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Richard D. Templeton

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1

Montag, 3. August 2009, 19:25

2009/08/001: United States Diplomacy Bill


The United States of Astor
The Vice President of the Congress

Astoria City, 2nd of August, 2009


Honorable Members of Congress,

Senator Quinn Michael Wells hat den folgenden Gesetzsantrag in den Kongress eingebracht, den ich nun zur Diskussion stelle.

Die Aussprache dauert bis Freitag, den 07.08.2009 - 19:25 Uhr

sig.


The Vice President of the Congress


United States Diplomacy Bill

ARTICLE I. FUNDAMENTALS AND DEFINITIONS


Sec. 1 - Definitions
(a) Im Sinne dieses Gesetzes gilt als
1. Botschafter jede Person, die von einer anderen Nation in die United States geschickt wurde und vom Präsidenten akkreditiert wurde um in solcher Funktion tätig zu sein.;
2. Staatsgast jede Person aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Heimatstaat in einer politisch führenden Position ist und in die Vereinigten Staaten gesandt wurde, auch ohne vom Präsidenten akkreditiert worden zu sein.;
3. United States Ambassador jede Person, die solcher vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt und vereidigt wurde. U.S. Ambassador sind in ihrer Botschafterfunktion den Weisungen des Department of State unterworfen. Sie gelten formalrechtlich als Vertreter des Präsidenten der Vereinigten Staaten beim Staatsoberhaupt des Empfangsstaates;
4. United States Delegate jede Person, die als Vertreter der Vereinigten Staaen bei einer internationalen Organisation, in der sie Mitglied sind, vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt wurde. Für sie finden, soweit nicht anders bestimmt, die Bestimmungen über Ambassadors Anwendung.
5. United States Minister Resident jede Person, die als solcher vom Department of State entsandt wurde. Sie gelten als Stellvertreter eines Ambassadors. Für die Aufsicht über die Minister Residents ist der Secretary of State oder ein von ihm benannter Angehöriger des Department of State verantwortlich.
(b) Staatsgäste und Botschafter dürfen nicht den Status "Persona non grata" tragen.

Sec. 2 - Diplomatic Immunity
(1) Diplomatische Immunität im Gebiet der Vereinigten Staaten genießen
a) Staatsgäste. Sie sind bei Reisen in den Vereinigten Staaten sakrosankt;
b) Botschafter für ihre amtlichen und privaten Handlungen, ebenso wie ihre ständigen Mitarbeiter und ihre Familienmitglieder
(2) Gebäude und Fahrzeuge der diplomatischen Vertretung eines Botschafters genießen einen Sonderstatus. Sie gelten als exterritoriales Gebiet auf dem Behörden der Vereinigten Staaten keine Befugnisse haben. Ausnahmen sind durch die betreffende Botschaft zu genehmigen. Ausnahmen sind auch bei Gefahr im Verzug möglich.
(3) Wird ein Staatsgast oder Botschafter während seines Aufenthalts in den vereinigten Staaten nach geltendem astorischen Recht straffällig so verwirkt er sich somit die diplomatische Immunität.
(4) Der Verlust der Immunität ist durch das Department of State unverzüglich festzustellen.
(5) Auch während einer laufenden Ermittlung gegen einen Staatsgast oder Botschafter kann das Department of State für eine Zeit von nicht über 120 Stunden die diplomatische Immunität aufheben.

Sec. 3 - Restrictions of Diplomatic Immunity
(1) Staatsgäste und Botschafter unterliegen den gesetzlichen Regelungen der Vereinigten Staaten. Sollte ein Regelverstoß in nicht geringem Umfang festgestellt werden, so hat das Department of State die Befugnis,
1. Staatsgäste zum Verlassen der Vereinigten Staaten aufzufordern;
2. Botschaftern die Akrreditierung zu entziehen und beim Sendestaat ihre Abberufung zu verlangen.
(2) Die Rechtsordnung der Vereinigten Staaten im Sinne dieses Gesetzes umfasst die Rechtsordnungen des Bundes und der Bundesstaaten.
(3) Zum Zwecke von Festnahmen von strafrechtlich Gesuchten kann der Secretary of State bei Gericht eine Aufhebung der diplomatischen Immunität eines Gebäudes oder Fahrzeuges gemäß Art. 1, Sec. 2 (2) für bis zu 12 Stunden beantragen. Diese Zeit darf nur zur Festnahme, nicht für andere polizeiliche Maßnahmen, genutzt werden.
(4) Eine Beleidigung oder Herabwürdigung von Verfassungsorganen oder von Mitgliedern von Verfassungsorganen der Vereinigten Staaten oder der Bundesstaaten kann eine Verletzung der Rechtsordnung der Vereinigten Staaten im Sinne dieses Gesetzes darstellen, wenn dies vom Secretary of State festgestellt wird.

