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Béatrice Laval

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1

Montag, 18. Juli 2011, 17:57

President Laval on current veto


18th of July, 2011


Presidental Veto

Ladies and Gentlemen,
der Präsident der Vereinigten Staaten.

La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.

Georges Laval

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2

Montag, 18. Juli 2011, 22:18

Mesdames et Messieurs,

zuallerst möchte ich Madame Fox meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen für den Versuch ein mangelhaftes Gesetz zu verbessern. Ich will hierbei zusätzlich noch anmerken, dass diese Änderung eine durchaus gute Lösung für Astor gewesen wäre.

Ich habe mich jedoch dafür entschieden von meinem Vetorecht gebrauch zu machen, weil ich anderer Meinung bin. Der Hauptgrund warum der Kongress die Änderungen beschlossen hat mag wohl sein, dass das neue System der Personenwahl die gewünschten Ziele nämlich ein Mehr an Wahlkampf und an der Darstellung der eigenen Positionen nicht erreicht wurde.

Doch dasselbe Problem gilt noch immer für das Listenwahlrecht. Keines der beiden Systeme hat zu einem Wahlkampf für das Repräsentantenhaus geführt. Ich entschied mich jedoch dafür, ein Veto einzulegen und das alte System beizubehalten, weil es schlichtweg eher dem Gedanken unserer Nation entspricht. Jeder Kandidat macht für sich selbst Wahlkampf und erhält dementsprechend Stimmen und wird mit eventuell mit einem Einzug ins House belohnt.

Im Gegensatz dazu wird beim Listenwahlrecht mehr oder weniger für die ganze Kandidatenriege eine Wahlkampf betrieben, für eine Ideologie, für eine Liste, für eine Schicksalsgemeinschaft wird ein Wahlkampf betrieben. Dieses System bietet nicht soviel Platz für Individualismus und verunmöglich sozusagen vielleicht erforderliche politische Seitensprünge. Auch kann durch die Stimmenakkumulation bei der Wahl die Listenreihenfolge geändert werden und beliebte Kandidaten können nach vorne gebracht. Bei einer Stimme für eine ganze Liste ist dies nicht möglich.

So bin ich der Meinung, dass Astor mit einem individualisierten Wahlrecht besser fährt als mit einem Kollektivwahlrecht.

Ich möchte jedoch auch die lange Wartezeit und möglicherweise zu langatmige Kommunikation mit dem Kongress aufrichtig bedauern, dieses Veto ist keine "Friss-oder-Stirb"-Haltung, diese Regierung wird in Zukunft sicherlich den Kompromiss und die Absprache suchen.

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Charlotte McGarry

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3

Dienstag, 19. Juli 2011, 09:33

Welche "Kommunikation mit dem Kongress", ob langatmig oder nicht, meinen Sie?
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Luciano Marani

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4

Dienstag, 19. Juli 2011, 13:43

Ladies and Gentlemen,

im Auftrag des Präsidenten hat das Department of Justice eine Alternative zur derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Wahlrechtsänderung erstellt, welche den Bedenken des Präsidenten Rechnung tragen soll. Das blau markierte ist dabei eine reine Option.

House Election Amendment

Section 1
Article III des Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Sec. 1. Candidacies.
    (1) Kandidaturen, die mindestens den Namen des Kandidaten beinhalten, werden durch höchstpersönliche Erklärung spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekannt gegeben.
    (2) Eine Liste mit Kandidaten ist durch einen von dieser Liste bekanntzugeben. Jeder Listenkandidat wird so behandelt, als hätte er seine Kandidatur selbst bekanntgegeben.
    (3) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten; der Rücktritt einzelner Kandidaten einer Liste hat keine Auswirkungen auf die anderen Kandidaturen.

    Sec. 2 Procedure of Elections.
    (1) Jeder Wähler hat bei einer Wahl zum Repräsentantenhaus 16 Stimmen. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf die Kandidaten verteilen oder verfallen lassen.
    (2) In das Repräsentantenhaus ziehen abhängig von der Anzahl der registrierten Wähler die Kandidaten mit den meisten erhaltenen Stimmen ein. Dabei gilt:
    1. es ziehen mindestens stets die fünf Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Repräsentantenhaus ein,
    2. sind mehr als 25 Wähler registriert, so ziehen die sieben Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Repräsentantenhaus ein,
    3. sind mehr als 50 Wähler registriert, so ziehen die neun Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Repräsentantenhaus ein.
    4. Haben auf den letzten zu vergebenden Sitz mehre Kandidaten Anspruch aufgrund gleich viel erhaltenen Stimmen, so ziehen sie alle ins Repräsentantenhaus ein.
    (3) Die Kandidaten erhalten im Repräsentantenhaus soviele Stimmen, wie sie bei der Wahl erhalten haben.

