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John E. Prescott

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1

Freitag, 24. Juli 2009, 17:12

Diskussion: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

The Free State of Freeland
The President of the Peoples Council



Honorable Members of the Peoples Council,

Ratsherr Laval hat folgenden Antrag in den Volksrat eingebracht:

John E. Prescott
President pro tempore of the Peoples Council




Article II der Geschäftsordnung des Volksrates soll wie folgt geändert werden:

Section/Article II -The House President/Le Président
(1) Der Volksrat wählt aus seiner Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten. Sind vier Wahlgänge beendet worden, ohne dass ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen konnte, so genügt ab dem fünften Wahlgang die relative Mehrheit.
(2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Volksrates verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten des Rates zu.
(3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch nach drei Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(4) Die Bestimmungen der Verfassung über das Misstrauensvotum gegen den Präsidenten bleiben unberührt.
(6) Nach selbem Modus wie der Präsident des Volksrates gewählt wird, wird auch dessen Stellvertreter gewählt.
(7) Wenn der Präsident 4 Tage nicht im Volksrat anwesend ist (Abwesenheit), kann sein Stellvertreter die Aufgaben von diesem bis dieser wieder zurückgekehrt ist übernehmen.


Begründung des Antragsstellers

Eine kurze Begründung: Laut jetziger Geschäftsordnung ernennt der Volksratpräsident seinen Stellvertreter und muss sobald er einen Tag nicht anwesend ist dies melden, dies halte ich für etwas unangemessen. Und vorallem gegen die Verfassung.
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives


Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »John E. Prescott« (24. Juli 2009, 17:15)


John E. Prescott

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2

Freitag, 24. Juli 2009, 17:20

Ich stimme der Änderung zu. Allerdings fehlt irgendwie ein Wort in dem Satz. Zudem sollte die Möglichkeit der Abwesenheitsmeldung und damit die sofortige Übergabe an den Stellvertreter weiterhin möglich sein.
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives



Georges Laval

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3

Freitag, 24. Juli 2009, 18:20

In welchem Satz, ja es klingt wirklich komisch. Ich werde mich an einer Umformulierung versuchen.

(6) Nach dem selbem Modus wie der Präsident des Volksrates gewählt wird, wird auch dessen Stellvertreter gewählt.
(7) Wenn der Präsident 4 Tage nicht im Volksrat anwesend ist (Abwesenheit) oder sich abgemeldet hat, übernimmt dessen Stellvertreter die Aufgaben des Präsidenten.

Besser so?

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4

Sonntag, 26. Juli 2009, 14:49

Ich würde für (6) eher das Folgende vorschlagen:

"Der Stellvertretende Präsident wird nach demselben Modus gewählt wie der Präsident des Volksrates."

Ansonsten bin ich einverstanden.

Georges Laval

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5

Sonntag, 26. Juli 2009, 15:09

Ah, ich werde alt, das mir das nicht einfiel..

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6

Sonntag, 26. Juli 2009, 15:13

Dafür sind wir ja Kollegen, Mr. Governor. ;)

Norman Howard Hodges

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7

Samstag, 26. September 2009, 13:38

Sollte hier noch eine Abstimmung durchgeführt werden?

Georges Laval

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8

Samstag, 26. September 2009, 14:01

Über den geänderten Vorschlag, das wäre wunderbar.

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John E. Prescott

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9

Sonntag, 27. September 2009, 15:07

Das wäre dann folgende Version(?):

Zitat

Article II der Geschäftsordnung des Volksrates soll wie folgt geändert werden:

Section/Article II -The House President/Le Président
(1) Der Volksrat wählt aus seiner Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten. Sind vier Wahlgänge beendet worden, ohne dass ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen konnte, so genügt ab dem fünften Wahlgang die relative Mehrheit.
(2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Volksrates verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten des Rates zu.
(3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch nach drei Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(4) Die Bestimmungen der Verfassung über das Misstrauensvotum gegen den Präsidenten bleiben unberührt.
(6) Nach dem selbem Modus wie der Präsident des Volksrates gewählt wird, wird auch dessen Stellvertreter gewählt.
(7) Wenn der Präsident 4 Tage nicht im Volksrat anwesend ist (Abwesenheit) oder sich abgemeldet hat, übernimmt dessen Stellvertreter die Aufgaben des Präsidenten.
John E. Prescott [D-FL]
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Georges Laval

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10

Sonntag, 27. September 2009, 17:58

Statt dem (6) dieses von Monsieur Hodges:

(6) Der Stellvertretende Präsident wird nach demselben Modus gewählt wie der Präsident des Volksrates.

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Bastian Vergnon

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11

Montag, 28. September 2009, 16:46

Nach den Änderungen von mir keine Einwände.
Salute
Bastian Vergnon