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[Discussion] Freeland Holiday Bill

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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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1

Freitag, 4. Dezember 2009, 17:58

Freeland Holiday Bill

Zitat

The Free State of Freeland The President of the Peoples Council



Honorable Members of the Peoples Council!

Zur Diskussion steht der folgende Antrag des Ratsherren Hodges.

Die Aussprache dauert mindestens bis Dienstag, den 8.12.2009 – 18 Uhr oder bei Bedarf länger.


Freeland Holiday Bill / Loi de la fêtes de Frélande

Section 1 - General / Général
(1) Dieses Gesetz regelt die gesetzlichen Feiertage des Freistaates Freeland.
(2) Von den in diesem Gesetz festgelegten Feiertagen bleiben die Feiertage des Bundes unberührt.

Section 2 - Sunday / Dimanche
(1) Der Sonntag ist Tag der allgemeinen Arbeitsruhe.
(2) Von der allgemeinen Arbeitsruhe sind die Feuerwehr, die Gendarmerie und Nationalgarde, medizinische und sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen sowie die Verkehrs- und Postbetriebe und die Betriebe zur Versorgung mit Strom, Wasser und Gas ausgeschlossen.
(3) Es steht Betrieben, die gem. Subsec. 2 eine Ausnahme von der Arbeitsruhe bilden, frei, mit ihren Arbeitnehmern von der Ausnahme abweichende Vereinbarungen über die Sonntagsruhe zu treffen.

Section 3 - Official Holidays / Fêtes Légal
(1) Gesetzliche Feiertage sind Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. Davon ausgeschlossen sind die in Sec. 2, Subsec. 2 genannten Betriebsformen. Sec. 2, Subsec. 3 gilt entsprechend.
(2) Gesetzliche Feiertage sind
a) 1. Januar: New Year's Day / Nouvel An;
b) 1. Mai: Labor Day / Fête du Travail;
c) 3. Mai: Freeland Constitution Day / Fête du Constitution de Frélande;
d) 25. und 26. Dezember: Christmas Holidays / Fêtes de Noël.

Section 4 - Churchly Holidays / Fêtes Ecclésial
(1) Den Kirchen und Glaubensgemeinschaften steht es frei, Feiertage festzulegen.
(2) Die Angehörigen der Glaubensgemeinschaften sind berechtigt, mit ihren Arbeitgebern Vereinbarungen über Arbeitsruhe an den betreffenden Feiertagen zu treffen. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände haben nach ihren Möglichkeiten den Auftrag, einheitliche Regelungen betreffend religiöse Feiertage festzulegen.

Section 5 - Final Provisions / Dispositions Finales
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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2

Freitag, 4. Dezember 2009, 18:41

Sehr geehrter Herr Ratspräsident,
werte Herren Präfekten!

Die Debatte im Kongress vor einiger Zeit über ein Feiertagsgesetz hat gezeigt, dass es bei der momentanen politischen Konstellation im Bund unmöglich ist, ein vernünftiges Gesetz über Sonntagsruhe und gesetzliche Feiertage zu beschließen, das dem Willen der Mehrheit und der Situation in den Vereinigten Staaten gerecht wird. Deshalb müssen die Bundesstaaten sich dieser Thematik annehmen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf legt den Sonntag als einen Tag der allgemeinen Arbeitsruhe fest und bestimmt davon einige Ausnahmen, die selbsterklärend sein sollten. Einige unvermeidliche gesetzliche Feiertage wie Neujahr enthält der Entwurf ebenfalls. Als einen Nationalfeiertag des Freistaates hatte ich mir den 3. Mai als Tag des Inkrafttretens unserer neuen Verfassung vorgestellt; da dies aber erstens kein sehr traditioneller Feiertag ist und zweitens sehr nahe am Labor Day liegt, bin ich für Alternativvorschläge, wie beispielsweise das historische Gründungsdatum Freelands - hier hatte ich leider keine Angaben - offen.