Sec. 4 - Diplomatic Corps
(1) Das Diplomatic Corps besteht aus den akkreditierten Botschaftern anderer Staaten in den Vereinigten Staaten. Das Diplomatic Corps kann einen Doyen als offiziellen Vertreter erwählen.
(2) Der Secretary of State ist Vertreter der Vereinigten Staaten im Diplomatic Corps. Bei der Wahl eines Doyens enthält der Secretary of State sich der Stimme.

Sec. 5 - United States Foreign Service
(1) Der Foreign Service besteht aus
1. dem Secretary of State, der den Foreign Service leitet,
2. den Ambassadors,
3. den Delegierten bei internationalen Organisationenen, in denen die Vereinigten Staaten Mitglied sind,
4. den Minister Residents.
(2) Der Präsident der Vereinigten Staaten kann an den Sitzungen des Foreign Service teilnehmen.
(3) Der Secretary of State kann weitere Mitglieder des Foreign Service berufen.


ARTICLE II. UNITED STATES FOREIGN SERVICE


Sec. 1 - Responsibilities
(1) Ambassadors repräsentieren die Vereinigten Staaten als Nation. Das Ansehen der Vereinigten Staaten ist von dem der Ambassadors abhängig. Es ist ihre höchste Pflicht dieses Ansehen zu mehren..
(2) Die Informationspflichten eines Ambassadors umfassen die Information des Empfangsstaates über
1. Ergebnisse der Präsidentschafts-, Repräsentantenhaus- und Senatswahlen,
2. personelle Veränderungen in den Ämtern des Präsidenten der Vereinigten Staaten, des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten und des Secretary of State,
3. militärische Einsätze der Streitkräfte der Vereinigten Staaten.
Die Ambassadors informieren darüber hinaus über Neuigkeiten, deren Weiterleitung vom Secretary of State angewiesen wurde.
(3) Weitere Berichtspflichten der Ambassadors sowie Regelungen zur Autorisierung von Stellungnahmen können vom Secretary of State bestimmt werden.
(4) Der Nachweis der Weiterleitung ist durch die Ambassadors unaufgefordert zu erbringen.
(5) Die Berichtspflichten eines Ambasadors gegenüber dem Departmenf of State umfassen die
1. Ergebnisse von Wahlen zum Staatsoberhaupt und zum Parlament im Empfangsstaat,
2. Ernennung und Entlassung von Regierungschefs und Außenministern Empfangsstaat,
3. militärischen Operationen des Empfangsstaates,
4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
Die Berichte werden, sofern nicht vom Secretary of State anders angewiesen, im Foreign Service erstattet.
(6) Ist eine Botschaft der Vereinigten Staaten nicht mit einem Botschafter besetzt, gehen die Informationspflichten auf den Minister Resident über. Für Minister Residents besteht keine Nachweis- oder Berichtspflicht.

Sec. 2 - Special Responsibilities of Delegates
(1) Die Berichtspflichten eines Delegates gegenüber dem Departmenf of State umfassen die Information über
1. von anderen Staaten eingebrachte Anträge,
2. Kandidaturen für Ämter,
3. die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen,
4. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit.
(2) Bringt ein ausländischer Staat einen Antrag in die Organisation ein, schlägt der zuständige Delegate dem Secretary of State mit einem Bericht darüber zugleich eine Haltung der Vereinigten Staaten zum Antrag vor.


ARTICLE III. DIPLOMATIC RELATIONS


Sec. 1 - Principles of Foreign Relations
(1) Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen. Vorrang in den diplomatischen Beziehungen genießen alliierte Staaten und solche, mit denen ein Botschafteraustausch stattfindet.
(2) Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten.
(3) Mit Staaten, in denen die Menschenrechte nach der Universal Declaration of Human Rights systematisch verletzt werden, schließen die Vereinigten Staaten keine Allianzen. Ziel der Politik der Vereinigten Staaten ist es, aktiv zu einer Verbesserung der Situation beizutragen.

