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1

Montag, 11. September 2006, 19:15

Abstimmung: Verfassungsrevision

Zur Abstimmung steht der folgende Entwurf des Präfekten Monroe für eine Neufassung der Staatsverfassung:

Zitat

Zitat


Verfassung des Staats Freeland


PrÈambule/Preamble

Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Staates Freeland,

im Willen, nach den Verfehlungen der Vergangenheit in Zukunft unter gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung unsere Vielfalt in Einheit zu leben und unsere demokratische Rechtsordnung zu erhalten, um Freiheit und Würde des einzelnen und Frieden und Harmonie der Gesellschaft sicherzustellen,
im Bewusstsein, dass nur der Erhalt unseres kulturellen und natürlichen Reichtums den künftigen Generationen ein reichhaltiges Leben sichert und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst,

geben uns in freier Selbstbestimmung folgende Verfassung:

Section/Article 1: La RÈpublique/ The Free State

1 Der Freistaat Freeland ist ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Er erkennt die Bundesverfassung sowie alle bundesweiten Gesetze und Verordnungen an.
2 Der Freistaat schützt und bewahrt die verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
3 Alle Organe des Freistaates sind an Verfassung, Gesetze und Verordnungen gebunden. Sie sind dazu verpflichtet, die staatliche Ordnung mit allen demokratisch legitimierten Mitteln aufrechtzuerhalten.
4 Hauptstadt des Freistaates Freeland ist Gareth. Der Volksrat und die Staatsregierung haben, soweit möglich, dort ihren Sitz.

Section/Article 2: Les Droit Fondamentals/Basic Rights <- neu eingefügt

*1 "Section 1 bis 7 des Article II" der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor sind Bestandteil dieser Verfassung.
*2 Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem ganzen Territorium des Freistaates von Freeland. Dieses Recht darf durch Gesetz eingeschränkt werden.
*3 Politische Verfolgte und andere Vertriebene aus Fremdstaaten, die nicht durch einen anderen Bundesstaat nach Freeland gelangen, genießen Asyl in Freeland. Das Asyl endet mit dem Tag, da der Grund ihrer Verfolgung und Vertreibung weggefallen ist.

Section/Article 3: La SouverainitÈ/ The Sovereignty <- ehemals Art. 2

1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke als Souverän aus. Sie wird nach Maßgabe dieser Verfassung und der Gesetze ausgeübt.
2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland hat.
*2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland angemeldet hat.
3 Jeder Bürger hat das Recht, Anträge oder Beschwerden dem Gouverneur, dem Senator, den Staatsministern und Behörden vorzutragen. Solche Anträge und Beschwerden müssen zur Kenntnis genommen werden.
4 Das Recht der staatlichen und privaten Hochschulen Freelands zur Selbstverwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze bleibt unberührt.
*5 Das Amt des Präsidenten des Volksrates, des Gouverneurs und des Richters am Obersten Gerichtshof gilt als unvereinbar mit dem jeweils anderen Amt. Abweichend vom ersten Satz kann der Gouverneur Präsident des Volksrates werden, wenn er dessen einziges Mitglied ist oder kein weiterer Kandidat für dieses Amt bereitsteht.

Section/Article 4: *EgalitÈ de la langue/ Equality of Language* <- ehemeals Art. 3

1 Gesetze und Verordnungen des Freistaates Freeland sind in solcher Form in beiden Sprachen zu formulieren, dass sie für die Angehörigen sowohl der albernischen als auch der barnstorvischen Sprachgruppe verständlich sind.
2 Ebenso sind Ortsbezeichnungen in beiden Sprachen zu verfassen.

Section/Article 5: La Constitution/ The Constitution <- ehemals Art. 14

1 Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, dass den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ergänzt oder ändert. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Volksratsmitgliedern.
2 Diese Verfassung kann nur aufgehoben werden, wenn der Volksrat mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer neuen Verfassung zustimmt.

