Mr. Speaker,
ich mache den Congressman aus Laurentiana darauf aufmerksam, dass eine gemeinsame Abstimmung beider Kammern durch die Verfassung untersagt wird, wo es in Art. III, Sec. 2, Ssec. 3 heißt:
Die Abstimmung erfolgt in beiden Kammern separat.
Aber zum Thema:
Ich kann dem Antrag des Senators für Assentia durchaus etwas abgewinnen, da dadurch jedem Ministerium ein Spiegelausschuss entgegengestellt wird. So haben die jeweiligen Ministerien direkte Ansprechpartner und die Ausschussvorsitzenden direkte Kontrollziele.
Allerdings spiegelt sich doch in der jetzigen Aufstellung ein breites Themenspektrum entgegen, dass im vorliegenden Antrag zu verschwinden scheint:
Die Kontrolle der Geheimdienste fallen vollkommen weg, da die Ausschüsse für die Streitkräfte sowie für den Heimatschutz und die Geheimdienste zusammengelegt werden.
Auch der Rechtsausschuss fällt de facto weg und wird durch einen Ausschuss für Innere Angelegenheiten ersetzt, dessen Aufgabe ausschließlich die "Kontrolle der Regierung" ist, wobei offenbleibt, inwieweit diese Aufgabe nicht redundant ist, da die Intention des Antrages doch ist, zu präzisieren, welcher Ausschuss für welchen Regierungskonterpart kontrollberechtigt ist. Zudem wird der Ausschuss für innere Angelegenheiten wohl mit Aufgaben ur so überflutet, da sich alles bei ihm sammelt, was nicht in die Aufgabenbereiche der anderen Ausschüsse fällt.
Vollkommen verloren geht weiterhin meines Erachtens die Expertenfunktion von einzelnen Kongressmitgliedern, die ja sozusagen die ursprüngliche Intention der Einrichtung von Ausschüssen war.
Ich würde mich freuen, wenn der Antragssteller dazu noch Stellung beziehen würde.