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Montag, 13. Februar 2017, 16:40

S. 2017-008 - Simplifying Federal Judiciary Act Bill


THE OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!


The Senator for Serena, Mr Blokker, has introduced a Bill, which is refered to Congress for considerations.

The sponsor may raise with the privilege of the first word.

An amount of 96 hours is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.


(Clark)
Speaker of the House of Representatives



Mr. President,

ich bitte um Aussprache und Abstimmung zu dieser Gesetzesnovelle:


Simplifying Federal Judiciary Act Bill

Sec 1 Review
Der Federal Judiciary Act wird wie folgt neu gefasst:

Sec 1 The Supreme Court
(1) Die Rechtssprechung der Vereinigten Staaten von Astor erfolgt durch den Supreme Court of the United States.
(2) Der Supreme Court besteht ausschließlich aus dem Chief Justice, der mit "Mr. Chief Justice" oder "Madam Chief Justice" anzureden ist.
(3) Der Chief Justice wird auf Vorschlag des Präsidenten von diesem für zwölf Monate ernannt, sofern der Senat die Nominierung nach durchgeführter Anhörung mit Zweidrittelmehrheit billigt.
(4) Mit dem Leisten des folgenden Eides tritt der Chief Justice sein Amt an: "Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."
(5) Der Chief Justice bleibt auch nach Ablauf der 12 Monate im Amt, bis er die Voraussetzungen des Richteramts nicht mehr erfüllt, er zurücktritt oder ein Nachfolger vereidigt ist.

Sec 2 The Judges
(1) Bundesrichter sind der Chief Justice sowie bis zu zwei Federal Judges.
(2) Richter dürfen mit dieser Identität kein weiteres öffentliches Amt des Bundes und der Staaten bekleiden und nicht mehr als 3 Tage unentschuldigt ihren Amtsgeschäften fernbleiben.
(3) Nominierung, Amtsantritt und Ausscheiden aus dem Amt erfolgt für Federal Judges wie für den Chief Justice.

Sec 3 Conflict of Interest
(1) Kein Richter soll ein Verfahren führen, in dem er
*selbst, auch unter anderer Identität, Partei ist
*selbst, auch unter anderer Identität, in besonderer Weise vom Urteil profitieren oder einen Nachteil erleiden würde
*aus anderen objektiven Gründen nicht unparteiisch urteilen kann.
(2) Ein Richter kann sich eigeninitiativ oder auf Antrag einer Prozesspartei aus den genannten Gründen von einem Prozess ausschließen.

Sec 4 Substitution
(1) Der Chief Justice wird durch den dienstältesten Federal Judge vertreten.
(2) Der dienstälteste Federal Judge wird durch den anderen Federal Judge vertreten.
(3) der andere Federal Judge wird durch den Präsidenten des Senats vertreten.
(4) Die Vertretung erfolgt nur solange, bis der Vertretene anzeigt, dass der Grund der Vertretung entfallen ist.
(5) Gründe für eine Vertretung sind
* die Vakanz der zu vertretenden Position
* die entschuldigte Abwesenheit des zu vertretenden Richters
* der Ausschluss des zu vertretenden Richters von der Mitwirkung nach Sec 3.

Sec 5 Impact of Rulings
(1) Urteile des Supreme Court haben Gesetzeskraft. Sie binden sämtliche Organe, Körperschaften und Amtsträger als unmittelbar geltendes Recht.
(2) Der Supreme Court kann eine streitentscheidende Norm für nichtig erklären oder unter Fristsetzung eine Anpassung verfügen.

David J. Clark (D-NA)

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Ed Blokker

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2

Montag, 13. Februar 2017, 17:05

Mr. President,

unser Justizwesen funktioniert nicht. Es funktioniert nicht deshalb nicht, weil es fehlerhaft konstruiert wäre. Es funktioniert deshalb nicht, weil es an Leuten fehlt. Die Theorie funktioniert so in der Praxis einfach nicht. Wir müssen handeln.

Mein Entwurf ist weitreichend. Er reduziert das Justizwesen auf ein Gericht, den Supreme Court auf einen Richter. Der Entwurf steht für Kompaktheit, Konzentration und Effizienz. Genau das, was wir jetzt brauchen.

Er basiert teilweise auf den jetzigen Regelungen. Ich verzichte aber darauf einen Vergleich der Gesetze zu machen. Denn der Entwurf ist so revolutionär: Es reicht wenn sich die Kollegen den neuen Entwurf angucken und prüfen, ober plausibel ist.

