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Montag, 28. August 2006, 19:20

Diskussion: Entwurf einer Verfassungsrevision

Auf Antrag des Präfekten Monroe wird hiermit der folgende Entwurf, der als Grundlage einer Diskussion über die freeländische Verfassung dienen soll, zur Debatte gestellt. Mit Stern markierte Stellen beinhalten ƒnderungne gegenüber der geltenden Fassung.

Zitat

Verfassung des Staats Freeland


PrÈambule/Preamble

Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Staates Freeland,

im Willen, nach den Verfehlungen der Vergangenheit in Zukunft unter gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung unsere Vielfalt in Einheit zu leben und unsere demokratische Rechtsordnung zu erhalten, um Freiheit und Würde des einzelnen und Frieden und Harmonie der Gesellschaft sicherzustellen,
im Bewusstsein, dass nur der Erhalt unseres kulturellen und natürlichen Reichtums den künftigen Generationen ein reichhaltiges Leben sichert und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst,

geben uns in freier Selbstbestimmung folgende Verfassung:

Art. 1ñLa RÈpublique/ The Free State
1 Der Freistaat Freeland ist ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Er erkennt die Bundesverfassung sowie alle bundesweiten Gesetze und Verordnungen an.
2 Der Freistaat schützt und bewahrt die verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
3 Alle Organe des Freistaates sind an Verfassung, Gesetze und Verordnungen gebunden. Sie sind dazu verpflichtet, die staatliche Ordnung mit allen demokratisch legitimierten Mitteln aufrechtzuerhalten.
4 Hauptstadt des Freistaates Freeland ist Gareth. Der Volksrat und die Staatsregierung haben, soweit möglich, dort ihren Sitz.

*Art. 1a - Grundrechte

*1 Section 1 bis 7 des Article II der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor sind Bestandteil dieser Verfassung.
*2 Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem ganzen Territorium des Freistaates von Freeland. Dieses Recht darf durch Gesetz eingeschränkt werden.
*3 Politische Verfolgte und andere Vertriebene aus Fremdstaaten, die nicht durch einen anderen Bundesstaat nach Freeland gelangen, genießen Asyl in Freeland. Das Asyl endet mit dem Tag, da der Grund ihrer Verfolgung und Vertreibung weggefallen ist.

Art. 2 -La SouverainitÈ/ The Sovereignty
1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke als Souverän aus. Sie wird nach Maßgabe dieser Verfassung und der Gesetze ausgeübt.
2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland hat.
*2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland angemeldet hat.
3 Jeder Bürger hat das Recht, Anträge oder Beschwerden dem Gouverneur, dem Senator, den Staatsministern und Behörden vorzutragen. Solche Anträge und Beschwerden müssen zur Kenntnis genommen werden.
4 Das Recht der staatlichen und privaten Hochschulen Freelands zur Selbstverwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze bleibt unberührt.

Art. 3 -Equality of Language/ EgalitÈ de la langue
1 Gesetze und Verordnungen des Freistaates Freeland sind in solcher Form in beiden Sprachen zu formulieren, dass sie für die Angehörigen sowohl der albernischen als auch der barnstorvischen Sprachgruppe verständlich sind.
2 Ebenso sind Ortsbezeichnungen in beiden Sprachen zu verfassen.

Art. 4 -Le Pouvoir lÈgislatif/ The Legislative Branch
1 Der Volksrat besteht aus den Präfekten der einzelnen Departements.
2 Er erlässt Gesetze und entscheidet über alle Belange, welche keinem anderen Gremium zugeordnet sind.
*2 Der Volksrat besitzt das Monopol der legislativen Macht, sofern dies nicht von ihm selbst abweichend beschloßen wird oder in dieser Verfassung anders festgelegt ist.
3 Der Rat tagt ständig und kann nicht aufgelöst werden.
4 Der Tagungsraum des Volksrates ist das Forum des Freistaates Freeland oder ein separates Unterforum. Jedem Departementpräfekten muss es möglich sein, an den Debatten und Abstimmungen teilzunehmen.


Art. 5 -La LÈgislation/ The Legislation
1 Jedes Mitglied des Volksrates kann Gesetzesvorlagen in den Rat einbringen.
2 Stimmt eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Volksrats einer Gesetzesvorlage zu, ist die Vorlage angenommen.
3 Ein verfassungsmäßig zustande gekommenes Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.
*4 Der Gouverneur kann die Unterzeichnung verweigern, so dass das Gesetz nich in Kraft tritt. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen kann der Volksrat den Gouverneur zur Unterzeichnung zwingen. Außerdem kann der Gouverneur die Unterzeichnung verweigern, wenn das Gesetz gegen die Staats- oder Bundesverfassung verstoßt. Der Gouverneur muss dazu eine Begründung dem Volksrat mitteilen.
4->5 Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft.

Art. 6 -Le Gouverneur/ The Governor
1 Der Gouverneur ist der oberste Volksvertreter Freelands. Er repräsentiert den Freistaat nach innen und außen und bestimmt die Richtlinien der Politik.
2 Er wird von den wahlberechtigten Bürgern des Freistaates Freeland in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Gouverneur ernennt und entlässt die Beamten des Staates. Er ist für Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Freistaates Freeland zuständig und sorgt für die öffentliche Zugänglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.
*3 Der Gouverneur ernennt und entlässt die Beamten des Staates. Er ist für Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Freistaates Freeland zuständig und sorgt für die öffentliche Zugänglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.
4 Der Gouverneur muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Gouverneur das Misstrauen aus, hat dieser unverzüglich Neuwahlen auszuschreiben.

