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Craig Hsiao

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1

Donnerstag, 17. Dezember 2009, 23:34

2009/12/004 Nuclear Strike Bill

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | December 17th, 2009


Honorable Members of Congress,

der Senator von Astoria State, Mr.Quinn Michael Wells hat den folgenden Antrag in den Kongress eingebracht, der zur Diskussion gestellt wird.

Die Aussprache dauert bis Montag, den 21.12.2009 - 23:45 Uhr


signed

Speaker of the House of Representatives




Nuclear Strike Bill

Art. I - Nuclear Command

Sec. 1 Effords

(1) Angriffe mit Nuklearwaffen sind nur im Zuge des Nuklearkommandos möglich.
(2) Die Einrichtung des Nuklearkommandos ist an mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gebunden:
1. das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation ist mit Nuklearwaffen angegriffen worden (reaction strike),
2. die Vereinigten Staaten sind durch feindliche Aktivitäten unmittelbar in ihrem Bestand gefährdet (freedom strike) oder
3. ein bewaffneter Konflikt kann mit konventionellen Mitteln nicht beendet werden (peace strike).

Sec. 2 Commander in Chief
(1) Berechtigt, die Einrichtung des Nuklearkommandos zu befehlen, ist allein der amtierende Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
(2) Dieser ist der Präsident der Vereinigten Staaten bzw. entsprechend den Vertretungsregeln der Reihe nach
1. der Vizepräsident der Vereinigten Staaten,
2. der Präsident des Kongresses der Vereinigten Staaten und
3. der Vizepräsident des Kongresses der Vereinigten Staaten.

Sec. 3 Institution of Nuclear Command
(1) Um des Nuklearkommando einzurichten, bedarf es des ausdrücklichen Befehls durch den amtierenden Oberbefehlshaber an den amtierenden Vorsitzenden des Generalstabes.
(2) Der Befehl ist vom Leiter einer Obersten Bundesbehörde oder vom Präsidenten oder Vizepräsidenten des Kongresses zu bestätigen.
(3) Mit der Bestätigung werden alle Truppen in Alarmbereitschaft und alle land-, see- und luftgestützten Nuklearwaffen in Einsatzbereitschaft gesetzt und es wird der Atomalarm in der gesamten Nation ausgelöst.

Sec. 4 Durage
(1) Das Nuklearkommando ist beendet, wenn
1. seit dem Angriff auf das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation 60 Stunden vergangen sind,
2. die Vereinigten Staaten nicht mehr in ihrem Bestand gefährdet sind,
3. der Feind die Kapitulation angeboten hat oder
4. der amtierende Oberbefehlshaber die Beendigung des Nuklearkommando befohlen hat.
(2) Eine erneute Einrichtung richtet sich nach Sec. 3.


Art. II - Nuclear Attack

Sec. 1 Order

(1) Um einen Angriff mit Nuklearwaffen einzuleiten, bedarf es des ausdrücklichen Befehls durch den amtierenden Oberbefehlshaber an den amtierenden Vorsitzenden des Generalstabes.
(2) Der Vorsitzende des Generalstabes hat die Pflicht,
1. sowohl den Befehl des amierenden Oberbefehlshaber als auch anschließend das Ziel zu hinterfragen sowie
2. den Befehl zu verweigern, solange die Voraussetzungen noch nicht oder nicht mehr erfüllt sind.

Sec. 2 Weapon Activation
(1) Die Waffenfähigkeit der zum Einsatz kommenden Nuklearwaffe wird erst in unmittelbarer Nähe des Zieles freigegeben.
(2) Die Freigabe erfolgt nach rechtzeitiger Aufforderung auf alleinigen Befehl des amtierenden Oberbefehlshabers.
(3) Bis zur Detonation kann der amtierende Oberbefehlshaber jederzeit den Abbruch des Angriffs befehlen.

Sec. 3 Dislocation
(1) Die Streitkräfte haben sicherzustellen, dass jederzeit jeder Ort der Welt mit Nuklearwaffen angegriffen werden kann.
(2) Die Nuklearwaffen sind sowohl land- als auch see- sowie luftgestützt zu führen. Dabei sind die landgestützten Nuklearwaffen unterirdisch in allen Bundesstaaten, die seegestützten auf Unterseebooten in allen Weltmeeren und die luftgestützten durch besondere astorische oder verbündete Geschwader ohne eigene nukleare Befehlsgewalt im In- und Ausland zu führen.
(3) Die Streitkräfte sind verpflichtet, einen nicht zur Detonation gelangte Nuklearwaffe entweder unbrauchbar zu machen oder der Truppe wieder zuzuführen.


Art. III - Final Provision

Sec. 1 Nuclear Insubordination

Jeder, der sich mit Wort oder Tat gegen den Befehl zum Angriff mit Nuklearwaffen auflehnt, eine ihm obliegende Bestätigung des Befehls oder die Ausführung des Befehls pflichtwidrig verweigert, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 4 Monaten bestraft.

Sec. 2 Code Cards
(1) Der Oberbefehlshaber sowie der Bestätigende autorisieren sich durch je einen achtstelligen Buchstaben-Nummern-Code.
(2) Jeder zum Befehl oder zur Bestätigung Berechtigte hat seine Code-Karte jederzeit bei sich oder in unmittelbarer Nähe zu führen.
(3) Auf den Code-Karten sind acht Buchstaben-Nummern-Codes angegeben. Das technische System ist so zu gestalten, dass ein falscher Buchstaben-Nummern-Code zur Unbrauchbarkeit der gesamten Code-Karte führt.
(4) Jeder Träger ist bei der Aushändigung der Karten über den korrekten Code zu belehren.

Sec. 3 Exercises
Die Durchführung eines Nuklearkommandos ist möglichst bald nach dem Amtsantritt eines gewählten Präsidenten mit allen Beteiligten zu üben.

Sec. 4 Information of Congress
Die Durchführung eines Nuklearkommandos ist in der Unterrichtung des Kongresses zu erwähnen.
Craig Hsiao
25th Vice President of the United States of Astor
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Quinn Michael Wells

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2

Freitag, 18. Dezember 2009, 12:15

Mr. Speaker,

die Bundesregierung, allen voran das Verteidigungs- und das Außenministerium, will mit diesem Gesetzentwurf eine schon lang bestehende Lücke schließen und klären wie man sich im Fall eines nuklearen Schlages zu verhalten hat. Ich möchte noch auf einige Details eingehen.

Um Ihre vermutlich anstehende Kritik vorwegzunehmen : Art. 1 Sec. 1 ist eine KANN-, nicht aber eine SOLL- oder MUSS-Vorschrift. Hier wurde auch deshalb auf einen möglichen Peace Strike eingegangen damit dieser zwar gesetzlich fundiert ist, jedoch in der Hoffnung dass man davon nie Gebrauch machen muss.

Art. 1 Sec. 3 legt klar fest wie viele Leute involviert sein müssen. Hier sind ganz bewusst viele Leute genannt, damit kein Missbrauch stattfindet. (2) schließt deshalb so viele Personen ein da so in beinahe jedem Fall noch mindestens eine der Personen am Leben ist.

Der Rest des vorliegenden Entwurfes sollte selbstredend sein.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


John Hadley

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3

Freitag, 18. Dezember 2009, 12:52

Mr. Speaker,
der Anrtag findet meine Zustimmung


XIII. and LI. Speaker of the House
Lieutenant Commander of the Naval Reserve



Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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4

Freitag, 18. Dezember 2009, 12:57

Mr. Speaker,

ich werde mich zu dem vorliegenden Entwurf noch eingehend äußern, bitte aber um Geduld.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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5

Freitag, 18. Dezember 2009, 13:47

Mister Speaker,

ich darf zunächst meinen Unmut darüber zum Ausdruck bringen, wie die Begründung für diesen zentralen Gesetzentwurf im Kontext der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik der Vereinigten Staaten vorgebracht wurde. Schnoddrig im Ton, unvollständig im Umfang und unangebracht in der Art und Weise. Ich hätte mir beispielsweise gewünscht, der Verteidigungsminister selbst hätte von seiner Eigenschaft als Kongressmitglied Gebrauch gemacht und diesen Entwurf erläutert, nicht der Innenminister.