Section/Article 6: Le Pouvoir lÈgislatif/ The Legislative Branch <- ehemals Art. 4

1 Der Volksrat besteht aus den Präfekten der einzelnen Departements.
2 Er erlässt Gesetze und entscheidet über alle Belange, welche keinem anderen Gremium zugeordnet sind.
*2 Der Volksrat besitzt das Monopol der legislativen Macht, sofern dies nicht von ihm selbst abweichend beschloßen wird oder in dieser Verfassung anders festgelegt ist.
3 Der Rat tagt ständig und kann nicht aufgelöst werden.
4 Der Tagungsraum des Volksrates ist das Forum des Freistaates Freeland oder ein separates Unterforum. Jedem Departementpräfekten muss es möglich sein, an den Debatten und Abstimmungen teilzunehmen.

Section/Article 7: La LÈgislation/ The Legislation <- ehemals Art. 5

1 Jedes Mitglied des Volksrates kann Gesetzesvorlagen in den Rat einbringen.
2 Stimmt eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Volksrats einer Gesetzesvorlage zu, ist die Vorlage angenommen.
3 Ein verfassungsmäßig zustande gekommenes Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.
*4 Der Gouverneur kann die Unterzeichnung des Gesetzes verweigern, so dass das Gesetz nicht in Kraft tritt. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen kann der Volksrat die Unterzeichnung erzwingen. Im Übrigen kann der Gouverneur die Unterzeichnung verweigern, wenn das Gesetz gegen die Staats- oder Bundesverfassung verst÷ßt. Der Gouverneur muss in deisem Fall dem Volksrat eine Begründung mitteilen.
4->5 Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft.

Section/Article 8: Le PrÈsident/The House President <- ehemals Art. 11

1 Der Präsident des Volksrates leitet Abstimmungen und Diskussionen ein, überwacht und kontrolliert diese und sorgt für eine Beendigung der Vorgänge nach einer bestimmten Frist.
2 Der Präsident des Volksrates wird von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
*2 Der Präsident des Volksrates wird aus den Reihen und von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien, direkten, gleichen und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Präsident des Volksrates muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrates einem Misstrauensvotum stellen. Spricht sich anschließend eine absolute Mehrheit der anwesenden Delegierten gegen den Präsidenten aus, muss dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Abstimmung einleiten, in der dann erneut über das Amt entschieden wird.
*4 Der Präsident gibt sein Amt erst ab, wenn ein neuer gewählt wurde, so dass das Amt nicht unbesetzt bleibt.

Section/Article 9: Le Gouverneur/ The Governor <- ehemals Art. 6

1 Der Gouverneur ist der oberste Volksvertreter Freelands. Er repräsentiert den Freistaat nach
innen und außen und bestimmt die Richtlinien der Politik.
2 Er wird von den wahlberechtigten Bürgern des Freistaates Freeland in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Gouverneur ernennt und entlässt die Beamten des Staates. Er ist für Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Freistaates Freeland zuständig und sorgt für die öffentliche Zugänglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.
4 Der Gouverneur muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Gouverneur das Misstrauen aus, hat dieser unverzüglich Neuwahlen auszuschreiben.

