Mr. Speaker,
ich möchte etwas zum Wahlprozedere zu bedenken geben:
Es war längere Zeit im Kongress üblich, dass über den Antrag zur State of the Union des Präsidenten gemeinsam abgestimmt wurde. Diese Regelung wurde dann schließlich abgeschafft und zwar aufgrund einer deutlichen Verfassungsregelung in Art. 3, Sec. 2. Ssecs. 2 und 3. Ich habe mir erlaubt, die entscheidenden Passagen hervorzuheben.
(2) Das Repräsentantenhaus und der Senat beraten über eingebrachte Anträge in der Regel in gemeinsamer Sitzung, es sei denn, es handelt sich um Angelegenheiten, die gemäß der Verfassung oder den Gesetzen oder von der Natur ihrer Sache her nur eine der beiden Kammern des Kongresses betreffen.
(3) Die Abstimmung erfolgt in beiden Kammern separat.
Ich glaube, dass es hier aufgrund der Deutlichkeit der Regelung keine verschiedenen Lesarten zulässt. Ich würde daher vielleicht eine andere Lösung vorschlagen:
1. Stehen die Wahlen der Ausschussvorsitzenden an, haben die Kandidaten innerhalb einer Frist ihre Kandidatur kundzutun.
2a. Gibt es keine Kampfkandidaturen, so haben die Kongressmitglieder innerhalb einer bestimmten Widersprüche kundzutun. Gibt es keine oder nur einzelne Widersprüche, sind die Kandidaten gewählt. Kommen aus einer Kammer überwiegend Widersprüche, ist die Kandidatur abgelehnt.
2b. Gibt es Kampfkandidaturen, sind Wahlen in beiden Kammern abzuhalten.
Ich merke grade selbst, dass das ziemlich kompliziert ist, kommt aber einer Wahl durch Akklamation recht nahe. Zudem kann im Regelfall auf langwierige Abstimmungen verzichtet werden.