Um das lieben Friedens willen - no pun intended - will ich es dabei belassen: Der Gesetzentwurf selbst bietet ausreichend Diskussionspotenzial, ist er doch qualitativ kaum besser als die Begründung des Innenministers.

Zitat

Sec. 1 Effords

Weder mein Wörterbuch noch ich kennen dieses Wort. Sollte damit "Effort" gemeint sein, so wäre das zwar ein Wort, aber dennoch falsch. "Strike Modes" wäre eine passende Alternative.

Zitat

(1) Angriffe mit Nuklearwaffen sind nur im Zuge des Nuklearkommandos möglich.

Statt "im Zuge" dürfte hier "im Rahmen" gemeint sein.

Ich werde im Laufe des Entwurfes wiederholt betonen, wie wichtig Unzweideutigkeit bei einem solch sensiblen Thema ist. Die ersten Beispiele dafür folgen hier:

Zitat

1. das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation ist mit Nuklearwaffen angegriffen worden (reaction strike)

Ein erstes Beispiel findet sich hier (No. 1): Was ist eine "verbündete Nation"? Bedarf es einer vertraglichen Konstituierung der Beziehungen? Bedarf es einer langjährigen Bindung oder reicht eine Momentaufnahme?

Zitat

2. die Vereinigten Staaten sind durch feindliche Aktivitäten unmittelbar in ihrem Bestand gefährdet (freedom strike)

Sofern die Bundesregierung plant, offiziell eine First Strike Option zu erwerben, sollte sie es in den Gesetzentwurf schreiben und nicht den euphemistischen Begriff "Freedom Strike" dafür verwenden.

Zitat

3. ein bewaffneter Konflikt kann mit konventionellen Mitteln nicht beendet werden (peace strike).

Müssen die Vereinigten Staaten an diesem bewaffneten Konflikt beteiligt sein? Wenn ja, warum steht das nicht drin? Wenn nein, warum steht der "Peace Strike" im Entwurf? Kriege ausländischer Nationen gegeneinander sind nicht durch einen astorischen Atomschlag zu beenden. Wieso bedarf es überhaupt eines "Peace Strikes", wenn der Gefährdungsfall für die Vereinigten Staaten bereits durch den First/Freedom Strike abgedeckt ist?

Zitat

Sec. 2 Commander in Chief
(1) Berechtigt, die Einrichtung des Nuklearkommandos zu befehlen, ist allein der amtierende Oberbefehlshaber der Streitkräfte.

Dieser Bestimmung bedarf es nicht: Art. IV Sec. 1 (2) der U.S. Constitution ("Der Präsident ist der Oberbefehlshaber der astorischen Streitkräfte") verleiht dem Präsidenten den Oberbefehl über die Streitkräfte. Selbstverständlich schließt das all ihre Gattungen und Gliederungen ein, auch das Nuklearkommando.

Zitat

(2) Dieser ist der Präsident der Vereinigten Staaten bzw. entsprechend den Vertretungsregeln der Reihe nach
1. der Vizepräsident der Vereinigten Staaten,
2. der Präsident des Kongresses der Vereinigten Staaten und
3. der Vizepräsident des Kongresses der Vereinigten Staaten.

Dieser Absatz ergibt für mich keinen Sinn. Art. IV Sec. 1 (2) der Constitution (siehe oben) in Verbindung mit Art. IV Sec. 2 (Vertretung durch den Vizepräsidenten, ersatzweise durch das Kongresspräsidium) sowie mit dem Presidential Succession Act ("Dieses Gesetz regelt die Nachfolge des Präsidenten [...] über die verfassungsmäßigen Bestimmungen hinaus") definiert bereits ausreichend, wer unter welchen Umständen den Oberbefehl führt. Einer gesonderten, noch dazu unvollständigen Auflistung, bedarf es nicht.

Zitat

(2) Der Befehl ist vom Leiter einer Obersten Bundesbehörde oder vom Präsidenten oder Vizepräsidenten des Kongresses zu bestätigen.

Auch an dieser Stelle mangelt es an Klarheit. Offen bleibt, was zu bestätigen ist: Der Inhalt des Befehls, nämlich die Einrichtung des Nuklearkommandos, oder nur die Tatsache, dass der entsprechende Befehl ergangen ist? Was passiert, wenn die Bestätigung ausbleibt? Greift dann eine Stellvertreterregelung oder haben die Genannten am Ende gar ein Vetorecht?

Grundsätzlich gilt, dass es sich nur um eine Bestätigung der Tatsache handeln kann, dass der Befehl ordnungsgemäß ergangen ist, denn: "[Dem Präsidenten] allein steht es zu, [einen] Einsatz [der astorischen Streitkräfte] anzuordnen" (Art. IV Sec. 1 (2) U.S. Constitution). Das sollte dann aber aus dem entsprechenden Passus auch unzweideutig hervorgehen.

Zitat

(3) Mit der Bestätigung werden alle Truppen in Alarmbereitschaft und alle land-, see- und luftgestützten Nuklearwaffen in Einsatzbereitschaft gesetzt

Wenn damit DEFCON 1 gemäß Sec. 1 Art. 1 (2) U.S. Armed Forces Act gemeint ist, warum nimmt der vorliegende Entwurf keinen Bezug auf die existierende Terminologie?

Zitat

und es wird der Atomalarm in der gesamten Nation ausgelöst.

Und dann passiert genau was...? Dafür gibt es bisher keine Regelungen, es ist also vollkommen unklar, welche Konsequenzen aus dem Alarm für die Bundes- und bundesstaatlichen Behörden zu ziehen wären.

Zitat

Sec. 4 Durage

Auch dieses Wort ist mir unbekannt. Ist eventuell "Duration" gemeint?

Zitat

(1) Das Nuklearkommando ist beendet, wenn
1. seit dem Angriff auf das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation 60 Stunden vergangen sind,
2. die Vereinigten Staaten nicht mehr in ihrem Bestand gefährdet sind,
3. der Feind die Kapitulation angeboten hat oder
4. der amtierende Oberbefehlshaber die Beendigung des Nuklearkommando befohlen hat.
(2) Eine erneute Einrichtung richtet sich nach Sec. 3.

Ich würde hier eine Formulierung à la "Das Nuklearkommando ist unverzüglich aufzuheben, sobald die Voraussetzungen zu seiner Einrichtung nicht länger gegeben sind".

Allgemein möchte ich zu bedenken geben, dass die Reihenfolge dieses Artikels nicht sinnvoll ist: So wird die Institution des Nuklearkommandos beispielsweise in Sec. 1 bereits referenziert, ohne zu diesem Zeitpunkt definiert worden zu sein. Ich möchte deshalb im Sinne der Transparenz des Gesetzes, das gerade bei einem solch wichtigen Thema unzweideutig sein sollte, die Reihenfolge dem Sinn anzupassen.

Zitat

Sec. 1 Order[/B]
(1) Um einen Angriff mit Nuklearwaffen einzuleiten, bedarf es des ausdrücklichen Befehls durch den amtierenden Oberbefehlshaber an den amtierenden Vorsitzenden des Generalstabes.
(2) Der Vorsitzende des Generalstabes hat die Pflicht,
1. sowohl den Befehl des amierenden Oberbefehlshaber als auch anschließend das Ziel zu hinterfragen sowie
2. den Befehl zu verweigern, solange die Voraussetzungen noch nicht oder nicht mehr erfüllt sind.

Es fällt mir schwer, in dieser Bestimmtheit zu sprechen, aber gerade im Krieg gilt Folgendes: In einer Situation, in der ein Nuklearschlag die letzte Option darstellt, ist das reibungslose Funktionieren der Befehlskette umso wichtiger. Zweifel an Befehlen oder das Verweigern ihrer Ausführung ist in dieser Situation nicht nur hinderlich, sondern unter Umständen sogar gefährlich.

In einer Befehlskette gelten zwei klare Prinzipien: Befehle sind auszuführen. Befehlende tragen die Verantwortung. Kein Präsident wird leichtfertig einen Nuklearschlag befehlen; wenn er sich aber dazu entschließt, trägt er allein die Verantwortung und muss sich darauf verlassen können, dass seiner Ordner Folge geleistet wird.

