgt werden, weil insbesondere die Kenntnis oder möglicherweise bereits zusammengetragenes Detailwissen gefehlt hat. Insbesondere, aber nicht ausschließlich im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik besteht jedoch ein hoher Bedarf an Kontinuität und somit auch an Information für den künftigen Präsidenten, um gegenüber unseren Partnern und Freunden und im Falle internationaler Krisen am ersten Amtstag nicht ahnungslos aufzutreten. Auch notwendige Reformen, die eine amtierende Regierung schließlich nicht in der Amtszeit umsetzen konnte, werden so vor dem Vergessen bewahrt.
Schließlich obliegt es aber dem Präsidenten, ob und in welcher Weise er die offerierten Informationen für sein Amtshandeln nutzt. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass er über sämtliche wichtigen außen-, wie innenpolitischen, laufenden Verfahren von vornherein informiert ist, und nicht erst, wenn er sein Amt angetreten hat - und um das sicherzustellen, bedarf es dieses Gesetzes.