Ich freue mich auf eine spannende Aussprache.

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3

Montag, 13. Februar 2017, 18:25

Mr. President,

zugegeben ein gewagter Versuch. Warum wird das Amt nach drei Tagen vakant wenn man den Geschäften fernbleibt?

Außerdem würde ich meinen dass - wenn schon ein gekürztes Gesetz - die Vertretung des Fed Judge durch den zweiten nicht extra geregelt werden müsste: Wenn der eine nicht kann ist der zweite dran.

BEN KINGSTON

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4

Montag, 13. Februar 2017, 19:21

Mr President,
ich habe bereits in Gesprächen deutlich gemacht, dass ich für eine Vereinfahung offen bin - nicht aber für eine Systemzerstörung. In meinen Augen sind die District Courts ein notwendiger Teil unseres Rechtssystems. Ich werde hoffentlich in Kürze einen Gegenentwurf vorlegen können, der diese Position umsetzt.

David J. Clark (D-NA)

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5

Montag, 13. Februar 2017, 20:16

Mister Speaker,

Die Vorlage ist durchaus interessant und ich begrüsse eine deutliche Entschlackung unseres Justizsystems.

Ich habe einzig eine Verständnisfrage: Fälle werden also, sofern kein Vertretungsfall eintritt, einzig von einem Richter behandelt?
Jonathan James Bowler


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Daniel Ortega

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6

Montag, 13. Februar 2017, 21:40

Mr. Speaker,

zugegeben begrüße ich den Vorstoß des ehrenwerten Senators aus Serena und bin, auch wenn nur mit dem kleinsten Anteil an Stimmen meiner Kammer, geneigt dem Entwurf zuzustimmen.
Daniel Ruben Ortega


Ed Blokker

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Montag, 13. Februar 2017, 21:52

Mr. Speaker,

Die ersten Wortmeldungen versprechen eine interessante und konstruktive Aussprache. Das freut mich. Erstmals liegt hier eine so grundlegende Vereinfachung des Justizwesens schwarz auf weiß vor. Ich gehe auf die Anmerkungen und Fragen im Einzelnen ein:

Zunächst wurde gefragt nach der Vakanz durch unentschuldigtes Fehlen. Ich denke es ist klar, dass es hier eine Regelung geben muss. Ich finde drei Tage angemessen. Erscheint das dem Kollegen zu lang oder zu kurz? Oder wie könnte er sich das vorstellen?

Zur Vertretung des Federal Judge: ich halte es für sehr wichtig, hier eine klare Regel zu formulieren. Wenn das aber einfacher geht nehme ich gern einen Vorschlag auf, ansonsten kann ich auch selbst nochmal formulieren.

Speaker Clark klammert sich weiter Argumentationslos an die Vergangenheit. Wir hatten hierzu bereits Gespräche. Ich glaube diese Ebene ist überflüssig.

Der President hat gefragt nach der Zahl der urteilenden Richter: korrekt. Es entscheidet ein Richter, regelmäßig der Chief Justice. Das ist deutlich einfacher und verhindert, das ständig der eine auf den anderen wartet.

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8

Montag, 13. Februar 2017, 22:12

Handlung:Hebt kurz die rechte Augenbraue aufgrund der falschen Anrede zu Beginn der Wortmeldung, hält dies aber für, sofern einmalig, vernachlässigbar.

Mister Speaker,

Hielte es der Antragssteller nicht für sinnvoll einen Weg für einen Rekurs zu öffnen? Ich könnte mir hier beispielsweise die Beurteilung durch einen anderen, bislang nicht involvierten Richter vorstellen. Dies könnte durchaus anhand der Protokolle geschehen, also ohne ein Verfahren komplett neu aufzurollen.
Jonathan James Bowler


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Montag, 13. Februar 2017, 22:47

Mr. President,

Senator Bowler, aus welchem Grund haben Sie denn diesmals Ihre Augenbraue gehoben?

BEN KINGSTON

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10

Montag, 13. Februar 2017, 23:03

Handlung:Hebt sie abermals.