Art. 7 -Les Ministres/ The Ministers
1 Der Gouverneur ernennt, vereidigt und entlässt die Staatsminister des Freistaates Freeland. Er weist ihnen ein Ministerium zu.
2 Der Volksrat bestätigt die Ernennungen und Entlassungen eines Staatsministers mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
*2 Der Gouverneur erhält das Ernennungsrecht für einen Minister nur, wenn der von ihm vorgeschlagene Kandidat mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates bestätigt wird. Vor der Bestätigung besitzt der Volksrat das Recht den Kandidaten anzuhören. Wenn sonst das Funktionieren des Staates auf elementare Weise gefährdet ist oder das Amt kurzfristig verwaist ist, kann der Gouverneur mit sofortiger Wirkung einen Minister ernennen, dessen Amtszeit auf maximal zwei Wochen begrenzt ist.
3 Der Gouverneur ist gegenüber den Staatsministern weisungsberechtigt.
4 Der Gouverneur ernennt einen Staatsminister zum Vizegouverneur. Dieser übernimmt die Regierungsgeschäfte, solange der Gouverneur an der Ausführung der Regierungsgeschäfte gehindert ist und solange keine Gouverneurswahlen stattfinden.
5 Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats muss sich ein Staatsminister einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Staatsminister das Misstrauen aus, ist er seines Amtes enthoben.
*6 Einem Minister werden durch Staatsgesetz entsprechende Staatsbehörden unterstellt, ihm können weitere Befugnisse und Rechte durch Staatsgesetz zugewiesen werden. Der Gouverneur kann seine eigenen ihm zustehenden Rechte einem Staatsminister durch Anordnung übertragen (Übertragungsrecht). Dem Volksrat muss eine Übertragung von Rechten mitgeteilt werden, zudem kann er das Übertragungsrecht des Gouverneurs per Gesetz einschränken.
*7 Sofern das Amt eines Ministers unbesetzt bleibt, gehen die Rechte und Befugnisse dieses Postens auf den Gouverneur über, solange kein neuer Minister bestimmt ist. Der Volksrat kann mit einer einfachen Mehrheit beschließen, das der Gouverneur einen Vorschlag zu einem verwaisten Ministerposten einreichen soll.

*Art. 7a - The Authorities of the Free State/ Les Instances Officielles de La RÈpublique
*1 Die Leiter der Staatsbehörden werden auf den selben Weg ernannt, vereidigt und entlassen wie die Minister.
*2 Einer Staatsbehörde werden Rechte, Befugnisse und Aufgaben durch ein Staatsgesetz zugewiesen.
*3 Staatsbehörden unterstehen dem Gouverneur oder einem Minister. Der jeweils Zuständige ist diesen gegenüber weisungsberechtigt.

Art. 8 The Senator
1 Sollte der Senator sein Amt verlieren oder niederlegen, erfolgen sofortige Neuwahlen.
2 Die Frist für die Kandidatur ist hierbei auf eine Woche beschränkt.
3 Der neu gewählte Senator amtiert nur den Rest der bundesstaatlich vorgeschriebenen Legislaturperiode.

Art. 9 -Les Ordonnances/ The Regulations
1 Die Staatsregierung, bestehend aus Gouverneur und Staatsministern, kann Verordnungen erlassen.
*1 Die jeweilige Staatsbehörde bzw. das jeweilige Staatsministerium kann Verordnungen in den Volksrat einbringen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen liegen. Der Gouverneur hat das selbe Recht für den gesamten Rahmen der Kompetenzen aller Staatsministerien und -behörden.
2 Verordnungen müssen auf ein Gesetz gestützt sein. Aus dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
*2 Verordnungen regeln die administrativen Einzelheiten zu Umsetzung von Gesetzen. Sie müssen im Besonderen Transparenz und Rechtssicherheit für den Bürger schaffen.
*3 Wenn Absatz 2 Satz 1 nicht zutreffen soll, muss sich die Verordnung auf ein Gesetz stützen, aus welchem Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
*4 Wird die Verordnung innerhalb von zwei Wochen nach der Einreichung abgelehnt oder mit Verbesserungsvorschlägen zurückgereicht, muss die Administration sie gegebenfalls neu einreichen. Erfolgt keine Ablehnung oder Einreichung tritt die Verordnung nach Ablauf der zwei Wochen in Kraft. Mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates kann die Verordnung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Art. 10 -Decret-Lois/ Emergency decrees
1 Sollte die Anzahl der aktiven Bürgern des Freistaates Freeland unter die Zahl von zwei sinken, hat der letzte aktive Bürger das Recht sich zum Gouverneur zu proklamieren und mit Notverordnungen zu regieren.
2 Von den Notverordnungen ausgenommen sind die Art. 1- 3 der Verfassung sowie das Amt des Senators.
3 Sollte die Anzahl der aktiven Bürger in Freeland wieder auf zwei steigen, müssen die Notverordnungen durch den Volksrat bestätigt werden um ihre Gültigkeit zu bewahren. Ebenso muss sich der Gouverneur sofortigen Neuwahlen stellen.

Art. 11 - Le PrÈsident/ The House President
1 Der Präsident des Volksrates leitet Abstimmungen und Diskussionen ein, überwacht und kontrolliert diese und sorgt für eine Beendigung der Vorgänge nach einer bestimmten Frist.
2 Der Präsident des Volksrates wird von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
*2 Der Präsident des Volksrates wird aus den Reihen und von den Mitliedern des Volksrates in einer freien, gleichen und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Präsident des Volksrates muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrates einem Misstrauensvotum stellen. Spricht sich anschließend eine absolute Mehrheit der anwesenden Delegierten gegen den Präsidenten aus, muss dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Abstimmung einleiten, in der dann erneut über das Amt entschieden wird.
*4 Der Präsident gibt sein Amt immer erst ab, wenn ein neuer gewählt wurde, so dass das Amt nicht unbesetzt bleibt.