Sec. 2 - Recognition of Foreign States
(1) Es besteht die Möglichkeit, dass der Präsident mit einem ausländischen Staatschef einen "Recognition Treaty" abschließt.
(2) Ein solcher Anerkennungsvertrag beinhaltet Rahmenbedingungen der diplomatischen Beziehungen und berechtigen zum gegenseitigen Entsenden von Botschaftern.

ARTICLE IV. FINAL PROVISIONS

Sec. 1 - Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
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Richard D. Templeton

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2

Montag, 3. August 2009, 19:29

Mr. Speaker!

Ich verweise auf die bereits durch den Antragsteller abgegebene Begründung des Antrages.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
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Quinn Michael Wells

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3

Montag, 3. August 2009, 19:29

Mr. President,
der vorliegende Entwurf orientiert sich zu großen Teilen an dem in der letzten Regierungsperiode in diesem Haus besprochenen Gesetzesinitiative aus der Regierung McGarry. Die Administration geht zu großen Teilen mit dem Entwurf von damals d'accord, hat jedoch die innerhalb der damaligen Debatte aufgeworfenen Kritikpunkte für den revidierten Entwurf berücksichtigt. So wurde die Immunität für Botschafter auch auf dessen Familie ausgweitet, Botschafter von der persona non grata Regelung aufgrund ihrer Immunität ausgenommen, sowie die Entschärfung und Abmilderung des Article III.
Ich möchte betonen, dass dieses Gesetz im Bereich des außenpolitischen Rechts einige bestehende Rechtsfragen zu wichtigen Themen wie die der Immunität oder Personen non grata verbindlich festlegen wird und somit eine wichtige Bereicherung der astorischen Gesetzeswelt wird darstellen können.

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Declan Fitch

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4

Montag, 3. August 2009, 20:22

Mister Speaker,

grundsätzlich unterstütze ich den Antrag. Ich frage mich jedoch, was mit fogenden Formulierungen gemeint sein soll:

Article I, Sec. 2, Subsec (2):
"Gebäude und Fahrzeuge der diplomatischen Vertretung eines Botschafters genießen einen Sonderstatus" (Das bedeutet...?)

Article II, Sec. 3, Subsec. (1):
"Es ist ihre höchste Pflicht dieses Ansehen zu mehren.." (Wie soll das überprüft, umgesetzt und sanktioniert werden?)

Article III, Sec 1, Subsec. (1):
"Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen." (Was ist der Maßstab für freundlich? Sind "angespannte" Beziehungen noch friedlich?)

Ich bitte den Antragssteller oder ein weiteres Mitglied der republican Party, das in die Geschäfte der Regierung involviert ist, mir dies knapp zu erleutern, falls möglich.
R.I.P.
DECLAN FITCH
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Ulysses Q. Monroe

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5

Montag, 3. August 2009, 20:22

Mr. Speaker,

ich habe zwei Fragen an Senator Wells.

In Art. 1., Sec. 1.2: Wieso werfen wir hier mit politischer Immunität um uns? Ich würde eher dafür plädieren, dass ein Staatsgast nur diejenigen ausländischen WÜrdenträger sind, welche mit einem von der Regierung bestätigten Ansinnen in die Vereinigten Staaten kommen.

ZuArt 1., Sec. 2: Was genau bringt eine Immunität, welche bei Straffälligkeit temporär aufgehoben word.

Und in Art. 3., Sec. 1.2: "Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten." - Das würde ich noch genauer festlegen. Wir sollten uns natürlich irgendwo das Recht beibehalten, Staaten nicht anzuerkennen, wenn z.B. ein Bruch der Menschenrechte vorliegt etc.

Quinn Michael Wells

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6

Montag, 3. August 2009, 21:01

Mr. President,

Zitat

Article I, Sec. 2, Subsec (2):
"Gebäude und Fahrzeuge der diplomatischen Vertretung eines Botschafters genießen einen Sonderstatus" (Das bedeutet...?)