Zitat

(2) Die Freigabe erfolgt nach rechtzeitiger Aufforderung auf alleinigen Befehl des amtierenden Oberbefehlshabers.

Zum Terminus "amtierender Oberbefehlshaber" habe ich mich bereits geäußert.

Zitat

(3) Bis zur Detonation kann der amtierende Oberbefehlshaber jederzeit den Abbruch des Angriffs befehlen.

Ist hier mit Detonation die Zündung des chemischen Sprengstoffs zur Verdichtung der radioaktiven Masse gemeint? Ist das der Fall, wovon ich ausgehe, so bitte ich, diese Tatsache entsprechend zum Ausdruck zu bringen. Klarheit ist in diesem Entwurf noch wichtiger als anderswo.

Zitat

Sec. 3 Dislocation

Liest irgendjemand diese Entwürfe Korrektur, bevor sie an den Kongress gehen? Sofern das der Fall ist, sollte diese Person über einen Aufgabenwechsel nachdenken. "Dislocation" bezeichnet entweder eine Ausrenkung (beispielsweise eines Gelenks) oder aber die Entfernung vom Ursprungsort, beispielsweise bei Auslandszuschlägen (Dislocation Benefits) beim Militär. Es hat aber nichts mit den folgenden drei Absätzen zu tun.

Zitat

(1) Die Streitkräfte haben sicherzustellen, dass jederzeit jeder Ort der Welt mit Nuklearwaffen angegriffen werden kann.

Diese Vorschrift ist nicht sinnvoll. Sicherlich müssen jederzeit relevante Orte attackiert werden können, aber wir müssen nicht jeden Quadratzentimeter Wasser atomar verseuchen können, um die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten zu gewährleisten. Die meisten Ziele, beispielsweise Schiffe, U-Boote oder Inselstützpunkte - sind mit konventionellen Waffen zu zerstören, ohne dass eine Nuklearkapazität in diesem Winkel der Welt notwendig wäre. Ich fordere den Antragsteller auf, hier mit einer Regelung aufzuwarten, die nicht komplett an den Erfordernissen der Realität vorbeigeht.

Viel wichtiger wäre es, eine Zweitschlagfähigkeit gesetzlich festzuschreiben, die bisher in diesem Entwurf fehlt.

Zitat

(2) Die Nuklearwaffen sind sowohl land- als auch see- sowie luftgestützt zu führen. Dabei sind die landgestützten Nuklearwaffen unterirdisch in allen Bundesstaaten, die seegestützten auf Unterseebooten in allen Weltmeeren und die luftgestützten durch besondere astorische oder verbündete Geschwader ohne eigene nukleare Befehlsgewalt im In- und Ausland zu führen.

Was ist ein Weltmeer? Solche Termini müssen definiert werden, wenn man sie in Vorschriften erwähnt. Ist es militärisch sinnvoll, in jedem Bundesstaat Nuklearwaffen vorzuhalten? Wenn ja, bitte ich um Begründung; wenn nein, so fordere ich die Streichung des Passus.

Das sind zwei Nebenpunkte, nun zur Hauptkritik: Wird hier ernsthaft in einem Nebensatz erwähnt, dass astorische Atomwaffen von ausländischen Flugzeugen geführt werden, über die der Oberbefehlshaber der Vereinigten Staaten keinen Oberbefehl hat? Ich glaube nicht, dass der Antragsteller diesen Punkt ausreichend durchdacht hat; er hat ihn jedenfalls nicht ausreichend begründet.

Zitat

(3) Die Streitkräfte sind verpflichtet, einen nicht zur Detonation gelangte Nuklearwaffe entweder unbrauchbar zu machen oder der Truppe wieder zuzuführen.

Der Satz ist falsch, das Wort Detonation ist in diesem Zusammenhang nicht eindeutig (siehe oben) und unter Umständen ist er auch Wunschdenken. Auch hier muss der Antragsteller, den bei diesem Passus offenbar schon die Lust verlassen hatte, nachbessern.

Zitat

Art. III - Final Provision

Mehr als eine Schlussbestimmung heißt "Final Provisions".

Zitat

Sec. 1 Nuclear Insubordination

Zitat


Jeder, der sich mit Wort oder Tat gegen den Befehl zum Angriff mit Nuklearwaffen auflehnt, eine ihm obliegende Bestätigung des Befehls oder die Ausführung des Befehls pflichtwidrig verweigert, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 4 Monaten bestraft.

Diese Vorschrift ist in diesem Entwurf erstens nicht sinnvoll platziert und zweitens, im Kontext meiner vorherigen Ausführungen, im Anwendungsfall überhaupt nicht sinnvoll: Wenn die Bestätigung ausbleibt, kann es Monate dauern, bis ein Prozess abgeschlossen wurde. Ich halte es ohnehin für zweifelhaft, dass wir den Straftatbestand "Nuclear Insubordination" brauchen; das sollte durch Abschnitt II Sec. 19 und Sec. 20 U.S. Codes of Armed Forces ausreichend geregelt sein. Die Strafen dort sind übrigens weitaus härter als nur vier Monate.

Die Zahl meiner Anmerkungen lässt bereits vermuten, dass dieser Entwurf ungeeignet ist und meine Zustimmung nicht erhalten wird.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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6

Freitag, 18. Dezember 2009, 13:58

Mr. Speaker,

zunächst möchte ich mich den Ausführungen der Senatorin meines Heimatstaates anschließen. Dieser Entwurf ist einfach handwerklich schlecht. Ich denke, gerade bei Massenvernichtungswaffen sollte ein Gesetz nicht einfach so "dahergeschrieben" werden.

Zudem halte ich diesen Entwurf für rückständig. Mir ist bewusst, dass ich damit nicht für die gesamte demokratische Fraktion, sondern nur für mich persönlich spreche, doch ich habe diesbezüglich massivste moralische Bedenken.
Ich erkenne an, dass das Besitzen von Atomwaffen heutzutage gegebenenfalls legitimiert sein kann, jedoch denke ich, sollte unser Staat langfristig an einer weltweiten Abrüstung interessiert sein. Ich finde dieser Entwurf steht dem entgegen. Daher erhält er meine Zustimmung - auch nach Änderung der Formalia - nicht.
Weltenbürgerin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ryan Clarke« (18. Dezember 2009, 13:59)


Samantha Cunningham

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7

Freitag, 18. Dezember 2009, 14:26

Mr. Speaker,

ich schließe mich dem Grundgedanken, unser Atompotential und seine Anwendungen gesetzlich regeln zu wollen, grundsätzlich an. Ich befürworte die Existenz unserer Nuklearstreitkräfte. Trotzdem lehen ich den Entwurf, so wie die Regierung ihn in den Kongress eingebracht hat, grundlegend ab.

Ich danke in diesem Zusammenhang der geschätzten Kollegin aus New Alcantara, die mir langes zusammenschreiben der Mängel dieses Textes durch ihre eigene Arbeit erspart hat.

Ich bin sehr gespannt, was der Herr Innenminister - oder vielleicht doch der Herr Verteidigungsminister (?!) - dazu zu sagen hat.

Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

Ulysses Q. Monroe

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8

Freitag, 18. Dezember 2009, 15:22

Mr. Speaker,

ich muss gestehen dass ich äußerst enttäuscht bin, wenn dieser Entwurf ein Teil der verhießenen Reformen welche die Administration in den letzten Monaten unter strengster Geheimhaltung ausgearbeitet hat ist. Ich schließe mich also der Argumentation von Senator McGarry vollständig an.

Jenson Wakaby

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9

Freitag, 18. Dezember 2009, 21:14

Mr. Speaker,

grundsätzlich bin ich für eine gesetzliche Regelung zur Handhabung der Atomwaffen, allerding schließe auch ich mich den meisten Punketen an, die Senatorin McGarry hier gegen diesen Entwurf hervorgebracht hat.
sig.
Jenson Wakaby
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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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10

Samstag, 19. Dezember 2009, 20:07

Mister Speaker,

ich wäre erfreut, wenn die Administration sich zumindest dazu äußern würde, ob sie - hinter den Kulissen - an einer Verbesserung des Entwurfes arbeitet. Anderenfalls übernähme ich das selbst.
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Georges Laval

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Sonntag, 20. Dezember 2009, 11:29

Mr. Speaker,

ich kann mich den Punkten meiner Vorredner zur Kritik dieses Gesetzes unumschränkt anschließen.