Art. 12 -Le Serment officiel/ The Official Oath
1 Sämtliche Bedienstete des Staats Freeland haben folgenden Eid zu leisten: ???Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde." Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung ist zulässig.

Art. 13 -Le Budget financier/ The Financing
1 Der Freistaat Freeland hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
2 Er kann Steuern erheben auf:
a) Einkommen von natürlichen Personen
b) Erträgen von juristischen Personen
c) Vermögen von natürlichen Personen
d) Dem Kapital von juristischen Personen
3 Ausgaben müssen aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Außerordentliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Volksrates.

*Art. 14 Oberster Gerichtshof
*1 Der Oberste Gerichtshof des Freistaates Freeland setzt sich aus mindestens einem Richter zusammen. Ein Staatsgesetz regelt alles Nähre und sowie gegebenfalls eine erhöhte Anzahl der Richter. Richter werden wie Minister vom Gouverneur ernannt. Die Amtszeit beträgt sechs Monate. Der Gouverneur muss spätestens 1 Monat vor Ablauf dieser Periode einen Kandidat für das jeweilige Amt vorschlagen.
*2 Mit einfacher Mehrheit kann der Volksrat die Aufgaben, Rechten und Pflichten des Obersten Gerichtshof auf den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor übertragen werden, sofern dieser einwilligt und die Bestimmungen dieser Verfassung auf diese Weise nicht verletzt werden. Die Übertragung kann jeder Zeit mit einer einfachen Mehrheit im Volksrat rückgängig gemacht werden.
*3 weiter Bestimmungen können eingefügt werden


Art.14 -La Constitution/ The Constitution*wird zu Art. 15
1 Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, dass den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ergänzt oder ändert. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Volksratsmitgliedern.
2 Diese Verfassung kann nur aufgehoben werden, wenn der Volksrat mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer neuen Verfassung zustimmt.

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2

Montag, 28. August 2006, 21:45

RE: Diskussion: Entwurf einer Verfassungsrevision

Ich möchte nun im einzelnen darstellen, welche Überlegungen mich geleitet haben diesen Vorentwurf auszuarbeiten. Grundsätzlich wollte ich das Prinzip des "Checks and balances" mehr in der Verfassung verankern, da ich es in einer "präsidialen" Demokratie (in diesem Fall der Gouverneur) als eines sehr Elementares empfinde. Darüberhinaus kamen einge anderen Überlegungen hinzu.

Zitat

*Art. 1a - Grundrechte

*1 Section 1 bis 7 des Article II der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor sind Bestandteil dieser Verfassung.
*2 Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem ganzen Territorium des Freistaates von Freeland. Dieses Recht darf durch Gesetz eingeschränkt werden.
*3 Politische Verfolgte und andere Vertriebene aus Fremdstaaten, die nicht durch einen anderen Bundesstaat nach Freeland gelangen, genießen Asyl in Freeland. Das Asyl endet mit dem Tag, da der Grund ihrer Verfolgung und Vertreibung weggefallen ist.


Aus meiner Sicht ist der elementarste Bestandteil einer modernen Verfassung einer parlamentarischen Demokratie der Teil der für jeden Menschen garantierten Grundrechte. Dies gilt auch für Gliedstaaten einer Föderation. Wen die Referenz zur Bundesverfassung wunder möchte ich hier nur auf die Landesverfassungen der BRD aufmerksam machen (wie zum Beispiel von BW).

Zitat


Art. 2 -La SouverainitÈ/ The Sovereignty
2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland hat.
*2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland angemeldet hat.


Dieser eher formale ƒnderung würde indirekt die Grundlage für ein Einwohnermeldeamt schaffen, was meiner Meinung nach förderlich für eine MN wäre.

Zitat


Art. 5 -La LÈgislation/ The Legislation
2 Er erlässt Gesetze und entscheidet über alle Belange, welche keinem anderen Gremium zugeordnet sind.
*2 Der Volksrat besitzt das Monopol der legislativen Macht, sofern dies nicht von ihm selbst abweichend beschloßen wird oder in dieser Verfassung anders festgelegt ist.


In einer repräsentativen Demokratie ist der Souverän das Volk, vertreten durch die Abgeordneten des Parlamentes, daher muss prinizipiell alle legislative Gewalt von einem Parlament oder mehreren Parlamentskammern ausgehen. Diese Veränderung soll dies besser verdeutlichen.

Zitat


Art. 5 -La LÈgislation/ The Legislation
*4 Der Gouverneur kann die Unterzeichnung verweigern, so dass das Gesetz nich in Kraft tritt. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen kann der Volksrat den Gouverneur zur Unterzeichnung zwingen. Außerdem kann der Gouverneur die Unterzeichnung verweigern, wenn das Gesetz gegen die Staats- oder Bundesverfassung verstoßt. Der Gouverneur muss dazu eine Begründung dem Volksrat mitteilen.


Wir wissen kann der Kongress das Veto des US Präsidenten, das dieser aus eigenem freien Erwägen ausübt, mit einer zwei-Drittel Mehrheit aufheben. Zudem hat der Gouverneur das Recht auf Prüfung der Verfassungskonformität des Gesetzes (Vgl. RL-BRD).

Zitat


Art. 7 -Les Ministres/ The Ministers
2 Der Volksrat bestätigt die Ernennungen und Entlassungen eines Staatsministers mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
*2 Der Gouverneur erhält das Ernennungsrecht für einen Minister nur, wenn der von ihm vorgeschlagene Kandidat mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates bestätigt wird. Vor der Bestätigung besitzt der Volksrat das Recht den Kandidaten anzuhören. Wenn sonst das Funktionieren des Staates auf elementare Weise gefährdet ist oder das Amt kurzfristig verwaist ist, kann der Gouverneur mit sofortiger Wirkung einen Minister ernennen, dessen Amtszeit auf maximal zwei Wochen begrenzt ist.


