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Jeremy Goldberg

Mr. Goldberg

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Jeremy Goldberg - Senator July 2018
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1

Montag, 11. August 2014, 23:38

2014/8/1 Laurentiana Education Bill




Honorable Members of the General Court,

His Excellency Governor Ian Jennings beantragte eine Aussprache zu folgendem Entwurf.

Ich setze die Dauer der Aussprache auf vorerst 96 Stunden fest.

Dem Antragsteller gebührt das erste Wort.


Jeremy Goldberg
Speaker


Laurentiana Education Bill


Article I - Fundamentals

Section 1 - Purposes of this law
(1) Dieses Gesetz regelt die Bildung an Schulen in Laurentiana.
(2) Es soll als Laurentiana Education Act bezeichnet werden..

Section 2 - Grades and terms
(1) Ab dem 3. Schuljahr werden an staatlichen Schulen Noten vergeben, welche von A bis F reichen sollen. Dabei soll A die beste Note sein und F die Schlechteste. Wertungen ab "E" sollen als Nicht bestanden gelten.
(2) Schuljahre beginnen immer nach dem zweiten Septemberwochenende und enden am vorletzten Freitag im Juli.
(3) Wer ab der 7. Jahrgangsstufe in seinem Zeugnis ein Fach als "nicht bestanden" angegeben hat, muss dieses Schuljahr wiederholen.


Article II Elementary Schools

Section 1 - Definitions
(1) Elementary Schools sind Schulen, die grundlegendes Wissen vermitteln sollen.
(2) Die Schulzeit an Elementary Schools beträgt sechs Jahre.
(3) Es besteht die Pflicht, die Elementary Schools zu besuchen. Diese beginnt mit dem Schuljahr, das auf den sechsten Geburtstag folgt.

Section 2 - Curricular
(1) An Grundschulen sollen die folgend aufgeführten Schulfächer gelehrt werden :
    Ab der 1. Jahrgangsstufe :
    - Mathematik
    - Albernische Sprache
    - Ethik einschliesslich Religionskunde
    - Heimatkunde und astorische Geschichte
    - Natur und Technik
    Ab der 5. Jahrgangsstufe zusätzlich :
    - Informatik
    - Eine Fremdsprache (barnstovisch oder imperianisch)

(2) Der Lehrplan soll von den Schulleitern aller Elementary Schools in Absprache alle drei Jahre erarbeitet und angepasst werden, um den Kindern die Fachinhalte so gut wie möglich zu vermitteln.
(3) Pro Woche ist die Elementary School während 30 Lektionen zu besuchen.

Section 3 - Teachers and Principals
(1) An einer Elementary School darf unterrichten, wer mindestens einen Bachelor of Education an einer Hochschule in Laurentiana erworben hat.
(2) Abschlüsse von Hochschulen, die ausserhalb von Laurentiana liegen, werden vom Innenministerium auf ihre Gleichwertigkeit geprüft.
(3) Schulleiter werden direkt vom Innenminister ernannt.

Section 4 - Diploma
(1) Am Ende jedes Schuljahres soll den Schülern ein Zeugnis ausgestellt werden, welches Benotungen in allen Fächern umfasst.
(2) Wer im Zeugnis der sechsten Jahrgangsstufe mindestens dreimal A oder B vorweisen kann, erhält mit dem Zeugnis eine Zugangsberechtigung für eine High School, alle anderen Schüler eine Zugangsberechtigung für eine Middle School.
(3) Bei Verfehlen der für die Zugangsberechtigung nötigen Leistungsnachweise kann auf Antrag der Eltern oder einer Lehrperson eine Einzelfallprüfung darüber stattfinden, ob der Schüler oder die Schülerin trotzdem die Zugangsberechtigung erhalten soll.

Article V - Locations
(1) Jede Stadt über 5000 Einwohnern soll eine Elementary School einrichten.
(2) Schüler sollen stets die vom Wohnort am wenigsten weit entfernte Elementary School besuchen.

Article 3 - Middle Schools

Article I - Definitions
(1) Eine Middle School soll Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorbereiten.
(2) Die Schulzeit an der Middle School soll drei Jahre betragen. Zugangsvorraussetzung ist eine Zugangsberechtigung für Middle Schools oder für High Schools, ausgestellt von einer Elementary School in Laurentiana.