Section/Article 10: Les Ministres/ The Ministers <- ehemals Art. 7

1 Der Gouverneur ernennt, vereidigt und entlässt die Staatsminister des Freistaates Freeland. Er weist ihnen ein Ministerium zu.
2 Der Volksrat bestätigt die Ernennungen und Entlassungen eines Staatsministers mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
*2 Der Gouverneur erhält das Ernennungsrecht für einen Minister nur, wenn der von ihm vorgeschlagene Kandidat mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates bestätigt wird. Vor der Bestätigung besitzt der Volksrat das Recht den Kandidaten anzuhören. Wenn sonst das Funktionieren des Staates auf elementare Weise gefährdet ist oder das Amt kurzfristig verwaist ist, kann der Gouverneur mit sofortiger Wirkung einen Minister ernennen, dessen Amtszeit auf maximal zwei Wochen begrenzt ist.
3 Der Gouverneur ist gegenüber den Staatsministern weisungsberechtigt.
4 Der Gouverneur ernennt einen Staatsminister zum Vizegouverneur. Dieser übernimmt die Regierungsgeschäfte, solange der Gouverneur an der Ausführung der Regierungsgeschäfte gehindert ist und solange keine Gouverneurswahlen stattfinden.
5 Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats muss sich ein Staatsminister einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Staatsminister das Misstrauen aus, ist er seines Amtes enthoben.
*6 Einem Minister werden durch Staatsgesetz entsprechende Staatsbehörden unterstellt, ihm können weitere Befugnisse und Rechte durch Staatsgesetz zugewiesen werden. Der Gouverneur kann seine eigenen ihm zustehenden Rechte einem Staatsminister durch Anordnung übertragen (Übertragungsrecht). Dem Volksrat muss eine Übertragung von Rechten mitgeteilt werden, zudem kann er das Übertragungsrecht des Gouverneurs per Gesetz einschränken.
*7 Sofern das Amt eines Ministers unbesetzt bleibt, gehen die Rechte und Befugnisse dieses Postens auf den Gouverneur über, solange kein neuer Minister bestimmt ist. Der Volksrat kann mit einer einfachen Mehrheit beschließen, das der Gouverneur einen Vorschlag zu einem verwaisten Ministerposten einreichen soll.

Section/Article 11: The Authorities of the Free State/ Les Instances Officielles de La RÈpublique <- neu eingefügt

*1 Die Leiter der Staatsbehörden werden auf den selben Weg ernannt, vereidigt und entlassen wie die Minister.
*2 Einer Staatsbehörde werden Rechte, Befugnisse und Aufgaben durch ein Staatsgesetz zugewiesen.
*3 Staatsbehörden werden dem Gouverneur oder einem Minister durch ein Staatsgesetz unterstellt. Der jeweils Zuständige ist diesen gegenüber weisungsberechtigt.

Section/Article 12: *Le SÈnateur/ The Senator* <- ehemals Art. 8

1 Sollte der Senator sein Amt verlieren oder niederlegen, erfolgen sofortige Neuwahlen.
2 Die Frist für die Kandidatur ist hierbei auf eine Woche beschränkt.
3 Der neu gewählte Senator amtiert nur den Rest der bundesstaatlich vorgeschriebenen Legislaturperiode.

Section/Article 13: Les Ordonnances/ The Regulations <- ehemals Art. 9

1 Die Staatsregierung, bestehend aus Gouverneur und Staatsministern, kann Verordnungen erlassen.
*1 Die jeweilige Staatsbehörde bzw. das jeweilige Staatsministerium kann Verordnungen in den Volksrat einbringen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen liegen. Der Gouverneur hat das selbe Recht für den gesamten Rahmen der Kompetenzen aller Staatsministerien und -behörden.
2 Verordnungen müssen auf ein Gesetz gestützt sein. Aus dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
*2 Verordnungen regeln die administrativen Einzelheiten zu Umsetzung von Gesetzen. Sie müssen im Besonderen Transparenz und Rechtssicherheit für den Bürger schaffen.
*3 Wenn Absatz 2 Satz 1 nicht zutreffen soll, muss sich die Verordnung auf ein Gesetz stützen, aus welchem Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
*4 Wird die Verordnung innerhalb von zwei Wochen nach der Einreichung abgelehnt oder mit Verbesserungsvorschlägen zurückgereicht, muss die Administration sie gegebenfalls neu einreichen. Erfolgt keine Ablehnung oder Einreichung tritt die Verordnung nach Ablauf der zwei Wochen in Kraft. Mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates kann die Verordnung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt vor Ablauf der zweiwöchigen Frist in Kraft gesetzt werden.