Dies unterstreicht die Mitwirkung des Volksrates bei der Zusammenstellung des Kabinetts.

Zitat


Art. 7 -Les Ministres/ The Ministers
*6 Einem Minister werden durch Staatsgesetz entsprechende Staatsbehörden unterstellt, ihm können weitere Befugnisse und Rechte durch Staatsgesetz zugewiesen werden. Der Gouverneur kann seine eigenen ihm zustehenden Rechte einem Staatsminister durch Anordnung übertragen (Übertragungsrecht). Dem Volksrat muss eine Übertragung von Rechten mitgeteilt werden, zudem kann er das Übertragungsrecht des Gouverneurs per Gesetz einschränken.
*7 Sofern das Amt eines Ministers unbesetzt bleibt, gehen die Rechte und Befugnisse dieses Postens auf den Gouverneur über, solange kein neuer Minister bestimmt ist. Der Volksrat kann mit einer einfachen Mehrheit beschließen, das der Gouverneur einen Vorschlag zu einem verwaisten Ministerposten einreichen soll.


Diese zwei Absätze sollen klären wie dem Minister Kompetenzen zugweist werden bzw. soll der Fall abgedeckt werden, das wenn die Besetzung des Ministerposten aufgrund der geringen Aufgaben als nicht notwendig erscheint, der Gouverneur diese zusätzlich tätigen kann.

Zitat

*Art. 7a - The Authorities of the Free State/ Les Instances Officielles de La RÈpublique
*1 Die Leiter der Staatsbehörden werden auf den selben Weg ernannt, vereidigt und entlassen wie die Minister.
*2 Einer Staatsbehörde werden Rechte, Befugnisse und Aufgaben durch ein Staatsgesetz zugewiesen.
*3 Staatsbehörden unterstehen dem Gouverneur oder einem Minister. Der jeweils Zuständige ist diesen gegenüber weisungsberechtigt.


Da in den VSA in der letzten Zeit viele Behörden und Posten gegründet wurde, hat mich darauf aufmerksam gemacht, das auch ein entsprechendes Verfahren in unserer Freeland Verfassung nicht festgelegt ist. Behörden sind aber die Aufgabenverrichter des Staates, derartige Bestimmungen sind daher aus meiner Sicht unerlässlich.

Zitat


Art. 9 -Les Ordonnances/ The Regulations
1 Die Staatsregierung, bestehend aus Gouverneur und Staatsministern, kann Verordnungen erlassen.
*1 Die jeweilige Staatsbehörde bzw. das jeweilige Staatsministerium kann Verordnungen in den Volksrat einbringen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen liegen. Der Gouverneur hat das selbe Recht für den gesamten Rahmen der Kompetenzen aller Staatsministerien und -behörden.
2 Verordnungen müssen auf ein Gesetz gestützt sein. Aus dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
*2 Verordnungen regeln die administrativen Einzelheiten zu Umsetzung von Gesetzen. Sie müssen im Besonderen Transparenz und Rechtssicherheit für den Bürger schaffen.
*3 Wenn Absatz 2 Satz 1 nicht zutreffen soll, muss sich die Verordnung auf ein Gesetz stützen, aus welchem Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
*4 Wird die Verordnung innerhalb von zwei Wochen nach der Einreichung abgelehnt oder mit Verbesserungsvorschlägen zurückgereicht, muss die Administration sie gegebenfalls neu einreichen. Erfolgt keine Ablehnung oder Einreichung tritt die Verordnung nach Ablauf der zwei Wochen in Kraft. Mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates kann die Verordnung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.


Verordnungen sind aus meiner Sicht unerlässliches Mittel zu Reglung administrativer Einzelheiten. Sie garantieren Rechtssischerheit und Einsicht des Bürgers in das Gebaren der Verwaltung. Obige Bestimmungen sollen auch den Einfluss des Volksrates wahren.

Zitat


2 Der Präsident des Volksrates wird von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
*2 Der Präsident des Volksrates wird aus den Reihen und von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien, gleichen, direkten und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
*4 Der Präsident gibt sein Amt immer erst ab, wenn ein neuer gewählt wurde, so dass das Amt nicht unbesetzt bleibt.


zu 2 Die Traditionsformel eingefügt.
zu 4 Eine Vakanz des Amtes sollte vermieden werden, um die Handlungsfähigkeit der nach einer Wahl des Volksrates zu erhalten.

Zitat

*Art. 14 Oberster Gerichtshof
*1 Der Oberste Gerichtshof des Freistaates Freeland setzt sich aus mindestens einem Richter zusammen. Ein Staatsgesetz regelt alles Nähre und sowie gegebenfalls eine erhöhte Anzahl der Richter. Richter werden wie Minister vom Gouverneur ernannt. Die Amtszeit beträgt sechs Monate. Der Gouverneur muss spätestens 1 Monat vor Ablauf dieser Periode einen Kandidat für das jeweilige Amt vorschlagen.
*2 Mit einfacher Mehrheit kann der Volksrat die Aufgaben, Rechten und Pflichten des Obersten Gerichtshof auf den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor übertragen werden, sofern dieser einwilligt und die Bestimmungen dieser Verfassung auf diese Weise nicht verletzt werden. Die Übertragung kann jeder Zeit mit einer einfachen Mehrheit im Volksrat rückgängig gemacht werden.
*3 weiter Bestimmungen können eingefügt werden


Jedes der Aufklärung verpflichtete Staatswesen muss alle drei Gewalten besitzen. Doch leider wurde bis jetzt die Judikative in Freelandsverfassung weggelassen. Der Article VI Section 5 (1) Punkt 5 der VSA Verfassung bezieht sich nur auf der Organisation der Gerichtsbarkeit, er kann aber nicht in das grundsätzliche Recht eines Gliedstaates eingreifen die Rechte der Dritten Gewalt festzustellen. Dieser Artikel ist noch fast gar nicht ausgearbeitet, wer Ideen und Vorschläge kann sie gerne präsentieren.

