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[Department of the Interior] Federal Administration Act Revision

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Gregory Jameson

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Montag, 6. September 2010, 17:38

Federal Administration Act Revision


Newman Building, Astoria City | September 6th, 2010


Federal Administration Act Revision


Ladies and Gentlemen,
die Administration, vertreten durch den Secretary of the Interior, stellt heute den Gesetzentwurf zur Neufassung des Federal Administration Act vor.

Dieser Entwurf dient nicht dazu, die Entscheidung des Supreme Courts im Organstreitverfahren vorweg zu nehmen, da die Klage und eine Entscheidung des Supreme Courts in die rechtliche Vergangenheit gerichtet ist bzw. sein wird. Darüber hinaus lehnte der Supreme Court es bereits zu diesem Zeitpunkt ab, ein Verfahren festzulegen, wie die verfassungsmäßig gebotene Billigung der Organisation der Bundesverwaltung durch Kongress zu erfolgen hat.

Die Administration ist sich darüber bewusst, dass der Kongress eine Reformkommission eingerichtet hat, die weite Teile des gesetzlichen Rechtes unter genauerer Beachtung der Verfassung überarbeiten soll. Der Entwurf soll dem Kongress als wesentlicher Vorschlag der Administration gemacht werden. Er verdeutlicht, wie sich die Administration ihre künftige Gestaltung vorstellt und wie der Kongress an der Strukturierung der Bundesverwaltung beteiligt werden soll.

o.b.o. Secretary of the Interior


Federal Administration Act

Article I - Structure of the Administration

Section 1 Presidential Administration Order

Der Organisationserlass des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch welchen die Struktur der Bundesverwaltung bestimmt wird, soll mindestens die folgenden Punkte umfassen:
1. die Bezeichnung der Obersten Bundesbehörden und deren Leiter,
2. die Bezeichnung der nachgeordneten Bundesbehörden und deren Leiter,
3. die Zuordnung aller nachgeordneten Bundesbehörden zu den Obersten Bundesbehörden und
4. die Zuteilung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechte und Pflichten sowie sonstiger Ermächtigungen und Aufgaben.

Section 2 Conressional Participation
(1) Der Präsident soll zu Beginn seiner Amtszeit den geltenden Organisationserlass bekräftigen oder einen neuen erlassen.
(2) Der Kongress der Vereinigten Staaten beschließt über die Billigung des Organisationserlass ohne Aussprache.
(3) Ein unverändert bekräftigter Organisationserlass bedarf keiner erneuten Billigung. Eine erteilte Billigung kann nicht widerrufen werden. Bis zur Billigung des neuen Organisationserlasses gilt der alte fort.

Section 3 Highest Federal Authorities
(1) Die Obersten Bundesbehörden tragen die politische und rechtliche Verantwortung für das Handeln der ihnen unterstellten Bundesbehörden.
(2) Oberste Bundesbehörde ist jede Behörde, deren Leiter unmittelbar dem Präsidenten untersteht und die weitere (nachgeordnete) Bundesbehörden beaufsichtigen.

Section 4 Subordinate Agencies
(1) Eine nachgeordnete Bundesbehörde ist jede Bundesbehörde, deren Leiter nicht unmittelbar dem Präsidenten unterstellt ist.
(2) Jede Bundesbehörde muss genau einer Obersten Bundesbehörde nachgeordnet sein.

Section 5 Hierarchy
(1) Alle Bundesbehörden nehmen ihre Aufgaben durch die ihnen zugeordneten Amtsträger wahr.
(2) Jede Bundesbehörde führt die Aufsicht über die ihr nachgeordneten Bundesbehörden.
(3) Gegenüber dem Präsidenten der Vereinigten Staaten sind die Obersten Bundesbehörden, den ihnen übergeordneten Bundesbehörden alle anderen Bundesbehörden weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
(4) Eine Weisung umfasst ein bestimmtes Verhalten, zu dem der Präsident oder ein anderer Amtsträger einen ihm nachgeordneten Amtsträger allgemein oder für einen Einzelfall unter Berufung auf die Amtsaufsichtspflicht anhält.


Article II - Appointments and Dismissals

Section 1 Highest Federal Officers

(1) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden bedürfen vor ihrer Ernennung der Bestätigung durch den Senat.
(2) Auch alle dem Präsidenten tatsächlich unmittelbar unterstehenden Amsträger, welche nicht Leiter einer Obersten Bundesbehörde sind, bedürfen der Bestätigung durch den Senat.
(3) Berater, Stabschefs und andere Berufene, die zur Entlastung oder zu Kooridinationszwecken vom Präsidenten ernannt werden, bedürfen nicht der Bestätigung durch den Senat.