Zu einem modernen und liberalen Staat gehört es, dass er auch kleineren Bevölkerungsgruppen Rechtsschutz bietet. Darum ist in dem Gesetz bis auf die Weihnachtsfeiertage keine Glaubensgemeinschaft explizit hervorgehoben. Die Weihnachtsfeiertage entsprechen einem Kompromiss, da sie für den christlichen Bevölkerungsanteil - die überwältigende Mehrheit - ohnehin Feiertag sein sollten und auch von vielen anderen, "säkularisierten" Bürgern inzwischen als Feiertag begangen werden. Ansonsten steht es allen Glaubensgemeinschaften frei, Feiertage festzulegen. Die Aufgabe der entsprechenden Vereinbarung von Arbeitsfreiheit sehe ich bei den Arbeitnehmern und -gebern, deren Verbände im Gesetz aufgefordert sind, entsprechende Regelungen zu treffen.

Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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3

Samstag, 5. Dezember 2009, 15:20

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Der vorliegende Gesetzesentwurf legt den Sonntag als einen Tag der allgemeinen Arbeitsruhe fest und bestimmt davon einige Ausnahmen, die selbsterklärend sein sollten. Einige unvermeidliche gesetzliche Feiertage wie Neujahr enthält der Entwurf ebenfalls. Als einen Nationalfeiertag des Freistaates hatte ich mir den 3. Mai als Tag des Inkrafttretens unserer neuen Verfassung vorgestellt; da dies aber erstens kein sehr traditioneller Feiertag ist und zweitens sehr nahe am Labor Day liegt, bin ich für Alternativvorschläge, wie beispielsweise das historische Gründungsdatum Freelands - hier hatte ich leider keine Angaben - offen.


Eventuell würde sich hier das Ende des freelandischen Bürgerkrieges und die endgültige Festlegung der francophonen Autonomie 1741 ein gutes Datum abgeben. Da bisher nur die Jahreszahl bekannt ist, wären wir auch in der Wahl des genauen Zeitpunktes relativ frei.

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Zu einem modernen und liberalen Staat gehört es, dass er auch kleineren Bevölkerungsgruppen Rechtsschutz bietet. Darum ist in dem Gesetz bis auf die Weihnachtsfeiertage keine Glaubensgemeinschaft explizit hervorgehoben. Die Weihnachtsfeiertage entsprechen einem Kompromiss, da sie für den christlichen Bevölkerungsanteil - die überwältigende Mehrheit - ohnehin Feiertag sein sollten und auch von vielen anderen, "säkularisierten" Bürgern inzwischen als Feiertag begangen werden. Ansonsten steht es allen Glaubensgemeinschaften frei, Feiertage festzulegen. Die Aufgabe der entsprechenden Vereinbarung von Arbeitsfreiheit sehe ich bei den Arbeitnehmern und -gebern, deren Verbände im Gesetz aufgefordert sind, entsprechende Regelungen zu treffen.


Meines Erachtens wäre es nötig, Section 4 dem Freistaat die Möglichkeit zu geben, mit den einzelnen Glaubensgemeinschaften separate Verträge zu den Feiertagen abzuschließen. Dies wäre zum Beispiel sinnvoll, wenn sich bei einem bestimmten Feiertag ein allzu großer Wildwuchs aus separaten Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern- und Arbeitgebern entwickeln würde.
Meines Wissens hat der Freistaat sogar einmal ein solches Konkordat mit den Katholiken abgeschlossen.
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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4

Sonntag, 6. Dezember 2009, 18:05

Dann ändere ich meinen Entwurf wie folgt ab. Die Änderungen sind rot markiert. Den 15. September halte ich für einen angemessenen Tag für das Ende des Bürgerkrieges (wenn wir keine genauen Angaben haben), da ungefähr um diese Zeit der Sommer und damit die Zeit für große Schlachten endet. Außerdem ist damit ein relativ gutes Mittel zwischen Mai und Dezember getroffen.

Sec. 4 Subsec. 3 sollte selbsterklärend sein.

Freeland Holiday Bill / Loi de la fêtes de Frélande

Section 1 - General / Général
(1) Dieses Gesetz regelt die gesetzlichen Feiertage des Freistaates Freeland.
(2) Von den in diesem Gesetz festgelegten Feiertagen bleiben die Feiertage des Bundes unberührt.

