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1

Samstag, 4. April 2009, 11:55

2009/04/001 8th Citizenship Act Amendment Bill


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 4th of April 2009


Right Hounorable Members of Congress,

der Senator of Hybertina, Mr Alricio Scriptatore, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Dienstag, den 07.04.2009 - 12:00 Uhr!


sig.

The President of Senate


8th Citizenship Act Amendment Bill

Article 1
Section 6 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
Section 6 - Deprivation or Loss the Citizenship
(1) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund der in einem Bundesgesetz gemachten Bestimmungen entzogen werden.
(2) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
(3) Die Staatsbürgerschaft gilt automatisch als entzogen, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt.
(4) Die Staatsbürgerschaft gilt automatisch als entzogen, wenn ein Staatsbürger seit vier Wochen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat und für diesen Zeitraum keine öffentliche Abwesenheitsmeldung vorliegt.
(5) Das Department of the Interior veröffentlicht regelmäßig eine Liste mit den automatisch entzogenen Staatsbürgerschaften. Diese werden durch die technische Administration zur Verfügung gestellt.
(6) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann innerhalb einer Woche, beginnend ab Veröffentlichung der Liste durch das Department of the Interior, Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden.“

Article 2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

13th and 24th President of the United States of Astor

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2

Samstag, 4. April 2009, 11:59

Right Honorable Member of Congress,

mit dem vorliegenden Antrag möchte ich bereits umgesetzte Regelungen noch detailierter fassen. So wird in dem Entwurf festgeschrieben, dass Staatsbürgerschaften bei Mehrfachanmeldungen oder unangekündigten Abwesenheiten nicht wie bisher zu entziehen sind sondern vom Moment der Mehrfachanmeldung (oder unangekündigten Abwesenheit) an sofort als automatisch entzogen gilt. Zudem wurde die bisherige mündliche Vereinbarung festgeschrieben, nach der die technische Administration dem Department of the Interior eine Liste mit den automatisch entzogenen Staatsbürgerschaften zur Verfügung stellt.

Ich bitte um die Unterstützung der ehrenwerten Congressmen.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Lance B. Jackson

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3

Samstag, 4. April 2009, 13:08

Mr President,

gerade die vom Antragssteller hervorgehobenen Vorteile dieses neuen Entwurfes bergen meineserachtens große Probleme. So gibt es, durch den automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft, in Zukunft dann nirgendwo mehr Rechtssicherheit: Auf keine vom Department of the Interior veröffentliche Bürgerliste kann sich der Bürger noch verlassen - er muss, genau wie das Electoral Office, immer erst nachprüfen ob eventuell einer der dort verzeichneten Bürger schon seine Staatsbürgerschaft automatisch verloren hat.

Mr President, gerade der Antragssteller fordert immer, dass die Vereinigten Staaten auch ein Land sein sollen, in dem der juristische Laie, ohne sich in die Materie einarbeiten zu müssen, sich ein Urteil zu öffentlichen Vorgängen bilden kann. Wenn der vorliegende Entwurf in Kraft tritt, ist dieser Position erheblicher Schaden zugefügt - denn dann kann nur wissen, wer Bürger ist und wer nicht, wer seine eigenen, zeitraubenden Recherchen anstellt. Sogar der betroffene Bürger selbst kann sich durchaus im Unklaren sein, ob er noch die Staatsbürgerschaft besitzt - über den automatischen Entzug gibt es ja im Moment des Entzugs keinerlei Mitteilung.

Ich lehne den vorliegenden Entwurf daher ab.
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Richard D. Templeton

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4

Samstag, 4. April 2009, 13:16

Mr. President,

ich halte die gewählten Formulierungen des Antrages für angemessen. Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass Hinweise der technischen Administration auf den durchzuführenden Entzug von Staatsbürgerschaften nicht immer zeitnah Berücksichtung finden - und somit der Zweck der exakten Fristsetzung im Gesetz verfehlt wird.

Die Erfüllung des Tatbestandes von der formalen Feststellung des Registration Office zu lösen ist, wie ich finde, daher der richtige Weg.

