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John Morris

Former Governor of the Free State of Freeland

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1

Sonntag, 27. Januar 2013, 22:45

Constitutional Reform

My fellow citizens,

wie bereits vor der Wahl und danach angekündigt, plane ich, die Verfassung des Freistaates zu reformieren. Einige Punkte dazu sind ja schon in der Debatte aufgetaucht. Ich möchte hier jedoch noch einmal seperat die Gelegenheit nutzen, die Pläne und Vorschläge zu sammeln und Sie alle einladen, an diesem Prozess mitzuwirken.

Zunächst möchte ich die Kernpunkte benennen, die bisher schon in der Debatte aufgegriffen wurden:

Der Volksrat soll in Zukunft aus allen Bürgern bestehen

Dazu sei vorweg gesagt, daß ich im Sinne einer innerstaatlichen politischen Simulation nach wie vor Sympathie für ein gewähltes oder simuliertes Staatsparlament habe. Ich werde daher im zweiten Teil meiner Ausführungen auch noch einne zusätzlichen Vorschlag machen, den ich einfach mal als Idee in den Raum werfe. Generell is es ist jedoch unübersehbar, daß das freeländische System sich so in der Form gar nicht bewährt hat. Echte Wahlen zu den Präfekten gab es nie und so ist das Ernennungs bzw. Wahlprozedere recht unpraktikabel. Vor allem aber bringt es auch nichts, wenn bei z.B. sechs oder sieben Bürgern (was wir ja nicht einmal haben) fünf aktiv im Parlament mitmachen dürfen, zwei aber nicht. Dazu hat das bisherige System immer wieder für Probleme bei den Nachfolgeregelungen geführt. Natürlich kann der Volksratspräsident zum Gouverneur aufrücken, doch im September hatten wir den Zustand, daß auch dieses Amt vakant war und im Volksrat keine Klarheit darüber bestand, wer ihm überhaupt rechtmäßig angehört. Mein Modell sieht daher folgendes vor: Der Volksrat (der ggf. anders benannt werden könnte), besteht aus allen Bürgern Freelands, die sich dort vereidigen lassen. Der Eid hat hier nicht nur symbolische Bedeutung, sondern ist wichtig für den zweiten Punkt:

Nachfolge und Besetzungsregelungen
Wir müssen uns besser - auch wenn ich persönlich das nicht vorhabe ;) - auf mögliche Vakanzen im Amt des Gouverneurs und des Volksrates einstellen. Anschließend an den letzten Satz im letzten Absatz zunächst zum Volksrat: Die Vereidigung soll auch dazu diesen, jederzeit nicht nur die Mitglieder, sondern vor allem auch den "Alterspräsidenten" (nach Zugehörigkeitsdauer im Volksrat) zu bestimmen, der bei Vakanz des Amtes diese Aufgaben übernimmt. Was den Gouverneur angeht, so sollte der Volksrat die Möglichkeit erhalten, bei Vakanz des Amtes einen Nachfolger zu wählen. Dies hat den Vorteil, daß ein solcher Art gewählter Gouverneur sein Amt unverzüglich antreten kann. Die Ausschreibung regulärer Wahlen kostet meist doch über einen Monat. Ggf. könnte man es so regeln, daß - sollte der Fall nach weniger als 2 Monaten Amtszeit eintreten - Neuwahlen dennoch unverzüglich, parallel angesetzt werden. Die "natürlichste" Regelung ist natürlich der st. Gouverneur. Hier muss man schauen, ob sich der Gouverneur diesen frei auswählen darf, oder ob z.b. eine Bestätigung durch den Volksrat erfolgen sollte, da - im Falle eines Wegfalls des Gov - dieser ja automatisch die Geschäfte übernimmt.

Französisch
Hier kann ich es kurz machen: Ich möchte das kulturelle Erbe Freelands erhalten, denke aber dennoch, daß im Kontext unserer Gesetze und der Verfassung eine Aufgabe der Zweisprachigkeit sinnvoll erscheint. Dies wird nicht Welten bewegen, aber die Diskussion im anderen Thread hat doch einige Argumente in diesem Kontext geliefert, warum die "Doppel-Identität" möglicherweise nicht förderlich für die Attraktivität Freelands ist.

