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Mittwoch, 15. Dezember 2010, 18:07

H.R. 2010-051 Federal Budget Revision Bill




Honorable Representatives:

Repr. Edward Mullenberry aus Peninsula
hat den angefügten Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 120 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.


(Warren Byrd)
President of Congress



Federal Budget Revision Bill

Sec. 1. Revision of the Federal Budget Act.
Der Federal Budget Act erhält zum 01.01.2011 die folgende Fassung:

    Federal Budget Act

    Sec. 1. Principles.
    (1) Die exekutive Gewalt soll ohne Zustimmung des Repräsentantenhauses weder Ausgaben zu Lasten des Bundes tätigen noch Schulden zu Lasten des Bundes aufnehmen.
    (2) Die exekutive Gewalt soll dem Repräsentantenhaus regelmäßig über die Einnahmen zu Gunsten des Bundes und über das Bundesvermögen Bericht erstatten.

    Sec. 2. Budget Proposal.
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll dem Repräsentantenhaus spätestens zum ersten Montag eines Monats vor Ablauf des Zeitraums, für den bereits ein Haushaltsplan beschlossen wurde, einen Haushaltsvorschlag übermitteln.
    (2) Der Haushaltsvorschlag soll alle vom Präsidenten und den von ihm eingerichteten Ämtern und Behörden erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben für den nächsten Kalendermonat sowie eine Prognose über die Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben in den darauffolgenden zwei Kalendermonaten enthalten.
    (3) Im Rahmen eines Haushaltsvorschlages dargestellte Einnahmen und Ausgaben sollen sorgfältig errechnet und nur hilfsweise geschätzt werden und jeweils in voller Höhe und nach sachlichen Kriterien getrennt dargestellt werden.
    (4) Der Präsident kann den Haushaltsvorschlag mit einer Begründung versehen. Der Haushaltsvorschlag soll begründet werden, wenn sich die Einnahmen oder Ausgaben im Vergleich zum geltenden Haushaltsplan um mehr als zehn Prozent erhöhen oder vermindern.

    Sec. 3. Budget Plan.
    (1) Das Repräsentantenhaus soll spätestens bis zum vierzehnten des auf die Übermittlung des Haushaltsvorschlags folgenden Tages über den Haushaltsvorschlag diskutieren, ihm notwendig erscheinende Änderungen vornehmen und diese dem Präsidenten mitteilen.
    (2) Der Präsident kann daraufhin zum Entwurf des Haushaltsplans binnen drei Tagen gegenüber dem Repräsentantenhaus schriftlich Stellung nehmen.
    (3) Spätestens am dreiundzwanzigsten des auf die Übermittlung des Haushaltsvorschlags folgenden Tages soll das Repräsententenhaus auf Grundlage des Entwurfes und etwaiger aufgrund einer Stellungnahme des Präsidenten erfolgten Änderungen den Haushaltsplan durch Gesetz beschließen.
    (4) Der Haushaltsplan soll für einen oder mehrere Kalendermonate nach Monaten getrennt, vor Beginn des ersten vom Haushaltsplan umfassten Kalendermonats beschlossen werden.
    (5) Im Rahmen eines Haushaltsplanes dargestellte Einnahmen und Ausgaben sollen jeweils vollständig und nach sachlichen Kriterien getrennt dargestellt werden und auf volle A$ gerundet werden, wobei Einnahmen abzurunden und Ausgaben aufzurunden sind.
    (6) Notwendige nachträgliche Anpassungen eines Haushaltsplans bedürfen eines Gesetzes, das vom Repräsentantenhaus beschlossen wird.
    (7) Kein Repräsentantenhaus soll einen Haushaltsplan beschließen, der über den Monat des Zusammentritts des nächsten Repräsentantenhauses hinausreicht.

    Sec. 4. Budget Discharge.
    Der Präsident soll dem Repräsentantenhaus über alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden spätestens bis zum einundzwanzigsten Tage des nächsten Kalendermonats Rechnung legen.

    Sec. 5. Sanctions.
    Unterlässt es der zuständige Amtsträger schuldhaft, seinen Pflichten nach Section 2 und 4 dieses Gesetzes nachzukommen, so soll dies als grobe Vernachlässigung von Dienstpflichten im Sinne von Art. IV, Sec. 6, SSec. 1 Satz 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten gelten.

Sec. 2. Entry Into Force.
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
WARREN BYRD
30th President of the US
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J. Edward Mullenberry

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2

Mittwoch, 15. Dezember 2010, 18:21

Mr. Speaker,

ich möchte zunächst auf die von mir eingebrachte Rsolution sowie meine Erläuterungen dazu verweisen.

In Anbetracht der Umstände, dass es bislang nur Gesetz ist, dass Ausgaben zu Lasten des Bundes durch das Repräsentantenhaus bewilligt werden müssen, das Gesetz aber keine regelmäßige Offenlegung von Einnahmen oder des Standes der Vermögen und der Schulden vorsieht, habe ich mich an eine Überarbeitung des Budget Act gemacht.

Darin habe ich zunächst den Ablauf der Haushaltsberatungen neu strukturiert. Bislang war das Repräsentantenhaus immer auf einen Antrag aus dem Treasury Department angewiesen. Nunmehr soll der Präsident alle von ihm und den nachgeordneten Behörden geplanten Ausgaben sowie die erwarteten Einnahmen in einem Haushaltsvorschlag gebündelt dem Respräsentantenhaus bis zu einem bestimmten Stichtag vorlegen. Das Repräsentantenhaus soll diesen Vorschlag dann bis zu einem weiteren Stichtag beraten und gegebenenfalls über eine andere Schwerpunktsetzung Änderungen daran vornehmen und einen Entwurf für den Haushaltsplan erstellen. Der Präsident soll daraufhin abschließend die Möglichkleit haben, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Da das Repräsentantenhaus das Haushaltsrecht hat, muss es diese Stellungnahme allerdings nicht berücksichtigen.

Spätestens nach einundzwanzig Tagen soll das Repräsentantenhaus dann den Haushaltsplan per Gesetz verabschieden.

Mit Section 4 des neuen Federal Budget Act wird der Präsident dazu verpflichtet, die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben sowie den Stand der Vermögen und der Schulden in einem Monat bis spätestens zum einundzwanzigsten Tag des Folgemonats dem Repräsentantenhaus offen zu legen.

Section 5 verweist darauf, dass ein Verstoß gegen die Pflicht zur Übermittlung eines Haushaltsvorschlages sowie die Pflicht zur Darlegung der tatsächlichen Entwicklungen nach Section 4 eine grobe Vernachlässigung von Dienstpflichten ist, die ggf. zur Amtsenthebung führen können.

Alles in Allem sehe ich eine deutliche Stärkung des Repräsentantenhauses und eine bessere Kontrolle des Budgetrechtes, das unserem Hause zukommt.

Ich bitte daher um Ihre Meinung.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

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3

Sonntag, 19. Dezember 2010, 15:18

Honorable Representatives,

ich unterstütze den Antrag von Repr. Mullenberry. Pragmatische Politik lässt sich nur machen, wenn wir wissen, über welche Mittel unser Staat verfügt - wir sind als Kongress, als Gesetzgeber, darauf angewiesen zu wissen, wie es um den Haushalt steht.

Der Antrag hat meine volle Unterstützung.
WARREN BYRD
30th President of the US
former Vice President | former Speaker
former Chairman of the Grand Old Party


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Montag, 20. Dezember 2010, 12:08




Honorable Representatives:

Die Aussprache ist beendet, die Abstimmung beginnt in Kürze.


(Warren Byrd)
President of Congress

WARREN BYRD
30th President of the US
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former Chairman of the Grand Old Party