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1

Dienstag, 16. Mai 2006, 16:58

[Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 16th of May 2006


Der Representative, Mister Jerome Davenport, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Sonntag, den 21.05.2006 - 22Uhr



Zitat

Citizenship Bill

Section 1 - Fundamentals
Dieses Gesetz regelt die Angelegenheiten zur Erlangung und zum Entzug der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor.

Section 2 -Obtaining the Citizenship
(1) Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft ist eine Anmeldung bei der Einwanderungsbehörde nötig.
(2) Die Staatsbürgerschaft wird 14 Tage nach der Anmeldung erteilt, so der Antragssteller innerhalb von 4 Tagen nach Ablauf dieser Frist seinen Wunsch, Staatsbürger zu werden im öffentlichen Forum der Vereinigten Staaten bestätigt.
(3) Zusätzliche Identitäten ohne Wahlrecht sind zulässig, sofern erkennbar ist, dass es sich um eine Zusatzidentität handelt. Diese Zusatzidentitäten sind nicht bei der Einwanderungsbehörde anzumelden.

Section 3 - Registration
(1) Die Einwanderungsbehörde definiert die für die Anmeldung zwingenden oder optionalen Angaben.
(2) Einer Anmeldung muss stattgegeben werden, wenn die Kriterien von Sec. 2 (2) erfüllt sind. Weiter darf keine frühere Mehrfachanmeldung gemäss Sec. 6 (3) vorliegen.

Section 4 - Rights and Responsibilities of the Citizens
(1) Mit der astorischen Staatsbürgerschaft erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung, den Gesetzen oder Verträgen der Vereinigten Staaten zugesprochen werden.
(2) Der Bürger ist verpflichtet, an von der Bundesregierung oder seiner Staatsregierung durchgeführten Volkszählungen teilzunehmen.

Section 5 -National Censuses
(1) Bundesweite Volkszählungen werden von der Bundesregierung ausgeschrieben und durchgeführt.
(2) Eine bundesweite Volkszählung findet immer 21 bis 14 Tage vor einer Präsidentschaftswahl statt und dauert 5 Tage.
(3) Volkszählungen müssen mindestens zwei Wochen vor Beginn öffentlich angekündigt werden.
(4) Sollte ein Bürger nicht die Möglichkeit haben an einer Volkszählung teilzunehmen, hat er sich für die Dauer der Volkszählung öffentlich abzumelden. In diesem Fall wird er von der Pflicht an der Volkszählung teilzunehmen befreit.
(5) Es steht den Bundesstaaten frei, eigene Volkszählungen durchzuführen.

Section 6 - Deprivation or Loss the Citizenship
(1) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
(2) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund eines Gesetzes und den in diesem Gesetz genannten Bestimmungen entzogen werden.
(3) Die Staatsbürgerschaft wird durch die Einwanderungsbehörde entzogen, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt oder der Bürger nicht an einer Volkszählung teilgenommen hat. Beim zweiten ist Ñhöhere Gewalt" zu berücksichtigen.
(4) Der Entzug der Staatsbürgerschaft muss dem Betroffenen per Mail zugestellt werden.
(5) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann im jedem Fall Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden.

Section 7 - Final Provisions
(1) Das Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.
(2) Es ersetzt den bisherigen Citizenship Act.

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2

Freitag, 19. Mai 2006, 14:41

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat


Section 3 - Registration
(1) Die Einwanderungsbehörde definiert die für die Anmeldung zwingenden oder optionalen Angaben.
Wie ist das zu verstehen? Die Angaben sollten doch per Gesetz geregelt sein undn icht einer Behörde überlassen werden.

Zitat

(2) Einer Anmeldung muss stattgegeben werden, wenn die Kriterien von Sec. 2 (2) erfüllt sind. Weiter darf keine frühere Mehrfachanmeldung gemäss Sec. 6 (3) vorliegen.
Widerspricht sich das nicht mit Sec. 3 (1)?[/quote]

Zitat


Section 4 - Rights and Responsibilities of the Citizens
Hier würde ich noch die anerkennung der Verfassung eintragen.