Freestyle
Ich möchte hier noch einen Vorschlag machen, der das aufgreift, was ich im Rahmen des Punktes ausgeführt habe, nämlich meine grundsätzliche Bereitschaft, auch weiterhin nach kreativen Ideen für ein innerstaatliche Simulation zu suchen. Meine Idee wäre, daß wir ein Zwei-Kammer Parlament aufbauen. Für alle, die jetzt noch weiterlesen und sich nicht mit einem 'Der ist ja total verrückt' Gedanken abgewandt haben, sei die Idee näher ausgeführt: Die eine Kammer funktioniert genau so wie oben beschrieben. Sie wäre auch in allen Personalfragen wie dargelegt zuständig und stellt das Funktionieren der Gesetzgebung auch bei minimaler Besetzung sicher. Die zweite Kammer wird durch Wahlen besetzt, allerdings nicht mit realen Personen. Statt dessen werden Listen gewählt und es werden 50 oder 100 virtuelle Mandate verteilt, die jedoch nur von den lokalen Parteirepräsentanten oder sonstigen gewählten Gruppen gesteuert werden (idealerweise durch Neben-IDs). Wenn also z.B. 5 Bürger an der Wahl teilnehmen und 2 für die Republikaner, 2 für die Demokraten und einer für wen auch immer Stimmen, werden die Sitze eben danach verteilt. Ich werfe das einfach mal so in den Raum und bin auf Meinungen dazu gespannt.

Alle weiteren Anregungen, auch zu anderen Punkten der Verfassung, sind natürlich jederzeit willkommen. :)
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


Sandrine Bavarel

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2

Sonntag, 27. Januar 2013, 22:53

Der Punkt mit dem Zwei-Kammern-Parlament ist wahnsinnig interessant. Das heißt also jeder kann eine Liste, die nicht mit realen Personen besetzt ist, zur Wahl aufstellen und zwischen diesen Listen wählen dann die Bürger Freelands. Der Listenträger verfügt dann über alle Mandate die auf seinen Vorschlag entfallen sind?
Haben Sie sich auch schon Gedanken gemacht welche Kompetenzen diese zweite Kammer haben könnte, ohne im Falle des Nicht-Funktionierens, das gesamte System zu lähmen?
Sandrine Bavarel

John Morris

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3

Sonntag, 27. Januar 2013, 23:10

Ja, ich habe über den Punkt nachgedacht und ich hätte auch einen praktikablen Lösungsvorschlag. Für diesen muss allerdings zwischen Prinzip und praktischer Anwenung unterschieden werden:

Im Prinzip sind beide Kammern gleichberechtigt in der Gesetzgebung. Die virtuelle Kammer wäre das Pendant zum Repräsentantenhaus, die zweite zum Senat. Das hieße auch, daß beide Kammern die theoretische Befugniss zur Gesetzesinitiative haben etc. Dies würde auch bedeuten, daß - vergleich bar mit dem Bundes Kongress jederzeit eine gemeinsame Sitzung stattfindet. Die "Administration" würde durch den Volksratspräsidenten abgewichelt. In der Praxis würde eine Regel etablieren, daß ein Beschluß auch dann zustande kommt, wenn die "virtuelle" Kammer aus Inaktivität oder Handlungsunfähigkeit nicht abstimmt.

Hier wäre auch eine Regel denkbar, daß Abstimmungen der vKammer faktisch wie Veto konstruiert sind, d.h., daß ein Beschluß nur dann nicht zu Stande kommt, wenn die Mehrheit der vKammer diesen ablehnt. (durch letzteren Punkt würde verhindert, daß, wenn von 2 Dummies der vKammer einer inaktiv wird, der Zweite nicht jeden Beschluß stoppen kann, obwohl die von ihm repräsentierte Partei die Wahl verloren hat - ALso Beispiel: Partei A gwinnt 60 Sitze, Partei B 40. Vertreter von Partei A wird inaktiv: Dann würden Abstimmungen ja - je nach Laune von B wahlweise 0-40 oder 40-0 ausgehen. In dem Modell behielte zwar der Vertreter von A im Falle von Bs Inaktivität ein Sperrmerheit. Diese wäre ja aber auch nach wie vor durch das Wahlergebnis gedeckt.