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Norman Howard Hodges

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12

Sonntag, 20. Dezember 2009, 17:42

RE: 2009/12/004 Nuclear Strike Bill

Mr. Speaker,

da die Aussprache bereits morgen endet und die im Kongress sitzenden Secretaries bisher keine Anstalten machen, konstruktiv zur Debatte beizutragen, möchte ich folgenden überarbeiteten Entwurf vorschlagen und bitte alle meine Kollegen weiterhin um konstruktive Kritik und Teilnahme an der Debatte.

Nuclear Strike Bill

Art. I - General

Sec. 1 Purpose
Dieses Gesetz regelt Angriffe mit Nuklearwaffen durch die Streitkräfte der Vereinigten Staaten.

Sec. 2 Definitions
(1) Eine Nuklearwaffe im Sinne dieses Gesetzes ist eine Maschine, die durch Kernspaltung oder Kernfusion ihre zerstörerische Wirkung entfaltet.
(2) Eine verbündete Nation im Sinne dieses Gesetzes ist ein Staat, mit dem die Vereinigten Staaten auf vertraglicher Basis gegenseitigen militärischen Beistand vereinbart haben.
(3) Detonation im Sinne dieses Gesetzes ist der Beginn des Kernspaltungs- bzw. Kernfusionsprozesses in der Nuklearwaffe.

Art. II - Nuclear Command

Sec. 1 Strike Modes
(1) Angriffe mit Nuklearwaffen sind nur im Rahmen des Nuklearkommandos möglich.
(2) Die Einrichtung des Nuklearkommandos ist an mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gebunden:
1. das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation ist mit Nuklearwaffen angegriffen worden (Second Strike) oder
2. die Vereinigten Staaten sind durch feindliche Aktivitäten unmittelbar in ihrem Bestand gefährdet (First Strike).

Sec. 2 Institution of Nuclear Command
(1) Um das Nuklearkommando einzurichten, bedarf es des ausdrücklichen Befehls durch den amtierenden Oberbefehlshaber an den amtierenden Vorsitzenden des Generalstabes.
(2) Der Befehl erlangt Gültigkeit, wenn seine Erteilung vom Leiter einer Obersten Bundesbehörde, dem Präsidenten des Kongresses oder dem Vizepräsidenten des Kongresses bestätigt wurde.
(3) Mit der Bestätigung gilt für die Streitkräfte DEFCON 1. Die Sicherheitsbehörden sind aufzufordern, die Bevölkerung auf einen Krieg mit Nuklearwaffen vorzubereiten.

Sec. 3 Duration
(1) Das Nuklearkommando ist unverzüglich aufzuheben, wenn
1. seit dem Angriff auf das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation sechzig Stunden vergangen sind,
2. die Vereinigten Staaten nicht mehr in ihrem Bestand gefährdet sind,
3. der Feind die Kapitulation angeboten hat oder
4. der amtierende Oberbefehlshaber die Beendigung des Nuklearkommando befohlen hat.
(2) Eine erneute Einrichtung richtet sich nach Sec. 3.

Art. III - Nuclear Attack

Sec. 1 Order
Um einen Angriff mit Nuklearwaffen einzuleiten, bedarf es des ausdrücklichen Befehls durch den amtierenden Oberbefehlshaber an den amtierenden Vorsitzenden des Generalstabes.

Sec. 2 Weapon Activation
(1) Die Waffenfähigkeit der zum Einsatz kommenden Nuklearwaffe wird erst in unmittelbarer Nähe des Zieles freigegeben.
(2) Die Freigabe erfolgt nach rechtzeitiger Aufforderung auf alleinigen Befehl des amtierenden Oberbefehlshabers.
(3) Bis zur Detonation kann der amtierende Oberbefehlshaber jederzeit den Abbruch des Angriffs befehlen.

Sec. 3 Tactical Preparations
(1) Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten sind aufgefordert, sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt strategisch wichtige Ziele, von denen eine Bedrohung für den Bestand oder die Sicherheit der Vereinigten Staaten ausgehen könnte, durch Nuklearwaffen zerstört werden können.
(2) Die Streitkräfte haben ferner sicherzustellen, dass bei einem unmittelbar bevorstehenden Angriff eines feindlichen Staates mit Nuklearwaffen oder nach einem solchen Angriff die Vereinigten Staaten einen nuklearen Gegenschlag durchführen können.

Art. IV - Final Provisions

Sec. 1 Code Cards
(1) Der Oberbefehlshaber sowie der Bestätigende autorisieren sich durch je einen achtstelligen Buchstaben-Nummern-Code.
(2) Jeder zum Befehl oder zur Bestätigung Berechtigte hat seine Code-Karte jederzeit bei sich oder in unmittelbarer Nähe zu führen.
(3) Auf den Code-Karten sind acht Buchstaben-Nummern-Codes angegeben. Das technische System ist so zu gestalten, dass ein falscher Buchstaben-Nummern-Code zur Unbrauchbarkeit der gesamten Code-Karte führt.
(4) Jeder Träger ist bei der Aushändigung der Karten über den korrekten Code zu belehren.

Sec. 2 Exercises
Die Durchführung eines Nuklearkommandos ist möglichst bald nach dem Amtsantritt eines gewählten Präsidenten mit allen Beteiligten zu üben.

Sec. 3 Information of Congress
Die Durchführung eines Nuklearkommandos ist in der Unterrichtung des Kongresses zu erwähnen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Norman Howard Hodges« (20. Dezember 2009, 17:44)


Charlotte McGarry

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13

Montag, 21. Dezember 2009, 09:51

Mister Speaker,

vor zwei Tagen schrieb der Kanzler eines unserer G3-Verbündeten, des Empire-Uni, Folgendes an den Präsidenten - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums:

    [D]ie Werte des liberalen Westens von weltweitem Frieden und globaler Stabilität wurden maßgeblich von den G3 – dem Kingdom of Albernia, den United States of Astor sowie dem Empire-Uni – geprägt und hochgehalten. Transparenz und Verhältnismäßigkeit sind Eckpfeiler unserer vertrauensbildenden Politik: insofern ist die Grundidee des Nuclear Strike Bill durchaus begrüßenswert, da sie, wie auch schon durch das EU bewiesen, von Verantwortungsbewußtsein zeugt.
    Irritierend wirken daher die in Sec. 1 besagten Antrages definierten freedom strikes sowie peace strikes. Diese sind nicht der Weg des liberalen Westens. Sobald seine Werte achtende Staaten nukleare Erstschläge zu legitimieren beginnen, besteht große Gefahr, daß zweifelhaft Mächte dies als Vorwand nutzen, ihrerseits eine solch sicherheitspolitisch gefährliche Politik zu machen.
    Wir stehen als aufgeklärte Staaten in der Pflicht, Impulse zu setzen, die der internationalen Sicherheitsarchitektur zuträglich sind. Das heißt konkret: Erstschlagverzicht, Abrüstung und Transparenz.
    Ich bitte Sie daher im Namen der Reichsregierung, die Position der G3 und des liberalen Westens insgesamt zu stärken. Lassen Sie uns die zahlreichen Potentiale, die wir besitzen, um unsere Welt besser und sicherer zu machen, nicht ungenutzt verstreichen. Sorgen wir, in unseren Werten vereint, dafür, daß unsere Nationen durch ihr positives Wirken ihr internationales Renomée mehren und somit deutlich zeigen, welch löbliche Signale von der freien Welt ausgehen.

Es wird die Anwesenden nicht überraschen, dass es darauf bisher keine offizielle Reaktion der Regierung gab. Wenn wir die Reaktionszeit im Rahmen dieser Aussprache zur Grundlage machen, wird es wohl auch keine Antwort mehr geben.

Der Brief des Reichskanzlers lenkt unseren Blick auf einen grundsätzlichen Punkt, den wir bisher vernachlässigt haben: die Möglichkeit zum First Strike. Der First Strike ist nichts Anderes als eine permanente Drohung mit Auslöschung durch die Vereinigten Staaten.