Das klärt der auf diese Passage folgende Satz: „Sie gelten als exterritoriales Gebiet auf dem Behörden der Vereinigten Staaten keine Befugnisse haben.

Zitat

Article II, Sec. 3, Subsec. (1):
"Es ist ihre höchste Pflicht dieses Ansehen zu mehren.." (Wie soll das überprüft, umgesetzt und sanktioniert werden?)


Die zitierte Passage ist Article II, Sec. 3 (1). Es geht nicht darum, dass irgendjemand den Botschaftern auf Schritt und Tritt folgt und Aufzeichnungen darüber führt, ob der Botschafter das Ansehen der USA mehrt. Die Passage soll schlicht verdeutlichen, dass unsere Botschafter im Ausland die Repräsentanten der USA und des Präsidenten sind und sich daher dementsprechend zu benehmen haben und zudem mit den Ihnen gebotenen Mitteln in ihrem Gastland das Ansehen der USA positiv darzustellen.

Zitat

Article III, Sec 1, Subsec. (1):
"Die Vereinigten Staaten sind um freundlichen und friedlichen Umgang mit allen Nationen bemüht, sofern diese sich ebenfalls dazu bereit zeigen." (Was ist der Maßstab für freundlich? Sind "angespannte" Beziehungen noch friedlich?)


Es sollte klar sein, dass das außenpolitische Miteinander stets mit einer gesunden Portion Diplomatie einhergehen sollte. Ob man dieser Diplomatie jedoch eine weitere Spur Freundlichkeit und Herzlichkeit beimischt, sollte dann entschieden werden, wenn man das Verhalten des Gegenüber kennt. Ist ein Verhandlungspartner oder Botschafter oder Delegierter in seinem Auftreten unhöflich und respektlos, dann wird man ihm mit neutraler und sachbezogener Diplomatie begegnen, ihn aber nicht überschwänglich freundlich begegnen. Auf keinem Fall sollte man als außenpolitischer Repräsentant jedoch in gleicher Weise antworten, also z.B. ebenso in Respektlosigkeit abdriften.

Zitat

In Art. 1., Sec. 1.2: Wieso werfen wir hier mit politischer Immunität um uns? Ich würde eher dafür plädieren, dass ein Staatsgast nur diejenigen ausländischen WÜrdenträger sind, welche mit einem von der Regierung bestätigten Ansinnen in die Vereinigten Staaten kommen.


Ich fürchte man hat hier entweder die falsche Passage zitiert oder die falsche Artikelbezeichnung gegeben.

Zitat

ZuArt 1., Sec. 2: Was genau bringt eine Immunität, welche bei Straffälligkeit temporär aufgehoben word.


Die Immunität soll den ausländischen Diplomaten und seine Familie davor schützen willkürlich durch die Behörden des Gastlandes in seiner Arbeit als Diplomat behindert oder gehindert zu werden. So lange ein Diplomat sich also an die Gesetze des Gastlandes richtet, kann keine Behörde etwas gegen ihn ausrichten (sei es mutwillig oder nicht). Zudem ist zwischen der Immunität von amtlichen und privaten Handlungen zu unterscheiden. Verstößt der Diplomat aufgrund amtlicher Handlungen gegen Gesetze und Verordnungen, so kann er dafür nicht belangt werden. Das Mittel der Wahl wäre hier der Entzug der Akkreditierung und die Ausweisung aus Astor, wie es im nachfolgenden Artikel beschrieben wird. So sich ein Staatsgast oder Diplomat allerdings mit privaten Handlungen gegen die Gesetze unseres Landes richtet, ist er dafür zu belangen. In diesem Fall muss eine Möglichkeit gegeben sein die Immunität unter richterlicher Aufsicht zeitweise auszusetzen, so dass den Polizeibehörden die Möglichkeit gegeben ist die Vorfälle zu untersuchen.

Zitat

Und in Art. 3., Sec. 1.2: "Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten." - Das würde ich noch genauer festlegen. Wir sollten uns natürlich irgendwo das Recht beibehalten, Staaten nicht anzuerkennen, wenn z.B. ein Bruch der Menschenrechte vorliegt etc.