Section 2 - Sunday / Dimanche
(1) Der Sonntag ist Tag der allgemeinen Arbeitsruhe.
(2) Von der allgemeinen Arbeitsruhe sind die Feuerwehr, die Gendarmerie und Nationalgarde, medizinische und sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen sowie die Verkehrs- und Postbetriebe und die Betriebe zur Versorgung mit Strom, Wasser und Gas ausgeschlossen.
(3) Es steht Betrieben, die gem. Subsec. 2 eine Ausnahme von der Arbeitsruhe bilden, frei, mit ihren Arbeitnehmern von der Ausnahme abweichende Vereinbarungen über die Sonntagsruhe zu treffen.

Section 3 - Official Holidays / Fêtes Légal
(1) Gesetzliche Feiertage sind Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. Davon ausgeschlossen sind die in Sec. 2, Subsec. 2 genannten Betriebsformen. Sec. 2, Subsec. 3 gilt entsprechend.
(2) Gesetzliche Feiertage sind
a) 1. Januar: New Year's Day / Nouvel An;
b) 1. Mai: Labor Day / Fête du Travail;
c) 15. September: Civil War Day / Fête du Guerre Civile;
d) 25. und 26. Dezember: Christmas Holidays / Fêtes de Noël.

Section 4 - Churchly Holidays / Fêtes Ecclésial
(1) Den Kirchen und Glaubensgemeinschaften steht es frei, Feiertage festzulegen.
(2) Die Angehörigen der Glaubensgemeinschaften sind berechtigt, mit ihren Arbeitgebern Vereinbarungen über Arbeitsruhe an den betreffenden Feiertagen zu treffen. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände haben nach ihren Möglichkeiten den Auftrag, einheitliche Regelungen betreffend religiöse Feiertage festzulegen.
(3) Von Subsec. 2 bleiben Abkommen unberührt, die der Freistaat mit einzelnen Glaubensgemeinschaften abzuschließen befugt ist.

Section 5 - Final Provisions / Dispositions Finales
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Bastian Vergnon

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5

Sonntag, 6. Dezember 2009, 19:03

Civil War Day / Fête du Guerre Civile klingt für mich auf den ersten Blick etwas seltsam. Wir feiern ja nicht den Bürgerkrieg, sondern dessen Ende. Ich würde stattdessen Armistice Day /Fête de l'Armistice vorschlagen. Hat zudem den Vorteil, dass das Waffenstillstand in beiden Sprachen das gleiche Wort hat. Das gibt ein gutes Symbol, da in der Alltagssprache wohl nur die Bezeichnung "Armistice" als Bezeichnung für den Tag übrig bleibt. ;)
Salute
Bastian Vergnon


Norman Howard Hodges

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6

Sonntag, 6. Dezember 2009, 19:15

Ein guter Alternativvorschlag, dem ich mich unumwunden anschließe. :)

Georges Laval

Un vieil homme

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Sonntag, 6. Dezember 2009, 19:16

Ich gehe hier konform.

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Il y a que la vérité qui blesse.

John E. Prescott

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8

Sonntag, 6. Dezember 2009, 23:33

Ich persönlich lehne es ab, den Sonntag generell zum Tag der Arbeitsruhe zu erklären. Ich kann das Ansinnen dahinter sehr gut nachvollziehen, doch im Endeffekt bleibt es eine diskrimminierende Regelung, von der ein sehr großer Teil der Arbeitnehmer nicht profitiert. Im Grunde können sich nur Verkäufer, Beamte und Büroangestellte ernsthaft darüber freuen. Das mag durchaus ein signifikanter Teil der Beschäftigten sein, aber was ist mit Busfahrern, Flughafenangestellten, Restaurantbetreibern und den bereits im Gesetz genannten Ausnahmegruppen.
John E. Prescott [D-FL]
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Norman Howard Hodges

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9

Sonntag, 6. Dezember 2009, 23:36

Käme es Ihrem Standpunkt entgegen, wenn man Unternehmen verpflichten würde, die an Sonn- und Feiertagen einzusetzenden Arbeitskräfte abwechselnd so zu verwenden, dass jeder nur an möglichst wenigen Sonn- bzw. Feiertagen arbeiten muss, und außerdem festzulegen, dass für Feiertage, an denen ein Arbeitnehmer zur Arbeit verpflichtet ist, ein anderer freier Tag zu gewähren ist?

