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Gregory Jameson

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Freitag, 3. Dezember 2010, 19:27

H.R. 2010-044 Criminal Court Installation Bill




Honorable Members of Congress:

Repr. Edward Mullenberry aus Peninsula
hat den angefügten Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 120 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



Vice President of the United States Congress


Criminal Court Installation Bill

Article I – Fundamentals

Section 1 Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz dient der Installation eines Strafgerichtshof in den Vereinigten Staaten von Astor und dient der Einführung von Berufungsverfahren in Angelegenheiten der Strafprozesse.
(2) Dieses Gesetz soll als Criminal Court Installation Act bezeichnet werden.

Article II – Introducing the Criminal Court Act

Section 1 Implementation
Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:

    Criminal Court Act

    Article I – Fundamentals

    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz installiert einen Strafgerichtshof in den Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Dieses Gesetz soll als Criminal Court Act bezeichnet werden.

    Section 2 The Criminal Court of the United States
    (1) Der Criminal Court of the United States ist der Strafgerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Er entscheidet in allen ihm zugewiesenen Angelegenheiten in erster Instanz.
    (3) Er hat seinen Sitz in Greenville.

    Section 3 Applicable Law
    (1) Der Criminal Court wendet ausschließlich Bundesrecht an.
    (2) Der Criminal Court entscheidet aufgrund der Verfassung, der Gesetze und Rechtsverordnungen, der vorhergehenden Urteile des Supreme Court und des Gewohnheitsrechtes.

    Section 4 Competences
    (1) Der Criminal Court entscheidet in allen Strafverfahren.
    (2) Der Supreme Court entscheidet in allen Verwaltungsverfahren, welche Maßnahmen der Verwaltung der Vereinigten Staaten betreffen.
    (3) Darüber hinaus entscheidet der Criminal Court in allen anderen Verfahren, welche ihm durch die Verfassung oder die Gesetze der Vereinigten Staaten zugewiesen wurden.

    Section 5 Higher Courts
    (1) Entscheidungen des Criminal Court entfalten erst 168 Stunden nach Verhängung eines Freispruchs oder einer Verurteilung Rechtswirkung.
    (2) Anklagevertretung und Verteidigung können in diesen 168 Stunden das Urteil durch Rechtsmittel anfechten.
    (3) Erlaubtes Rechtsmittel ist die Berufung.
    (4) Bei einer Berufung soll das Ausgangsurteil nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft werden. Das Berufungsgericht muss also eine Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen.
    (4) Das Berufungsgericht ist der Supreme Court of the United States. Er entscheidet als letztinstanzliches Appellationsgericht.
    (5) Um ein Berufungsverfahren zu eröffnen, muss die betroffene Seite einen entsprechenden Antrag beim Obersten Bundesgericht einreichen. Das Oberste Bundesgericht überprüft die Gründe der beantragten Berufung und entscheidet über die Aufnahme oder die Ablehnung des Berufungsverfahrens.
    (6) Wird ein Berufungsverfahren abgelehnt, so entfaltet das Urteil der ersten Instanz unmittelbar Wirkung.
    (7) Wird ein Berufungsverfahren angenommen, so hat der Oberste Bundesgerichtshof ein Verfahren gemäß dem Code of Criminal Procedure Act durchzuführen.
    (8) Ein durch den Obersten Bundesgerichtshof in einem Berufungsverfahren gefälltes Urteil entfaltet unmittelbar Wirkung und ersetzt das Urteil der ersten Instanz. Es kann nicht angefochten werden.

    Section 6 Participants in Trials and Amici curiae
    (1) Beteiligte in einem Verfahren vor dem Criminal Court sind die Staatsanwaltschaft, der Beklagte oder die Beklagten. Wurde ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft abgelehnt, so kann auch ein ziviler Klagevertreter Beteiligter sein.
    (2) Weitere Teilnehmer an einem Verfahren vor dem Criminal Court sind Geschworene, Zeugen, Sachverständige und Amici curiae.
    (3) Geschworene sind Bürger der Vereinigten Staaten, die frei und unparteiisch an der Urteilsfindung beteiligt sind. Näheres regelt eine Strafprozessordnung.
    (4) Zeugen und Sachverständige sind jene Personen, die durch das Gericht im Rahmen eines Verfahrens als solche benannt und geladen wurden.
    (5) Ein Amicus curiae ist eine dritte Person oder Organisation, welcher dem Gericht seinen Standpunkt in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht zu einem Verfahren, in welchem sie nicht Beteiligte ist, unterbreiten will. Ein Amicus curiae beantragt seine Zulassung bei Gericht. Das Gericht soll den Amicus curiae zulassen, wenn es seine Ausführungen und Vorträge für sachdienlich erachtet.
    (6) Der United States Attorney General oder der United States Solcitor General sind in einem Fall, für welchem sie gegenüber dem Gericht erklären, er sei für die Vereinigten Staaten von Bedeutung, als Amicus curiae in diesem Verfahren zuzulassen, sofern die Regierung der Vereingten Staaten nicht beteiligter ist.
    (7) Ein Urteil des Criminal Courts entfaltet Bindungswirkung lediglich für die Beteiligten, sofern keine andere Regelung besteht.