Section/Article 14: Decret-Lois/Emergency decrees <- ehemals Art. 10

1 Sollte die Anzahl der aktiven Bürgern des Freistaates Freeland unter die Zahl von zwei sinken, hat der letzte aktive Bürger das Recht sich zum Gouverneur zu proklamieren und mit Notverordnungen zu regieren.
2 Von den Notverordnungen ausgenommen sind die Art. 1- 3 der Verfassung sowie das Amt des Senators.
*2 Von den Notverordnungen ausgenommen sind die Art. 1- 4 so wie dieser Artikel selber der Verfassung sowie das Amt des Senators.
3 Sollte die Anzahl der aktiven Bürger in Freeland wieder auf zwei steigen, müssen die Notverordnungen durch den Volksrat bestätigt werden um ihre Gültigkeit zu bewahren. Ebenso muss sich der Gouverneur sofortigen Neuwahlen stellen.

Section/Article 15: Le Serment officiel/The Official Oath <- ehemals Art. 12

1 Sämtliche Bedienstete des Staats Freeland haben folgenden Eid zu leisten: ???Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde." Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung ist zulässig.

Section/Article 16: Le Budget financier/The Financing <- ehemals Art. 13

1 Der Freistaat Freeland hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
2 Er kann Steuern erheben auf:
a) Einkommen von natürlichen Personen
b) Erträgen von juristischen Personen
c) Vermögen von natürlichen Personen
d) Dem Kapital von juristischen Personen
3 Ausgaben müssen aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Außerordentliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Volksrates.

Section/Article 17: Cour suprÍme de FrÈlande/ Supreme Court of Freeland <- neu eingefügt

Die seit alters her vom Obersten Gerichtshof ausgeübte staatliche Gerichtsbarkeit Freelands und die Pflege des freeländischen Rechts wird von den Bundesgerichten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts ausgeübt. Die Tätigkeit des Obersten Gerichtshofes ist für die Dauer dieser Ausübung durch die Bundesrechtsprechung suspendiert.


(Markierte Stellen bezeichnen ƒnderungen zur geltenden Rechtslage.)

Ich bitte die Mitglieder des Volksrates, wie gehabt mit Aye/Oui, Nay/Non oder Abstention/Abstention zu votieren.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

2

Montag, 11. September 2006, 19:39

Oui.

Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

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3

Montag, 11. September 2006, 21:35

Abstention
Salute
Bastian Vergnon


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4

Freitag, 22. September 2006, 20:29

Oh, ganz vergessen, hier zu votieren.

Oui.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
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5

Sonntag, 24. September 2006, 15:12

Mr Monroe weist darauf hin, dass er eine konsolidierte Fassung seines Entwurfs vorrätig hat, während der hier gepostete ja die ƒnderungen den bislang geltenden Bestimmungen gegenüberstellt.

Zitat


Verfassung des Staats Freeland


PrÈambule/Preamble

Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Staates Freeland,

im Willen, nach den Verfehlungen der Vergangenheit in Zukunft unter gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung unsere Vielfalt in Einheit zu leben und unsere demokratische Rechtsordnung zu erhalten, um Freiheit und Würde des einzelnen und Frieden und Harmonie der Gesellschaft sicherzustellen,
im Bewusstsein, dass nur der Erhalt unseres kulturellen und natürlichen Reichtums den künftigen Generationen ein reichhaltiges Leben sichert und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst,

geben uns in freier Selbstbestimmung folgende Verfassung:

Section/Article 1: La RÈpublique/ The Free State

1 Der Freistaat Freeland ist ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Er erkennt die Bundesverfassung sowie alle bundesweiten Gesetze und Verordnungen an.
2 Der Freistaat schützt und bewahrt die verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
3 Alle Organe des Freistaates sind an Verfassung, Gesetze und Verordnungen gebunden. Sie sind dazu verpflichtet, die staatliche Ordnung mit allen demokratisch legitimierten Mitteln aufrechtzuerhalten.
4 Hauptstadt des Freistaates Freeland ist Gareth. Der Volksrat und die Staatsregierung haben, soweit möglich, dort ihren Sitz.