Article II - Curricular
(1) Die Fächer aus der Elementary School sollen übernommen werden.
(2) Weiterhin soll an Middle Schools verpflichtend Biologie, Chemie, Physik und Rechtslehre unterrichtet werden.
(3) Zusätzlich soll der Schüler 3 der folgenden 4 Fächer wählen :
    -Sozialwissenschaften
    - Geschichte
    - Handwerkliches Arbeiten

(4) Detaillierte Lehrpläne werden vom Innenministerium vorgegeben.

Article III - Teachers and Principals
(1) An einer Middle School darf unterrichten, wer wenigstens einen Master of Educations von einer Hochschule in Laurentiana in zwei der unterrichteten Fächer hat. Jeder Lehrer darf nur diejenigen Fächer lehren, in denen er akademische Gräde ab dem Master erreicht hat.
(2) Abschlüsse von Hochschülen, die außerhalb von Laurentiana liegen, werden vom Innenministerium auf ihre Gleichwertigkeit geprüft.
(3) Schulleiter werden direkt vom Innenminister ernannt.

Article IV - Exams and Diploma
(1) Am Ende jedes Schuljahres soll den Schülern ein Zeugnis ausgestellt werden, welches Benotungen in allen Fächern umfasst.
(2) Am Ende des letzten Schuljahres soll der Schüler in drei Fächern, auf jeden Fall in albernischer Sprache und Mathematik, schriftliche und in zwei weiteren Fächern mündliche Prüfungen ablegen.
(2) Schriftliche Prüfungen werden vom Innenministerium erarbeitet.
(3) Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Besuch von Practical Schools.

Article V - Locations
(1) Jede Stadt ab 10000 Einwohnern muss eine Middle School unterhalten.
(2) Schüler sollen stets die vom Wohnort am wenigsten weit entfernte Elementary School besuchen.


Article IV - High Schools

Section 1 - Definitions
(1) High Schools sind Schulen, die auf den Besuch von Universitäten vorbereiten sollen.
(2) Die Schulzeit an High Schools beträgt sechs Jahre.
(3) Zugangsvorraussetzung ist eine Zugangsberechtigung für High Schools, ausgestellt von einer Elementary School in Laurentiana, oder eine vergleichbare Zugangsberechtigung aus einem anderen Staat.

Section 2 - Curricular
(1) An High Schools sollen vom ersten Tag an Schüler in den folgenden Fächern unterrichtet werden:
    - Albernische Sprache
    - Imperianische Sprache
    - Mathematik
    - Physik
    - Chemie
    - Biologie
    - Ethik einschließlich Religionskunde
    - Psychologie
    - Rechtslehre und Wirtschaftswissenschaften
    - Sozialwissenschaften
    - Geschichte

(2) In den letzten beiden Jahren sollen 2 dieser Fächer gestrichen werden können.

Section 3 - Teachers and principals
(1) An einer High Schooll darf unterrichten, wer wenigstens einen Master of Educations von einer Hochschule in Laurentiana in zwei der unterrichteten Fächer hat. Jeder Lehrer darf nur diejenigen Fächer lehren, in denen er akademische Gräde ab dem Master erreicht hat.
(2) Abschlüsse von Hochschulen, die außerhalb von Laurentiana liegen, werden vom Innenministerium auf ihre Gleichwertigkeit geprüft.
(3) Schulleiter werden direkt vom Innenminister ernannt und müssen mindestens den akademischen Grad eines Doktors führen.

Section 4 - Exams and Diploma
(1) Am Ende des letzten Schuljahres soll der Schüler in vier Fächern, auf jeden Fall in albernischer Sprache, Ethik einschließlich Religionskunde und Mathematik, schriftliche und in drei weiteren Fächern mündliche Prüfungen ablegen.
(2) Schriftliche Prüfungen werden vom Innenministerium erarbeitet.
(3) Als bestanden gilt die Abschlussprüfung dann, wenn in keinem der Fächer die Note E oder F vergeben wurde. Andernfalls wird ein mit dem Diploma einer Middle School gleichwertiges Abschlusszeugnis ausgegeben, sofern die Vorraussetzungen für diesen Abschluss erfüllt sind.
(4) Der Abschluss einer High School berechtigt zum Besuch von Universitäten.

Section 5 - Locations
(1) Jede Stadt über 25000 Einwohnern soll eine High School einrichten.
(2) Schüler sollen stets die vom Wohnort am wenigsten weit entfernte Elementary School besuchen.


Article V - Special Schools

Section 1 – Purpose
Special Schools dienen der Erziehung, Bildung und Ausbildung von behinderten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können.