    Article II – The Constitution of the Criminal Court

    Section 1 Composition
    (1) Der Criminal Court besteht aus den Criminal Court Justices.
    (2) Criminal Court Justices können durch Nebenidentitäten besetzt werden.

    Section 2 Nomination
    (1) Die Criminal Court Justices werden durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten für 4 Monate ernannt.
    (2) Sie leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
    (3) Die Amtszeit beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten und endet mit dem Ablauf der Amtszeit, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.

    Section 3 Recuse of Justices, Recess Appointment
    (1) An einem Verfahren nimmt grundsätzlich nur ein Criminal Court Justice Teil, welcher gemäß Section 2 ernannt worden ist.
    (2) Sind mehrere Criminal Court Justices ernannt, so sollen die Justices in Reihenfolge entsprechend ihres Ernennungsdatums einem Verfahren vorstehen.
    (3) Sowohl Klagevertretung, als auch Verteidigung können einen Criminal Justice wegen Befangenheit ablehnen. Einem Befangenheitsantrag ist stattzugeben, wenn die vorgebrachten Gründe eine Verfahrensführung durch den vorgesehenen Criminal Court Justice für nicht statthaft erscheinen lassen. Über den Befangenheitsantrag entscheidet der Oberste Bundesgerichtshof.
    (4) Nimmt ein Criminal Court Justice wegen Befangenheit nicht oder nur teilweise an einem Verfahren teil, so soll der gemäß Section 3, Subsection 2 nächste Criminal Court Justice das Verfahren leiten.
    (5) Unterliegen alle im Amt befindlichen Criminal Court Justices einem Befangenheitsvorwurf, so ist durch den Präsidenten für das entsprechende Verfahren ein Criminal Court Justice pro tempore (Recess Appointment) zu ernennen. Auch dieser kann wegen Befangenheit abgelehnt werden.
    (6) Befangen ist ein Criminal Court Justice, welcher sich selbst für befangen erklärt oder wegen der Besorgnis der Befangenheit durch den Supreme Court ausgeschlossen wird. Ein Justice kann sich jederzeit und ohne Angabe von Gründen für ein Verfahren für Befangen erklären.
    (7) Die Besorgnis der Befangenheit kann eine Partei vorbringen, wenn ein Justice direkten persönlichen Vorteil aus der Entscheidung ziehen würde, selbst oder unter anderem Namen durch die Entscheidung betroffen wäre oder seine Unparteilichkeit aus anderen schwerwiegenden Gründen anzweifelbar ist.
    (8) Befangen ist ein Criminal Court Justice in jedem Fall, wenn er unter anderem Namen als Verfahrensbeteiligter involviert ist.

    Section 4 Decisions
    (1) Das Urteil in Strafverfahren wird durch den Spruch der Geschworenen gemäß der Strafprozessordnung gefällt.
    (2) Die Strafe oder den Freispruch fällt das Gericht nach einer angemessenen Bedenkzeit nach dem Urteilsspruch durch die Geschworenen gemäß der Strafprozessordnung.

    Section 5 Criminal cases
    (1) Anklagen in Strafsachen können nur durch die Strafverfolgungsbehörden erhoben werden.
    (2) Strafverfolgungsbehörden sind die durch das Gesetz mit der Verfolgung und Anklage von Straftaten beauftragten Bundesbehörden.


Article III - Amending the Supreme Court of the United States Act

Section 1 Amending Article I, Section 3
Article I, Section 3, Subsection 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt geändert: „(2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren als Berufungsgericht in letzter Instanz.“

Section 1 Amending Article IV, Section 1
(1) Article IV, Section 1 des Supreme Court of the United States Act wird ersatzlos gestrichen.
(2) Die folgenden Section werden zahlenmäßig angepasst.


Article IV – Final provisions

Section 1 Entry into force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

J. Edward Mullenberry

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2

Freitag, 3. Dezember 2010, 19:49

Mr. President,

wie schon aus öffentlichen Bekanntmachungen des Department of Justice ersichtlich, plante dieses zunächst einen Verfassungzusatz zu entwickeln, um die Berufung bei Urteilen im Strafrecht zu ermöglichen.