Die weiteren Konkretisierungen im Entwurf begrüße ich ebenso, so dass der Entwurf meine Zustimmung genießt.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
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5

Samstag, 4. April 2009, 13:22

Right Honorable Member of Congress,

die Anführungen des Senatoren Jackson möchte ich entgegnen, dass es eine einfache Lösung des Problems gibt:

1. Die technische Administration übermittelt die Listen der automatisch entzogenen Staatsbürgerschaften nicht mehr via PN an den Secretary of the Interior, sondern öffentlicht, für jedermann einsehbar.

2. Der Secretary of the Interior kommt asap seinen Aufgaben nach und aktualisiert die Bürgerlisten.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Norman Howard Hodges

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6

Samstag, 4. April 2009, 16:11

Mr. President,

ich bin mit dem vorliegenden Entwurf nicht einverstanden. Ich teile die Sorgen des ehrenwerten Senators of New Alcantara. Die Staatsbürgerschaft ist Grundlage für alle Rechte eines Astoriers und mit dem Entzug sollte nicht leichtfertig umgegangen werden. Wenn aber der Entzug automatisch, ohne dass das DoI eine Information darüber herausgeben müsste, entzogen werden kann, dann fehlt dem Bürger jegliche Rechtssicherheit. Auch die einwöchige Beschwerdefrist wäre mit dieser Reform vollkommen überflüssig geworden; wie soll der Betroffene schließlich Beschwerde beim Supreme Court einreichen, wenn er von dem Entzug seiner Staatsbürgerschaft überhaupt nichts weiß? Ich halte diese Beschwerdefrist aber für enorm wichtig, da sie Behördenfehler nicht gleich in einer Katastrophe enden lässt.

Desweiteren wehre ich mich gegen die Behauptung, das DoI hätte in den letzten Tagen und Wochen die notwendigen Deprivations nicht immer zeitnah vollzogen. Gerade bei unseren Bürgern sollten wir es doch mit dem Entzug ihrer Rechte nicht so eilig haben. Ob nun die betreffende Person noch ein oder zwei Tage länger die Staatsbürgerschaft besitzt, ist doch vollkommen irrelevant. Zudem wurde die Staatsbürgerschaft auch dann entzogen, wenn nach den sechs Wochen, aber vor Veröffentlichung der Deprivation von der Person nochmals ein Beitrag verfasst wurde.

Ich halte diese Reform daher für gefährlich und überflüssig.

Von der Idee, dass die Administration die Deprivation List selbst veröffentlicht, halte ich genausowenig. Der Secretary of the Interior ist schließlich in seinem Amt, um solche Aufgaben zu erfüllen. Wir sollten hier politische und technische Ämter nicht vermischen. Selbstverständlich ist es eine dankenswerte Leistung von der Administration, wenn sie dem SoI eine Liste der Auszubürgernden aushändigt. Das vereinfacht schließlich dessen Arbeit enorm. Den Vollzug einer solchen Regelung kann die Administration ihm aber nicht abnehmen, denn die Administration ist keine Vollzugsbehörde, untersteht nicht der Kontrolle des Kongresses und nicht der der Gerichte, ganz im Gegensatz zum Department of the Interior.

7

Samstag, 4. April 2009, 17:09

Right Honorable Member of Congress,

um eine Kompromisslösung zu erreichen, erbitte ich um Kommentare, ob folgender Vorschlag eine Mehrheit finden kann:

8th Citizenship Act Amendment Bill

Article 1
Section 6 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
Section 6 - Deprivation or Loss the Citizenship
(1) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund der in einem Bundesgesetz gemachten Bestimmungen entzogen werden.
(2) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
(3) Die Staatsbürgerschaft soll entzogen werden, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt.
(4) Die Staatsbürgerschaft soll entzogen werden, wenn ein Staatsbürger seit vier Wochen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat und für diesen Zeitraum keine öffentliche Abwesenheitsmeldung vorliegt.
(5) Der Entzug der Staatsbürgerschaft soll öffentlich durch das Department of the Interior erfolgen. Erst dann gilt die Staatsbürgerschaft als entzogen.
(6) Zur Amtshilfe kann die technische Administration die zu entziehenden Staatsbürgerschaften an das Department of the Interior übermitteln.
(7) Ein Entzug der Staatsbürgerschaft gemäß Section 6 (4) dieses Gesetzes soll auch dann vorgenommen werden, wenn nach Überschreiten der Frist ein Beitrag im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben wird.

