Ich bestätige den Eingang des Feststellungsantrages.
Miss Baumgart,
Ihr Antrag behauptet, dieses Gericht sei handlungsunfähig, weil der Spruchkörper nicht vollzählig besetzt sei.
Wenn das Gericht also Ihrem Antrag stattgäbe, würde es seine eigene Handlungsunfähigkeit feststellen.
Es stellte damit auch fest, dass es gar nicht über den Antrag hätte entscheiden können.
Dieses Gericht hat darüber hinaus den Anspruch auf jederzeitige Handlungs- und Urteilsfähigkeit.
Daher weise ich Ihren Antrag ab.
Die Beratungen zur Sache wurden schon eingeleitet. Dieses Gericht wird aber in der Sache nicht entscheiden,
ohne dass jeder Richter gehört oder ein angemessener Zeitraum ohne eine Wortmeldung verstrichen ist.
Dies ist langjährige Übung und Konsens zwischen den Mitgliedern dieses Gerichts.