Section/Article 2: Les Droit Fondamentals/Basic Rights

1 "Section 1 bis 7 des Article II" der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor sind Bestandteil dieser Verfassung.
2 Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem ganzen Territorium des Freistaates von Freeland. Dieses Recht darf durch Gesetz eingeschränkt werden.
3 Politische Verfolgte und andere Vertriebene aus Fremdstaaten, die nicht durch einen anderen Bundesstaat nach Freeland gelangen, genießen Asyl in Freeland. Das Asyl endet mit dem Tag, da der Grund ihrer Verfolgung und Vertreibung weggefallen ist.

Section/Article 3: La SouverainitÈ/ The Sovereignty

1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke als Souverän aus. Sie wird nach Maßgabe dieser Verfassung und der Gesetze ausgeübt.
2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland angemeldet hat.
3 Jeder Bürger hat das Recht, Anträge oder Beschwerden dem Gouverneur, dem Senator, den Staatsministern und Behörden vorzutragen. Solche Anträge und Beschwerden müssen zur Kenntnis genommen werden.
4 Das Recht der staatlichen und privaten Hochschulen Freelands zur Selbstverwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze bleibt unberührt.
5 Das Amt des Präsidenten des Volksrates, des Gouverneurs und des Richters am Obersten Gerichtshof gilt als unvereinbar mit dem jeweils anderen Amt. Abweichend vom ersten Satz kann der Gouverneur Präsident des Volksrates werden, wenn er dessen einziges Mitglied ist oder kein weiterer Kandidat für dieses Amt bereitsteht.

Section/Article 4: *EgalitÈ de la langue/ Equality of Language

1 Gesetze und Verordnungen des Freistaates Freeland sind in solcher Form in beiden Sprachen zu formulieren, dass sie für die Angehörigen sowohl der albernischen als auch der barnstorvischen Sprachgruppe verständlich sind.
2 Ebenso sind Ortsbezeichnungen in beiden Sprachen zu verfassen.

Section/Article 5: La Constitution/ The Constitution

1 Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, dass den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ergänzt oder ändert. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Volksratsmitgliedern.
2 Diese Verfassung kann nur aufgehoben werden, wenn der Volksrat mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer neuen Verfassung zustimmt.

Section/Article 6: Le Pouvoir lÈgislatif/ The Legislative Branch

1 Der Volksrat besteht aus den Präfekten der einzelnen Departements.
2 Der Volksrat besitzt das Monopol der legislativen Macht, sofern dies nicht von ihm selbst abweichend beschloßen wird oder in dieser Verfassung anders festgelegt ist.
3 Der Rat tagt ständig und kann nicht aufgelöst werden.
4 Der Tagungsraum des Volksrates ist das Forum des Freistaates Freeland oder ein separates Unterforum. Jedem Departementpräfekten muss es möglich sein, an den Debatten und Abstimmungen teilzunehmen.

Section/Article 7: La LÈgislation/ The Legislation

1 Jedes Mitglied des Volksrates kann Gesetzesvorlagen in den Rat einbringen.
2 Stimmt eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Volksrats einer Gesetzesvorlage zu, ist die Vorlage angenommen.
3 Ein verfassungsmäßig zustande gekommenes Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.
4 Der Gouverneur kann die Unterzeichnung des Gesetzes verweigern, so dass das Gesetz nicht in Kraft tritt. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen kann der Volksrat die Unterzeichnung erzwingen. Im Übrigen kann der Gouverneur die Unterzeichnung verweigern, wenn das Gesetz gegen die Staats- oder Bundesverfassung verst÷ßt. Der Gouverneur muss in deisem Fall dem Volksrat eine Begründung mitteilen.
5 Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft.