Eine weitere Möglichkeit wäre, daß die Stimmen an andere Vertreter der Partei übertragbar sind. Dafür müsste es nur ein Prozedere geben, daß den Fall eindeutig regelt, v.a. da es ja keine definierten Zugehörigkeiten zu den State Parties gibt.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


Sandrine Bavarel

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4

Sonntag, 27. Januar 2013, 23:48

Mit der Gleichberechtigung habe ich meine Probleme. Mir würde es besser gefallen, wenn die zweite Kammer nur über ein Veto-Recht verfügt. Der volksrat verabschiedet ganz normal wie bisher seine Gesetze und die neue Kammer hat dann 14/21 Tage Zeit mit Mehrheit ein Veto einzulegen. So wäre bei Inaktivität nur ein suspensives Problem vorhanden und niemals eine totale Blockade. Das würde ich aber auch nicht nur praktisch so handhaben, sondern theoretisch in die Verfassung schreiben.
Ob die zweite Kammer auch antragsberechtigt ist kann man sich noch überlegen.

Zur Zusammensetzung kam mir noch ein Gedanke: Man könnte das auch versuchen über Interessensorganisationen zu machen, wie die ACLU. Wenn sich meinetwegen 3 Organisationen zur Wahl stellen (A, B und C) kann jeder Bürger 10 Mandate auf sie verteilen, bei 5 Bürgern gäbe es dann 50 Mandate. Zum Beispiel A kriegt 30 Stimmen, B 15 Stimmen und C 5 Stimmen. Das sind dann 1:1 die Mehrheitsverhältnisse. So würde vielleicht Interessensgruppen eine höherer Stellenwert zugewiesen und interessante Gesetzesinitiativen möglich gemacht. Ist natürlich nur eine geringfügige Modifikation zum bisher vorgeschlagenen Modell.
Sandrine Bavarel

John Morris

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5

Montag, 28. Januar 2013, 11:01

Ich sage ja, man muss hier zwischen Theorie und Praxis unterscheiden. Ich gehe davon aus, dass wir das Wahlsystem so ohnehin nicht in der Verfassung schreiben koennen. Daher wuerde ich dort nur festlegen, dass eben beide Kammern existieren und diese nach den allgemeinen Bestimmungen der Verfassung gleichrangig sind. Im Zuge eines Wahlgesetzes bzw. der Geschaeftsordnung wuerde ich es dann so einrichten, wie vorgeschlagen bzw. wie auch von Ihnen angeregt im Bezug auf die Veto Idee.

Zu den Interessengruppen: Ja, das ist generell ein sehr interessanter Ansatz und es gab m.W.n. sogar schon einmal die Idee, sowas in Freeland anhand eines konkreten Konzepts zu testen. (Die Einzelheiten muesste man hier sicher finden koennen. Ich schaue mal heute Abend, wenn ich nicht mehr nebenher auf der Arbeit surfe ;) ) Das Problem ist nur: Ich fuerchte fuer ein komplexes System mit mehreren Gruppen ist ein Gliedstaat zu klein. Ich halte es aber fuer interessant, in dieser Richtung weiter zu denken. Denkbar waere daher, dass man hier schrittweise vorgeht, also zunaechst das virtuelle Parlament testet und dann je nach Lauf der Dinge weitere Elemente hinzufuegt.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


Sandrine Bavarel

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6

Montag, 28. Januar 2013, 13:19

In Ordnung, fangen wir erstmal klein an. Die Änderung des Wahlverfahrens ist ja, wenn es sich bewiesen hat und wir es ausweiten wollen, über eine einfache Gesetzesänderung möglich und damit schnell geschehen.
Sandrine Bavarel