John E. Prescott

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10

Sonntag, 6. Dezember 2009, 23:59

Ja
John E. Prescott [D-FL]
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Norman Howard Hodges

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11

Montag, 7. Dezember 2009, 19:02

Dann ändere ich meinen Entwurf abermals ab:

Freeland Holiday Bill / Loi de la fêtes de Frélande

Section 1 - General / Général
(1) Dieses Gesetz regelt die gesetzlichen Feiertage des Freistaates Freeland.
(2) Von den in diesem Gesetz festgelegten Feiertagen bleiben die Feiertage des Bundes unberührt.

Section 2 - Sunday / Dimanche
(1) Der Sonntag ist Tag der allgemeinen Arbeitsruhe.
(2) Von der allgemeinen Arbeitsruhe sind die Feuerwehr, die Gendarmerie und Nationalgarde, medizinische und sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen sowie die Verkehrs- und Postbetriebe und die Betriebe zur Versorgung mit Strom, Wasser und Gas ausgeschlossen.
(3) Es steht Betrieben, die gem. Subsec. 2 eine Ausnahme von der Arbeitsruhe bilden, frei, mit ihren Arbeitnehmern von der Ausnahme abweichende Vereinbarungen über die Sonntagsruhe zu treffen.
(4) Betriebe, die gem. Subsec. 2 eine Ausnahme von der Arbeitsruhe bilden, sind verpflichtet, die ihnen unterstellten Arbeitnehmer an Sonntagen abwechselnd so einzusetzen, dass jeder Arbeitnehmer bei Beibehaltung der betrieblichen Effizienz nur an möglichst wenigen Sonntagen im Jahr arbeiten muss.

Section 3 - Official Holidays / Fêtes Légal
(1) Gesetzliche Feiertage sind Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. Davon ausgeschlossen sind die in Sec. 2, Subsec. 2 genannten Betriebsformen. Sec. 2, Subsec. 3 gilt entsprechend.
(2) Gesetzliche Feiertage sind
a) 1. Januar: New Year's Day / Nouvel An;
b) 1. Mai: Labor Day / Fête du Travail;
c) 15. September: Armistice Day / Fête de l'Armistice;
d) 25. und 26. Dezember: Christmas Holidays / Fêtes de Noël.
(2) Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen auf Grund der Vorschriften von Sec. 2, Subsec. 2 nicht von der Arbeit befreit sind, sind berechtigt, einen anderen arbeitsfreien Tag bei ihrem Arbeitgeber einzufordern. Dieser kann das Datum des Ersatztages frei bestimmen. Er darf jedoch nicht auf einen Sonntag oder einen anderen gesetzlichen Feiertag oder dem Arbeitnehmer zustehenden kirchlichen Feiertag fallen.

Section 4 - Churchly Holidays / Fêtes Ecclésial
(1) Den Kirchen und Glaubensgemeinschaften steht es frei, Feiertage festzulegen.
(2) Die Angehörigen der Glaubensgemeinschaften sind berechtigt, mit ihren Arbeitgebern Vereinbarungen über Arbeitsruhe an den betreffenden Feiertagen zu treffen. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände haben nach ihren Möglichkeiten den Auftrag, einheitliche Regelungen betreffend religiöse Feiertage festzulegen.
(3) Von Subsec. 2 bleiben Abkommen unberührt, die der Freistaat mit einzelnen Glaubensgemeinschaften abzuschließen befugt ist. Die Bestimmungen der Sec. 3, Subsec. 2 gelten für kirchliche Feiertage entsprechend.

Section 5 - Final Provisions / Dispositions Finales
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Bastian Vergnon

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12

Dienstag, 8. Dezember 2009, 19:20

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