Zitat


Section 6 - Deprivation or Loss the Citizenship
(2) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund eines Gesetzes und den in diesem Gesetz genannten Bestimmungen entzogen werden.
Hierunter könnten dann "falsche Angaben, etc. fallen?

Da ich bis Sonntag warscheinlich nicht anwesend sein werde, beantrage ich schon jetzt eine Verlängerung der Aussprache um auf die Antworten meiner Fragen noch reagieren zu können. Vielen Dank!
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Dwain Anderson

3

Sonntag, 21. Mai 2006, 17:04

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat

Original von Dwain Anderson
Wie ist das zu verstehen? Die Angaben sollten doch per Gesetz geregelt sein undn icht einer Behörde überlassen werden.


Ne, sollten nicht und wurden im übrigen auch noch nie.

Zitat

Widerspricht sich das nicht mit Sec. 3 (1)?


Nein.

Zitat


Hier würde ich noch die anerkennung der Verfassung eintragen.


Ich nicht.

Zitat


Hierunter könnten dann "falsche Angaben, etc. fallen?


Was für falsche Angaben denn?

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4

Montag, 22. Mai 2006, 09:31

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat

Original von Jerome Davenport

Zitat

Original von Dwain Anderson
Wie ist das zu verstehen? Die Angaben sollten doch per Gesetz geregelt sein undn icht einer Behörde überlassen werden.
Ne, sollten nicht und wurden im übrigen auch noch nie.
Was nicht bedeutet, daß es nicht mal Zeit dafür wird. Ich finde die Angaben sollten nicht von der Behörde festgelegt werden müssen, sondern per Gesetz.

Zitat

Zitat


Hier würde ich noch die anerkennung der Verfassung eintragen.
Ich nicht.
Darüber sollte man dann mal reden.

Zitat

Zitat


Hierunter könnten dann "falsche Angaben, etc. fallen?
Was für falsche Angaben denn?
Falsche email zum Beispiel. Oder was auch immer von der Behörde für Angaben verlangt werden. Nach Ihrem Vorschlag hat diese ja freie Hand. Größe, Augenfarbe, Haarfarbe, Schuhgröße. Daher meine ich sollten die Angaben gesetzlich geregelt werden.
--------------------------------------
Best regards
Dwain Anderson

5

Montag, 22. Mai 2006, 21:52

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 22th of May 2006


Die Aussprache wird bis auf weiteres verlängert. Zunächst bis zum Donnerstag, den 25.05.2006 - 22Uhr, um vor allem dem Antragsteller Zeit zur Erwiderung der bisher zu dem Antrag vorgebrachten Punkte zu geben.

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6

Mittwoch, 24. Mai 2006, 15:14

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Das will ich nochmal hochrücken:

Zitat

Original von Dwain Anderson

Zitat

Original von Jerome Davenport

Zitat

Original von Dwain Anderson
Wie ist das zu verstehen? Die Angaben sollten doch per Gesetz geregelt sein undn icht einer Behörde überlassen werden.
Ne, sollten nicht und wurden im übrigen auch noch nie.
Was nicht bedeutet, daß es nicht mal Zeit dafür wird. Ich finde die Angaben sollten nicht von der Behörde festgelegt werden müssen, sondern per Gesetz.

Zitat

Zitat


Hier würde ich noch die anerkennung der Verfassung eintragen.
Ich nicht.
Darüber sollte man dann mal reden.

Zitat

Zitat


Hierunter könnten dann "falsche Angaben, etc. fallen?
Was für falsche Angaben denn?
Falsche email zum Beispiel. Oder was auch immer von der Behörde für Angaben verlangt werden. Nach Ihrem Vorschlag hat diese ja freie Hand. Größe, Augenfarbe, Haarfarbe, Schuhgröße. Daher meine ich sollten die Angaben gesetzlich geregelt werden.


Und dann kommt noch eine Frage:

Zitat


Section 6 - Deprivation or Loss the Citizenship

(3) Die Staatsbürgerschaft wird durch die Einwanderungsbehörde entzogen, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt oder der Bürger nicht an einer Volkszählung teilgenommen hat. Beim zweiten ist Ñhöhere Gewalt" zu berücksichtigen.

