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J. Edward Mullenberry

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1

Sonntag, 12. Dezember 2010, 00:19

JMStV

Moin, Juristen und die, die es werden wollen.

Ich habe in den letzten Wochen immer mal wieder etwas davon gehört, aber gerade erst etwas näher nachgeschaut. Auf dem MdM gibt es zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag auch eine Diskussion.

Scheint kein Grund zur Beunruhigung zu sein, aber sicher ist bekanntlich sicher: Wie stehen nach eurem Ermessen die Chancen, dass Astor eine Alterseinschränkung benötigt und ich deswegen zumindest ein "ab 16"-Schild anbringen muss?

Wenn ich für evtl. jugendgefährdenden Schabernack nachher ein Bußgeld o.ä. zahlen muss, ist der Laden ohnehin dicht. ;)
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Ashley Fox

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2

Sonntag, 12. Dezember 2010, 01:11

Die Alterseinstufung von Webpräsenzen nach dem JMStV ist eigentlich weniger eine Frage für Juristen, denn für Pädagogen, Psychologen, Sozialarbeiter usw. Die geben nämlich auch den Ton bei der FSK, USK usw. an. Juristisch lässt sich nur beurteilen, ob eine Website möglicherweise gegen Bestimmungen des StGB verstößt, nicht aber, für Kinder und Jugendliche welchen Alters sie geeignet ist.*

Oberflächlich kann man denke ich festhalten, dass Website und Forum Astors keinerlei Darstellungen von Gewalt, Nacktheit, Sexualität, Drogenkonsum u. ä. beinhalten, eine Alterseinstufung ab 16 oder gar 18 somit nicht unbedingt naheliegt.

Streiten könnte man darüber was wäre, wenn hier jemand mal den KKK oder so simulieren will. ;)

Grundsätzlich denke ich aber nicht, dass es in Astor irgendwas gibt, das Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren irgendwie in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen geeignet wäre.

* Hinweis für Wells: dabei geht es im Medienrecht nicht um §§ 185 ff. StGB, sondern v. a. §§ 86 f., 130 f., 184 ff. ;)
Ashley Fox


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Quinn Michael Wells

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3

Sonntag, 12. Dezember 2010, 07:23

*Hinweis für Fox:
Wie kann es nicht um 185fortfolgende (ich schreibe das bewusst aus ;)), wohl aber um 184fortfolgende gehen? :P Da fällt ja dann mindestens 185 mit rein.

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Ashley Fox

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4

Sonntag, 12. Dezember 2010, 12:37

Hinweis für Wells: im deutschen StGB folgt auf § 184 nicht § 185, sondern § 184a. Tatsächlich erscheint § 185 erst hinter § 184g. :D :P
Ashley Fox


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5

Sonntag, 12. Dezember 2010, 13:43

Zitat

Original von Ashley Fox
Hinweis für Wells: im deutschen StGB folgt auf § 184 nicht § 185, sondern § 184a. Tatsächlich erscheint § 185 erst hinter § 184g. :D :P


Hinweis für Fox : Tatsächlich denke ich hätte man dann von §184a - 184g sprechen können, ansonsten entsteht für den Durchschnittsforenuser ohne Jurastudium ein verwirrender Eindruck.

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J. Edward Mullenberry

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6

Sonntag, 12. Dezember 2010, 15:09

Als Durchschnittsuser sollte man am Besten die Finger davon lassen, nachvollziehen zu wollen, was ein Jurist gesagt hat. Und überhaupt nicht sollte man versuchen, beim Lesen von Gesetzen schlauer als sie zu sein. ;)
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Steve McQueen

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7

Sonntag, 12. Dezember 2010, 15:11

Wens überhaupt interessiert, für Jura muss mann heutzutage nurnoch auswendig lernen, hat keinen NC mehr...was sagt uns das?^^
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

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J. Edward Mullenberry

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8

Sonntag, 12. Dezember 2010, 15:13

Dass Juristen eigentlich auch Durchschnittsuser sind? ;)
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Platzmeister

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9

Sonntag, 12. Dezember 2010, 22:36

Zitat

Original von J. Edward Mullenberry
Dass Juristen eigentlich auch Durchschnittsuser sind? ;)

*prust*
Juristen = Durchschnittsuser?
*sich vor Lachen auf die Schenkel klopft*

Juristen sind, ebenso wie Lehrer, völlig separate menschenähnliche Spezies, aber doch keine Durchschnittsuser oder gar Normalos. :D

Lovestone

Someone

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10

Sonntag, 12. Dezember 2010, 23:00

Das ist also der Platzmeister, dem gerne so eine fast gottgleiche Neutralität unterstellt wird. Na schönen Dank.