Section/Article 8: Le PrÈsident/The House President

1 Der Präsident des Volksrates leitet Abstimmungen und Diskussionen ein, überwacht und kontrolliert diese und sorgt für eine Beendigung der Vorgänge nach einer bestimmten Frist.
2 Der Präsident des Volksrates wird aus den Reihen und von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien, direkten, gleichen und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Präsident des Volksrates muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrates einem Misstrauensvotum stellen. Spricht sich anschließend eine absolute Mehrheit der anwesenden Delegierten gegen den Präsidenten aus, muss dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Abstimmung einleiten, in der dann erneut über das Amt entschieden wird.
4 Der Präsident gibt sein Amt erst ab, wenn ein neuer gewählt wurde, so dass das Amt nicht unbesetzt bleibt.

Section/Article 9: Le Gouverneur/ The Governor

1 Der Gouverneur ist der oberste Volksvertreter Freelands. Er repräsentiert den Freistaat nach
innen und außen und bestimmt die Richtlinien der Politik.
2 Er wird von den wahlberechtigten Bürgern des Freistaates Freeland in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Gouverneur ernennt und entlässt die Beamten des Staates. Er ist für Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Freistaates Freeland zuständig und sorgt für die öffentliche Zugänglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.
4 Der Gouverneur muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Gouverneur das Misstrauen aus, hat dieser unverzüglich Neuwahlen auszuschreiben.

Section/Article 10: Les Ministres/ The Ministers

1 Der Gouverneur ernennt, vereidigt und entlässt die Staatsminister des Freistaates Freeland. Er weist ihnen ein Ministerium zu.
2 Der Gouverneur erhält das Ernennungsrecht für einen Minister nur, wenn der von ihm vorgeschlagene Kandidat mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates bestätigt wird. Vor der Bestätigung besitzt der Volksrat das Recht den Kandidaten anzuhören. Wenn sonst das Funktionieren des Staates auf elementare Weise gefährdet ist oder das Amt kurzfristig verwaist ist, kann der Gouverneur mit sofortiger Wirkung einen Minister ernennen, dessen Amtszeit auf maximal zwei Wochen begrenzt ist.
3 Der Gouverneur ist gegenüber den Staatsministern weisungsberechtigt.
4 Der Gouverneur ernennt einen Staatsminister zum Vizegouverneur. Dieser übernimmt die Regierungsgeschäfte, solange der Gouverneur an der Ausführung der Regierungsgeschäfte gehindert ist und solange keine Gouverneurswahlen stattfinden.
5 Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats muss sich ein Staatsminister einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Staatsminister das Misstrauen aus, ist er seines Amtes enthoben.
6 Einem Minister werden durch Staatsgesetz entsprechende Staatsbehörden unterstellt, ihm können weitere Befugnisse und Rechte durch Staatsgesetz zugewiesen werden. Der Gouverneur kann seine eigenen ihm zustehenden Rechte einem Staatsminister durch Anordnung übertragen (Übertragungsrecht). Dem Volksrat muss eine Übertragung von Rechten mitgeteilt werden, zudem kann er das Übertragungsrecht des Gouverneurs per Gesetz einschränken.
7 Sofern das Amt eines Ministers unbesetzt bleibt, gehen die Rechte und Befugnisse dieses Postens auf den Gouverneur über, solange kein neuer Minister bestimmt ist. Der Volksrat kann mit einer einfachen Mehrheit beschließen, das der Gouverneur einen Vorschlag zu einem verwaisten Ministerposten einreichen soll.

Section/Article 11: The Authorities of the Free State/ Les Instances Officielles de La RÈpublique

1 Die Leiter der Staatsbehörden werden auf den selben Weg ernannt, vereidigt und entlassen wie die Minister.
2 Einer Staatsbehörde werden Rechte, Befugnisse und Aufgaben durch ein Staatsgesetz zugewiesen.
3 Staatsbehörden werden dem Gouverneur oder einem Minister durch ein Staatsgesetz unterstellt. Der jeweils Zuständige ist diesen gegenüber weisungsberechtigt.

