Senator Sanderson,
ich sehe hier vier verschiedene Fälle und würde daher jeden einzeln betrachten:
1. Julian Dascombe:
Er hatte einst selbst wiederholt und ohne Antwort um Gnade
ersucht. Hier lag also eindeutig ein Gnadengesuch vor. Der Präsident hat dem nun entsprochen.
2. Adrian Testar
Hier hat bisher wohl niemand dokumentiert um Gnade ersucht. Aber ein Gnadengesuch ist meines Erachtens nicht erforderlich. Ein Gnadengesuch sehe ich wie eine Anzeige: Eine reine Informierung der zuständigen Behörde, mit der Absicht ein bestimmtes Verfahren einzuleiten (Ermittlungen bzw. Gnade). Daher sehe ich es hier ebenfalls als rechtmäßig an.
3. Tünde Varga
Dieser Fall ist schwierig. Strafrechtlich wurde Mrs Varga nicht belangt und es existiert auch kein Strafurteil.
Andererseits wurde sie durch den Kongress verschiedener Delikte für schuldig befunden. Ein Schuldurteil existiert daher. Auch wenn der Kongress derzeit ein Gesetz zum Impeachment behandelt, welches auch die Strafverfolgung klärt, so existiert dieses Gesetz noch nicht. Jedenfalls wurde hier ein Präzedenzfall geschaffen, über den man reden muss.
4. Tamara Arroyo
Gegen Mrs Arroyo wurde ermittelt. Auch dieser Fall ist extrem schwierig. Einerseits liegt noch kein Strafurteil vor. Problematisch ist, ob ein Gnadenerlass nur ein bestimmtes Urteil, eine bestimmte Strafe aufheben kann oder eben die Schuld generell aufhebt. Ich bin hier noch nicht entschieden. nach dem Gesetz müsste ich die Rechtmäßigkeit aber anzweifeln.
Generell gilt:
Das Gnadenrecht steht dem Präsidenten zweifellos zu, auf welcher Grundlage der Präsident Gnade gewährt, kann rechtlich nicht überprüft werden. Eine Entscheidung zur Gnadenwürdigkeit aller Betroffenen steht mir nicht zu. Prinzipien wie Verhältnismäßigkeit können hier nicht angelegt werden. Dies ist eine alleinige Entscheidungsbefugnis des Präsidenten der Vereinigten Staaten. Das Gnadenrecht sehe ich aber als monarchisches Überbleibsel an, welches geschichtlich damit zu erklären ist, dass der gewählte Präsident dem abgesetzten König in den Befugnissen in nichts nachstehen sollte.
Im System der Checks and Balances ist das Gnadenrecht gegenüber der Judikative vergleichbar dem Vetorecht gegenüber der Legislative.
Meine Einschätzung ist, dass der Präsident die öffentliche Aufmerksamkeit auf eine rechtliche Grauzone gelenkt hat, um die Diskussion zu befeuern. Und zweifellos wird man aber über das Gnadenrecht, seine Wahrnehmung und seine Folgen diskutieren müssen.