Section 2 Subordinate Officers
(1) Leiter nachgeordneter Bundesbehörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senates ernannt und entlassen.
(2) Der Präsident kann das Recht zur Ernennung nach Ssec. 1 auf die Bundesbehörden übertragen.

Section 3 Appointment
(1) Jedem der unter Sec. 1 und 2 genannten Amtsträger ist zum Amtsantritt eine Ernennungsurkunde öffentlich auszuhändigen.
(2) Eine Ernennungsurkunde soll wenigstens die folgenden Daten beinhalten:
1. Amtsbezeichnung des Ausstellenden,
2. Datum und Ort der Ausstellung,
3. Name des zu Ernennenden,
4. Bezeichnung des Amtes, in welches der zu Ernennende berufen wird,
5. Unterschrift des Ausstellenden,
6. Amtssiegel des Ausstellenden.

Section 4 Oath of Office
(1) Alle Amtsträger des Bundes haben bei der Aushändigung der Ernennungsurkunde nach Sec. 3 oder unverzüglich danach den in Art. VII Sec. 2 der Verfassung vorgeschriebenen Eid zu leisten.
(2) Die Ernennung gilt erst mit der Eidesleistung als wirksam.
(3) Erfolgt die Eidesleistung nicht binnen sieben Tagen nach der Ernennung, so ist die Ernennung nichtig.

Section 5 Dismissal
(1) Zu einer Entlassung ist in jedem Fall eine Entlassungsurkunde öffentlich auszuhändigen.
(3) Eine Entlassungsurkunde sollte wenigstens die folgenden Daten beinhalten:
a) Amtssiegel des Ausstellenden
b) Datum und Ort der Ausstellung
c) Name des zu Entlassenen
d) Bezeichnung des Amtes, aus welchem der zu Entlassene abberufen wird
e) Unterschrift des Ausstellenden
f) Amtsbezeichnung des Ausstellenden
(4) Vom Moment der Veröffentlichung der Urkunde an, gilt der Amtsträger als seines Amtes verlustigt.

Section 6 Dismissals by special situations
(1) Mit der Vereidigung eines neuen Präsidenten gilt jeder Leiter einer Obersten Bundesbehörden als entlassen, sofern der neue Präsident ihn nicht binnen 24 Stunden ersucht, die Amtsgeschäfte bis zur Übernahme durch einen Nachfolger weiterzuführen.
(2) Alle anderen Amtsträger des Bundes, sowie die durch die Leiter der Obersten Bundesbehörden ernannten Amtsträger verbleiben in ihren Ämtern bis sie eine ordentliche Entlassungsurkunde ausgehändigt bekommen.
(3) Sec. 1 gilt nicht, wenn ein Vizepräsident einem Präsidenten außerhalb einer regulären Wahl verfassungsgemäß ins Amt nachfolgt. In diesem Falle verbleiben die Leiter der Obersten Bundesbehörden in ihren Ämtern. Eine Entlassung kann dann gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes erfolgen.
(4) Solche Amtsträger, deren Amtszeit einer gesetzlichen Frist unterliegen, gelten bei Erreichen dieser Frist als automatisch aus ihrem Amt entlassen. Ihnen muss keine Entlassungsurkunde ausgehändigt werden.
(5) Wird ein neuer Amtsträger durch die Aushändigung seiner Ernennungsurkunde und die Ableistung seines Amtseides in ein Amt berufen, so gilt der Vorgänger automatisch als von seinem Amt entlassen. In diesem Fall muss ihm keine Entlassungsurkunde ausgehändigt werden.


Article III - Militaria

Section 1 Structure of the Armed Forces

(1) Der Präsident bestimmt die Struktur der Streitkräfte durch gesonderten Organisationsbefehl.
(2) Keinem Soldaten darf die ungeteilte Befehlsgewalt über die gesamten Streitkräfte übertragen werden; auch darf kein Soldat diese faktsich innehaben.
(3) Für die Teilstreitkräfte gelten die Bestimmungen über die obersten Bundesbehörden gem. Art. II Sec. 1, für Verbände und Einheiten gelten die Bestimmungen über die nachgeordneten Bundesbehörden gem. Art. II Sec. 2 entsprechend.