Von diesem Vorhaben ist das Department of Justice zugunsten der nun vorliegenden Criminal Court Installation Bill abgerückt, die ich im Auftrage der Bundesregierung wie folgt begründen möchte:

Nach derzeitiger Rechtslage liegt die Durchführung von Strafprozessen beim Obersten Gerichtshof. Da dieser per se Urteile fällt, die sofort Rechtskraft und Verbindlichkeit entfalten, ist eine Berufung in Strafsachen in den Vereinigten Staaten derzeit leider nicht möglich. Um diesen Umstand zu ändern, soll mit der vorgelegten Bill ein Strafgerichtshof installiert werden. Dieser ist unter dem Bundesgerichtshof angesiedelt, welcher nach dem Willen der Bill in Strafsachen dann als Berufungsgericht fungieren soll. Die Bill regelt daher wie eine Berufung zu beantragen ist. Darüber hinaus regelt die Bill die Bestellung und die Aufgaben der Richter des Strafgerichtshofs. Die Besetzung dieser Posten soll auch durch NebenIDs möglich sein. Daher wurde auch eine detailierte Passage zur Befangenheit solcher Richter in der Bill berücksichtigt.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
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3

Samstag, 4. Dezember 2010, 00:40




Honorable Members of Congress:


Ich erteile Attorney General Paul Cunningham das Rederecht für diese Aussprache.



Vice President of the United States Congress

Doug Hayward

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4

Samstag, 4. Dezember 2010, 11:03

Mr. President,

auch hier möchte ich eine Fragen an den Einbringer respektive den Attorney General stellen.

1. ad Art. 1, Sec. 5, Ssecs 1,2

Zitat

(1) Entscheidungen des Criminal Court entfalten erst 168 Stunden nach Verhängung eines Freispruchs oder einer Verurteilung Rechtswirkung.
(2) Anklagevertretung und Verteidigung können in diesen 168 Stunden das Urteil durch Rechtsmittel anfechten.


Wird die Frist ausgesetzt, sobald der Antrag gestellt ist und sich in der Prüfung befindet? Falls das der Fall sein sollte, bitte ich das zu ergänzen.

Ansonsten begrüße ich dieses Gesetz.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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J. Edward Mullenberry

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5

Samstag, 4. Dezember 2010, 11:28

Mr. President,

meiner Erachtens verdrängen die weiteren Subsections des At. II, Sec. 5 die Notwendigkeit einer solchen Regelung. Ich bitte hier insbesondere die Subsections 6 und 8 zu beachten; nach einer Entscheidung des Supreme Court über die Berufung wird in jedem Fall ein entgültiges Urteil stehen, das die ursprüngliche Entscheidung entweder bestätigt oder ersetzt.

Es bedarf meines Erachtens daher keiner solchen Ergänzung.

Ich möchte aber anregen, in Art. II, Sec. 4 die Subsection 2 zu streichen, da hier wohl ein Übertragungsfehler entstanden ist.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Doug Hayward

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6

Samstag, 4. Dezember 2010, 11:45

Mr. President,

Zitat

Original von J. Edward Mullenberry
nach einer Entscheidung des Supreme Court über die Berufung wird in jedem Fall ein entgültiges Urteil stehen, das die ursprüngliche Entscheidung entweder bestätigt oder ersetzt.


ich stimme Representative Mullenberry zu, dass es nach der Beurteilung des Antrages Regelungen gibt. Allerdings fehlen diese Regelungen in Bezug auf die Phase zwischen dem Antrag und der Prüfung des Antrages. Entscheidet sich ein Angeklagter zum Beispiel 166 Stunden nach dem Urteil für die Berufung, bleiben dem Gericht nur 2 Stunden, den Antrag zu prüfen. Daher halte ich es für unbedingt erforderlich, dass eine Aussetzung der Frist nach der Antragsstellung erfolgt.

Zitat

Ich möchte aber anregen, in Art. II, Sec. 4 die Subsection 2 zu streichen, da hier wohl ein Übertragungsfehler entstanden ist.


Ich bitte um präzisierung des Grundes. Natürlich wird für die Urteilfindung eine angemessene Bedenkzeit benötigt.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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J. Edward Mullenberry

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7

Samstag, 4. Dezember 2010, 11:56

Mr. Senator Hayward!