Aus meiner Sicht sollte auf die Anordnung der Artikel etwas überarbeitet werden zum Beispiel könnte Artikel 11 hinter Artikel 5 verschoben werden. Außerdem sollte der alte Artikel 14 mehr an den Anfang zu allgemeinen Bestimmungen, damit am Ende einfacher neue Artikel eingefügt werden können. Vielleicht sollte man außerdem Kapitelüberschriften einführen die die Artikelzählung nicht brechen, um so die Struktur der Verfassung mehr zu verdeutlichen.

Ich hoffe auf eine lebhafte Diskussion, gespickt mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen.

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Montag, 28. August 2006, 21:46

Antrag Rederecht

Ich beantrage hiermit im Voraus Mr. Charet das Rederecht zu erteilen.

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Montag, 28. August 2006, 22:17

Auf Antrag des Präfekten Monroe wird Mr Charet das Rederecht in diesem Thread erteilt.

Zu der Sache mit dem Gericht: Soweit ich mich erinnern kann, war bei der Ausarbeitung der jetzigen Bundesverfassung beabsichtigt, tatsächlich alle staatlichen Gerichte aufzuheben und das Gerichtswesen komplett dem Bund zu übertragen. So legt es auch der Wortlaut des Verfassungsartikels nahe.

Der Grund hierfür lag darin, dass erfahrungsgemäß Gliedstaatengerichte in MNs nicht funktionieren. Schon das Bundesgericht hat wenig zu tun; ein Staatsgericht hätte alle Jubeljahre mal einen Fall und würde ansonsten einen aktiven Bürger binden, der während seiner Amtszeit als Richter nichts anderes tun könnte. Daher die Bündelung der gesamten Rechtsprechung auf Bundesebene; dass ggf. Recht der Staaten anzuwenden ist, schließt nicht aus, dass diese Anwendung durch ein Gericht des Bundes erfolgt. Wer ein freeländisches Gesetz für verfassungswidrig am Maßstab der freeländischen Verfassung hält, geht dann halt zum Bundesgericht, und dieses prüft es anhand der Staatsverfassung.

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Montag, 28. August 2006, 23:17

Mir ist klar das es bei der jetzigen Größe Gliedstaaten nicht sinnvoll ist ein Staatsgerichtshof aktiv zu betreiben. Wenn ich sie recht verstehe, meinen Sie, das aus Article V der VSA-Verfassung hervorgeht, das es unerlaubt ist die Rechte eines Staatsgerichtshof für diesen Gliedstaat festzulegen.

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6

Dienstag, 29. August 2006, 11:44

Nein, ich lese die Bestimmung in der Bundesverfassung so, dass es keine Staatsgerichtshöfe geben kann (jedenfalls nicht, solange der Bund nicht die Staaten durch Gesetz zur Errichtung eigener Gerichte ermächtigt). Die Staatsgesetze werden von Bundesgerichten angewandt.

Das ist RL keine allzu ungewöhnliche Situation. In Deutschland sind fast alle Gerichte Landesgerichte, wenden aber natürlich Bundesrecht an (praktisch das gesamte Straf- und Zivilrecht ist in Deutschland Bundesrecht). In ÷sterreich sind alle Gerichte Bundesgerichte, aber sie wenden bei Bedarf auch das Recht des jeweiligen Landes an.

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7

Dienstag, 29. August 2006, 13:31

Ich kann den jeweiligen ƒnderungen so zustimmen, denke jedoch, dass ein eigener Gerichtshof für unseren Bundesstaat überflüssig ist. Wie Monsieur Muffley schon richtig bemerkte, ist das Rechtswesen ohnehin nicht recht ausgelastet, so dass es völlig genügt, wenn wir den Supreme Court des Bundes mit der Regelung der freelandischen Rechtsangelegenheiten beauftragen. Zumal so ein Staatsgerichtshof ja auch aktives Personal bindet, was angesichts der geringen Zahl an Aktiven ohnedies nicht wünschenswert ist.

8

Dienstag, 29. August 2006, 13:32

Da kommt mir noch eine Frage...

Was bedeutet Art. 5.5 "Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft."

Was ist hier mit Verträgen gemeint?

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9

Dienstag, 29. August 2006, 13:58

Der Artikel über den Staatsgerichtshof sollte sowieso eher auf die eigene alte Tradition eines Rechtssystem hinweisen, die Freeland gehabt haben muss, bevor es zur Gründung der VSA kam. Die Einrichtung eines aktiven Gerichtshof war deswegen auch nicht Ziel und Hintergedanke bei Anlegung eines solchen Artikels. Es sollte vielmehr der Vollständigkeit halber die Tradition dokumentiert werden. Darüberhinaus weise ich daraufhin, das Artikel 14 II ein Übertragung der Funktionen des Staatsgerichtshof auf den Bundesgerichtshof ermöglicht.

Zudem besitzen die Verfassungen der Bundesstaaten Assentia, New Alcantra, Southern Territories Bestimmung über einen Staatsgerichtshof, wohingegen Peninsula diesen nicht besitzt. Wenn ein Staatsgerichtshof in seiner Beschreibung unerwünscht ist, dann sollten zumindest eine Bestimmung eingefügt werden, der alle judikative Macht dem Obersten Bundesgerichtshof zuweist.