    Sec. 3. Vacancy.
    (1) Unterschreitet die Anzahl der Mitglieder des Repräsentantenhauses die in Sec. 2 Ssec. 2 No. 1 bis 3 angebene Anzahl, so rücken solange diejenigen mit den meisten Stimmen gemäß dem amtlichen Wahlergebnis nach, bis die Anzahl wieder erreicht ist. Haben auf den letzten zu vergebenden Sitz mehre Kandidaten Anspruch aufgrund gleich viel erhaltenen Stimmen, so ziehen sie alle ins Repräsentantenhaus ein.
    (2) Unterschreitet mit Ablauf des ersten Sonntag des Monats, der auf den Zusammentritt des Repräsentantenhauses folgt, die Anzahl seiner Mitglieder die in Sec. 2 Ssec. 2 No. 1 bis 3 angebene Anzahl, so finden Nachwahlen parallel zu den Präsidentschaftswahlen statt.
    (3) Die Kandidaturenfrist für die Nachwahl endet mit Ablauf des zweiten Sonntages des Wahlmonats. Bei der Nachwahl zum Repräsentantenhaus hat jeder Wähler acht Stimmen.

    Sec. 4. Inauguration.
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch namentliche Meldung und Leistung des in Art. VI, Sec. 2, der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an einer dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
    (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht bis zum Ablauf des siebten Tages des Monats an, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV, Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.
    (3) Für Nachrücker und Nachgewählte gelten die Bestimmungen der Ssec. 1 und 2 entsprechend, an die Stelle einer siebentägigen Frist ab Beginn der Legislaturperiode tritt einen siebentägige Frist ab Benennung als Nachrücker bzw. Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Nachwahl."
Section 3
Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
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Georges Laval

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5

Dienstag, 19. Juli 2011, 14:46

Welche "Kommunikation mit dem Kongress", ob langatmig oder nicht, meinen Sie?


Gerne auch die fehlende Kommunikation mit dem Kongress. Sie war ein Fehler meinerseits, für den ich einzustehen habe.

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Chester J. Witfield

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6

Dienstag, 19. Juli 2011, 17:13

So weit ist es nun: Der Präsident will dem Kongress vorschreiben, wie eine seiner Kammern zu wählen ist. Ich freue mich auf die Abstimmung in beiden Häusern über diesen Einspruch, immerhin wurde das Gesetz schonmal in beiden Kammern einstimmig angenommen.
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7

Dienstag, 19. Juli 2011, 22:59

Den Vorschlag der Administration lehne ich ab. Im schlimmsten Fall wäre dann im Repräsentantenhaus nur ein Mitglied relevant, das zwei Drittel der Stimmen hält, weil es besonders beliebt ist. Bei einem solchen System genössen "übergroße Persönlichkeiten" wie meine Wenigkeit immer einen Vorteil gegenüber "unauffälligen Arbeitern auf dem Hügel des Kongresses", wie beispielsweise Secretary Hayward. Das würde Astor jedoch schaden, denn es kommt auf den Mix an und nicht darauf, dass jeder so ist wie ich. ;)

Eventuell könnte man doppelte oder dreifache Mehrheiten einführen, aber das führt das Konzept der Administration ad absurdum und würde in meinen Augen auch zu kompliziert.
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8

Mittwoch, 20. Juli 2011, 01:24

Madame McGarry, diese Befürchtung hängt rein am blauen Satz, soweit ich das verstehe, der jedoch bewusst als "Möglichkeit" gehalten ist.

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9

Mittwoch, 20. Juli 2011, 09:14

Mangels einer Begründung habe ich mich mit den potenziellen übrigen Änderungen nicht beschäftigt, Mr. President. Ich fände es auch etwas zu viel verlangt, von mir zu erwarten, jeden Satz Ihres Vorschlages mit dem Status quo zu vergleichen.
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Mittwoch, 20. Juli 2011, 09:17

Und ich habe Sie lediglich aufgeklärt.

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11

Mittwoch, 20. Juli 2011, 09:33

Das mag sein, aber durch eine öffentliche Präsentation ohne Begründung ist noch kein Entwurf Gesetz geworden. ;)

Die Details sehe ich übrigens nicht einmal als Ihre Aufgabe; es wäre wünschenswert, dass sich das zuständige Administrationsmitglied mit solchen Angelegenheiten befasste.
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Mittwoch, 20. Juli 2011, 09:37

Wie meinen?