Zitat

Original von Doug Hayward
[...]
ich stimme Representative Mullenberry zu, dass es nach der Beurteilung des Antrages Regelungen gibt. Allerdings fehlen diese Regelungen in Bezug auf die Phase zwischen dem Antrag und der Prüfung des Antrages. Entscheidet sich ein Angeklagter zum Beispiel 166 Stunden nach dem Urteil für die Berufung, bleiben dem Gericht nur 2 Stunden, den Antrag zu prüfen. Daher halte ich es für unbedingt erforderlich, dass eine Aussetzung der Frist nach der Antragsstellung erfolgt.

Der Supreme Court hat natürlich länger Zeit als zwei Stunden. Ich sehe auch die Problematik nicht, da der Supreme Court durch Preliminary Injunction regelmäßig die Hemmung der Rechtskraft der Entscheidung des Criminal Court feststellen wird, wenn es dieses nicht ohnehin voraussetzt.

Zitat

Ich bitte um präzisierung des Grundes. Natürlich wird für die Urteilfindung eine angemessene Bedenkzeit benötigt.

Pardon, ich meinte Art. I, Sec. 4, SSec. 2.
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8

Samstag, 4. Dezember 2010, 12:02

Mr. President,

Zitat

Original von J. Edward Mullenberry
Der Supreme Court hat natürlich länger Zeit als zwei Stunden. Ich sehe auch die Problematik nicht, da der Supreme Court durch Preliminary Injunction regelmäßig die Hemmung der Rechtskraft der Entscheidung des Criminal Court feststellen wird, wenn es dieses nicht ohnehin voraussetzt.


Ich danke Representative Mullenberry für diesen Hinweis, den ich in dieser Form nicht bedacht habe.

Zitat

Pardon, ich meinte Art. I, Sec. 4, SSec. 2.


Dem stimme ich zu. Über diesen Absaz war ich auch beim Lesen des Gesetzesentwurfs gestolpert.
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Paul Cunningham

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9

Samstag, 4. Dezember 2010, 12:48

Ich bitte Representative Mullenberry zu beantragen den Ursprungsentwurf gegen die folgende Bill zu ersetzen:

Criminal Court Installation Bill

Article I – Fundamentals

Section 1 Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz dient der Installation eines Strafgerichtshof in den Vereinigten Staaten von Astor und dient der Einführung von Berufungsverfahren in Angelegenheiten der Strafprozesse.
(2) Dieses Gesetz soll als Criminal Court Installation Act bezeichnet werden.

Article II – Introducing the Criminal Court Act

Section 1 Implementation
Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:

    Criminal Court Act

    Article I – Fundamentals

    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz installiert einen Strafgerichtshof in den Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Dieses Gesetz soll als Criminal Court Act bezeichnet werden.

    Section 2 The Criminal Court of the United States
    (1) Der Criminal Court of the United States ist der Strafgerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Er entscheidet in allen ihm zugewiesenen Angelegenheiten in erster Instanz.
    (3) Er hat seinen Sitz in Greenville.

    Section 3 Applicable Law
    (1) Der Criminal Court wendet ausschließlich Bundesrecht an.
    (2) Der Criminal Court entscheidet aufgrund der Verfassung, der Gesetze und Rechtsverordnungen, der vorhergehenden Urteile des Supreme Court und des Gewohnheitsrechtes.

    Section 4 Competences
    (1) Der Criminal Court entscheidet in allen Strafverfahren.
    (2) Darüber hinaus entscheidet der Criminal Court in allen anderen Verfahren, welche ihm durch die Verfassung oder die Gesetze der Vereinigten Staaten zugewiesen wurden.

    Section 5 Higher Courts
    (1) Entscheidungen des Criminal Court entfalten erst 168 Stunden nach Verhängung eines Freispruchs oder einer Verurteilung Rechtswirkung, wenn vor Ablauf dieser Frist kein Rechtsmittel eingelegt wurde.
    (2) Anklagevertretung und Verteidigung können in diesen 168 Stunden das Urteil durch Rechtsmittel anfechten.
    (3) Erlaubtes Rechtsmittel ist die Berufung.
    (4) Bei einer Berufung soll das Ausgangsurteil nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft werden. Das Berufungsgericht muss also eine Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen.
    (4) Das Berufungsgericht ist der Supreme Court of the United States. Er entscheidet als letztinstanzliches Appellationsgericht.
    (5) Um ein Berufungsverfahren zu eröffnen, muss die betroffene Seite einen entsprechenden Antrag beim Obersten Bundesgericht einreichen. Das Oberste Bundesgericht überprüft die Gründe der beantragten Berufung und entscheidet über die Aufnahme oder die Ablehnung des Berufungsverfahrens.
    (6) Wird ein Berufungsverfahren abgelehnt, so entfaltet das Urteil der ersten Instanz unmittelbar Wirkung.
    (7) Wird ein Berufungsverfahren angenommen, so hat der Oberste Bundesgerichtshof ein Verfahren gemäß dem Code of Criminal Procedure Act durchzuführen.
    (8) Ein durch den Obersten Bundesgerichtshof in einem Berufungsverfahren gefälltes Urteil entfaltet unmittelbar Wirkung und ersetzt das Urteil der ersten Instanz. Es kann nicht angefochten werden.

