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Luciano Marani

I am Nixon ... by number

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1

Mittwoch, 1. Juni 2011, 16:46

Verfassung und Co.

Vielleicht braucht man eine Korrektur der Verfassung, um den Spielspaß und die Einfachheit des Rechts zu erhalten.
Da eine derartige Simon-Diskussion dann doch immer wieder scheitert, sollte man dies eben außerhalb der Sim diskutieren. Und bitte veweist mich nicht in die Sim. Da wurde es bereits versucht. Der Kopf ist rund, der Horizont auch, ich bitte um Vorschläge.
Luciano Marani
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2

Mittwoch, 1. Juni 2011, 17:51

Die Einfachheit des Rechts scheitert meiner Meinung nach nicht an der Verfassung.Aber siehst Du irgendwo konkreten Änderungsbedarf?

Ich bin ja irgendwie mit den enumerated powers in ihrem aktuellen Zustand nur so mäßig glücklich, aber ich habe auch gerade keine konkrete Idee, wie man die "brauchbarer" fassen könnte. Aber zumindest die Gerichtsbarkeits-Kompetenz und die Ausschließlichkeit der Strafrechtskompetenz finde ich unglücklich.
Und die Sache mit der Behörden-Einrichtung, aber die würde durch McGerrys Amendment-Entwurf ja korrigiert werden.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Chester J. Witfield

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3

Mittwoch, 1. Juni 2011, 19:57

Man möge mich steinigen, aber in unserer aktuellen Situation noch mehr Föderalismus (siehe Gerichtsbarkeits-Kompetenz, Strafrechts-Kompetenz) zu wagen, halte ich für den falschen Schritt zur falschen Zeit.

Wenn man sich Bundesstaaten wie derzeit Peninsula (und bisher traditionell Chan Sen) ansieht, so gibt es dort für mehr lokale Gesetzgebung und vor allem lokale Rechtsprechung (hier sind sogar fast ausnahmslos alle Bundesstaaten betroffen) einfach keinen Spielraum.

Zum Threadbeginn: Wenn Probleme InSim auftreten, müssen wir die auch dort lösen. Und das geht glücklicherweise auch. Kein Grund, solche Vorstöße nicht zu machen. ;)
Attorney@Law - Marani, Stanliss & Witfield LLP

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4

Donnerstag, 2. Juni 2011, 14:20

Warum soll man das nicht in der Simulation besprechen können?

Man kann auch einen Kompromiss zwischen Bund und Staaten finden: Wenn der Bundesstaat die Organe, die er für sich in Anspruch nehmen will (z.B. Gerichtsbarkeitskompetenz für Straf- und Zivilrecht, Polizeiwesen etc.) asusfüllen kann, dann darf er die diesbezüglichen Kompetenzen haben, falls er das nicht kann, ist der Bund zuständig. Hat also bspw. Savannah zum Zeitpunkt einer Klageerhebung ein funktionierendes zuständiges Gericht, dann ist in erster Instanz dieses zuständig und erst in zweiter Instanz ein Bundesgericht. Hat Savannah zum fraglichen Zeitpunkt kein diesbezügliches Gericht, geht das Verfahren direkt an den Bund als erste und letzte Instanz.

Damit ist jeder Staat frei, ob er ausgestalterisch und personell aufrüsten oder staatliche Angelegenheiten dem Bund überlassen will. Wer liebevoll seinen Staat pflegt, der soll belohnt werden, wer die Prioritäten im Staat anders setzt, der soll die Arbeit den Bund machen lassen.

Möglicherweise wäre es vernünftig, auf Bundesebene vorzugeben, welches die ausgestalterischen Mindestanforderungen sein müssen, damit der Bundesstaat aktiv werden kann. Dies deshalb, damit z.B. nicht der Wisim-Effekt entsteht, dass sich die Bundesstaaten zwar Kompetenzen krallen, dann aber nicht über die notwendigen Mittel verfügen, die Kompetenzen auch zur Wirkung zu bringen.

Also: Wenn ein Staat will und kann, dann darf er Kompetenzen haben. Ausgenommen davon sind gewisse wenige Kernkompetenzen des Bundes, wobei ich hier in erster Linie nur Aussenpolitik und Landesverteidigung sehe.
Former Secretary of Defense
Former Governor and Senator of Savannah