Ich fürchte, dass wir uns hier nicht einfach den Luxus leisten können dies zu Pauschalisieren. Die Vereinigten Staaten haben die Konvention über die Völkerrechtssubjekte ratifiziert. Das bedeutet, dass wir uns danach richten, wann ein Staat ein Staat ist und diesen auch als solchen anerkennen. Ob die USA diesen Staat dann mit diplomatischer Aufmerksamkeit bedenken oder ihn aufgrund etwaigen Fehlverhaltens ignorieren, bleibt uns auch mit dieser Passage im Entwurf unbenommen. Denn selbst wenn es in einem Staat zum Bruch von Menschenrechten kommt, verliert der Staat als solches in der Regel nicht seine Bedingungen ein Völkerrechtssubjekt zu sein.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Herb Saigon

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7

Montag, 3. August 2009, 21:03

Zitat

Original von Ulysses Q. Monroe
Und in Art. 3., Sec. 1.2: "Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten." - Das würde ich noch genauer festlegen. Wir sollten uns natürlich irgendwo das Recht beibehalten, Staaten nicht anzuerkennen, wenn z.B. ein Bruch der Menschenrechte vorliegt etc.


Mr. Speaker,

Der Einwand von Congressman Monroe ist plausibel. Ich könnte mir eine Änderung in:

"Die Vereinigten Staaten respektieren die Souveränität ausländischer Staaten, sofern diese dem internationalem Recht unterliegen."

vorstellen.

Dies würde das Thema Menschenrechte und andere der Souveränität widerstrebenden Grundlagen mit einbeziehen.

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Ulysses Q. Monroe

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8

Montag, 3. August 2009, 22:30

Zitat

Original von Quinn Michael Wells
Ich fürchte man hat hier entweder die falsche Passage zitiert oder die falsche Artikelbezeichnung gegeben.


In der Tat ;) ich bitte das zu entschuldigen. Ich rede von Art. 1, Sec. 1a).1.

Zitat

Die Immunität soll den ausländischen Diplomaten und seine Familie davor schützen willkürlich durch die Behörden des Gastlandes in seiner Arbeit als Diplomat behindert oder gehindert zu werden. So lange ein Diplomat sich also an die Gesetze des Gastlandes richtet, kann keine Behörde etwas gegen ihn ausrichten (sei es mutwillig oder nicht).


Ich hoffe doch, dass die richterliche und die polizeiliche Gewalt in den Vereinigten Staaten zu keiner Zeit willkürlich gebraucht werden. Ich bin von der Neutralität der Judikative überzeugt und sehe deshalb wenig Sinn in dieser Argumentation.
Ich denke, es ist internationale Gepflogenheit, dass die politische Immunität nur mit Zustimmung des Entsenderlandes genommen werden kann. Oder irre ich da?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses Q. Monroe« (3. August 2009, 22:30)


Norman Howard Hodges

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9

Montag, 3. August 2009, 22:42

Mr. Speaker,

abermals taucht in diesem Entwurf der Begriff der Exterritorialität von Botschaftsgebäuden auf. Ich verwehre mich vehement dagegen. Die Vereinigten Staaten von Astor sollten ihr Staatsgebiet nicht willkürlich an fremde Staaten verschenken. Vielmehr ist von einer Immunität zu sprechen.

Caleb McBryde

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10

Dienstag, 4. August 2009, 02:06

RE: 2009/08/001: United States Diplomacy Bill

Mr. Speaker,

einige kleine, eher banale Anmerkungen.

Art. I, Sec. 2 (3):
"vereinigte" muss gross geschrieben werden, da es sich hierbei um einen Eigennamen handelt.

Art. I, Sec. 3 (1) 2:
"Akrreditierung" muss "Akkreditierung" heissen. Des Weiteren sollte es eher "Entsendestaat" anstatt "Sendestaat" heissen.

Art. II, Sec. 1 (1):
Ein Satzzeichen (Punkt) zu viel.

Art. II, Sec. 2 (1) 1:
"eingebrachte Anträge" muss "eingebrachten Anträgen" heissen.

Art. III, Sec. 2 (1):
Staatschef? Weiter oben (Art. II, Sec. 1 (5) 1 f.) gab es die Bezeichnungen Staatsoberhaupt und Regierungschef. Man sollte versuchen dies konsistent zu halten.

Art. III, Sec. 2 (2):
"berechtigen" muss "berechtigt" heissen.