    Section 6 Participants in Trials and Amici curiae
    (1) Beteiligte in einem Verfahren vor dem Criminal Court sind die Staatsanwaltschaft, der Beklagte oder die Beklagten. Wurde ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft abgelehnt, so kann auch ein ziviler Klagevertreter Beteiligter sein.
    (2) Weitere Teilnehmer an einem Verfahren vor dem Criminal Court sind Geschworene, Zeugen, Sachverständige und Amici curiae.
    (3) Geschworene sind Bürger der Vereinigten Staaten, die frei und unparteiisch an der Urteilsfindung beteiligt sind. Näheres regelt eine Strafprozessordnung.
    (4) Zeugen und Sachverständige sind jene Personen, die durch das Gericht im Rahmen eines Verfahrens als solche benannt und geladen wurden.
    (5) Ein Amicus curiae ist eine dritte Person oder Organisation, welcher dem Gericht seinen Standpunkt in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht zu einem Verfahren, in welchem sie nicht Beteiligte ist, unterbreiten will. Ein Amicus curiae beantragt seine Zulassung bei Gericht. Das Gericht soll den Amicus curiae zulassen, wenn es seine Ausführungen und Vorträge für sachdienlich erachtet.
    (6) Der United States Attorney General oder der United States Solcitor General sind in einem Fall, für welchem sie gegenüber dem Gericht erklären, er sei für die Vereinigten Staaten von Bedeutung, als Amicus curiae in diesem Verfahren zuzulassen, sofern die Regierung der Vereingten Staaten nicht beteiligter ist.
    (7) Ein Urteil des Criminal Courts entfaltet Bindungswirkung lediglich für die Beteiligten, sofern keine andere Regelung besteht.


    Article II – The Constitution of the Criminal Court

    Section 1 Composition
    (1) Der Criminal Court besteht aus den Criminal Court Justices.
    (2) Criminal Court Justices können durch Nebenidentitäten besetzt werden.

    Section 2 Nomination
    (1) Die Criminal Court Justices werden durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten für 4 Monate ernannt.
    (2) Sie leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
    (3) Die Amtszeit beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten und endet mit dem Ablauf der Amtszeit, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.

    Section 3 Recuse of Justices, Recess Appointment
    (1) An einem Verfahren nimmt grundsätzlich nur ein Criminal Court Justice Teil, welcher gemäß Section 2 ernannt worden ist.
    (2) Sind mehrere Criminal Court Justices ernannt, so sollen die Justices in Reihenfolge entsprechend ihres Ernennungsdatums einem Verfahren vorstehen.
    (3) Sowohl Klagevertretung, als auch Verteidigung können einen Criminal Justice wegen Befangenheit ablehnen. Einem Befangenheitsantrag ist stattzugeben, wenn die vorgebrachten Gründe eine Verfahrensführung durch den vorgesehenen Criminal Court Justice für nicht statthaft erscheinen lassen. Über den Befangenheitsantrag entscheidet der Oberste Bundesgerichtshof.
    (4) Nimmt ein Criminal Court Justice wegen Befangenheit nicht oder nur teilweise an einem Verfahren teil, so soll der gemäß Section 3, Subsection 2 nächste Criminal Court Justice das Verfahren leiten.
    (5) Unterliegen alle im Amt befindlichen Criminal Court Justices einem Befangenheitsvorwurf, so ist durch den Präsidenten für das entsprechende Verfahren ein Criminal Court Justice pro tempore (Recess Appointment) zu ernennen. Auch dieser kann wegen Befangenheit abgelehnt werden.
    (6) Befangen ist ein Criminal Court Justice, welcher sich selbst für befangen erklärt oder wegen der Besorgnis der Befangenheit durch den Supreme Court ausgeschlossen wird. Ein Justice kann sich jederzeit und ohne Angabe von Gründen für ein Verfahren für Befangen erklären.
    (7) Die Besorgnis der Befangenheit kann eine Partei vorbringen, wenn ein Justice direkten persönlichen Vorteil aus der Entscheidung ziehen würde, selbst oder unter anderem Namen durch die Entscheidung betroffen wäre oder seine Unparteilichkeit aus anderen schwerwiegenden Gründen anzweifelbar ist.
    (8) Befangen ist ein Criminal Court Justice in jedem Fall, wenn er unter anderem Namen als Verfahrensbeteiligter involviert ist.