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10

Dienstag, 29. August 2006, 14:06

Zitat

Original von Charet
Da kommt mir noch eine Frage...

Was bedeutet Art. 5.5 "Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft."

Was ist hier mit Verträgen gemeint?


Ein gute Frage, wie sie sehen ist dies ein unveränderter Absatz, der eigentlich sehr unpräzise gefasst ist. Ich denke, die Bestimmung sollte sich auf Verträge mit anderen Bundesstaaten, mit dem Bund selber oder mit anderen wichtigen Institutionen (die durch den Volksrat zu bestimmen sind) beschränken.

11

Dienstag, 29. August 2006, 15:39

Nun, insofern man nominell einen eigenen Gerichtshof hätte, die betreffenden Regelungen aber suspendiert und die Kompetenzen auf den Bundesgerichtshof übertragen wären, hätte ich dagegen keine Einwände. Ich fände es im Gegenteil sogar sehr interessant, historisch.

Zu den Verträgen: Achso, dann ist es mir nun klar. Ich war etwas erstaunt und hatte zunächst an aussenpolitische Abkommen gedacht. :)

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12

Dienstag, 29. August 2006, 16:39

Zum Thema Gerichtshof: Dann schlage ich als Formulierung vor:

Zitat

Die seit alters her vom Supreme Court of Freeland/Cour suprÍme de FrÈlande ausgeübte staatliche Gerichtsbarkeit Freelands und die Pflege des freeländischen Rechts wird von den Bundesgerichten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts ausgeübt. Die Tätigkeit des Supreme Court of Freeland/Cour suprÍme de FrÈlande ist für die Dauer dieser Ausübung durch die Bundesrechtsprechung suspendiert.

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Dienstag, 29. August 2006, 17:36

Dieser Formulierung stimme ich zu. Sollen dann die anderen Bestimmungen Zweck Kompaktheit weggelassen werden?

14

Dienstag, 29. August 2006, 18:24

Gut. Einverstanden.

Ich denke, diese Formulierung ist als Ersatz der bisherigen gedacht, ja.

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Mittwoch, 30. August 2006, 11:25

Zitat

Original von Charet
Ich denke, diese Formulierung ist als Ersatz der bisherigen gedacht, ja.


So ist es. Ich denke, dass man mit einer Formulierung in dieser Richtung nicht in Konflikt mit dem Bundesrecht kommt.

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Mittwoch, 30. August 2006, 11:40

‹berarbeiteter Entwurf einer Verfassungsrevision

Zitat

Zitat


Verfassung des Staats Freeland


PrÈambule/Preamble

Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Staates Freeland,

im Willen, nach den Verfehlungen der Vergangenheit in Zukunft unter gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung unsere Vielfalt in Einheit zu leben und unsere demokratische Rechtsordnung zu erhalten, um Freiheit und Würde des einzelnen und Frieden und Harmonie der Gesellschaft sicherzustellen,
im Bewusstsein, dass nur der Erhalt unseres kulturellen und natürlichen Reichtums den künftigen Generationen ein reichhaltiges Leben sichert und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst,

geben uns in freier Selbstbestimmung folgende Verfassung:

Section/Article 1: La RÈpublique/ The Free State

1 Der Freistaat Freeland ist ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Er erkennt die Bundesverfassung sowie alle bundesweiten Gesetze und Verordnungen an.
2 Der Freistaat schützt und bewahrt die verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
3 Alle Organe des Freistaates sind an Verfassung, Gesetze und Verordnungen gebunden. Sie sind dazu verpflichtet, die staatliche Ordnung mit allen demokratisch legitimierten Mitteln aufrechtzuerhalten.
4 Hauptstadt des Freistaates Freeland ist Gareth. Der Volksrat und die Staatsregierung haben, soweit möglich, dort ihren Sitz.

Section/Article 2: Les Droit Fondamentals/Basic Rights <- neu eingefügt

*1 "Section 1 bis 7 des Article II" der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor sind Bestandteil dieser Verfassung.
*2 Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem ganzen Territorium des Freistaates von Freeland. Dieses Recht darf durch Gesetz eingeschränkt werden.
*3 Politische Verfolgte und andere Vertriebene aus Fremdstaaten, die nicht durch einen anderen Bundesstaat nach Freeland gelangen, genießen Asyl in Freeland. Das Asyl endet mit dem Tag, da der Grund ihrer Verfolgung und Vertreibung weggefallen ist.

Section/Article 3: La SouverainitÈ/ The Sovereignty <- ehemals Art. 2

1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke als Souverän aus. Sie wird nach Maßgabe dieser Verfassung und der Gesetze ausgeübt.
2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland hat.
*2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland angemeldet hat.
3 Jeder Bürger hat das Recht, Anträge oder Beschwerden dem Gouverneur, dem Senator, den Staatsministern und Behörden vorzutragen. Solche Anträge und Beschwerden müssen zur Kenntnis genommen werden.
4 Das Recht der staatlichen und privaten Hochschulen Freelands zur Selbstverwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze bleibt unberührt.
*5 Das Amt des Präsidenten des Volksrates, des Gouverneurs und des Richters am Obersten Gerichtshof gilt als unvereinbar mit dem jeweils anderen Amt. Abweichend vom ersten Satz kann der Gouverneur Präsident des Volksrates werden, wenn er dessen einziges Mitglied ist oder kein weiterer Kandidat für dieses Amt bereitsteht.

Section/Article 4: *EgalitÈ de la langue/ Equality of Language* <- ehemeals Art. 3

1 Gesetze und Verordnungen des Freistaates Freeland sind in solcher Form in beiden Sprachen zu formulieren, dass sie für die Angehörigen sowohl der albernischen als auch der barnstorvischen Sprachgruppe verständlich sind.
2 Ebenso sind Ortsbezeichnungen in beiden Sprachen zu verfassen.