Section 2 Incompatibilties
(1) Militärische Institutionen sind von zivilen Institutionen zu trennen.
(2) Zivile Amtsträger dürfen nicht der militärischen Befehlsgewalt unterstellt werden; ebensowenig darf zivilen Amtsträgern Befehlsgewalt über Soldaten übertragen werden.
(3) Abordnungen von Soldaten in zivile Behörden sowie von zivilen Amtsträgern in militärische Institutionen zum Zwecke der Amtshilfe sind erlaubt.


Ladies and Gentlemen,
ich stehe für Ihre Nachfrage bereit.
Gregory Jameson M.D.
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Gregory Jameson

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Dienstag, 7. September 2010, 11:17

Keine Nachfragen? Wirklich niemand?
Gregory Jameson M.D.
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JVF

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Dienstag, 7. September 2010, 11:59

Also ich muss sagen, es ist bis auf ein paar Sachen ganz gut geworden. Sollten wir für unseren Ausschuss irgendwann Räumlichkeiten bekommen, wir der Entwurf sicher berücksichtigt werden.

Gregory Jameson

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Dienstag, 7. September 2010, 12:29

Eine Anmerkung möchte ich noch machen:
Dieses Gesetz soll sowohl den Federal Administration Act als auch The Appointment and Dismissal from Office Act ersetzen.
Gregory Jameson M.D.
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Ashley Fox

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Dienstag, 7. September 2010, 12:38

Na, weil Sie es sind, stelle ich dann doch mal eine Nachfrage. ;)

Empfinden Sie es nicht als dem Geiste unserer Verfassung unangemessen, wenn die Bundesregierung dem Kongress ein Gesetz vorschlägt, das ihre verfassungsmäßige Kontrolle durch diesen näher regelt?
Ashley Fox


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Gregory Jameson

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Dienstag, 7. September 2010, 12:55

Ja.
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Donnerstag, 9. September 2010, 14:13

Und? Warum tun Sie es dann?
Ashley Fox


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Gregory Jameson

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Donnerstag, 9. September 2010, 14:59

Na, weil ich es nicht als dem Geiste unserer Verfassung unangemessen empfinde, wenn die Bundesregierung dem Kongress ein Gesetz vorschlägt, das ihre verfassungsmäßige Kontrolle durch diesen näher regelt.

Zitat

Original von Ashley Fox
Empfinden Sie es nicht als dem Geiste unserer Verfassung unangemessen, wenn die Bundesregierung dem Kongress ein Gesetz vorschlägt, das ihre verfassungsmäßige Kontrolle durch diesen näher regelt?
Gregory Jameson M.D.
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Ashley Fox

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Donnerstag, 9. September 2010, 15:32

Dann hätten Sie aber antworten müssen: "Nein (finde ich nicht)." ;)

Und wenn Sie Ihre Ansicht vielleicht begründen könnten?
Ashley Fox


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Gregory Jameson

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Donnerstag, 9. September 2010, 15:46

Miss Fox,

Sie fragen mich nach meiner persönlichen Meinung, die nichts mit dem Entwurf zu tun hatte. Und ich antwortete Ihnen dennoch.

Einen Rat, einen Vorschlag oder auch Kritik kann man entweder annehmen oder zurückweisen.

Meine persönliche Meinung ist:

Dass die Regierung dem Parlament die Materie der Gesetze erstellt, sollte die Regel, nicht die Ausnahme sein.
Denn die fachlichen Kompetenzen zur Aufstellung hat wegen fachlicher Spezialisierung nuneinmal die Administration.

Um jedoch auch der Form zu genügen, lässt die Administration, weil die Verfassung es so vorsieht, die erstellten Entwürfe einem Mitglied des Kongresses, meist einem regierungsnahen, zukommen, um der Fiktion der Verfassung Genüge zu tun, dass Gesetze aus der Mitte des Kongresses kämen.

Durch die Arbeit in der Administration, egal auf welcher Stufe, erlangt man die Kompetenzen, die eben zur Regierung und Verwaltung eines Landes in einem besonderen Bereich erforderlich sind. Allein durch die Arbeit im Kongress hört und liest man immer nur davon; jene "erworbenen" fachlichen Komptenzen sind keine.