Mein grundsätzliches Problem ist aber ein Anderes: Wenn die Vereinigten Staaten mit dem Erstschlag drohen - was hindert Aurora daran, das ebenso zu tun? Warum sollten andere Staaten darauf verzichten, Nuklearwaffen offensiv einzusetzen? Aus reiner Vernunft tendiere ich zu einem Erstschlagsverzicht, damit auch andere Staaten auf einen Erstschlag verzichten. Auch wenn es die derzeitige Regierung nicht versucht, sollte ein internationaler Verzicht auf diese Option - nach dem Vorbild der G3-Partner Albernia und Empire-Uni - möglich sein.

In jedem Falle plädiere ich aber dafür, dass die Regierung Informationen zu diesem wichtigen Thema liefert, damit überhaupt eine seriöse Entscheidungsgrundlage besteht. Der Verteidigungsminister ist anwesend und das Außenministerium kann sich vertreten lassen, ggf. beantrage ich auch das Rederecht für einen Vertreter. Wichtig wäre es zu wissen, welche Staaten bisher einen Erstschlag in ihrer Nukleardoktrin ausschließen und welche Staaten ihn explizit als Option vorsehen.

Ich bitte abschließend darum, dass das Kongresspräsidium die Aussprache verlängt. In meinen Augen besteht noch erheblicher Aussprachebedarf und die gestellte Frage erfordert seitens der Ministerien etwas Recherche.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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John Hadley

fr. Speaker of the House

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14

Montag, 21. Dezember 2009, 10:56

Mr. Speaker,

der Entwurf des Senators von Freeland ist in einigen Punkten unzureichend. Um dies deutlich zu machen, gehe ich namens der Administration von President Templeton wie Folgt auf die "Argumente" der Senatorin von New Alcantara ein:

Zitat

Original von Charlotte McGarry

Zitat

(1) Angriffe mit Nuklearwaffen sind nur im Zuge des Nuklearkommandos möglich.

Statt "im Zuge" dürfte hier "im Rahmen" gemeint sein.

Ob ein Nuklearschlag "im Rahmen" und "im Zuge" erfolgt, ist unerheblich. Beide Formulierungen drücken aus, dass erst das Nuklearkommando errichtet werden muss, bevor ein Nuklearschlag durchgeführt werden kann.

Zitat

Zitat

1. das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation ist mit Nuklearwaffen angegriffen worden (reaction strike)

Ein erstes Beispiel findet sich hier (No. 1): Was ist eine "verbündete Nation"? Bedarf es einer vertraglichen Konstituierung der Beziehungen? Bedarf es einer langjährigen Bindung oder reicht eine Momentaufnahme?

Eine verbündete Nation ist eine Nation, welche der Kongress selbst durch die Ratifikation eines völkerrechtlichen Vertrages zu einem Verbündeten gemacht hat. Ohne eine solche kann die Administration maximal koordinieren und kooperieren.

Zitat

Zitat

2. die Vereinigten Staaten sind durch feindliche Aktivitäten unmittelbar in ihrem Bestand gefährdet (freedom strike)

Sofern die Bundesregierung plant, offiziell eine First Strike Option zu erwerben, sollte sie es in den Gesetzentwurf schreiben und nicht den euphemistischen Begriff "Freedom Strike" dafür verwenden.

An welcher Stelle ist der Begriff "First Strike" gesetzlich geregelt, als dass er hier genannt werden muss?

Die Regelung hier dient der Erklärung gegenüber der Welt, dass es in Astor Gesetz ist, dass jeder Aggressor auch in Zeiten der asymetrischen Kriegsführung, welcher mit die Vernichtung der Vereinigten Staaten anstrebt, mit seiner eigenen Vernichtung zu rechnen hat.

Zitat

Zitat

3. ein bewaffneter Konflikt kann mit konventionellen Mitteln nicht beendet werden (peace strike).

Müssen die Vereinigten Staaten an diesem bewaffneten Konflikt beteiligt sein? Wenn ja, warum steht das nicht drin? Wenn nein, warum steht der "Peace Strike" im Entwurf? Kriege ausländischer Nationen gegeneinander sind nicht durch einen astorischen Atomschlag zu beenden. Wieso bedarf es überhaupt eines "Peace Strikes", wenn der Gefährdungsfall für die Vereinigten Staaten bereits durch den First/Freedom Strike abgedeckt ist?

Der Einsatz von Nuklearwaffen ergibt sich aus der jeweiligen militärischen Lage(entwicklung) und dem Gebot der militärischen Notwendigkeit. Natürlich rechtfertigt nicht jede Lage den Einsatz einer Nuklearwaffe bzw. einer solchen mit maximaler Sprengkraft.

Grundsätzlich sollten die Vereinigten Staaten ihre militärische Handlungsfähigkeit nicht beschränken. Es reicht vollkommen aus, dass der willkürliche Einsatz von Nuklearwaffen künftig nicht mehr möglich ist.

Der Unterschied zwischen dem von McGarry benannten "First Strike" zum hier genannten "Peace Strike" ist doch klar: Der First Strike soll einen aufziehenden oder beginnenden Konflikt beenden, der Peace Strike einen fortschreitenden oder fortgeschrittenen konventionellen Konflikt beenden.

Das rechtfertigt durchaus zwei verschiedene Tatbestandsmerkmale.

Zitat

Sec. 2 Commander in Chief
(1) Berechtigt, die Einrichtung des Nuklearkommandos zu befehlen, ist allein der amtierende Oberbefehlshaber der Streitkräfte.

Dieser Bestimmung bedarf es nicht: Art. IV Sec. 1 (2) der U.S. Constitution ("Der Präsident ist der Oberbefehlshaber der astorischen Streitkräfte") verleiht dem Präsidenten den Oberbefehl über die Streitkräfte. Selbstverständlich schließt das all ihre Gattungen und Gliederungen ein, auch das Nuklearkommando.[/quote]
Die Regelung ist mit Absicht deklaratorisch. Da sie nicht im Widerspruch zur Verfassung steht, ist sie an dieser Stelle gut aufgehoben.

Zitat

Zitat

(2) Dieser ist der Präsident der Vereinigten Staaten bzw. entsprechend den Vertretungsregeln der Reihe nach
1. der Vizepräsident der Vereinigten Staaten,
2. der Präsident des Kongresses der Vereinigten Staaten und
3. der Vizepräsident des Kongresses der Vereinigten Staaten.

Dieser Absatz ergibt für mich keinen Sinn. Art. IV Sec. 1 (2) der Constitution (siehe oben) in Verbindung mit Art. IV Sec. 2 (Vertretung durch den Vizepräsidenten, ersatzweise durch das Kongresspräsidium) sowie mit dem Presidential Succession Act ("Dieses Gesetz regelt die Nachfolge des Präsidenten [...] über die verfassungsmäßigen Bestimmungen hinaus") definiert bereits ausreichend, wer unter welchen Umständen den Oberbefehl führt. Einer gesonderten, noch dazu unvollständigen Auflistung, bedarf es nicht.[/qutoe]
Der Presidential Succession Act dient vordringlich der Aufrechterhaltung der zivilen Administration. Für eine Ermächtigung der anderen Secretaries zur Führung des Oberbefehls über die Streitkräfte ist jedoch allein die Verfassung maßgebend und die Regelung dient der gesetzlichen Ausgestaltung derselben. Sie schadet im Übrigen auch nicht.

Zitat

Zitat

(2) Der Befehl ist vom Leiter einer Obersten Bundesbehörde oder vom Präsidenten oder Vizepräsidenten des Kongresses zu bestätigen.

Auch an dieser Stelle mangelt es an Klarheit. Offen bleibt, was zu bestätigen ist: Der Inhalt des Befehls, nämlich die Einrichtung des Nuklearkommandos, oder nur die Tatsache, dass der entsprechende Befehl ergangen ist? Was passiert, wenn die Bestätigung ausbleibt? Greift dann eine Stellvertreterregelung oder haben die Genannten am Ende gar ein Vetorecht?