Section/Article 5: La Constitution/ The Constitution <- ehemals Art. 14

1 Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, dass den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ergänzt oder ändert. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Volksratsmitgliedern.
2 Diese Verfassung kann nur aufgehoben werden, wenn der Volksrat mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer neuen Verfassung zustimmt.

Section/Article 6: Le Pouvoir lÈgislatif/ The Legislative Branch <- ehemals Art. 4

1 Der Volksrat besteht aus den Präfekten der einzelnen Departements.
2 Er erlässt Gesetze und entscheidet über alle Belange, welche keinem anderen Gremium zugeordnet sind.
*2 Der Volksrat besitzt das Monopol der legislativen Macht, sofern dies nicht von ihm selbst abweichend beschloßen wird oder in dieser Verfassung anders festgelegt ist.
3 Der Rat tagt ständig und kann nicht aufgelöst werden.
4 Der Tagungsraum des Volksrates ist das Forum des Freistaates Freeland oder ein separates Unterforum. Jedem Departementpräfekten muss es möglich sein, an den Debatten und Abstimmungen teilzunehmen.

Section/Article 7: La LÈgislation/ The Legislation <- ehemals Art. 5

1 Jedes Mitglied des Volksrates kann Gesetzesvorlagen in den Rat einbringen.
2 Stimmt eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Volksrats einer Gesetzesvorlage zu, ist die Vorlage angenommen.
3 Ein verfassungsmäßig zustande gekommenes Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft.
*4 Der Gouverneur kann die Unterzeichnung des Gesetzes verweigern, so dass das Gesetz nicht in Kraft tritt. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen kann der Volksrat die Unterzeichnung erzwingen. Im Übrigen kann der Gouverneur die Unterzeichnung verweigern, wenn das Gesetz gegen die Staats- oder Bundesverfassung verst÷ßt. Der Gouverneur muss in deisem Fall dem Volksrat eine Begründung mitteilen.
4->5 Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft.

Section/Article 8: Le PrÈsident/The House President <- ehemals Art. 11

1 Der Präsident des Volksrates leitet Abstimmungen und Diskussionen ein, überwacht und kontrolliert diese und sorgt für eine Beendigung der Vorgänge nach einer bestimmten Frist.
2 Der Präsident des Volksrates wird von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
*2 Der Präsident des Volksrates wird aus den Reihen und von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien, direkten, gleichen und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Präsident des Volksrates muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrates einem Misstrauensvotum stellen. Spricht sich anschließend eine absolute Mehrheit der anwesenden Delegierten gegen den Präsidenten aus, muss dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Abstimmung einleiten, in der dann erneut über das Amt entschieden wird.
*4 Der Präsident gibt sein Amt erst ab, wenn ein neuer gewählt wurde, so dass das Amt nicht unbesetzt bleibt.

Section/Article 9: Le Gouverneur/ The Governor <- ehemals Art. 6

1 Der Gouverneur ist der oberste Volksvertreter Freelands. Er repräsentiert den Freistaat nach
innen und außen und bestimmt die Richtlinien der Politik.
2 Er wird von den wahlberechtigten Bürgern des Freistaates Freeland in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Gouverneur ernennt und entlässt die Beamten des Staates. Er ist für Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Freistaates Freeland zuständig und sorgt für die öffentliche Zugänglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.
4 Der Gouverneur muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Gouverneur das Misstrauen aus, hat dieser unverzüglich Neuwahlen auszuschreiben.

Section/Article 10: Les Ministres/ The Ministers <- ehemals Art. 7

1 Der Gouverneur ernennt, vereidigt und entlässt die Staatsminister des Freistaates Freeland. Er weist ihnen ein Ministerium zu.
2 Der Volksrat bestätigt die Ernennungen und Entlassungen eines Staatsministers mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
*2 Der Gouverneur erhält das Ernennungsrecht für einen Minister nur, wenn der von ihm vorgeschlagene Kandidat mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates bestätigt wird. Vor der Bestätigung besitzt der Volksrat das Recht den Kandidaten anzuhören. Wenn sonst das Funktionieren des Staates auf elementare Weise gefährdet ist oder das Amt kurzfristig verwaist ist, kann der Gouverneur mit sofortiger Wirkung einen Minister ernennen, dessen Amtszeit auf maximal zwei Wochen begrenzt ist.
3 Der Gouverneur ist gegenüber den Staatsministern weisungsberechtigt.
4 Der Gouverneur ernennt einen Staatsminister zum Vizegouverneur. Dieser übernimmt die Regierungsgeschäfte, solange der Gouverneur an der Ausführung der Regierungsgeschäfte gehindert ist und solange keine Gouverneurswahlen stattfinden.
5 Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats muss sich ein Staatsminister einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Staatsminister das Misstrauen aus, ist er seines Amtes enthoben.
*6 Einem Minister werden durch Staatsgesetz entsprechende Staatsbehörden unterstellt, ihm können weitere Befugnisse und Rechte durch Staatsgesetz zugewiesen werden. Der Gouverneur kann seine eigenen ihm zustehenden Rechte einem Staatsminister durch Anordnung übertragen (Übertragungsrecht). Dem Volksrat muss eine Übertragung von Rechten mitgeteilt werden, zudem kann er das Übertragungsrecht des Gouverneurs per Gesetz einschränken.
*7 Sofern das Amt eines Ministers unbesetzt bleibt, gehen die Rechte und Befugnisse dieses Postens auf den Gouverneur über, solange kein neuer Minister bestimmt ist. Der Volksrat kann mit einer einfachen Mehrheit beschließen, das der Gouverneur einen Vorschlag zu einem verwaisten Ministerposten einreichen soll.