(8) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann innerhalb einer Woche, beginnend ab Veröffentlichung des Entzugs durch das Department of the Interior, Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden.“

Article 2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Edit: Aus technisches technische gemacht

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (4. April 2009, 17:47)


Norman Howard Hodges

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8

Sonntag, 5. April 2009, 12:19

Mr. President,

dieser Vorschlag würde meine Zustimmung finden.

Romy C. Lanter-Davis

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9

Sonntag, 5. April 2009, 13:26

Mr President,

ich schließe mich Senator Hodges an
Romy Christina Lanter-Davis

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Lance B. Jackson

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10

Sonntag, 5. April 2009, 15:03

Mr President,

ich kann mit dem nun vorgelegten Entwurf deutlich besser leben als mit dem ursprünglichen.

Allerdings hat auch er noch einige Probleme. So soll zum Beispiel in Zukunft die Staatsbürgerschaft durch das Department of the Interior entzogen werden. Heißt das, das nach dem Federal Authority Act bestehende Registration Office soll entmachtet oder aufgelöst werden? Warum?

Weiterhin: Warum soll die Frist, nach der die Staatsbürgerschaft wegen Inaktivität entzogen wird, verkürzt werden? Welchen Nutzen bringt das? Vor allem, was bringt es, wenn jemand vier Wochen weg war, wieder auftaucht und trotzdem die Staatsbürgerschaft entzogen wird? Dieser Bürger wird sich doch extrem ungerecht behandelt fühlen, und ich kann ihn verstehen.

Und zu guter Letzt: Was ist der Nutzen davon, festzuschreiben dass die technische Administration dem Department (oder vielleicht dem Registration Office) Daten übermitteln kann? Niemand hat bisher angezweifelt, dass sie es kann. Warum also diese Vorschrift?
Governor of the Free State of New Alcantara

11

Sonntag, 5. April 2009, 15:18

Right Honorable Member of Congress,

ich muss mich sehr über Senator Jackson wundern, hielt ich ihn bis zum heutigen Tag für einen doch eher klugen Menschen, dem Auffallen könnte, wenn es sich um simple Ausdrucksfehler handelt. Das er nun deswegen meint seine nicht sonderlich begabten rethorischen Fähigkeiten an den Tag legen zu müssen, halte ich für überflüssig. Die Intention war natürlich nicht irgendwen zu entmachten, es handelt sich schlicht um einen Ausdrucksfehler. Selbstvertsändlich verbleibt alles beim Registration Office.
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass alljene, die vier Wochen unabgemeldet abwesend waren, dies auch noch nach sechs Wochen waren. Wer sich den Vereinigten Staaten als Bürger verbunden fühlt, der schafft es meines Erachtens nach durchaus eine Abmeldung zu schreiben, wenn er Abwesend sein wird. Schafft er das nicht, so hat er auch kein grundlegendes Interesse daran den USA verbunden zu bleiben. Eine Abwesenheit von vier Wochen - ein ganzer Monat - ist in der Regel schon weit vorher absehbar und eine korrekte Abmeldung möglich. Ich halte den Zeitraum von vier Wochen daher für vollkommen hinreichend. Zum Thema Ungerechtigkeit: Wenn jemand vier Wochen (oder sechs wie derzeit) unabgemeldet fehlt, dann kann er sich fühlen wir er will, aber sicherlich NICHT ungerecht behandelt. Wer Astor so lange verlässt, der muss sich nicht wundern, wenn die Regeln greifen und diese Person ausgebürgert wird. Niemand hindert diese Personen daran sich wieder einzubürgern, wenn sie ein richtiges Interesse daran haben.
Der Nutzen der Festschreibung ist einfach einmal die Rechtssicherheit in so weit, dass zukünftige Leiter des Registration Office, bzw. des Department of the Interior wissen, dass die technische Administration bereit steht um schnell und effektiv helfen zu können und diese Hilfe auch angenommen wird. Und zum anderen gibt die Formulierung einen Fingerzeit um genau dies zu wissen.