    Section 4 Decisions
    (1) Das Urteil in Strafverfahren wird durch den Spruch der Geschworenen gemäß der Strafprozessordnung gefällt.
    (2) Die Strafe oder den Freispruch fällt das Gericht nach einer angemessenen Bedenkzeit nach dem Urteilsspruch durch die Geschworenen gemäß der Strafprozessordnung.

    Section 5 Criminal cases
    (1) Anklagen in Strafsachen können nur durch die Strafverfolgungsbehörden erhoben werden.
    (2) Strafverfolgungsbehörden sind die durch das Gesetz mit der Verfolgung und Anklage von Straftaten beauftragten Bundesbehörden.


Article III - Amending the Supreme Court of the United States Act

Section 1 Amending Article I, Section 3
Article I, Section 3, Subsection 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt geändert: „(2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren als Berufungsgericht in letzter Instanz.“

Section 2 Amending Article IV, Section 1
(1) Article IV, Section 1 des Supreme Court of the United States Act wird ersatzlos gestrichen.
(2) Die folgenden Section werden zahlenmäßig angepasst.


Article IV – Final provisions

Section 1 Entry into force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paul Cunningham« (5. Dezember 2010, 15:19)


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Samstag, 4. Dezember 2010, 12:58

Mr. President,

ich danke dem Attorney General für sein Entgegenkommen und werde dem neuen Entwurf zustimmen können.
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Samstag, 4. Dezember 2010, 13:05

Mr. President,

ich mache mir den letzten von Attorney General Cunningham verlesenen Entwurf zu eigen und beantrage, den ursprünglichen Antrag entsprechend zu ersetzen.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Samstag, 4. Dezember 2010, 14:50

Mr. President,

auch ich werde diesen Antrag unterstützen.

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Sonntag, 5. Dezember 2010, 12:01

Mr. President,

auch dieser Antrag erscheint mir sinnvoll und kann mit meiner Zustimmung rechnen.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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Sonntag, 5. Dezember 2010, 12:44

Mr. President,

ich werde diesem Antrag meine Zustimmung nicht verweigern, auch wenn der Gesetzessumpf absolut unpraktikabel erscheint.

Jenson Wakaby

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Dienstag, 7. Dezember 2010, 16:47

Mr. President,

der vorliegende Entwurf wird auch meine Zustimmung erhalten.
sig.
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Ashley Fox

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Mittwoch, 8. Dezember 2010, 23:30

Mr. President,

im könnte dem Gesetzentwurf im Großen und Ganzen zustimmen, habe jedoch folgende - hoffentlich in ihrer Korrektur kleineres - Bedenken:

In der Möglichkeit der Anklage, einen Freispruch in einer höheren Instanz anzufechten, sehe ich einen Widerspruch zu Article II, Section 7, Paragraph 2 der US-Verfassung stehend (Ne bis in idem). Wenn es der über ungleich mehr prozessuale Ressourcen verfügenden Staatsgewalt nicht gelingt, eine Jury aus dem Volke von der Schuld eines Angeklagten zu überzeugen, mit welchem Recht soll sie dann vor einem höheren Gericht die Aufhebung dieser Entscheidung verlangen und den Angeklagten somit zwingen können, sich u. U. gleich dreimal gegen die selbe Anklage zu verteidigen: im erstinstanzlichen Verfahren, im Verfahren über die Begründetheit der Berufung sowie ggf. in der erneuten Hauptverhandlung.

Oder, kurz und knackig: freigesprochen ist freigesprochen, Berufung der Anklage ist mindestens double jeopardy (wenn nicht gar triple jeopardy).
Ashley Fox


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Mittwoch, 8. Dezember 2010, 23:35

Mr. Speaker,

die Bedenken von Senator Fox tragen Wahrheit in sich. Der Antrag müsste somit in Art. I, Sec. 5, SSec. 2 und 5 angepasst werden.

Ich möchte aber dem Attorney General noch Gelegenheit geben, gegebenenfalls seinerseits etwaige Bedenken an einer solchen Anpassung zu äußern.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »J. Edward Mullenberry« (8. Dezember 2010, 23:52)


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Donnerstag, 9. Dezember 2010, 17:59

Mr. President,
ich danke Senatorin Fox für ihre Einwände.

Hier ein revidierter Entwurf.

