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Donnerstag, 21. August 2008, 19:43

Forenbeitrag von: »A. Baumann«

BA 2008/08/003 US Penalty Code

Zitat Original von Alexander Xanathos Wobei wir eigentlich keine lebenslange Strafe mehr brauchen. Wir haben ja die Sicherungsverwahrung, die ja de facto zum gleichen Ergebnis führt. Falsch: Die Sicherungsverwahrung ist auf unbestimmte Zeit und kann aufgehoben werden, wenn davon auszugehen ist, dass keine Gefahr mehr besteht. Lebenslanger Freiheitsentzug dagegen wird auch dann verhängt, wenn der Täter möglicherweise nicht "rückfallgefährdet" ist. Ob eine "lebenslange" Strafe über 12 Monate hina...