Hier würde ich gerne "höhere Gewalt" etwas deutlicher definieren. Denn nach den letzten Meldungen gab es da einige Probleme. "Wie soll man einen Autounfall belegen?" zum Beispiel.
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Dwain Anderson

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7

Mittwoch, 24. Mai 2006, 15:29

Ich bin dagegen das Elemente wie ''höhere Gewalt'' mit ins Gesetz aufgenommen werden. Es ist für uns hier in Astor einfach nicht nachvollziehbar ob es diese ''Gewalt'' im RL nun gegeben hat oder nicht.
Zachary Buchanan

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8

Mittwoch, 24. Mai 2006, 15:48

Zitat

Original von Zachary Buchanan
Ich bin dagegen das Elemente wie ''höhere Gewalt'' mit ins Gesetz aufgenommen werden. Es ist für uns hier in Astor einfach nicht nachvollziehbar ob es diese ''Gewalt'' im RL nun gegeben hat oder nicht.
Das ist natürlich eine Alternative. Aber alles was nachweisbar ist sollte schon mit einbezogen werden. Formulieren könnte man das als:

(3) Die Staatsbürgerschaft wird durch die Einwanderungsbehörde entzogen, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt oder der Bürger nicht an einer Volkszählung teilgenommen hat. Beim zweiten sind nachweisbare technische Probleme oder nachweisbare hörere Gewalt zu berücksichtigen.

Beweise wären dann bei Providerausfällen, die i.d.r. bereitgestellten technischen Informationen. Oder bei regionalen Katastrophen (z.B. Überschwemmung) die Nachrichten. Oder bei einer Situation wie die jetztige ein rL-Attest, das ja ohne Zweifel ausgestellt werden sollte. Nur so als Beispiel.
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9

Mittwoch, 24. Mai 2006, 19:13

Zitat

Original von Dwain Anderson
Oder bei einer Situation wie die jetztige ein rL-Attest, das ja ohne Zweifel ausgestellt werden sollte. Nur so als Beispiel.


Bei aller Freundschaft - wollen Sie im Ernst verlangen, dass jemand ne Kopie von seinem Attest vorlegt? So ein Humbug - der Faktor Höhere Gewalt ist entweder grundlegend und genaustens zu definieren, oder er hat in so einem Gesetz nichts verloren.

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10

Donnerstag, 25. Mai 2006, 01:27

Darauf wollte ich hinaus. Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden. Und wir müssen entscheiden wo.
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Dwain Anderson

11

Donnerstag, 25. Mai 2006, 18:40

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat

Original von Dwain Anderson
Was nicht bedeutet, daß es nicht mal Zeit dafür wird. Ich finde die Angaben sollten nicht von der Behörde festgelegt werden müssen, sondern per Gesetz.


Also in der Praxis ist es ja schon vom System vorgegeben und ich kenne kein System, dass irgendwelche unnöglichen Angaben verlangt.

Zitat

Darüber sollte man dann mal reden.


Ich halte jedenfalls nichts davon. Irgendein Schwur ist sicher die völlig falsche Art zur Bekäpfung verfassungsfendlicher Elemente.

Zitat

Falsche email zum Beispiel. Oder was auch immer von der Behörde für Angaben verlangt werden. Nach Ihrem Vorschlag hat diese ja freie Hand. Größe, Augenfarbe, Haarfarbe, Schuhgröße. Daher meine ich sollten die Angaben gesetzlich geregelt werden.


Warum sollte sowas bestraft werden? Wenn jemand meint ne flasche E-Mail Adresse angeben zu müssen, dann bitte, er muss die Folgen tragen, dass er dann nicht wählen kann. Und wenn derjenige noch meint noch über die Augenfarbe zu lügen, bitte, es tut ja niemandem weh.

Zitat

Hier würde ich gerne "höhere Gewalt" etwas deutlicher definieren. Denn nach den letzten Meldungen gab es da einige Probleme. "Wie soll man einen Autounfall belegen?" zum Beispiel.