Section/Article 11: The Authorities of the Free State/ Les Instances Officielles de La RÈpublique <- neu eingefügt

*1 Die Leiter der Staatsbehörden werden auf den selben Weg ernannt, vereidigt und entlassen wie die Minister.
*2 Einer Staatsbehörde werden Rechte, Befugnisse und Aufgaben durch ein Staatsgesetz zugewiesen.
*3 Staatsbehörden werden dem Gouverneur oder einem Minister durch ein Staatsgesetz unterstellt. Der jeweils Zuständige ist diesen gegenüber weisungsberechtigt.

Section/Article 12: *Le SÈnateur/ The Senator* <- ehemals Art. 8

1 Sollte der Senator sein Amt verlieren oder niederlegen, erfolgen sofortige Neuwahlen.
2 Die Frist für die Kandidatur ist hierbei auf eine Woche beschränkt.
3 Der neu gewählte Senator amtiert nur den Rest der bundesstaatlich vorgeschriebenen Legislaturperiode.

Section/Article 13: Les Ordonnances/ The Regulations <- ehemals Art. 9

1 Die Staatsregierung, bestehend aus Gouverneur und Staatsministern, kann Verordnungen erlassen.
*1 Die jeweilige Staatsbehörde bzw. das jeweilige Staatsministerium kann Verordnungen in den Volksrat einbringen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen liegen. Der Gouverneur hat das selbe Recht für den gesamten Rahmen der Kompetenzen aller Staatsministerien und -behörden.
2 Verordnungen müssen auf ein Gesetz gestützt sein. Aus dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
*2 Verordnungen regeln die administrativen Einzelheiten zu Umsetzung von Gesetzen. Sie müssen im Besonderen Transparenz und Rechtssicherheit für den Bürger schaffen.
*3 Wenn Absatz 2 Satz 1 nicht zutreffen soll, muss sich die Verordnung auf ein Gesetz stützen, aus welchem Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
*4 Wird die Verordnung innerhalb von zwei Wochen nach der Einreichung abgelehnt oder mit Verbesserungsvorschlägen zurückgereicht, muss die Administration sie gegebenfalls neu einreichen. Erfolgt keine Ablehnung oder Einreichung tritt die Verordnung nach Ablauf der zwei Wochen in Kraft. Mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates kann die Verordnung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt vor Ablauf der zweiwöchigen Frist in Kraft gesetzt werden.

Section/Article 14: Decret-Lois/Emergency decrees <- ehemals Art. 10

1 Sollte die Anzahl der aktiven Bürgern des Freistaates Freeland unter die Zahl von zwei sinken, hat der letzte aktive Bürger das Recht sich zum Gouverneur zu proklamieren und mit Notverordnungen zu regieren.
2 Von den Notverordnungen ausgenommen sind die Art. 1- 3 der Verfassung sowie das Amt des Senators.
*2 Von den Notverordnungen ausgenommen sind die Art. 1- 4 so wie dieser Artikel selber der Verfassung sowie das Amt des Senators.
3 Sollte die Anzahl der aktiven Bürger in Freeland wieder auf zwei steigen, müssen die Notverordnungen durch den Volksrat bestätigt werden um ihre Gültigkeit zu bewahren. Ebenso muss sich der Gouverneur sofortigen Neuwahlen stellen.

Section/Article 15: Le Serment officiel/The Official Oath <- ehemals Art. 12

1 Sämtliche Bedienstete des Staats Freeland haben folgenden Eid zu leisten: ???Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde." Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung ist zulässig.

Section/Article 16: Le Budget financier/The Financing <- ehemals Art. 13

1 Der Freistaat Freeland hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
2 Er kann Steuern erheben auf:
a) Einkommen von natürlichen Personen
b) Erträgen von juristischen Personen
c) Vermögen von natürlichen Personen
d) Dem Kapital von juristischen Personen
3 Ausgaben müssen aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Außerordentliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Volksrates.

Section/Article 17: Cour suprÍme de FrÈlande/ Supreme Court of Freeland <- neu eingefügt

Die seit alters her vom Obersten Gerichtshof ausgeübte staatliche Gerichtsbarkeit Freelands und die Pflege des freeländischen Rechts wird von den Bundesgerichten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts ausgeübt. Die Tätigkeit des Obersten Gerichtshofes ist für die Dauer dieser Ausübung durch die Bundesrechtsprechung suspendiert.


edit: Anordnung geändert
edit: Formatierung geändert
edit: Leichte Umformulierungen
edit: Unvereinbarkeitsformulierung eingefügt

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (4. September 2006, 16:39)


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Mittwoch, 30. August 2006, 11:47

RE: ‹berarbeiteter Entwurf einer Verfassungsrevision

Die Formulierung über den Supreme Court wurde nun eingefügt.

Weiterhin möchte ich vorschlagen aus Artikel 1a den Artikel 2 zu machen und alle andern entsprechend um eins nach hinten zu verschieben.

Außerdem sollte der jetzige Artikel 11 hinter den Artikeln 5 und 6 kommen, so dass alles über die legislative hintereinander geschrieben steht.

Außerdem könnte der jetzige Artikel 14 bzw. 15 nach dem Artikel über die Gleichheit der Sprachen gestellt werden, da er sonst bei hinten angefügten Artikel immer wieder verschoben werden muss.

18

Mittwoch, 30. August 2006, 12:21

Einverstanden.

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Donnerstag, 31. August 2006, 16:20

Anordnung und Formatierung überarbeitet.

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Freitag, 1. September 2006, 10:54

Bestehen noch irgendwelche Einwände zur aktuellen Fassung?