Section 2 – Types
(1) Special Schools gliedern sich in Klassen, die dem besonderen Förderbedarf der Schüler entsprechen und nach sonderpädagogischen Grundsätzen arbeiten.
(2) Special Schools sollen mindestens Klassen in folgenden Typen führen:

- Blinde und sehbehinderte Schüler
- Hörgeschädigte Schüler
- Geistig behinderte Schüler
- Körperlich behinderte Schüler
- Sprachbehinderte Schüler

Section 3 – Curricular and educational Objective
(1) Die Special Schools sollen sich in ihrem Lehrplan so weit möglich an den übrigen in diesem Gesetz geführten Schularten anlehnen, sofern der besondere Förderbedarf der Schüler dem nicht entgegensteht.
(2) Wenn die besonderen pädagogischen Aufgaben der Special School am Schüler erfolgreich erfüllt wurden, so ist der Schüler in eine allgemeine Schule zu überführen und einzugliedern.

Section 4 – Teachers and Principals
(1) An einer Special School darf nur unterrichten, wer mindestens ein Fachstudium zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen, sowie zweier Unterrichtsfächer und der allgemeinen Behindertenpädagogik abgeschlossen hat.
(2) Schulleiter werden vom Innenministerium ernannt.

Section 5 - Exams and Diploma
(1) Die Abschlussvoraussetzung an den Special Schools entsprechen denen der Middle Schools.


Article VI - Private Schools

Section 1 - Definitions
(1) Private Schools werden von freien Trägern unterhalten und sind in allen Schularten möglich.

Section 2 - Curriculur
(1) Private Schools sind in der Gestaltung ihres Lehrplans im Rahmen dieses Gesetzes frei, insbesondere in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, über Lehr- und Unterrichtsmethoden, über Lehrinhalte und die Organisation des Unterrichts.
(2) Die Schulen müssen gewährleisten, dass sie in ihren Einrichtungen und Lehrzielen nicht hinter den entsprechenden staatlichen Schulen zurückstehen.

Section 3 - Teachers and principals
Um an einer Private School zu unterrichten gelten die Anforderungsbestimmungen desjenigen staatlichen Schultyps, welchem die betreffende Private School als Ersatz dienen soll.

Section 4 - Exams and Diploma
(1) Private Schools führen die Prüfungen entsprechend ihrem Schultyp durch, wie es für staatliche Schulen vorgesehen ist
(2) Die Schulen sind in der Gestaltung ihrer Prüfungen frei, sofern sie dem Anspruchsniveau staatlicher Schulen nicht nachstehen. Im Zweifelsfalle entscheidet hierüber das Department of Education.


Article VII - Costs

Section 1 – Schools
(1) Der Staat Laurentiana trägt die Kosten aller staatlichen Schulen. Darunter fallen die Personalkosten für Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und Assistenten.
(2) Die sächlichen Kosten der staatlichen Schulen trägt das zuständige County.
(3) Private Schools tragen ihre Kosten selbst.


Article II - Entry into Force
(1) Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
(2) Schulen und Hochschulen wird eine dreimonatige Frist für die Umstrukturierung zugestanden.
Dr. Jeremy Goldberg
former Speaker of the General Court
Member of the Social Conservative Union

Ian Jennings

Ian the I.

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2

Mittwoch, 13. August 2014, 21:45

Mr. Speaker,

Der vorliegende Entwurf fusst auf einem Gegenentwurf den ich damals in der von Mr. Marvin Lüneburg, Gott hab ihn selig, initiierten Debatte eingebracht habe. Entsprechend dem Vorschlag von Mr. Barlow wurde im aktuellen Entwurf aber auch das Fach Natur&Technik eingeführt.

Ich bitte die ehrenwerten Mitglieder des General Court um Zustimmung.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


Beiträge: 481

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Bundesstaat: -

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3

Donnerstag, 14. August 2014, 08:10

Mr. Speaker,

dann wollen wir mal.

Bei Article I nur eine Frage: Wieso erst ab der 7. Jahrgangsstufe die Möglichkeit des Wiederholens?

Article II, Sec. 2:
Weshalb werden "Natur und Technik" und "Informatik" getrennt geführt?
Wäre es nicht einfacher und sinniger, den Lehrplan in den Counties zu erarbeiten als für den gesamten Bundesstaat? So könnte auch etwa in Heimatkunde regionaler Bezug hergestellt werden.
30 Lektionen. Was ist eine Lektion? Dauert diese 10 Minuten lang? 20 Minuten? 3 Stunden? 1 Tag? Das bleibt unklar.