Ashley Fox

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11

Sonntag, 12. Dezember 2010, 23:29

Zitat

Original von Steve McQueen
Wens überhaupt interessiert, für Jura muss mann heutzutage nurnoch auswendig lernen, hat keinen NC mehr...was sagt uns das?^^


Dass du wenig Ahnung von der Materie hast, sorry. ;)

Richtig ist zwar, dass wer Jura studieren will zu quasi jedem Zulassungstermin auch irgendwo unterkommt - vorausgesetzt, er ist bundesweit mobil.

Zulassungsbeschränkungen sagen allerdings rein gar nichts über die inhaltliche Schwierigkeit eines Studienganges aus. Sondern nur über das zahlenmäßige Verhältnis von Studienplätzen und Studienplatzbewerbern. Das ist bei Jura trotz des großen Bewerberandranges nach wie vor deshalb günstig, weil die Juristenausbildung im Vergleich zu anderen gefragten Studiengängen - Human-, Zahn- und Veterinärmedizin oder Psychologie etwa - nicht viele Ressourcen braucht. Bloß Räumlichkeiten und Personal, mehr nicht. Aber keine Arbeitsplätze und Material für praktische Lehrveranstaltungen u. dergl.

Richtig ist auch, dass das Jurastudium einen sehr hohen Lernanteil hat. Aber erstens muss man dieses Lernpensum auch erst einmal bewältigen - die Abbrecherquote bei Jura ist hoch, an manchen Universitäten so hoch, dass auf Plätzen für das 1. Fachsemester mitunter happige Orts-NC sitzen, während die Einschreibung ab dem 2. FS bereits frei ist! Und auch die Nichtbestehensquoten v. a. im Ersten Staatsexamen haben es in sich, je nach Oberlandesgerichtsbezirk bis zu 40% und mehr!

Zweitens hilft nur auswendig zu lernen auch nicht wirklich weiter. Die Benotung in juristischen Prüfungen ist so hart wie in kaum einem anderen Studienfach. Weil zweistellige Punktzahlen auf einer 15-Punkte-Skala so extrem selten sind, hat man diese sogar auf 18 erweitert. "Vollbefriedigend" heißt im Jurastudium nicht 9 Punkte, sondern 10 - 12 Punkte. Und gilt als "Prädikat" bzw. umgangssprachlich als "Juristeneins".

Die übergroße Masse der Juristen gehört durch ihre Leistungen im Studium bedingt beruflich nur zum "Juristenproletariat", mit wenig Möglichkeiten mehr denn auf für eine akademische Qualifikation eigentlich unterdotierten Stellen in der freien Wirtschaft oder als selbstständige Rechtsanwälte zu arbeiten. Was vielfach auch ein Einkommen am Rande des Existenzminimus und mitunter Aufstockungsunterhalt von der Arbeitsagentur bedeutet.
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Steve McQueen

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12

Sonntag, 12. Dezember 2010, 23:40

Von Dingen, die mich nicht interessieren, habe ich selten Ahnung, weil ich damit meine Zeit nicht verschwenden will.
Ich bin Juristen gegenüber immer misstrauisch.
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Gregory Jameson

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Montag, 13. Dezember 2010, 00:39

Gregory Jameson M.D.
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14

Montag, 13. Dezember 2010, 10:21

Mit dem Jurastudium ist es nicht gemacht. Die eigentliche Schwierigkeit fängt mit dem Abschluss erst an. Wie Fox richtig sagt, enden viele als "Juristenproletariat" irgendwo, bei uns oft in der Verwaltung.

Von 300 Jurastudenten in einem Hörsaal wird es vielleicht eine Handvoll später in gute Jobs bringen - das sind nämlich diejenigen, deren Papi Richter ist oder eine Anwaltskanzlei hat und den Sohnemann deshalb dank guter Beziehungen unterbringen kann (die Tochter in einer ersten Phase auch, in einer zweiten Phase dann dort irgendwo im Beziehungsnetz verheiraten, denn mit einem Penner darf die sicher nicht Zuhause aufkreuzen).

In einer Massenkanzlei bzw. Juristenfabrik mit zwanzig+ Namen auf dem Briefkopf ist man dann jahrelang sowieso nur der Arsch, der unspektakuläre Sachen bearbeiten darf. Die grossen Dinger behält sich Papi für Sohnemann vor, der ja eh einmal die Kanzlei übernehmen soll. Meistens ist dieser Sohnemann auch tatsächlich topqualifiziert, weil der einfach durch Ratschläge seines Vaters oder aus dessen umfangreichem Beziehungsnetz bereits als Student sehr interessante Praktika machen konnte und folglich denjenigen, die sich ihr Studium mit Zeitungen austragen verdienen mussten, himmelhoch voraus ist.