Section/Article 12: Le SÈnateur/ The Senator

1 Sollte der Senator sein Amt verlieren oder niederlegen, erfolgen sofortige Neuwahlen.
2 Die Frist für die Kandidatur ist hierbei auf eine Woche beschränkt.
3 Der neu gewählte Senator amtiert nur den Rest der bundesstaatlich vorgeschriebenen Legislaturperiode.

Section/Article 13: Les Ordonnances/ The Regulations

1 Die jeweilige Staatsbehörde bzw. das jeweilige Staatsministerium kann Verordnungen in den Volksrat einbringen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen liegen. Der Gouverneur hat das selbe Recht für den gesamten Rahmen der Kompetenzen aller Staatsministerien und -behörden.
2 Verordnungen regeln die administrativen Einzelheiten zu Umsetzung von Gesetzen. Sie müssen im Besonderen Transparenz und Rechtssicherheit für den Bürger schaffen.
3 Wenn Absatz 2 Satz 1 nicht zutreffen soll, muss sich die Verordnung auf ein Gesetz stützen, aus welchem Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
4 Wird die Verordnung innerhalb von zwei Wochen nach der Einreichung abgelehnt oder mit Verbesserungsvorschlägen zurückgereicht, muss die Administration sie gegebenfalls neu einreichen. Erfolgt keine Ablehnung oder Einreichung tritt die Verordnung nach Ablauf der zwei Wochen in Kraft. Mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates kann die Verordnung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt vor Ablauf der zweiwöchigen Frist in Kraft gesetzt werden.

Section/Article 14: Decret-Lois/Emergency decrees

1 Sollte die Anzahl der aktiven Bürgern des Freistaates Freeland unter die Zahl von zwei sinken, hat der letzte aktive Bürger das Recht sich zum Gouverneur zu proklamieren und mit Notverordnungen zu regieren.
2 Von den Notverordnungen ausgenommen sind die Art. 1- 4 so wie dieser Artikel selber der Verfassung sowie das Amt des Senators.
3 Sollte die Anzahl der aktiven Bürger in Freeland wieder auf zwei steigen, müssen die Notverordnungen durch den Volksrat bestätigt werden um ihre Gültigkeit zu bewahren. Ebenso muss sich der Gouverneur sofortigen Neuwahlen stellen.

Section/Article 15: Le Serment officiel/The Official Oath

1 Sämtliche Bedienstete des Staats Freeland haben folgenden Eid zu leisten: ???Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde." Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung ist zulässig.

Section/Article 16: Le Budget financier/The Financing

1 Der Freistaat Freeland hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
2 Er kann Steuern erheben auf:
a) Einkommen von natürlichen Personen
b) Erträgen von juristischen Personen
c) Vermögen von natürlichen Personen
d) Dem Kapital von juristischen Personen
3 Ausgaben müssen aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Außerordentliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Volksrates.

Section/Article 17: Cour suprÍme de FrÈlande/ Supreme Court of Freeland

Die seit alters her vom Obersten Gerichtshof ausgeübte staatliche Gerichtsbarkeit Freelands und die Pflege des freeländischen Rechts wird von den Bundesgerichten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts ausgeübt. Die Tätigkeit des Obersten Gerichtshofes ist für die Dauer dieser Ausübung durch die Bundesrechtsprechung suspendiert.
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Citizen and Senator of Freeland
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Wohnort: Lyton, Côte de Morbinaux, Freeland

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6

Montag, 25. September 2006, 14:05

Aye

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Bundesstaat: -

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7

Montag, 25. September 2006, 18:15

Die Abstimmung ist zur Schließung reif.

Ich stelle fest, dass die von der Verfassung für Verfassungsänderungen geforderte Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Volksratsmitglieder erreicht wurde.

Citizen and Senator of Freeland
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