Criminal Court Installation Bill

Article I – Fundamentals

Section 1 Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz dient der Installation eines Strafgerichtshof in den Vereinigten Staaten von Astor und dient der Einführung von Berufungsverfahren in Angelegenheiten der Strafprozesse.
(2) Dieses Gesetz soll als Criminal Court Installation Act bezeichnet werden.

Article II – Introducing the Criminal Court Act

Section 1 Implementation
Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:

    Criminal Court Act

    Article I – Fundamentals

    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz installiert einen Strafgerichtshof in den Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Dieses Gesetz soll als Criminal Court Act bezeichnet werden.

    Section 2 The Criminal Court of the United States
    (1) Der Criminal Court of the United States ist der Strafgerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Er entscheidet in allen ihm zugewiesenen Angelegenheiten in erster Instanz.
    (3) Er hat seinen Sitz in Greenville.

    Section 3 Applicable Law
    (1) Der Criminal Court wendet ausschließlich Bundesrecht an.
    (2) Der Criminal Court entscheidet aufgrund der Verfassung, der Gesetze und Rechtsverordnungen, der vorhergehenden Urteile des Supreme Court und des Gewohnheitsrechtes.

    Section 4 Competences
    (1) Der Criminal Court entscheidet in allen Strafverfahren.
    (2) Darüber hinaus entscheidet der Criminal Court in allen anderen Verfahren, welche ihm durch die Verfassung oder die Gesetze der Vereinigten Staaten zugewiesen wurden.

    Section 5 Higher Courts
    (1) Entscheidungen des Criminal Court entfalten erst 168 Stunden nach Verhängung eines Freispruchs oder einer Verurteilung Rechtswirkung, wenn vor Ablauf dieser Frist kein Rechtsmittel eingelegt wurde.
    (2) Die Verteidigung kann in diesen 168 Stunden das Urteil durch Rechtsmittel anfechten.
    (3) Erlaubtes Rechtsmittel ist die Berufung.
    (4) Bei einer Berufung soll das Ausgangsurteil nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft werden. Das Berufungsgericht muss also eine Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen.
    (5) Das Berufungsgericht ist der Supreme Court of the United States. Er entscheidet als letztinstanzliches Appellationsgericht.
    (6) Um ein Berufungsverfahren zu eröffnen, muss die Verteidigung einen entsprechenden Antrag beim Obersten Bundesgericht einreichen. Das Oberste Bundesgericht überprüft die Gründe der beantragten Berufung und entscheidet über die Aufnahme oder die Ablehnung des Berufungsverfahrens.
    (7) Wird ein Berufungsverfahren abgelehnt, so entfaltet das Urteil der ersten Instanz unmittelbar Wirkung.
    (8) Wird ein Berufungsverfahren angenommen, so hat der Oberste Bundesgerichtshof ein Verfahren gemäß dem Code of Criminal Procedure Act durchzuführen.
    (9) Ein durch den Obersten Bundesgerichtshof in einem Berufungsverfahren gefälltes Urteil entfaltet unmittelbar Wirkung und ersetzt das Urteil der ersten Instanz. Es kann nicht angefochten werden.

    Section 6 Participants in Trials and Amici curiae
    (1) Beteiligte in einem Verfahren vor dem Criminal Court sind die Staatsanwaltschaft, der Beklagte oder die Beklagten. Wurde ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft abgelehnt, so kann auch ein ziviler Klagevertreter Beteiligter sein.
    (2) Weitere Teilnehmer an einem Verfahren vor dem Criminal Court sind Geschworene, Zeugen, Sachverständige und Amici curiae.
    (3) Geschworene sind Bürger der Vereinigten Staaten, die frei und unparteiisch an der Urteilsfindung beteiligt sind. Näheres regelt eine Strafprozessordnung.
    (4) Zeugen und Sachverständige sind jene Personen, die durch das Gericht im Rahmen eines Verfahrens als solche benannt und geladen wurden.
    (5) Ein Amicus curiae ist eine dritte Person oder Organisation, welcher dem Gericht seinen Standpunkt in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht zu einem Verfahren, in welchem sie nicht Beteiligte ist, unterbreiten will. Ein Amicus curiae beantragt seine Zulassung bei Gericht. Das Gericht soll den Amicus curiae zulassen, wenn es seine Ausführungen und Vorträge für sachdienlich erachtet.
    (6) Der United States Attorney General oder der United States Solcitor General sind in einem Fall, für welchem sie gegenüber dem Gericht erklären, er sei für die Vereinigten Staaten von Bedeutung, als Amicus curiae in diesem Verfahren zuzulassen, sofern die Regierung der Vereingten Staaten nicht beteiligter ist.
    (7) Ein Urteil des Criminal Courts entfaltet Bindungswirkung lediglich für die Beteiligten, sofern keine andere Regelung besteht.