Ich habe den Entwurf angepasst:

8th Citizenship Act Amendment Bill

Article 1
Section 6 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
Section 6 - Deprivation or Loss the Citizenship
(1) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund der in einem Bundesgesetz gemachten Bestimmungen entzogen werden.
(2) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
(3) Die Staatsbürgerschaft soll entzogen werden, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt.
(4) Die Staatsbürgerschaft soll entzogen werden, wenn ein Staatsbürger seit vier Wochen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat und für diesen Zeitraum keine öffentliche Abwesenheitsmeldung vorliegt.
(5) Der Entzug der Staatsbürgerschaft soll öffentlich durch das Registration Office erfolgen. Erst dann gilt die Staatsbürgerschaft als entzogen.
(6) Zur Amtshilfe kann die technische Administration die zu entziehenden Staatsbürgerschaften an das Registration Office in Person des Secretary of the Interior übermitteln.
(7) Ein Entzug der Staatsbürgerschaft gemäß Section 6 (4) dieses Gesetzes soll auch dann vorgenommen werden, wenn nach Überschreiten der Frist ein Beitrag im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben wird.
(8) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann innerhalb einer Woche, beginnend ab Veröffentlichung des Entzugs durch das Registration Office, Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden.“

Article 2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Herb Saigon

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12

Sonntag, 5. April 2009, 19:56

Mr. President,

ich bin mit dem vorliegenden Entwurf einverstanden, da jetzt das Registration Office wieder mit eingebunden ist.

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Jenson Wakaby

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13

Sonntag, 5. April 2009, 20:04

Mr. President,

ich bin mit dem nun überarbeiteten Entwurf soweit einverstanden und werde ihn unterstützen.
sig.
Jenson Wakaby
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14

Sonntag, 5. April 2009, 22:18

Mr. President,

man könnte, wenn man schon den Citizenship Act ändert, gleich noch Section 7 des Gesetzes komplett streichen. Schließlich stellte diese Section nur eine Übergangsregelung dar.

15

Sonntag, 5. April 2009, 22:21

Right Honorable Members of Congress,

auch in meine Überlegungen bei der Erstellung des Entwurfes ist dieser Gedanke des Senatoren Hodges eingegangen. Ich habe ihn allerdings verworfen, das Subsection 2 dieses Artikels, nicht temporär bestand hat, sondern durchaus auch in Zukunft interessant ist:

(2) Unbeschadet der Sec. 4 (1) dieses Gesetzes kann auf Anordnung des Department of the Interior das Recht zur aktiven Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen im Bund und den Staaten aus technischen Gründen von der Registrierung im Citizens Net abhängig gemacht werden"


Und da eine temporäre Regelung (Subsection 2) niemanden stört, hatte ich mich dazu entschlossen den Artikel so wie er ist zu belassen.

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16

Sonntag, 5. April 2009, 22:25

Mr. President,

ich stimme Ihrem Argument zu. Dennoch könnte anstelle von Subsection 1 der betreffenden Section einfach ein --gestrichen-- gestellt werden. Ich bestehe jedoch nicht auf dieser Änderung.

17

Sonntag, 5. April 2009, 22:31

Right Honorable Member of Congress,

ich hänge nicht an der temporären Klausel und bin gern bereit diese zu streichen:

8th Citizenship Act Amendment Bill

Article 1
Section 6 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
Section 6 - Deprivation or Loss the Citizenship
(1) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund der in einem Bundesgesetz gemachten Bestimmungen entzogen werden.
(2) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
(3) Die Staatsbürgerschaft soll entzogen werden, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt.
(4) Die Staatsbürgerschaft soll entzogen werden, wenn ein Staatsbürger seit vier Wochen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat und für diesen Zeitraum keine öffentliche Abwesenheitsmeldung vorliegt.
(5) Der Entzug der Staatsbürgerschaft soll öffentlich durch das Registration Office erfolgen. Erst dann gilt die Staatsbürgerschaft als entzogen.
(6) Zur Amtshilfe kann die technische Administration die zu entziehenden Staatsbürgerschaften an das Registration Office in Person des Secretary of the Interior übermitteln.
(7) Ein Entzug der Staatsbürgerschaft gemäß Section 6 (4) dieses Gesetzes soll auch dann vorgenommen werden, wenn nach Überschreiten der Frist ein Beitrag im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben wird.
(8) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann innerhalb einer Woche, beginnend ab Veröffentlichung des Entzugs durch das Registration Office, Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden.“

Article 2
1) Section 7 (1) des Citizenship Act wird ersatzlos gestrichen.
2) Die bisherige Subsection 2 wird alleinige Subsection der Section 7 des Citizenship Act.
3) Die Section 7 erhält die Bezeichnung: "Others"


Article 3
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Richard D. Templeton

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18

Sonntag, 5. April 2009, 22:31

Mr. President,

der Entwurf findet so nicht meine Zustimmung, da aus der bisherigen "ist"-Vorschrift im geltenden Gesetz (etwa "die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen") nun aus mir unerfindlichen Gründen eine abgeschwächte "soll"-Vorschrift geworden ist.