Congressman Kingston,

Die korrekte Anrede, sofern man sich nicht direkt an ein einzelnes Kongressmitglied wendet, lautet für Senatoren "Mister President" und für Repräsentanten "Mister Speaker".
Diese Anredeform wurde zunächst vom ehrenwerten Senator für Serena missachtet und nun auch von Ihnen.
Jonathan James Bowler


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Montag, 13. Februar 2017, 23:19

Mr. President,

wenn ich Ihnen meine Logik dahinter erläutern darf: Wenn wir bikameral debattieren wende ich mich mit Mr. President an den Kongresspräsidenten, im House an den Speaker - das erscheint mir nachvollziehbar. Daher habe ich auch Sie im Kommitteebereich mit Mr. Vice President angesprochen, da es eine bikamerale Angelegenheit war der Sie zu diesem Zeitpunkt vorsaßen.

BEN KINGSTON

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Dienstag, 14. Februar 2017, 00:20

Honorable Members,
es hat sich im Kongress als Usus eingebürgert, dass jedes Mitglied sich an den Sitzungsleiter seiner Kammer und sich dieser im Falle seiner inhaltlichen Teilnahme an den jeweils anderen Sitzungsleiter wendet. Ich halte dieses Thema hier für nicht diskussionswürdig, denn die Formen parlamentarischer Höflichkeit sind in meinen Augen nach wie vor gewahrt, aber Traditionen haben ja durchaus auch Ihren Wert.

Traditionen, übrigens, Mr President, wie unsere Verfassung die Jury als Teil eines Gerichtsverfahrens vorsieht. Das lässt der Entwurf leider vermissen.

Bei der Möglichkeit der Berufung teile ich die Auffassung des ehrenwerten Senator for Laurentiana, dass diese sinnvoll sind - ich würde sie gar als rechtsstaatlich zwingend ansehen. Deshalb und weil es einen faden Beigeschmack hat, alles auf ein Oberstes Gericht zu fixieren, das mit Gesetzeskraft entscheidet, lassen mich für eine Beibehaltung der District Courts plädieren, die ja auch noch ein föderalistisches Element in sich haben. Auf die Courts of Appeals kann man gerne verzichten, aber weniger als zwei Instanzen hielte ich für grundfalsch. Ebenfalls für grundfalsch hielte ich die Beschränkung auf zwei Richter neben dem Chief Justice. Die Vergangenheit hat oft genug gezeigt, dass wir eher zu wenig Vielfalt auf der Richterbank haben als zu viel.

Ich möchte meine Ankündigung auch gerne konkreter fassen und zu Protokoll geben, dass ich einen Entwurf bis Ende dieser Woche vorlegen werde, der meine Standpunkte hierzu berücksichtigt - die Zwischenzeit möchte ich noch einmal nutzen, mich in Ruhe mit den Details und vielleicht auch der Essenz dieser Debatte zu befassen. Mein Entwurf wird wohl nicht so radikal kürzen wie der vor uns liegende, das Regelwerk des Federal Judiciary Act aber auf gut die Hälfte wird reduzieren können.

David J. Clark (D-NA)

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Dienstag, 14. Februar 2017, 22:40

Mr. President,

ich habe hierzu eine Gegenfrage: Inwiefern sind derzeit Berufungen gegen Urteile des Supreme Court möglich?

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Dienstag, 14. Februar 2017, 23:05

Mister Speaker,

Zumindest ich bezog mich mit meinem Vorschlag auf Zivil- und Strafverfahren und nicht auf die Eigenschaft des SCOTUS als Verfassungsgericht.
Jonathan James Bowler


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Mittwoch, 15. Februar 2017, 00:00

Mr President,
Urteile des Supreme Courts sind letztverbindlich - jedoch ist derzeit nur für wenige Verfahren der direkte Weg dorthin gegeben. Vielmehr sind die District Courts und die (insoweit habe ich ja Zustimmung geäußert) funktionsunfähigen Courts of Appeals vorgelagert. Es bestehen also formal drei und praktisch zumindest zwei Instanzen für einen Großteil der Rechtsfragen, die auch funktionieren, wenn man sich 40 erledigte Verfahren in den letzten 4,5 Jahren ansieht.

David J. Clark (D-NA)

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Mittwoch, 15. Februar 2017, 08:36

Mr. President,

Der Entwurf vereinfach deutlich den Zugang zum höchsten Gericht, gegen dessen Urteil es auch aktuell keine Möglichkeit der Berufung gibt. Ein schneller Zugang zum ausschlaggebenden Gericht stärkt den rechtsstaat. Es schwächt ihn nicht.

Da der speaker schon nachgezählt hat: 40 verfahren in gut vier Jahren. Das packt auch ein Gericht.