Der Befehl (zur Errichtung des Nuklearkommandos) ist zu bestätigen. Ein Vetorecht des Bestätigenden besteht nicht. In Verbindung mit der Strafbestimmung wo von "pflichtwidrig" die Rede ist, kann der Bestätigende natürlich durch Wort an den Oberbefehlshaber, sein Gewissen, seine Ehre, seine politischen Ziele etc. etc. etc. appellieren, davon abzusehen, doch letztlich muss er bestätigen, wenn eine Bedingung nach Sec. 1 vorliegt.

Zitat

Grundsätzlich gilt, dass es sich nur um eine Bestätigung der Tatsache handeln kann, dass der Befehl ordnungsgemäß ergangen ist, denn: "[Dem Präsidenten] allein steht es zu, [einen] Einsatz [der astorischen Streitkräfte] anzuordnen" (Art. IV Sec. 1 (2) U.S. Constitution). Das sollte dann aber aus dem entsprechenden Passus auch unzweideutig hervorgehen.

Das ist offensichtlich auch der Fall.

Zitat

Zitat

(3) Mit der Bestätigung werden alle Truppen in Alarmbereitschaft und alle land-, see- und luftgestützten Nuklearwaffen in Einsatzbereitschaft gesetzt

Wenn damit DEFCON 1 gemäß Sec. 1 Art. 1 (2) U.S. Armed Forces Act gemeint ist, warum nimmt der vorliegende Entwurf keinen Bezug auf die existierende Terminologie?

DEFCON 1 ist nicht gemeint.

Zitat

Zitat

und es wird der Atomalarm in der gesamten Nation ausgelöst.

Und dann passiert genau was...? Dafür gibt es bisher keine Regelungen, es ist also vollkommen unklar, welche Konsequenzen aus dem Alarm für die Bundes- und bundesstaatlichen Behörden zu ziehen wären.

Es wird Atomalarm ausgelöst, so dass die Bevölkerung weiß, dass Nuklearwaffen eingesetzt werden. Es gibt an keiner anderen Stelle einen gesetzlich definierten "Atomalarm". Bei dessen Ausrufung weiß die Bevölkerung also eindeutig, was passiert (ist), wenn Atomalarm ausgelöst wird.

Der Atomalarm dient somit der Information der Öffentlichkeit. Wie dies unter einer möglichen Bedrohungslage geschieht, sollte der Administration überlassen bleiben. Aber grundsätzlich wird jeder Fernseher, jedes Radio, jede öffentliche Lautsprecheranlage kurz: jedes Komunikationsmedium genutzt werden.

Zitat

Zitat

(1) Das Nuklearkommando ist beendet, wenn
1. seit dem Angriff auf das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation 60 Stunden vergangen sind,
2. die Vereinigten Staaten nicht mehr in ihrem Bestand gefährdet sind,
3. der Feind die Kapitulation angeboten hat oder
4. der amtierende Oberbefehlshaber die Beendigung des Nuklearkommando befohlen hat.
(2) Eine erneute Einrichtung richtet sich nach Sec. 3.

Ich würde hier eine Formulierung à la "Das Nuklearkommando ist unverzüglich aufzuheben, sobald die Voraussetzungen zu seiner Einrichtung nicht länger gegeben sind".

Was ist, wenn es einen anderen Grund für die Beibehaltung gibt? Muss das Nuklearkommando dann erneut eingerichtet werden?

Die Formulierungen hier sind nun eindeutig genug, ein Ersatz ist nicht notwendig.

Zitat

Allgemein möchte ich zu bedenken geben, dass die Reihenfolge dieses Artikels nicht sinnvoll ist: So wird die Institution des Nuklearkommandos beispielsweise in Sec. 1 bereits referenziert, ohne zu diesem Zeitpunkt definiert worden zu sein. Ich möchte deshalb im Sinne der Transparenz des Gesetzes, das gerade bei einem solch wichtigen Thema unzweideutig sein sollte, die Reihenfolge dem Sinn anzupassen.

Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt nicht auf dem Nuklearkommando als Institution, sondern auf den Voraussetzungen und den Folgen seiner Enrichtung. Eine andere Reihenfolge wäre mindestens ebenso "sinnfrei", da dann die Bildung, aber nicht die Voraussetzungen für die Bildung zuerst genannt sind.

Wann und wo in einem Gesetz eine Formulierung legaldefiniert wird, ist unerheblich, solange sie nicht völlig außerhalb der Systematik erfolgt.

Zitat

Zitat

Sec. 1 Order[/B]
(1) Um einen Angriff mit Nuklearwaffen einzuleiten, bedarf es des ausdrücklichen Befehls durch den amtierenden Oberbefehlshaber an den amtierenden Vorsitzenden des Generalstabes.
(2) Der Vorsitzende des Generalstabes hat die Pflicht,
1. sowohl den Befehl des amierenden Oberbefehlshaber als auch anschließend das Ziel zu hinterfragen sowie
2. den Befehl zu verweigern, solange die Voraussetzungen noch nicht oder nicht mehr erfüllt sind.

Es fällt mir schwer, in dieser Bestimmtheit zu sprechen, aber gerade im Krieg gilt Folgendes: In einer Situation, in der ein Nuklearschlag die letzte Option darstellt, ist das reibungslose Funktionieren der Befehlskette umso wichtiger. Zweifel an Befehlen oder das Verweigern ihrer Ausführung ist in dieser Situation nicht nur hinderlich, sondern unter Umständen sogar gefährlich.

Das Gegenteil ist ebenfalls der Fall. Einen Nuklearschlag aufgrund eines Übermittlungsfehlers ausführen zu lassen dürfte nicht im Sinne der Senatorin sein. Es ist jedenfalls nicht im Sinne der Administration.

An dieser Stelle könnten jedoch der Befehl des Oberbefehlshabers und die damit übereinstimmende Bestätigung an den Vorsitzenden des Generalstabes übermittelt werden, so dass eine Hinterfragung nach Nr. 1 überflüssig wäre.

Damit wäre auch Nr. 2 überflüssig, denn die Bestätigung des Befehls wäre ja erfolgt.

Zitat

In einer Befehlskette gelten zwei klare Prinzipien: Befehle sind auszuführen. Befehlende tragen die Verantwortung. Kein Präsident wird leichtfertig einen Nuklearschlag befehlen; wenn er sich aber dazu entschließt, trägt er allein die Verantwortung und muss sich darauf verlassen können, dass seiner Ordner Folge geleistet wird.

Senator McGarry, Sie kratzen gerade am Selbstbild eines astorischen Offiziers. Wie sagte sogar einst ein absoluter Monarch: "Meine Herren, ich habe Sie nicht zu Offizieren gemacht, damit Sie alles, was ich sage, gedankenlos abnicken, sondern dass Sie auch mal "nein" sagen können."

Zitat

Zitat

(2) Die Freigabe erfolgt nach rechtzeitiger Aufforderung auf alleinigen Befehl des amtierenden Oberbefehlshabers.

Zum Terminus "amtierender Oberbefehlshaber" habe ich mich bereits geäußert.

Dito.

Zitat

Zitat

(3) Bis zur Detonation kann der amtierende Oberbefehlshaber jederzeit den Abbruch des Angriffs befehlen.

Ist hier mit Detonation die Zündung des chemischen Sprengstoffs zur Verdichtung der radioaktiven Masse gemeint? Ist das der Fall, wovon ich ausgehe, so bitte ich, diese Tatsache entsprechend zum Ausdruck zu bringen. Klarheit ist in diesem Entwurf noch wichtiger als anderswo.

Es gibt hier eine Reaktionskette, die ab einem bestimmten Punkt nicht mehr gestoppt werden kann. Da dieser Zeitpunkt sich im Millisekundenbereich abspielt, reicht die Formulierung vollkommen aus.

Zitat

Zitat

(1) Die Streitkräfte haben sicherzustellen, dass jederzeit jeder Ort der Welt mit Nuklearwaffen angegriffen werden kann.

Diese Vorschrift ist nicht sinnvoll. Sicherlich müssen jederzeit relevante Orte attackiert werden können, aber wir müssen nicht jeden Quadratzentimeter Wasser atomar verseuchen können, um die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten zu gewährleisten. Die meisten Ziele, beispielsweise Schiffe, U-Boote oder Inselstützpunkte - sind mit konventionellen Waffen zu zerstören, ohne dass eine Nuklearkapazität in diesem Winkel der Welt notwendig wäre. Ich fordere den Antragsteller auf, hier mit einer Regelung aufzuwarten, die nicht komplett an den Erfordernissen der Realität vorbeigeht.