Eine "soll"-Vorschrift aber gilt in der Rechtsanwendung zwar für den Regelfall, von ihr kann jedoch im Einzelfall abgewichen werden. Bei der gegenwärtigen (zwingenden) "ist"-Vorschrift gibt es demgegenüber keine Möglichkeit der zuständigen Behörde, die entsprechende Handlung zu unterlassen. Genau dies muss auch weiterhin der Fall sein, ansonsten ist m.E. der Sinn der Regelung ab absurdum geführt und wir könnten den Staatsbürgerschaftsentzug gleich in das komplette Ermessen der Behörde stellen.

Ich ging davon aus, dass die Intention der Überarbeitung eine klarstellende Regelung ist, die auch dann greift, wenn die zuständige Behörde eine zeitnahe Verbescheidung des Entzugs der Staatsbürgerschaft unterlässt. Diese Intention sehe ich mit der vorlegegten Kompromisslösung verfehlt, so dass - auch unter Berücksichtigung des eingangs von mir Gesagten - in meinen Augen die geltende Regelung der angestrebten Neuregelung vorzuziehen ist.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Richard D. Templeton« (5. April 2009, 22:33)


19

Sonntag, 5. April 2009, 22:37

Right Honorable Member of Congress,

noch ist nicht aller Tage Abend und ich möchte mich sehr positiv über die gute Mitarbeit der Congressmen äußern: Es kann also auch anders gehen! Das freut mich als Vice President of Congress.

Ich stimme Congressmen Templeton in so weit zu, als das es hier eine eindeutige Formulierung bedarf. Allerdings finde ich, dass die "Soll-Bezeichnung" keinen Spielraum lässt. Man meldet sich Mehrfach an, in dem Fall soll die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Da gibt es kein Platz für andere Auslegungen. Aber ich bin bereit die derzeitige Formulierung wieder aufzunehmen, da sie die gleiche Intention hat.

8th Citizenship Act Amendment Bill

Article 1
Section 6 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
Section 6 - Deprivation or Loss the Citizenship
(1) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund der in einem Bundesgesetz gemachten Bestimmungen entzogen werden.
(2) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
(3) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt.
(4) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn ein Staatsbürger seit vier Wochen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat und für diesen Zeitraum keine öffentliche Abwesenheitsmeldung vorliegt.
(5) Der Entzug der Staatsbürgerschaft soll öffentlich durch das Registration Office erfolgen. Erst dann gilt die Staatsbürgerschaft als entzogen.
(6) Zur Amtshilfe kann die technische Administration die zu entziehenden Staatsbürgerschaften an das Registration Office in Person des Secretary of the Interior übermitteln.
(7) Ein Entzug der Staatsbürgerschaft gemäß Section 6 (4) dieses Gesetzes soll auch dann vorgenommen werden, wenn nach Überschreiten der Frist ein Beitrag im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben wird.
(8) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann innerhalb einer Woche, beginnend ab Veröffentlichung des Entzugs durch das Registration Office, Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden.“

Article 2
1) Section 7 (1) des Citizenship Act wird ersatzlos gestrichen.
2) Die bisherige Subsection 2 wird alleinige Subsection der Section 7 des Citizenship Act.
3) Die Section 7 erhält die Bezeichnung: "Others"

Article 3
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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20

Sonntag, 5. April 2009, 22:51

Mr. President,

ich gebe dem ehrenwerten Senator of Savannah Recht, auch wenn der Ermessensspielraum in diesem Falle sehr klein gewesen wäre. Dennoch bin ich auch mit dieser neuen Fassung einverstanden. Hauptsache ist doch, dass der Entzug weiterhin von Beamten der Vereinigten Staaten durchgeführt werden muss.