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Mittwoch, 15. Februar 2017, 15:20

Mr President,
die Abschaffung jeder Berufungsmöglichkeit durch die alleinige Zuständigkeit eines Gerichts ist ganz sicher keine Stärkung des Rechtsstaates. Der Supreme Court ist weder übermenschlich, noch fehlerlos. Als zweite Instanz bietet es eine große Kompetenz und beschränkt auf die Nachprüfung von Rechtsfehlern kann es sicherlich eine qualitativ hochwertige Entscheidung geben, aber das Eingangsverfahren mit Beweisaufnahme sollte dieser Kontrollosigkeit nicht unterliegen.

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Mittwoch, 15. Februar 2017, 16:51

Mr. President,

ich sehe keine Notwendigkeit, die derzeitige Gerichtsstruktur zu verändern.

1. Die erste Instanz ist die Tatsacheninstanz. Hier wird die Sachlage eines Konflikts im streitigen Verfahren erfasst.
2. Die zweite Instanz ist eine Überprüfungsinstanz. Sie prüft, ob das Recht auf der Ebene der Tatsachenfeststellung richtig angewandt worden ist.
3. Die dritte und letzte Instanz (der Supreme Court), dient dazu zu überprüfen, ob es in niederen Verfahren Verstöße gegen spezifisches Verfassungsrecht gab.

Es sind drei Instanzen, die eigentlich alle etwas anderes bezwecken.
Das System ist bereits so schlank wie möglich und so personenintensiv wie nötig.
Darüber hinaus gelangen nur sehr wenige Verfahren über die erste Instanz hinaus.

An der Verfassung der Gerichte gibt es nichts zu rütteln.

Der Grundstein meiner eigenen öffentlichen Bekanntheit war der Taubenkacke-Fall.
Er endete mit einem Versäumnisurteil - so etwas gibt es heute nicht einmal mehr.
Wenn Sie etwas reformieren wollen, dann ist es das Verfahrensrecht, welches von diesem Kongress immer weiter mit unnötigen Regeln beladen worden ist.
Marc Peterson
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Mittwoch, 15. Februar 2017, 17:39

Mr President,
die zweite Instanz funktioniert nicht, weil unsere Justiz zu wenig Richter hat. Dieses Problem wird sich absehbar nicht lösen, daher stehen wir wohl vor der Wahl, die Courts of Appeals abzuschaffen oder sie durch Einzelrichter zu ersetzen. Mir scheint da eine Abschaffung zu Gunsten der dritten Instanz als die beste Lösung.

Was "unnötige Verfahrensregeln" angeht, die der ehrenwerte Senator hier kritisiert: Der Kongress hat keine starren Regeln festgelegt, sondern die Prozessführung gerade den Richtern überlassen - mit den Rules of Procedure als Orientierungspunkt, aber keineswegs in allen Bereichen zwingendes Recht. Ich würde mich freuen, in Zukunft auch über Verbesserungen in diesem Bereich mit dem ehrenwerten Senator sprechen zu können, aber die Gerichtsverfassung sollte zunächst feststehen - und da sehe ich durchaus Korrekturbedarf in einigen Teilen, aber vor allem Vereinfachungspotential bezüglich der Normen.

David J. Clark (D-NA)

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Mittwoch, 15. Februar 2017, 17:48

Mr President,
die Abschaffung jeder Berufungsmöglichkeit durch die alleinige Zuständigkeit eines Gerichts ist ganz sicher keine Stärkung des Rechtsstaates. Der Supreme Court ist weder übermenschlich, noch fehlerlos. Als zweite Instanz bietet es eine große Kompetenz und beschränkt auf die Nachprüfung von Rechtsfehlern kann es sicherlich eine qualitativ hochwertige Entscheidung geben, aber das Eingangsverfahren mit Beweisaufnahme sollte dieser Kontrollosigkeit nicht unterliegen.


Mr. President,

das ist Unsinn. Der Supreme Court ist hierarchisch klar über den anderen Gerichten verortet. Er hat die größte Kompetenz. Es ist also rechtsstaatlich durchaus sinnvoll, diese Kompetenz auch zugänglich zu machen. Andere Instanzen braucht man eigentlich nur, um den Supreme Court zu entlasten. Was aber, wie der SPeaker ausgerechnet hat, nicht erforderlich ist. Also weg mit dem ganzen Wust, eine einfache Lösung tut es auch. Fertig. Passt.