Article II, Sec. 3:
Ein Bachelor of Educations. Wie erwirbt man diesen? Was sind die genauen Voraussetzungen? Das bleibt völlig unklar.
Weshalb werden die Schulleiter direkt vom Innenminister ernannt? Wieso nicht auf County-Ebene oder gar demokratisch unter den Lehrern einer Grundschule?

Article II, Sec. 4:
Die Zugangsberechtigung für High Schools erscheint mir mau. 3 Mal B, nämlich in Informatik, Natur und Technik und einer Fremdsprache reichen demnach, wenn in allen anderen Fächern ein D vorliegt? Da wird's auf der High School ein böses Erwachen geben.

Article II, Sec. 5:
Erst ab 5000 Einwohnern eine Elementary School? Trotz Schulpflicht? Gerade in unserem recht ländlich geprägten Bundesstaat dürfte dies zu großen Problemen führen. Wie finanziert sich denn der Schulweg? Sollen Schulbusse subventioniert werden? Oder bleiben die Eltern auf diesen Kosten sitzen?

Puh, das fängt ja schon mal gut an. Aber machen wir weiter:

Article III, Sec. 2:
Der Schüler soll drei der folgenden vier - Moment mal. drei Fächer wählen. Großartige Wahlfreiheit, das muss man schon sagen.
Der Lehrplan soll direkt vom Innenministerium vorgegeben werden. Warum nicht auf County-Ebene erarbeiten, um Bezüge zur Region herstellen zu können und den Schulen Freiheit zu gewähren?

Article III, Sec. 3:
Wie erwirbt man den Master of Education in Laurentiana? Einfacher oder schwerer als den Bachelor? Welche Hochschulen vergeben diesen überhaupt?
Weshalb werden hier plötzlich Fächer vorgegeben, in der Elementary School nicht?
Weshalb muss der Schulleiter Doktor sein? Sollte er nicht eher ein besonders guter Lehrer sein, als ein besonders guter Wissenschaftler?

Article III, Sec. 4:
Größtenteils d'accord. Aber: Das Abschlusszeugnis berechtigt - ohne Einschränkungen - zum Besuch einer anderen Schulart? Wann gilt der Abschluss als bestanden? Immer?

Article III, Sec. 5:
Was haben die Elementary Schools nun hier zu suchen?

Puh. Und immer noch geht's weiter in diesem durch und durch miesen Entwurf:

Article IV, Sec. 2:
Ob Psychologie so lange unterrichtet werden soll, lassen wir einfach mal dahingestellt.
Weshalb darf nicht mehr die Fremdsprache gewählt werden?

Article IV, Sec. 3:
Selbes Problem wie vorhin.

Article IV, Sec. 4:
Weshalb muss in Religionskunde eine Prüfung zum Abschluss stattfinden?
Ansonsten weitestgehend d'accord, nur denke ich, man könnte das Äquivalent zum Middle School-Abschluss nach 3 Jahren an der High School vergeben.

Article IV, Sec. 5:
D'accord, bis auf bereits bekannte Probleme.

So. Und immer noch geht es weiter in diesem unglaublich kritikwürdigen Entwurf.

Article V:

Hier lässt sich tatsächlich wenig kritisieren, einzig vielleicht die Voraussetzungen bei den Lehrern, die arg hoch gegriffen erscheinen.

Article VI:
Welche Abschlüsse vergeben denn die Private Schools? Die selben wie die staatlichen Schulen? Und kann an ihnen die staatliche Abschlussprüfung abgelegt werden?
Welches Department of Education prüft hier irgendwas?

Article VII:
Erstmal keine Einwände.

Grundsätzlich stellen sich noch einige Fragen:

Wieso werden die Untergliederungen der Articles teilweise Article, teilweise Section genannt?
Auf welcher Rechtsgrundlage fußt das Department of Education, auf welcher das Innenministerium?
Was genau sind "Practical Schools"?

Sie sehen, werte Kollegen, diesem Entwurf KANN nicht zustimmen, wer am Wohl unseres Staates interessiert ist. Der Gouverneur täte gut daran, ihn zurückzuziehen und sich einige Stunden hinzusetzen um einen guten Entwurf zu erarbeiten.
Josh LeCoeur, B.A.

Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

4

Donnerstag, 14. August 2014, 13:38

Mr. Speaker,

Mr. LeCoeur hat bereits viele Punkte angesprochen, doch auch ich habe noch einge Anmerkungen:

Art I, Section 2
Wie sollen die Lernrückstände die sich möglichweise durch nicht bestandene Fächer bis zur 7. Klasse angestaut haben je wieder aufgeholt werden?
Im schlimmsten Falle ist bis dahin das Kind nicht nur bereits in den Brunnen gefallen, sondern bereits lange ertrunken.

Ich befürworte durchaus, dass die Kinder besonders in den niedrigeren Klassen nicht aus ihren gewohnten Klassen/Freundeskreisen gerissen werden sollen.
Doch es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, die Versäumnisse während dem Schuljahr nachzuholen. Verpflichtende Förderstunden in den Sommerferien oder an Nachmittagen des neuen Schuljahres wären hier eine Option.
In besonders schweren Fällen, beispielsweise Note F in den beiden wohl wichtigsten Fächer Mathematik und Albernischer Sprache, muss auch die verpflichtende Wiederholung eines Schuljahres eine Option sein sein. Eine erfolgreiche Fortsetzung der schulischen Laufbahn scheint unter diesen Vorraussetzungen einfach nicht möglich.


Art 3(?), Article(?) 2
Das Fach "Natur und Technik" soll als Vorbereitung auf Biologie, Chemie, Physik dienen. Wenn diese Fächer nun in den Stundenplan aufgenommen werden, muss "Natur und Technik" nicht aus der Elementary School übernommen werden.

Art V, Section 4
Auch wenn es bereits erwähnt wurde erscheinen die Anforderungen an Lehrkräfte der Special Schools als völlig überzogen. Hier ist zu befürchten, dass wir dort dann schnell mit einem Mangel an Lehrkräften zu kämpfen hätten.


Allgemein bleibt zu kritisieren, weshalb Schulleiter grundsätzlich direkt vom Innenminister ernannt werden sollten? Wieso sollte hier nicht die Counties beauftragt werden.
Ähnliches gilt für die Lehrpläne. Diese sollten doch innerhalb eines entsprechenden Rahmen eher spezifisch in den Counties erarbeitet werden, um den unterschiedlichen regionalen Anforderungen auch entsprechend Rechnung zu tragen, anstatt zentralistisch vorgegeben zu werden.

Wieso ist nur die Elementary School verpflichtend? Haben die Kinder also bereits ab 12 Jahren nicht mehr die Pflicht zur Schule zu gehen?!?
Der weitere Besuch der Middle oder Highschool muss auf jeden Fall auch verpflichtend sein!


Es gibt also noch eine ganze Menge zu tun an diesem Entwurf. Deshalb möchte ich hiermit bereits schoneinmal die Verlängerung der Debatte beantragen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Governor mithilfe dieser Vielzahl an Punkten einen brauchbaren Entwurf zustande bekommt, oder rechtzeitig zurückzieht, bevor wir durch die unsinnige Unique Discussion klausel daran gehindert werden, nocheinmal über einen sinnvollen Bildungsentwurf zu diskutieren.

Ian Jennings

Ian the I.

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Donnerstag, 14. August 2014, 22:27

Mr. Speaker,

Um der Sache gerecht zu werden unterstütze ich den Antrag auf Verlängerung der Aussprache.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


Jeremy Goldberg

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Freitag, 15. August 2014, 23:10

Honorable Members of the General Court,

Ich stehe dieser Bill grundsätzlich offen gegenüber, sehe jedoch ebenfalls noch weiteren Aussprachebedarf und schliesse mich daher dem Antrag auf Verlängerung der Aussprache an.
Dr. Jeremy Goldberg
former Speaker of the General Court
Member of the Social Conservative Union

Jeremy Goldberg

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Jeremy Goldberg - Senator July 2018
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Freitag, 15. August 2014, 23:12




Honorable Members of the General Court,

Ich erkenne noch weiteren Aussprachebedarf und verlängere die Aussprache daher um 72 Stunden.


Jeremy Goldberg
Speaker
Dr. Jeremy Goldberg
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Montag, 18. August 2014, 18:44

Mr. Speaker,

Ich ziehe den Antrag zur Überarbeitung zurück.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


Jeremy Goldberg

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Jeremy Goldberg - Senator July 2018
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9

Montag, 18. August 2014, 22:14




Honorable Members of the General Court,

Der Antragssteller hat den Antrag zurückgezogen, dementsprechend wird die Debatte beendet und keine Schlussabstimmung eingeleitet.


Jeremy Goldberg
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Dr. Jeremy Goldberg
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