Zudem stimme ich Mr. Hodges zu, dass der Begriff der Exterritorialitaet in dieser Bill nichts zu suchen haben sollte. Nach der Einholung von Sekundaerliteratur bin ich der festen Ueberzeugung, dass dieser Begriff unangebracht ist und statt dessen mit Immunitaet ersetzt werden sollte. Des Weiteren kann man noch hinzufuegen, dass - und ich zitiere sinngemaess meine Quelle - Botschaften, Fahrzeuge etc. unverletzlich sind, den umfangreichen Schutz des Empfangsstaates beanspruchen und immun gegen Einfluss- und Zwangsmaßnahmen sind. Damit wuerde man den Begriff Immunitaet auch noch weiter konkretisieren.

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11

Dienstag, 4. August 2009, 13:23

Mr. Speaker,

ich möchte ergänzend zu den bereits vorgebrachten verschiedenen Änderungs- und Korrekturvorschlägen noch eine Präzisierung von Section 1, lit. (a) No. 2 anregen. Als Staatsgäste gelten sollten nur Personen aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Heimatstaat in einer politisch führenden Position ist und auf Einladung oder nach durch die Administration bestätigter Ankündigung in die Vereinigten Staaten gesandt wurden.

Ich erinnere an den Vorfall, dass ein Vertreter des Landes Irkanien völlig unangemeldet einreiste, in keiner Form zu erkennen gab ein Zusammentreffen mit irgendeiner offiziellen Stelle der Vereinigten Staaten zu wünschen, und anschließend ein Mitglied der irkanischen Regierung vor dem Plenum des Rates der Nationen Radau machte, wie hierzulande mit Staatsgästen verfahren würde.

Es ist denke ich nicht nur im Hinblick auf das Protokoll, sondern auch und gerade angesichts der an den Status eines Staatsgastes geknüüften rechtlichen Auswirkungen sinnvoll und geboten, dass die Administration zu jeder weiß, wer wann als Staatsgast in die Vereinigten Staaten einreisen wird.
Ines Catarina Boa Vista [Libertarian]
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Norman Howard Hodges

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12

Dienstag, 4. August 2009, 14:33

Mr. Speaker,

ich weiß nicht, wie Senator Boa Vista zu der verbohrten Ansicht kommt, dass sich das diplomatische Protokoll über Gesetze der Vereinigten Staaten definieren lässt. Irkaniens Vertreter hätten zweifelsohne auch Radau gemacht, wenn eine solche Regelung bereits existiert hätte. Insofern frage ich mich, was der tiefere Sinn dahinter sein soll - schließlich ist das Verhalten der Administration hinsichtlich des Umgangs mit anderen Staaten ja auch nicht disziplinarisch zu ahnden. Es wäre eher eine Einschränkung der Freiheit der Administration, die Außenpolitik so zu betreiben, wie sie es für richtig hält. Und wenn eine Administration Gäste auch ohne vorrangige Einladung oder Ankündigung als Staatsgäste ansehen und entsprechend ehren möchte, dann soll ihr das nicht durch eine dahingeworfene Regelung des Gesetzes verwehrt bleiben. Paragraphenreiterei bringt uns bei einer Entspannung der astorisch-irkanischen Beziehungen auch nicht weiter.

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13

Dienstag, 4. August 2009, 15:10

Mr. Speaker,

offenbar hat Senator Hodges of Freeland übersehen, dass ich mich in der Begründung meines Ergänzungsvorschlages auch ausdrücklich auf die rechtlichen Auswirkungen des Status eines Staatsgastes bezog.

Nach Section 2 § 1 lit. (a) genießen Staatsgäste in den Vereinigten Staaten diplomatische Immunität. Daraus folgt, dass jede beliebige Regierung zu jeder beliebigen Zeit jede beliebige Person - ausgenommen eine Persona non grata nach Section 1 lit. (b) - in die Vereinigten Staaten entsenden kann, und diese hier zunächst diplomatische Immunität genießt.