Haben die Vereinigten Staaten also sicherzustellen, dass Schiffe, U-Boote oder Inselstützpunkte jederzeit mit konventionellen Waffen angegriffen werden können?
Nuklarwaffen sollen der Abschreckung dienen; die Regelung dient der Umsetzung der Vergeltungsandrohung für JEDEN Aggressor. Der Hauptteil der Nuklearwaffen ist ohnehin über ICBM an jeden Ort der Welt schickbar. Und diese befinden sich ausschließlich in Astor selbst. Aber es kann sein, dass Astors Bedrohung bereits soweit fortgeschritten ist, dass diese Nuklearwaffen nicht mehr eingesetzt werden können. Und dann ist es gut, wenn wir Reserven überall auf der Welt haben ...

Zitat

Viel wichtiger wäre es, eine Zweitschlagfähigkeit gesetzlich festzuschreiben, die bisher in diesem Entwurf fehlt.

Hier ist Sec. 1, Ssec. 2, Nr. 1 einschlägig.

Zitat

Zitat

(2) Die Nuklearwaffen sind sowohl land- als auch see- sowie luftgestützt zu führen. Dabei sind die landgestützten Nuklearwaffen unterirdisch in allen Bundesstaaten, die seegestützten auf Unterseebooten in allen Weltmeeren und die luftgestützten durch besondere astorische oder verbündete Geschwader ohne eigene nukleare Befehlsgewalt im In- und Ausland zu führen.

Was ist ein Weltmeer? Solche Termini müssen definiert werden, wenn man sie in Vorschriften erwähnt. Ist es militärisch sinnvoll, in jedem Bundesstaat Nuklearwaffen vorzuhalten? Wenn ja, bitte ich um Begründung; wenn nein, so fordere ich die Streichung des Passus.

Soweit eine Definition von "Weltmeer" in den Augen der Senatorin notwendig erscheint, dann sollte Sie diese Notwendigkeit begründen. Welche verschiedenen Interpretationen sieht sie hier?

Eine Stationierung in allen Bundesstaaten ist sinnvoll, da im Falle eines Angriffs auf den einzelnen oder die einzelnen Bundesstaaten, in denen Nuklearwaffen vorgehalten werden, das nukleare Potential eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden wäre.

Zitat

Das sind zwei Nebenpunkte, nun zur Hauptkritik: Wird hier ernsthaft in einem Nebensatz erwähnt, dass astorische Atomwaffen von ausländischen Flugzeugen geführt werden, über die der Oberbefehlshaber der Vereinigten Staaten keinen Oberbefehl hat? Ich glaube nicht, dass der Antragsteller diesen Punkt ausreichend durchdacht hat; er hat ihn jedenfalls nicht ausreichend begründet.

Eine Führung durch ausländische Flugzeuge findet nicht statt, soweit der ausschließliche Befehl über den Einsatz nicht durch die Vereinigten Staaten erfolgt. Das steht dort im Übrigen ausdrücklich so ("ohne eigene nukleare Befehlsgewalt")!


Zitat

Zitat

(3) Die Streitkräfte sind verpflichtet, einen nicht zur Detonation gelangte Nuklearwaffe entweder unbrauchbar zu machen oder der Truppe wieder zuzuführen.

Der Satz ist falsch, das Wort Detonation ist in diesem Zusammenhang nicht eindeutig (siehe oben) und unter Umständen ist er auch Wunschdenken. Auch hier muss der Antragsteller, den bei diesem Passus offenbar schon die Lust verlassen hatte, nachbessern.

Der Zweck der Norm ist, dass nuklearwaffenfähiges Material nicht in falsche Hände gelangt. Eine Argumentation, als ob wir hier über lediglich konventionelle Waffen reden, kann und darf an dieser Stelle garnicht erst beginnen.

Zitat

Zitat

Sec. 1 Nuclear Insubordination[/B]
Jeder, der sich mit Wort oder Tat gegen den Befehl zum Angriff mit Nuklearwaffen auflehnt, eine ihm obliegende Bestätigung des Befehls oder die Ausführung des Befehls pflichtwidrig verweigert, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 4 Monaten bestraft.

Diese Vorschrift ist in diesem Entwurf erstens nicht sinnvoll platziert und zweitens, im Kontext meiner vorherigen Ausführungen, im Anwendungsfall überhaupt nicht sinnvoll: Wenn die Bestätigung ausbleibt, kann es Monate dauern, bis ein Prozess abgeschlossen wurde. Ich halte es ohnehin für zweifelhaft, dass wir den Straftatbestand "Nuclear Insubordination" brauchen; das sollte durch Abschnitt II Sec. 19 und Sec. 20 U.S. Codes of Armed Forces ausreichend geregelt sein. Die Strafen dort sind übrigens weitaus härter als nur vier Monate.

Es geht um den Einsatz von Waffen mit der größten dem Menschen bekannten Zerstörungskraft. Der besondere Straftatbestand widerspricht den Sec. 19 und 20 USCoAF nicht, da er eine Mindesttrafe von 4 Monaten vorsieht. Sec. 20 USCoAF sieht dies als Höchststrafe vor.
Der Straftatbestand ist an dieser Stelle daher sowohl sinnvoll als auch erforderlich. Nicht unter 4 Monaten heißt nuneinmal 4 bis 12 Monate.


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15

Montag, 21. Dezember 2009, 10:59

Mr. Speaker,

auch wenn ich Atomwaffen grundsätzlich negativ gegenüberstehe, so werde ich den Antrag des Senators aus Freeland unterstützen, da er bei weitem das geringere Übel darstellt. Ich hoffe nur, der Verteidigungsminister und der Präsident gehen mit der nuklearen Thematik im Regierungsgeschäft gewissenhafter um, als mit diesem Gesetz und diesem Haus.
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Charlotte McGarry

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16

Montag, 21. Dezember 2009, 13:09

Mister Speaker,

angesichts der Ausführungen von Congressman Hadley weiß ich eigentlich nicht mehr, was ich sagen soll. In selbstverliebter Rechthaberei will er uns in einem Text, für den die gesamte Administration mehrere Tage gebraucht hat, erläutern, dass der Ursprungsantrag gut ist, wie er ist, und deswegen so bleibt. Angesichts der Debattenlage im Haus, die der Verteidigungsminister als Kongressmitglied mitbekommen haben sollte, kann ich seinen Beitrag nicht ernst nehmen.

Diskussionsgrundlage ist für mich der Entwurf meines geschätzten Freundes, des Kollegen aus Freeland. Ich hoffe, die Mehrheit der übrigen Kongressmitglieder teilt diese Auffassung. Für mich ist weiter die Frage offen, inwiefern Astor auf einer Erstschlagsdoktrin beharren sollte.

Mister Speaker,

ich darf meine Ausführungen vielleicht um das Folgende ergänzen: Ich halte es für unverantwortlich, dass die Administration eine Verbesserung ihres Entwurfes offenbar nur deswegen verweigert, weil ich ihn kritisiert habe. Das ist keine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung. Es muss doch möglich sein, dass man sich in verantwortlichen Positionen zusammenreißt und Konstruktivität und Kompromissbereitschaft zeigt, zumal wenn es um die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten geht.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (21. Dezember 2009, 13:12)


Ulysses Q. Monroe

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17

Montag, 21. Dezember 2009, 13:16

Mr. Speaker,

ich unterstütze den Antrag von Senator Hodges.

Samantha Cunningham

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18

Montag, 21. Dezember 2009, 15:34

Mr. Speaker,

dem Antrag des Sehr Ehrenwerten Kollegen Hodges fehlt eine Final provison. Darüber hinaus mangelt es an einer Definition, wie ein Nuclear Commando zusammengesetzt sein soll.

Ich sehe in dieser Debatte noch einiges an Aussprachepotential und beantrage daher die Verlängerung der Debatte.

Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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19

Montag, 21. Dezember 2009, 16:42

Mister Speaker,

ich habe mir die Ausführungen von Congressman Hadley noch einmal ausführlich durchgelesen, weil ich die Hoffnung hatte, eventuell im ersten Durchgang etwas Konstruktives überlesen zu haben. Stattdessen habe ich folgende Aussage gefunden:

Zitat

Die Regelung hier dient der Erklärung gegenüber der Welt, dass es in Astor Gesetz ist, dass jeder Aggressor auch in Zeiten der asymetrischen Kriegsführung, welcher mit die Vernichtung der Vereinigten Staaten anstrebt, mit seiner eigenen Vernichtung zu rechnen hat.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang klarstellen: Nuklearschlagkapazitäten gewinnen keinen asymmetrischen Krieg und die Ausführungen des Verteidigungsministers lassen mich ernstlich daran zweifeln, dass er das Konzept des asymmetrischen Krieges überhaupt verstanden hat.

Asymmetrische Kriege führt man nicht mit Nationalstaaten, sondern mit Gruppen, die sich nach Ideologie oder Interessen sortieren. Kurzum: Asymmetrische Kriegsführung findet zum Beispiel statt, wenn die Vereinigten Staaten Terrorgruppen gegenüber stehen. Jeder militärische Laie hat aber inzwischen verstanden, dass man gegen Terrorgruppen anders agieren muss und die Repzte der klassischen Kriegsführung nicht anwendbar sind. Ein Mittel im asymmetrischen Krieg ist die sogenannte Counterinsurgency (COIN), die Verknüpfung von
(a) der gezielten Bekämpfung von Terroristen durch das gezielte Töten ihrer Führer und der Aufständischen,
(b) Gewinnung von Sympathisanten und Mitläufern für eine Abkehr von den Aufständischen,
(c) militärische Absicherung ziviler Aufbaubemühungen und
(d) größtmöglicher Kontakt zwischen Militär und Bevölkerung.

Das Wesen asymmetrischer Kriege bedingt es, dass sie eben nicht entlang klarer Linien geführt werden. Dass der Secretary im Zusammenhang mit asymmetrischen Kriegen von einem Schlag mit einer Atombombe spricht, lässt mir das Blut in den Adern gefrieren. Auf ein prakisches Beispiel angewandt, schlägt er vor, gegen einzelne Aufständische auf den Merkellen einen Nuklearschlag durchzuführen. Danach hätten sich die übrigen COIN-Aufaben (b, c und d), wie ich sie eben definiert habe, alle von selbst erledigt, weil es wahrscheinlich von den Merkellen nur Reste zu bestaunen gäbe.

Man muss diese Details nicht unbedingt kennen, aber dann sollte man auch nicht Verteidigungsminister werden und sich anmaßen, Ahnung zu haben.

Den berechtigten Anmerkungen der geschätzen Kollegin, Senatorin Cunningham aus Hybertina, schließe ich mich unterdessen an.
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Norman Howard Hodges

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20

Montag, 21. Dezember 2009, 19:23

RE: 2009/12/004 Nuclear Strike Bill

Mr. Speaker,

ich habe meinem Entwurf eine Final Provision hinzugefügt. Senator Cunningham möchte ich fragen, wie sie die Definition der Zusammensetzung des Nuklearkommandos meint - vielleicht kann sie hier auch selbst einen Vorschlag einreichen. An Congressman Hadley richte ich die Frage, inwieweit seine Auseinanderklamüserung der Rede von Senator McGarry eine Kritik an meinem Entwurf darstellt.

Nuclear Strike Bill

Art. I - General

Sec. 1 Purpose
Dieses Gesetz regelt Angriffe mit Nuklearwaffen durch die Streitkräfte der Vereinigten Staaten.

Sec. 2 Definitions
(1) Eine Nuklearwaffe im Sinne dieses Gesetzes ist eine Maschine, die durch Kernspaltung oder Kernfusion ihre zerstörerische Wirkung entfaltet.
(2) Eine verbündete Nation im Sinne dieses Gesetzes ist ein Staat, mit dem die Vereinigten Staaten auf vertraglicher Basis gegenseitigen militärischen Beistand vereinbart haben.
(3) Detonation im Sinne dieses Gesetzes ist der Beginn des Kernspaltungs- bzw. Kernfusionsprozesses in der Nuklearwaffe.

Art. II - Nuclear Command

Sec. 1 Strike Modes
(1) Angriffe mit Nuklearwaffen sind nur im Rahmen des Nuklearkommandos möglich.
(2) Die Einrichtung des Nuklearkommandos ist an mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gebunden:
1. das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation ist mit Nuklearwaffen angegriffen worden (Second Strike) oder
2. die Vereinigten Staaten sind durch feindliche Aktivitäten unmittelbar in ihrem Bestand gefährdet (First Strike).

Sec. 2 Institution of Nuclear Command
(1) Um das Nuklearkommando einzurichten, bedarf es des ausdrücklichen Befehls durch den amtierenden Oberbefehlshaber an den amtierenden Vorsitzenden des Generalstabes.
(2) Der Befehl erlangt Gültigkeit, wenn seine Erteilung vom Leiter einer Obersten Bundesbehörde, dem Präsidenten des Kongresses oder dem Vizepräsidenten des Kongresses bestätigt wurde.
(3) Mit der Bestätigung gilt für die Streitkräfte DEFCON 1. Die Sicherheitsbehörden sind aufzufordern, die Bevölkerung auf einen Krieg mit Nuklearwaffen vorzubereiten.

Sec. 3 Duration
(1) Das Nuklearkommando ist unverzüglich aufzuheben, wenn
1. seit dem Angriff auf das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation sechzig Stunden vergangen sind,
2. die Vereinigten Staaten nicht mehr in ihrem Bestand gefährdet sind,
3. der Feind die Kapitulation angeboten hat oder
4. der amtierende Oberbefehlshaber die Beendigung des Nuklearkommando befohlen hat.
(2) Eine erneute Einrichtung richtet sich nach Sec. 3.

Art. III - Nuclear Attack

Sec. 1 Order
Um einen Angriff mit Nuklearwaffen einzuleiten, bedarf es des ausdrücklichen Befehls durch den amtierenden Oberbefehlshaber an den amtierenden Vorsitzenden des Generalstabes.

Sec. 2 Weapon Activation
(1) Die Waffenfähigkeit der zum Einsatz kommenden Nuklearwaffe wird erst in unmittelbarer Nähe des Zieles freigegeben.
(2) Die Freigabe erfolgt nach rechtzeitiger Aufforderung auf alleinigen Befehl des amtierenden Oberbefehlshabers.
(3) Bis zur Detonation kann der amtierende Oberbefehlshaber jederzeit den Abbruch des Angriffs befehlen.

Sec. 3 Tactical Preparations
(1) Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten sind aufgefordert, sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt strategisch wichtige Ziele, von denen eine Bedrohung für den Bestand oder die Sicherheit der Vereinigten Staaten ausgehen könnte, durch Nuklearwaffen zerstört werden können.
(2) Die Streitkräfte haben ferner sicherzustellen, dass bei einem unmittelbar bevorstehenden Angriff eines feindlichen Staates mit Nuklearwaffen oder nach einem solchen Angriff die Vereinigten Staaten einen nuklearen Gegenschlag durchführen können.

Art. IV - Final Provisions

Sec. 1 Code Cards
(1) Der Oberbefehlshaber sowie der Bestätigende autorisieren sich durch je einen achtstelligen Buchstaben-Nummern-Code.
(2) Jeder zum Befehl oder zur Bestätigung Berechtigte hat seine Code-Karte jederzeit bei sich oder in unmittelbarer Nähe zu führen.
(3) Auf den Code-Karten sind acht Buchstaben-Nummern-Codes angegeben. Das technische System ist so zu gestalten, dass ein falscher Buchstaben-Nummern-Code zur Unbrauchbarkeit der gesamten Code-Karte führt.
(4) Jeder Träger ist bei der Aushändigung der Karten über den korrekten Code zu belehren.

Sec. 2 Exercises
Die Durchführung eines Nuklearkommandos ist möglichst bald nach dem Amtsantritt eines gewählten Präsidenten mit allen Beteiligten zu üben.

Sec. 3 Information of Congress
Die Durchführung eines Nuklearkommandos ist in der Unterrichtung des Kongresses zu erwähnen.

Sec. 4 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.