John Morris

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7

Montag, 28. Januar 2013, 14:59

Ok! Ich bin natuerlich auch noch auf weiteres Feedback dazu - und zu den anderen Punkten - gespannt, nehme aber das schon einmal positiv so mit.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


John Morris

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8

Montag, 28. Januar 2013, 18:24

Vielleicht kann ich hier noch eine Frage an eventuelle Mitleser aus anderen Bundesstaaten richten:

Welche Erfahrungen mit bestimmten Regelungen innerhalb bundesstaatlicher Verfassungen, z.B. aber nicht ausschliesslich mit Amtsnachfolgeregelungen, haben sich als besonders hilfreich oder besonders hinderlich erwiesen?
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


Sandrine Bavarel

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9

Dienstag, 29. Januar 2013, 23:44

Dann will ich mich nochmal auf die anderen Punkte einlassen. Die hatte ich im Zwei-Kammer-Eifer irgendwie vergessen.

Der Volksrat soll in Zukunft aus allen Bürgern bestehen


Das halte ich für richtig. Eine Wahl ist ein guter Gedanke, aber wirklich funktionsfähig ist das wahrscheinlich kaum. Und Vorteile bringt es dann keine mehr, wenn sich für jeden Sitz ohnehin nur ein Kandidat findet. Also zurück zur Bürgervollversammlung.

Zitat

Nachfolge und Besetzungsregelungen


Ich denke die praktikabelste Lösung ist die Vertretung des Governor durch den Präsidenten des Volksrates. Sollte dieses Amt ebenso vakant fallen ist die Lösung mit einem "Alterspräsidenten" bewährt. Allerdings würde ich überlegen ob man das nicht tatsächlich im ursprünglichen Sinne an das biologische Alter der Abgeordneten knüpft. Das wäre mal was anderes ;)

Zitat

Französisch

Diese Komponente finde ich in kultureller Hinsicht bewahrenswert. Allerdings würde ich es auch begrüßen, wenn es aus den Gesetzestexten verschwinden würde. Das würde unsere Gesetze wieder deutlich übersichtlicher für Nicht-Franzosen machen.
Sandrine Bavarel

John Morris

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10

Freitag, 1. Februar 2013, 14:12

Ich denke hier besteht, zumindest zwischen Ms. Bavarel und mir ;), weitestgehend Einigkeit.

Einen Punkt möchte ich noch aufbringen: Sollte der Gouverneur für die Dauer seiner Amtszeit aus dem Volksrat ausscheiden? Dies wäre eigentlich im Sinne der Gewaltenteilung die "saubere" Lösung. Auf der anderen Seite verwehrt es ihm die Möglichkeit, dort selbst Initiativen einzubringen etc. Und dies ist m.E. in den Bundesstaaten von größerer Bedeutung als beim Präsidenten auf Bundesebene. Und obwohl ich ja die ID-Trennung sehr befürworte, halte ich jetzt auch nichts davon, hier noch weiter mit irgendwelchen Neben-IDs rumzuhantieren, mit denen sich der Gov. im Volksrat vertreten lassen muss. Von daher sehe ich es als pragmatischereren Weg an, den Gov. als normales antrags- und stimmberechtigtes Mitglied im VR zu belassen.

Ein Kompromiss wäre, daß der Gov. zwar Antrags und Rederecht im VR genießt, allerdings nicht abstimmungsberechtigt ist.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


John Morris

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11

Freitag, 1. Februar 2013, 14:16

Die Debatte in New Alcantara könnte für unsere Zwecke auch ganz interessant sein.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


John Morris

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12

Sonntag, 3. Februar 2013, 23:10

Der erste Entwurf wurde nun in den Volksrat eingebracht.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


Alan Stanliss

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13

Dienstag, 5. Februar 2013, 23:58

Mr. Morris, ich darf Sie auf eine wohl nicht beabsichtigte Wirkung Ihres Entwurfes hinweisen, die im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage in Freeland am Besten gleich mit korrigiert werden sollte: In Art. IV, Sec. 2 sehen Sie vor, dass ein vom Gouverneur für die Besetzung des vakanten Senatorenamtes Vorgeschlagener zur Wahl der Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Staatsparlament benötigt. Meines Erachtens steht es außer Frage, dass ausschließlich Federal-IDs an der Senatorenwahl aktiv wie passiv teilnehmen sollten. Dem Staatsparlament können jedoch auch State-IDs angehören, die somit ebenfalls berechtigt wären, an der Nachwahl eines Senators teilzunehmen.