Ich denke, dass das Ganze hier völlig misinterpretiert wurde.
Die Bezeichnung "höhere Gewalt" ist nur eine poetische Bezeichnung für von dem betroffenen angekündigte teschnische Probleme oder Abwesenheit zu verstehen, wobei bei technischen Problemen auch eine Meldung über Drittpersonen akzeptiert wurde. Da das ganze Simoff-Zeugs ist, hat man einfach eine halbwegs korrekte Simon-Bezeichnung, eben die "Höhere Gewalt" genommen.


Ich beantrage die Verlängerung der Aussprache.

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12

Freitag, 26. Mai 2006, 09:38

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat

Original von Jerome Davenport
Also in der Praxis ist es ja schon vom System vorgegeben und ich kenne kein System, dass irgendwelche unnöglichen Angaben verlangt.
Was nicht bedeutet, daß es nicht möglich wäre.

Zitat

Ich halte jedenfalls nichts davon. Irgendein Schwur ist sicher die völlig falsche Art zur Bekäpfung verfassungsfendlicher Elemente.
Es geht auch vielmehr um die Zugehörigkeit zum Staat. Und diese kann nur erteilt werden, wenn man auch die Verfassung anerkennt. Wo kommen wir sonst hin? Ich will Bürger sein, aber die Verfassung ist mir sche**egal, oder wie?

Zitat

Warum sollte sowas bestraft werden? Wenn jemand meint ne flasche E-Mail Adresse angeben zu müssen, dann bitte, er muss die Folgen tragen, dass er dann nicht wählen kann. Und wenn derjenige noch meint noch über die Augenfarbe zu lügen, bitte, es tut ja niemandem weh.
Es muss doch niemandem weh tun, um verboten zu sein. Es geht um die richtige und vollständige Angabe eines jeden Bürgers. Sonst könnte man sich als sonst wer ausgeben. Ein Bürger muss für den Staat und die Behörden erreichbar sein. Und die Angaben dürfen nicht falsch sein. Davon mal abgesehen, welche Angaben müssen gemacht werden (siehe erste Frage in diesem Post)? email, Name, Wohnort. Das sollte man noch richtig hinbekommen. Eine Verwarnung im Forum würde ja erstmal genügen. Sanktionen folgen erst, wenn der Verwarnung nicht folge geleistet wird. So wie es auch früher schon mit Unternehmen gemacht wurde.

Zitat

Ich denke, dass das Ganze hier völlig misinterpretiert wurde.
Die Bezeichnung "höhere Gewalt" ist nur eine poetische Bezeichnung für von dem betroffenen angekündigte teschnische Probleme oder Abwesenheit zu verstehen, wobei bei technischen Problemen auch eine Meldung über Drittpersonen akzeptiert wurde. Da das ganze Simoff-Zeugs ist, hat man einfach eine halbwegs korrekte Simon-Bezeichnung, eben die "Höhere Gewalt" genommen.
Sehe ich genauso. Dennoch sollte man das dann irgendwo auch mal so schreiben. Hört sich nur blöd an, wenn man anfängt mit simon und simoff. Daher eine klare Deklarierung.
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Dwain Anderson

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13

Freitag, 26. Mai 2006, 09:38

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat

Original von Jerome Davenport
Ich beantrage die Verlängerung der Aussprache.

Ich ebenso.
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Dwain Anderson

14

Freitag, 26. Mai 2006, 11:52

Zitat

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Astoria City, 26th of May 2006


Die Aussprache wird bis auf weiteres verlängert. Zunächst bis zum Dienstag, den 30.05.2006 - 22Uhr, damit noch alle offenen Punkte geklärt werden können.

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Montag, 29. Mai 2006, 11:34

Könnten wir hier weitemachen?
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Dwain Anderson

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16

Montag, 29. Mai 2006, 11:59

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Mr Speaker,

Ihr Antrag, Mr Davenport, entspricht materiell fast genau dem, den Sie vor kurzem erst abgelehnt hatten. Sie haben sogar Regelungen übernommen, die Sie neulich noch zur Grundlage Ihrer Ablehnung gemacht hatten.