Es ist der Administration somit unmöglich, eine Vorabentscheidung zu treffen, wen Sie als Staatsgast zum empfangen und wem sie damit diplomatische Immunität zu gewähren bereit ist. Es bleibt ihr nur der Holzhammer für Extremfälle, die Erklärung eines fremden Regierungsvertreters zur Persona non grata. Eine flexible Entscheidung, mit wem sie vielleicht nicht völlig den Dialog verweigert, ihn aber aus verschiedentlichen denkbaren Gründen nicht mit der diplomatischen Immunität eines Staatsgastes auszustatten bereit ist, bleibt ihr somit verwehrt. Entweder, ein Vertreter eines auswärtigen Staates fällt gleich unter den extremen Ausnahmefall, in den Vereinigten Staaten Persona non grata zu sein, oder er kann sich jederzeit selbst einladen und mit diplomatischer Immunität ein- und im Land herumreisen. Die Administration ist machtlos.

Diesen Zustand halte ich für nicht akzeptabel.
Ines Catarina Boa Vista [Libertarian]
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14

Dienstag, 4. August 2009, 15:22

Mr. Speaker,

ähnlich wie die Senatorin New Alcantaras halte ich die diplomatische Immunität ebenfalls für problematisch.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

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Ulysses Q. Monroe

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15

Dienstag, 4. August 2009, 17:03

Zitat

Original von Ines Catarina Boa Vista
Nach Section 2 § 1 lit. (a) genießen Staatsgäste in den Vereinigten Staaten diplomatische Immunität. Daraus folgt, dass jede beliebige Regierung zu jeder beliebigen Zeit jede beliebige Person - ausgenommen eine Persona non grata nach Section 1 lit. (b) - in die Vereinigten Staaten entsenden kann, und diese hier zunächst diplomatische Immunität genießt.


Zitat

Original von Ulysses Q. Monroe
[...]Wieso werfen wir hier mit politischer Immunität um uns? Ich würde eher dafür plädieren, dass ein Staatsgast nur diejenigen ausländischen WÜrdenträger sind, welche mit einem von der Regierung bestätigten Ansinnen in die Vereinigten Staaten kommen.


Das war auch mein Gedankenursprung.

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16

Dienstag, 4. August 2009, 17:16

Mr. Speaker,

ich denke, Representative Monroe of Astoria State will auf die gleiche Sache hinaus wie ich. Es wäre verheerend, gingen hier zu jederzeit selbsteingeladene Vertreter irgendwelcher Regierungen irgendwelcher Staaten mit diplomatischer Immunität ein und aus. Wer als Vertreter eines auswärtigen Staates in politischer Mission die Vereinigten Staaten einreisen will, der meldet sich zuvor an, und kann nach erfolgter Bestätigung durch die Administration als Staatsgast einreisen und erhält für die Dauer seines Aufenthaltes diplomatische Immunität. Alle anderen eben nicht.
Ines Catarina Boa Vista [Libertarian]
Senator of New Alcantara


Norman Howard Hodges

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17

Dienstag, 4. August 2009, 19:53

Mr. Speaker,

dann bin ich für die Einführung einer Akkreditierungsregel, nach der alle Staatsgäste zunächst durch den Secretary of State oder den Präsidenten akkreditiert werden müssen und für den Zeitraum ihrer Akkreditierung diplomatische Immunität genießen. Dadurch stünde es der Administration völlig frei, zu entscheiden, welche Staatsgäste sie empfangen möchte und wen sie überhaupt als Staatsgast ansieht.

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18

Dienstag, 4. August 2009, 20:05

Mr. Speaker,

ich halte das von Senator Hodges of Freeland vorgeschlagene Verfahren für einen gangbaren Weg.
Ines Catarina Boa Vista [Libertarian]
Senator of New Alcantara


Richard D. Templeton

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Dienstag, 4. August 2009, 20:29

Mr. Speaker,

ehe ich in den nächsten Tagen noch einmal auf dem gesamten Entwurf eingehe, möchte ich mich ebenfalls sehr deutlich für das von Senator Hodges vorgeschlagene Verfahren aussprechen. Es ist meines Erachtens die sinnvollste und die Interessen der Vereinigten Staaten am wirkungsvollsten mit dem geltenden Völkerrecht in Einklang zu bringende Methode.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
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Herb Saigon

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20

Mittwoch, 5. August 2009, 13:37

Mr. Speaker,

der Vorschlag von Senator Hodges ist begrüßenswert und sollte unterstützt werden.

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