Dies mag einst anders gewesen sein, vor allem in der Zeit der Ursprünge des Parlamentarismus, als die Gesetze einfach und die zu regelnden Materien gering waren.
Einst war auch der Kongress der Vereinigten Staaten der Hauptakteur des staatlichen Lebens. Doch mit zunehmender Komplexität der Gesellschaft und des Rechtes ging diese zentrale Stellung nuneinmal auf die Administration über.

Die Administration handelt, der Kongress regelt.


Habe Sie noch mehr Fragen zu persönlichen Haltungen und Ansichten?
Gregory Jameson M.D.
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Ashley Fox

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Freitag, 10. September 2010, 21:22

Mr. Secretary,

ich sehe die Frage nach dem Urteil des Verfassers eines Gesetzentwurfes zu dessen Vereinbarkeit mit der Verfassung - sei es im Wortlaut oder im Geiste - durchaus als im Zusammenhang mit diesem Entwurf stehend.

Weitere Fragen dazu habe ich jedoch nicht. Sie haben ihre Philosophie dargelegt, und es liegt nun an jedem Einzelnen, diese zu bewerten.
Ashley Fox


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Mittwoch, 15. September 2010, 02:08

Gibt es diesbezüglich noch weitere Fragen?

Wartet schon fast darauf, dass jemand fragt: "Sind Sie immer noch hier?"
Gregory Jameson M.D.
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Mittwoch, 15. September 2010, 06:49

Sind Sie immer noch hier?

Gregory Jameson

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Dienstag, 21. September 2010, 13:07

Handlung:Mit deutlich sichtbarer guter Laune hat sich der nun vielleicht doch nicht letzte Secretary of the interior wieder hier eingefunden, um vielleicht doch noch die eine oder andere Frage zu beantworten. Bevor er herkam, hat er veranlasst, die rund 137 Ordner zu dieser ganzen Sache kopieren und in sein baldiges Senatsbüro bringen zu lassen.
Gregory Jameson M.D.
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (21. September 2010, 13:10)


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Dienstag, 21. September 2010, 13:15

Handlung:Liam denkt sich eine Frage aus ("Mr. Secretary, wie mir zu Ohren gekommen ist, haben Sie zu dieser Sache über 100 Ordner angesammelt. Mich und sicher auch viele andere würde deren Inhalt interessieren, darum würde es mich freuen, wenn Sie diese hier umfassend darstellen könnten."), stellt diese jedoch nicht.

Fran Golden

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Dienstag, 21. September 2010, 13:31

Sagen Sie mal, Sir, stimmt es eigentlich, dass dies alles nur ein Beziehungskrach zwischen Ihnen und Senatorin Fox war, den sie auf Kosten des Staates geführt haben? Dies wäre äußerst unchristlich.
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Dienstag, 21. September 2010, 14:18

Zitat

Original von Fran Golden
Sagen Sie mal, Sir, stimmt es eigentlich, dass dies alles nur ein Beziehungskrach zwischen Ihnen und Senatorin Fox war, den sie auf Kosten des Staates geführt haben? Dies wäre äußerst unchristlich.


Handlung:Hört die Frage und ist irgendwie schon sehr erstaunt über die Vorstellung Jameson und Fox seien ein Paar... das wo Jameson doch Politiker und Fox Polemikerin ist...

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Gregory Jameson

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Dienstag, 21. September 2010, 15:01

Miss Golden,

Diese Klage beruhte allerhöchstens auf einem "Beziehungskrach", wenn Sie jede Meinungsverschiedenheit zu einem Thema so nennen wollen, zwischen dem Präsidenten und dem Kongress und nicht zwischen einem Mitglied der Administration und einem Mitglied des Kongresses.

Dass Miss Fox den Kongress in dieser Sache vertreten würde, wurde mir erst bekannt, als sie sich beim Supreme Court als eben jene Vertreterin des Kongress meldete. Und dies war lange nach der Anstrengung der Klage. Ich glaube sogar, Miss Fox war noch nicht einmal Senatorin, als die Stoffsammlungen im Vorfeld der Klageerhebung begonnen wurden.

Die Antwort auf Ihre Frage ist demnach: Nein.
Gregory Jameson M.D.
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Dienstag, 21. September 2010, 15:56

Haben Sie nun was mit der Fox oder nicht, Governor?!
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Dienstag, 21. September 2010, 16:07

Ich mag außergewöhnliche Frauen, Miss Fox ist eher ordinär. Da läuft nichts, verehrter Kollege.
Gregory Jameson M.D.
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