Gleichwohl bin ich froh, dass Sie die Zeichen der Zeit - mit etwas Verspätung - nun doch erkannt haben und das Staatsbürgerschaftsrecht im wesentlichen im Sinne des früheren DNC-Antrages neu fassen wollen.

Einen - sicherlich nicht unüberbrückbaren - Kritikpunkt habe ich aber doch:

Zitat

(4) Der Entzug der Staatsbürgerschaft muss dem Betroffenen per Mail zugestellt werden.


Das ist an sich nicht schlecht, aber spätestens dann problematisch, wenn der Bürger 'verschollen' ist und die Email-Adresse nicht mehr funktioniert. Verwaltungsgesetze, wie man dann öffentliche Zustellungen vornimmt, haben wir nicht und brauchen wir m.E. auch nicht.

Das geltende Recht sieht vor, dass das Ergebnis der Volkszählung - also insb. wer durch sie seine Staatsbürgerschaft entzogen bekommt - öffentlich mit Schluss der Volkszählung festgestellt wird.

Das dürfte die Bundesregierung auch nicht mit weiterer Arbeit belasten, da sie ja ohnehin die Teilnehmer. mit der Bürgerliste vergleichen muss.

Ich würde im Sinne der Transparenz des Verfahrens dafür plädieren, diese Regelung beizubehalten und sie dem Entwurf entweder in Sect. 6 oder besser noch in Sect. 5 anzufügen.

Vorschlag:
Sect. 5 (5) "Die die Volkszählung durchführende Stelle stellt nach Schluss der Volkszählung öffentlich fest, wem durch die Nichtteilnahme an der Volkszählung die Staatsbürgerschaft zu entziehen ist.

Im übrigen weise ich darauf hin, dass der Antrag nicht der soeben beschlossenen einheitlichen Form für Gesetze entspricht - danach müssten die Sections eigentlich Articles sein. Ich habe zwar in der Aussprache zur Gesetzesform schon darauf hingewiesen, dass das nur eine freiwillige Festlegung sein kann, aber wenn wir die schon getroffen haben, möchte ich den Antragsteller zumindest bitten, sich danach zu richten.

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Montag, 29. Mai 2006, 12:53

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar

Zitat

(4) Der Entzug der Staatsbürgerschaft muss dem Betroffenen per Mail zugestellt werden.


Das ist an sich nicht schlecht, aber spätestens dann problematisch, wenn der Bürger 'verschollen' ist und die Email-Adresse nicht mehr funktioniert.


Daher sagte ich ja schon, daß die Staatsbürgerschaft entzogen werden soll, bzw. besser erst eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen werden soll, wenn Daten falsch angegeben worden sind.
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18

Montag, 29. Mai 2006, 13:04

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat

Original von Dwain Anderson
Daher sagte ich ja schon, daß die Staatsbürgerschaft entzogen werden soll, bzw. besser erst eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen werden soll, wenn Daten falsch angegeben worden sind.


Ja, aber auch für den Entzug würde dann ja gelten, dass der per Email zuzustellen ist - und da beißt sich die Katze in den Schwanz.

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Montag, 29. Mai 2006, 13:09

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar
Ja, aber auch für den Entzug würde dann ja gelten, dass der per Email zuzustellen ist - und da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Das sehe ich nicht so. Denn wer seine Daten nicht pflegt, der hat eben pech. Eigenes Verschulden nennt man das.
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20

Montag, 29. Mai 2006, 13:56

RE: [Discussion] BA 2006/05/004: Citizenship Bill

Zitat

Original von Dwain Anderson
Denn wer seine Daten nicht pflegt, der hat eben pech. Eigenes Verschulden nennt man das.


Mr Anderson, ich teile Ihre politische Überzeugung in dieser Frage voll und ganz und sehe das ganz genauso.

Das ist aber nicht das, was im Gesetzentwurf steht. Da steht, die Email ist zuzustellen. Wenn die Zustellung nicht klappt, dann ist keine Email zugestellt - ganz egal, wessen Schuld das ist.