Als Studienabgänger und besser noch als Jurastudent musst du schon während des Studiums einen älteren Einzelkämpfer-Juristen, also einen Rechtsanwalt mit eigener ganz kleinen Kanzlei ohne Sohn oder Tochter, die Jura studieren, kennenlernen, bei dem arbeiten und später mal dessen Kanzlei übernehmen. Dann bist du später mal dein eigener Chef.
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Ashley Fox

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Montag, 13. Dezember 2010, 19:46

Bemerkenswert finde ich ja im Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz, dass die Verwaltung bei euch als Arbeitgeber für das "Juristenproletariat" gilt - das ist in Deutschland anders, hier sind die Jobs richtig begehrt!

Ein z. B. 27-jähriger, lediger Volljurist verdient als Beamter in der Verwaltung des Bundes jährlich brutto 39.714,19 € (51.463,04 CHF) inkl. Weihnachtsgeld und zzgl. evtl. Zulagen.

Ein 45-jähriger, verheirateter Volljurist mit zwei Kindern, der die Karriereleiter in der Bundesverwaltung mit typischer Geschwindigkeit erklommen hat, kommt auf ein Jahrsbruttoeinkommen von 59.549,84 € (77.103,42 CHF) inkl. Weihnachtsgeld und zzgl. evtl. Zulagen (sowie zzgl. 4.416,00 € (5.716,15 CHF) Kindergeld zum Nettoeinkommen, das aber keine beamtenspezifische, sondern dem Kinderlastenausgleich aller steuerpflichtigen Eltern dienende Leistung ist).

Das sind für deutsche Verhältnisse schon höchst komfortable Einkünfte. Zur besseren Einordnung fällt mir gerade nichts Intellligenteres ein als der Big-Mac-Index: ein Big Mac kostet in einem typischen McDonald's Restaurant in Deutschland 3,20 € (4,15 CHF).

Begehrt sind Einstellungen als Beamter im öffentlichen Dienst auch deshalb, weil man als solcher mehr Netto vom Brutto hat als ein gleiches Geld verdienender Angestellter - man zahlt nur Einkommensteuer, aber keine Sozialversicherungsbeiträge.

Im Krankheitsfalle erhält man die Kosten der ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung zu idR 50% von seinem Dienstherrn erstattet, für die übrigen 50% kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Nach Eintritt in den Ruhestand erhält man eine Pension, deren Höhe von der zuletzt erzielten Besoldung sowie der erreichten Dienstzeit abhängt, in der Spitze bis zu knapp 72% des letzten Bruttoeinkommens. Die Pension muss zwar voll versteuert werden, aber die zumindest 80%-ige Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird derzeit in Deutschland ebenfalls schrittweise eingeführt, dieser "Nachteil" ist also bald keiner mehr.

Unser beispielhafter Volljurist könnte, wenn er eines Tages im Alter von z. B. 65 Jahren nach typischer Karriere in den Ruhestand tritt, mit einer Pension von jährlich ca. 39.000 € (ca. 50.500 CHF) brutto rechnen.

Ich denke, selbst in der wohlhabenden Schweiz versteht man unter "Proletariat" noch etwas anderes. ;)

Das "Juristenproletariat" sammelt sich in Deutschland vor allem unter den selbstständigen Rechtsanwälten in Einzelkanzleien und Bürogemeinschaften, die nach Zahlung ihrer Personal- und Betriebskosten, Einkommensteuer, Sozialbeiträge (freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung über das Anwaltversorgungswerk) vielfach erheblich weniger netto übrig haben, als Beamte mit dreijähriger theoretischer und praktischer Ausbildung durch ihren Dienstherrn verdienen.
Ashley Fox


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16

Montag, 13. Dezember 2010, 19:54

Zitat

Original von Ashley Fox
[...]

Hm, ich muss mal den Höheren Dienst machen. ;)
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Ashley Fox

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Montag, 13. Dezember 2010, 20:03

Ja, das lohnt sich. Da verdienst beim Einstieg so viel, wie im Gehobenen Dienst auf deinem Enddienstposten. ;)
Ashley Fox


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Montag, 13. Dezember 2010, 20:07

Gilt das nicht in etwa fürs Einstiegsgehalt für Gymnasiallehrer?
Meine da mal was gelesen zu haben.
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Montag, 13. Dezember 2010, 20:09

Mein beispielhaft beschriebener Beamter könnte z. B. - statt Beamter in der Bundesverwaltung - auch Gymnasiallehrer sein, genau.

Die Einkommen von Lehrern schwanken zwar von Bundesland zu Bundesland etwas, aber ungefähr kommt das so hin, ja.
Ashley Fox


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Montag, 13. Dezember 2010, 20:10

Zitat

Original von Ashley Fox
Ja, das lohnt sich. Da verdienst beim Einstieg so viel, wie im Gehobenen Dienst auf deinem Enddienstposten. ;)

*schnüff* Und das dauert ohnehin noch so lange. ;)
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