Madame Denton,
ich habe nichts gegen soziale Absicherung und grundsätzlich kein Problem mit diesem Gesetz.
Man muss ohne Angst vor Hunger, Kälte und Krankheit leben können, um sich individuell entfalten zu können bzw. um wenigstens die Chance dazu zu haben.
Einige Regelungen sind jedoch recht großzügig. Ein Beispiel: Dass eine Witwe die Altersrente ihres verstorbenen Gatten anteilig als Witwenrente erhalten soll, kann man vor dem Hintergrund als unsinnig empfinden, dass in unserem Staat 73 % der Ehepaare, die länger als 20 Jahre verheiratet sind, sich gegenseitig als Zwischen- und die Kinder als Schlusserben eingesetzt haben.
Bei der staatlichen Altersrente sollte man unterscheiden zwischen einem körperlichen und einem geistigen Arbeitsleben. Körperliche Arbeit verschleißt den Betroffenen schneller, wird jedoch grundsätzlich schlechter bezahlt als geistige Arbeit. Eine staatliche Rente, die sich also auf den Durchschnittsverdienst bezieht, kann individuell zu großen Ungerechtigkeiten führen.
Dies gilt natürlich ebenfalls vor dem Hintergrund, dass ein Arbeitsleben mit hohem Einkommen eine Bedürftigkeit für eine staatliche Rente meistens negiert, da ausreichend Finanzmittel für die Altersvorsorge zur Verfügung standen und vernünftigerweise auch dazu genutzt wurden.