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13

Mittwoch, 20. Juli 2011, 09:58

Ich finde, Ihrem Attorney General hätte ein ausführlicheres Statement gut zu Gesicht gestanden. Das gilt besonders vor dem Hintergrund, dass irgendjemand seinen Entwurf in den Kongress einbringen müsste.
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Mittwoch, 20. Juli 2011, 11:40

Danke für die Erklärung. :)

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Luciano Marani

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Mittwoch, 20. Juli 2011, 14:02

Madam Senator, was genau hätte ich denn anderes sagen sollen?
Der Präsident wünscht eine Personenwahl und keine Listenwahl,
eine freiheitlich individuelle Wahl und keine sozialistisch kollektive.
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Sonntag, 24. Juli 2011, 16:36

Das Volk wünscht sich einen Vizepräsidenten. Warum kümmert sich der Präsident nicht eher um die Findung eines solchen anstatt nun dem Kongress Vorschriften machen zu wollen, wie eine seiner Kammern zu wählen ist?

Ich finde ein Unding, jetzt dem Kongress sogar einen "fertigen" Entwurf vorzulegen, anstatt das direkte Gespräch rechtzeitig zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Ergebnis steht der Präsident nun im Senat, der seinen Einspruch bereits einstimmig überstimmt hat.
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Sonntag, 24. Juli 2011, 17:00

Das Volk wünscht sich einen Vizepräsidenten. Warum kümmert sich der Präsident nicht eher um die Findung eines solchen anstatt nun dem Kongress Vorschriften machen zu wollen, wie eine seiner Kammern zu wählen ist?


Was veranlasst Sie dazu, zu glauben, dass wir das nicht tun, Senator?

Ich finde ein Unding, jetzt dem Kongress sogar einen "fertigen" Entwurf vorzulegen, anstatt das direkte Gespräch rechtzeitig zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Ergebnis steht der Präsident nun im Senat, der seinen Einspruch bereits einstimmig überstimmt hat.


Es steht dem Senat frei, das Veto zu überstimmen. Ebenso wie es dem Präsidenten frei stand, sein Veto einzulegen. Sollte sich nun auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im House finden, ist das für das Weiße Haus bedauerlich, wir nehmen es aber dan auch hin, dass wir im Bereich des House-Reform wieder einen Rückschritt zur Listenwahl vollziehen.
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18

Sonntag, 24. Juli 2011, 21:40

Was veranlasst Sie dazu, zu glauben, dass wir das nicht tun, Senator?

Nach zwei Wochen des Wartens darf einem der Gedanke wohl kommen

Zitat

Es steht dem Senat frei, das Veto zu überstimmen. Ebenso wie es dem Präsidenten frei stand, sein Veto einzulegen. Sollte sich nun auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im House finden, ist das für das Weiße Haus bedauerlich, wir nehmen es aber dan auch hin, dass wir im Bereich des House-Reform wieder einen Rückschritt zur Listenwahl vollziehen.

Das haben Sie dann sogar so hinzunehmen, weil der Gesetzgeber entschieden und die Administration beschlossene Gesetze auszuführen hat.

Wenn der Präsident aber die Gesetzgebung anleiten will, dann sollte er sich wieder für ein entsprechendes Amt bewerben.
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Sonntag, 24. Juli 2011, 22:18

Vice President ist scheinbar nicht das beliebteste in Astor wie mir scheint Monsieur. ;)

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Montag, 25. Juli 2011, 09:35

Nach zwei Wochen des Wartens darf einem der Gedanke wohl kommen


Gute Entscheidungen brauchen nun mal Zeit. Ich hoffe ja nicht, dass Sie von uns verlangen, solche Entscheidung übers Knie zu brechen, Senator. Schließlich geht es uns nicht nur darum Ergebnisse zu erzielen, sondern gute Ergebnisse zu erzielen.

Das haben Sie dann sogar so hinzunehmen, weil der Gesetzgeber entschieden und die Administration beschlossene Gesetze auszuführen hat.


Darüber bin ich mir bewusst, wo wie ich es auch bereits gesagt habe. Sie steuern damit also nichts Neues zur Debatte hinzu.

Wenn der Präsident aber die Gesetzgebung anleiten will, dann sollte er sich wieder für ein entsprechendes Amt bewerben.


Jeder Präsident in den vergangenen Jahren hat sich damit beschäftigt, Gesetzgebungen anzustoßen, indem er oder sie Entwürfe über befreundete Kongressmitglieder zur Debatte hat bringen lassen. Ich hoffe ja nicht, dass Sie den Präsidenten als Marionette des Kongress verstehen, der abnicken darf, was der Kongress beschließt, denn das lässt die Verfassung nun wirklich nicht zu. Sie untersagt ihm nicht, an der Gesetzgebung teilzuhaben, sondern gibt die erste und letzte Entscheidungsgewalt dem Kongress, und vor allem gibt sie ihm über das Vetorecht sogar offensichtlich die Möglichkeit in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen. Mehrere Präsidenten haben auch von diesem Recht Gebrauch gemacht, darunter mehrere Republikaner und der von den Republikanern gestützte Präsident Fillmore. Damals gab es keine Angriffe, von keiner Seite.
Helen McCrary
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