Sie erkennen sicherlich das Problem, das auch andere Bundesstaaten mit einer ähnlichen Regelung betrifft. Es wäre gut, wenn Freeland hier als erster Staat eine Lösung finden würde.
Alan Frederic Stanliss, J.D.
Chief Justice of New Alcantara

John Morris

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14

Mittwoch, 6. Februar 2013, 00:02

Mr. Secretary,

in der Tat sprechen Sie da einen heiklen Punkt an, der so tatsächlich weder hier noch in den Staaten mit vergleichbaren Regelungen zufriedenstellend gelöst wurde. Die Sache wird noch dadurch verkompliziert, daß ggf. Federal IDs ja auch nicht dem Staatsparlament angehören können. Hier muss in der Tat über eine sinnvolle Lösung nachgedacht werden. Vielen Dank für den Hinweis.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


Sandrine Bavarel

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15

Mittwoch, 6. Februar 2013, 09:20

Wie wäre es denn einer einfachen Formulierung, so nach dem Motto: "Abstimmungsberechtigt ist, wer seinen Wohnsitz in Freeland hat und das Wahlrecht auf Bundesebene besitzt"
Sandrine Bavarel

John Morris

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16

Mittwoch, 6. Februar 2013, 12:55

Grundsaetzlich ja. Was der Absatz aber ja gerade vermeiden will, ist eine offzielle Nachwahl ueber das Wahlamt durchfuehren zu muessen, da dieses Prozedere Wochen dauert. Nur so koennten aber - nach meinem jetzigen Ueberblick - ausschliesslich die Federal-IDs und dann auch alle, abstimmen.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


Sandrine Bavarel

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17

Mittwoch, 6. Februar 2013, 15:46

Wenn man es sich kompliziert macht ja ;) Ich meine das schon als Nachwahl im Parlament. Um es im Verfassungsentwurf zu verdeutlichen:

Zitat

Section 2 [Vacancy]
(1) Im Falle der vorzeitigen Erledigung des Amtes schlägt der Gouverneur dem Staatsparlament einen neuen Senator für die verbleibende Amtszeit vor.
(2) Der Vorgeschlage bedarf zur Wahl die Mehrheit der abgegeben Stimmen.
(3) Bei dieser Wahl sind ausnahmsweise nur diejenigen Bürger Freelands im Parlament stimmberechtigt, die das Wahlrecht auf Bundesebene besitzen.


Ist vielleicht etwas unsauber, aber gleichzeitig eine elegante Lösung.
Sandrine Bavarel

John Morris

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18

Mittwoch, 6. Februar 2013, 21:21

Es ist aber sogar theoretisch denkbar, daß keine Federal-ID dem Volksrat angehört. Im Moment würde nach der Regelung eine Stimme den Sentor bestimmen (ok, sonst sind es auch nur 2 ;) ), aber ich hielte das für problematisch.
With kind regards,
John Arthur Morris (D-FL)


Sandrine Bavarel

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19

Donnerstag, 7. Februar 2013, 07:55

Es wären auch so zwei, denn nach der Formulierung wäre auch Senator McIlroy abstimmberechtigt. Wenn man es ganz genau nimmt ;) Aber wenn man einen ganz anderen Weg findet wäre das sicher das Beste!
Sandrine Bavarel

Sandrine Bavarel

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20

Dienstag, 12. Februar 2013, 20:49

Das ist natürlich blöd gelaufen, aber ich glaube, dass das auch so gut klappen kann. Der Volksrat wählt den Nachfolger, aber das Bundesgesetz sagt, dass nur Federal-IDs abstimmen dürfen. Also werden einfach nur die abgebenen Stimmen von Federal-IDs zählen. Ich finde: Halb so wild ;)
Sandrine Bavarel