    Article II – The Constitution of the Criminal Court

    Section 1 Composition
    (1) Der Criminal Court besteht aus den Criminal Court Justices.
    (2) Criminal Court Justices können durch Nebenidentitäten besetzt werden.

    Section 2 Nomination
    (1) Die Criminal Court Justices werden durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten für 4 Monate ernannt.
    (2) Sie leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
    (3) Die Amtszeit beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten und endet mit dem Ablauf der Amtszeit, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.

    Section 3 Recuse of Justices, Recess Appointment
    (1) An einem Verfahren nimmt grundsätzlich nur ein Criminal Court Justice Teil, welcher gemäß Section 2 ernannt worden ist.
    (2) Sind mehrere Criminal Court Justices ernannt, so sollen die Justices in Reihenfolge entsprechend ihres Ernennungsdatums einem Verfahren vorstehen.
    (3) Sowohl Klagevertretung, als auch Verteidigung können einen Criminal Justice wegen Befangenheit ablehnen. Einem Befangenheitsantrag ist stattzugeben, wenn die vorgebrachten Gründe eine Verfahrensführung durch den vorgesehenen Criminal Court Justice für nicht statthaft erscheinen lassen. Über den Befangenheitsantrag entscheidet der Oberste Bundesgerichtshof.
    (4) Nimmt ein Criminal Court Justice wegen Befangenheit nicht oder nur teilweise an einem Verfahren teil, so soll der gemäß Section 3, Subsection 2 nächste Criminal Court Justice das Verfahren leiten.
    (5) Unterliegen alle im Amt befindlichen Criminal Court Justices einem Befangenheitsvorwurf, so ist durch den Präsidenten für das entsprechende Verfahren ein Criminal Court Justice pro tempore (Recess Appointment) zu ernennen. Auch dieser kann wegen Befangenheit abgelehnt werden.
    (6) Befangen ist ein Criminal Court Justice, welcher sich selbst für befangen erklärt oder wegen der Besorgnis der Befangenheit durch den Supreme Court ausgeschlossen wird. Ein Justice kann sich jederzeit und ohne Angabe von Gründen für ein Verfahren für Befangen erklären.
    (7) Die Besorgnis der Befangenheit kann eine Partei vorbringen, wenn ein Justice direkten persönlichen Vorteil aus der Entscheidung ziehen würde, selbst oder unter anderem Namen durch die Entscheidung betroffen wäre oder seine Unparteilichkeit aus anderen schwerwiegenden Gründen anzweifelbar ist.
    (8) Befangen ist ein Criminal Court Justice in jedem Fall, wenn er unter anderem Namen als Verfahrensbeteiligter involviert ist.

    Section 4 Decisions
    (1) Das Urteil in Strafverfahren wird durch den Spruch der Geschworenen gemäß der Strafprozessordnung gefällt.
    (2) Die Strafe oder den Freispruch fällt das Gericht nach einer angemessenen Bedenkzeit nach dem Urteilsspruch durch die Geschworenen gemäß der Strafprozessordnung.

    Section 5 Criminal cases
    (1) Anklagen in Strafsachen können nur durch die Strafverfolgungsbehörden erhoben werden.
    (2) Strafverfolgungsbehörden sind die durch das Gesetz mit der Verfolgung und Anklage von Straftaten beauftragten Bundesbehörden.


Article III - Amending the Supreme Court of the United States Act

Section 1 Amending Article I, Section 3
Article I, Section 3, Subsection 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt geändert: „(2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren als Berufungsgericht in letzter Instanz.“

Section 2 Amending Article IV, Section 1
(1) Article IV, Section 1 des Supreme Court of the United States Act wird ersatzlos gestrichen.
(2) Die folgenden Section werden zahlenmäßig angepasst.


Article IV – Final provisions

Section 1 Entry into force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paul Cunningham« (9. Dezember 2010, 17:59)


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19

Donnerstag, 9. Dezember 2010, 18:00



Honorable Members of Congress:

Ich sehe weiteren Aussprachebedarf und verlänge die Debatte daher um 48 Stunden.



(Warren Byrd)
President of Congress

WARREN BYRD
30th President of the US
former Vice President | former Speaker
former Chairman of the Grand Old Party


Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

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Beruf: Medical Doctor

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Bundesstaat: Laurentiana

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20

Sonntag, 12. Dezember 2010, 00:39

Congressman Mullenberry,
machen Sie sich den letzten Entwurf des Attorney General zu eigen?
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana