Ladies and Gentlemen
Gestatten Sie mir, dass ich erneut eine öffentliche Debatte anstosse, zu der wiederum jedermann höflich eingeladen ist. Diesmal geht es um das Thema Soziale Sicherheit.
Nur nebenbei sei bemerkt, dass diese öffentlichen Debatten ausserhalb des General Court dazu dienen, einerseits alle Meinungen in Astor zu erfassen und nicht nur diejenigen der wenigen Mitglieder des General Court, andererseits konkreter eben gerade auch die Meinungen von Einwohnern von Laurentiana, die (noch) nicht qualifiziertes Wahlrecht haben und drittens, damit ein Meinungsbild geschaffen wird, welches Vorlage für einen Gesetzesentwurf im General Court sein kann. Es hat keinen Wert, im GC irgendeinen Entwurf vorzulegen, wenn der vollkommen neben der öffentlichen Meinung in Astor und Laurentiana ist. Die Public Debates bereiten also die Debatten im GC vor.
Ich gehe davon aus, dass Gesetze bezüglich der sozialen Sicherheit in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Das Thema wurde bis jetzt in Laurentiana noch nicht umfassend behandelt. Vorhanden sind der
Medical Services Act und der
Family Assistance Act. Diese greifen jedoch nur einzelne Bereiche und nicht die wichtigsten heraus.
Ich denke an die
Regelung des Versorgungssystems für Rentner, Witwen und Waisen sowie Invalide. Es stellen sich mir vorab folgende Fragen:
1. Hat der Staat hier einzugreifen und falls ja, wie tief?
2. Wer gehört zum Kreis der von der sozialen Sicherungsmassnahme erfassten Personen?
3. Wie wird eine allfällige soziale Sicherungsmassnahme allenfalls finanziert? Im Umlageverfahren oder mit Sparbeiträgen der Versicherten und womit allenfalls noch?
4. Kann beim Bund Geld für eine Sozialversicherung des Staates beantragt werden und wenn ja, gestützt worauf?
5. Macht es allenfalls Sinn, dass mehrere Staaten eine gemeinsame Sozialversicherung betreiben, im Extremfall alle sechs Staaten?
Was meinen die ehrenwerten Ladies and Gentlemen, die diese Debatte mitverfolgen, dazu?