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Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

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Mittwoch, 9. März 2011, 11:38

S. 2011-042 International Peacekeeping Bill




Honorable Members of Congress:

Sen. Quinn Michael Wells aus Astoria State
hat den angefügten Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 120 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



Vice President of the United States Congress

International Peacekeeping Bill

Sec. 1 - Introduction of a 5th Constitutional Amendment.

Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:
    Amendment V [International Peacekeeping]
    Aufgrund der globalen Bedeutung der Vereinigten Staaten und im Geiste der Gründerväter der Vereinigten Staaten sollen sie sich stets für den Frieden in der Welt einsetzen. Dies schließt insbesondere das Folgende ein:
    (1) Die Vereinigten Staaten sollen keinen Erstangriff gegen ein anderes Land vornehmen.
    (2) Die Vereinigten Staaten sollen stets um ein gutes Verhältnis zu anderen Nationen der Erde bemüht sein.
    (3) Die Vereinigten Staaten sind stets bereit, anderen Ländern in Krisenzeiten beizustehen. Dies soll unabhängig von Regierungen und Vorgeschichte im Zeichen der Mitmenschlichkeit sein.
    (4) Ein aktives Mitwirken in jedem dem Frieden gewidmeten Staatenbund soll für die Vereinigten Staaten als Grundpfeiler für freundschaftliche Beziehungen zu anderen Ländern dienen.
Sec. 2 - Entry Into Force.
Dieses Gesetz tritt nach seiner Ratifizierung in Kraft.

Quinn Michael Wells

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2

Mittwoch, 9. März 2011, 12:01

Mr. President,

zu dieser Bill gibt es nicht viel zu sagen. In meinen Augen hat eine große Nation wie Astor die Pflicht, auf internationalem Terrain für Frieden zu sorgen, und da dies offenbar einige Personen anders sehen, geht meine Überlegung dahin diesen Friedensicherungsauftrag zur verfassugnsmäßigen Pflicht zu machen. Ich bitte Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Georges Laval

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3

Mittwoch, 9. März 2011, 12:04

Mr. President,

ich kann diesem Antrag nicht zustimmen, da er die Realitäten der Außenpolitik verkennt und uns dazu zwingen würde bei humanitärer Hilfe eventuell selbst unsere Kapazitäten zu überspannen.
Desweiteren verstehe ich nicht warum man mit jedem Staat befreundet sein muss, das Beste wenn man sich nicht mag ist einfach sich aus dem Weg zu gehen und dieser Facon sollte Astor folgen.

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Doug Hayward

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4

Mittwoch, 9. März 2011, 12:14

Mr. President,

ich halte es für übertreiben, solche Regelungen gleich in die Verfassung zu schreiben. Es wird allerdings deutlich, dass der Sentor von Astoria State mit diesem Entwurf auf die unerwartete Entscheidung des Präsidenten reagiert, den Ertschlagsverzicht aufzuheben.

Ich kann einem solchen antrag wie gesagt nicht zustimmen, gehe aber davon aus, dass der Kongress vernünftig, aber deutlich Stellung zur Entscheidung des Präsidenten beziehen wird.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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5

Mittwoch, 9. März 2011, 12:59

Mister President,

Was exakt versteht der Antragssteller unter dem Begriff "Erstangriff"? Was ist z.B. mit verdeckten Operationen unserer Special Forces; fallen die auch darunter?
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Quinn Michael Wells

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6

Mittwoch, 9. März 2011, 13:14

Mr. President,

verdeckte Operationen, die nicht zu kriegerischen Handlungen gezählt werden, fallen nicht unter diesen Begriff.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Ashley Fox

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7

Mittwoch, 9. März 2011, 13:21

Mr. President,

so begrüßenswert die grundsätzliche politische Zielsetzung dieses Verfassungszusatzes sicherlich auch ist - er ist schon aus juristischen Gründen einfach unannehmbar. Es wimmelt in ihm nur so von völlig schwammigen Begriffen, die in die Verfassung aufzunehmen uns irgendwann in Teufels Küche bringen könnte.

Wie etwa dem des "Erstangriffes". Fallen darunter auch Präemptivschläge, um einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf das Territorium und die Bevölkerung der Vereinigten Staaten noch zuvor zu kommen und diesen zu vereiteln? Oder militärische Einsätze, um Bürger der Vereinigten Staaten aus einer Krisenregion zu retten? Was wäre, wenn ein dritter Staat in so einem Fall seine Bürger militärisch aus einer Krisenregion rettet und der US-Regierung anbietet, dabei auch vor Ort befindliche US-Bürger mit in Sicherheit zu bringen? Wäre das ein mittelbarer "Erstangriff", weil die Vereinigten Staaten in diesem Fall einer militärischen Operation dieses Drittstaates ja quasi zustimmen und einen Nutzen aus dieser ziehen?

Oder wie verhalten sich eigentlich die formell gleichrangigen, aber materiell u. U. kollidierenden Paragraphs 1 und 3 zueinander? Ist ein humanitär motiviertes Eingreifen in einem anderen Land, um dort z. B. einen Bürgerkrieg, einen Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beenden nicht auch ein "Erstangriff" gegen dieses Land?

Und wem ist in "Krisenzeiten" eigentlich zu helfen? Der Regierung eines Landes oder dessen Bevölkerung? Was, wenn eine Krise darin besteht, dass Regierung und Bevölkerung, nun ja, "unterschiedlicher Meinung" sind - sprich es in einem Land eine Rebellion oder einen Volksaufstand gibt? Wem genau sind die Vereinigten Staaten dann wie zu helfen verpflichtet?

Endlich Paragraph 4, dort ist von jedem "dem Frieden gewidmeten Staatenbund" die Rede - was, wenn es einmal mehrere aktive supranationale Organisationen geben sollte, die sich jeweils die Bewahrung des Friedens auf die Fahnen geschrieben haben? Wie sollen die Vereinigten Staaten es personell überhaupt bewältigen, all diesen anzugehören? Woran bestimmt sich eigentlich, ob eine internationale Organisation der Sicherung des Friedens zu dienen bestimmt und geeignet ist? An ihrer Rhetorik oder ihrer Politik? Wer beurteilt das? Was, wenn die Mitgliedschaft in so einer Organisation mit Verpflichtungen einhergeht, die gegen andere Bestimmungen dieses Verfassungszusatzes verstoßen (siehe oben)?

Ich halte diesen Verfassungszusatz demnach leider für völlig unbrauchbar und werde ihm unmöglich zustimmen können.
Ashley Fox


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8

Mittwoch, 9. März 2011, 13:50

Mister President,

Wenn es die Intention hinter diesem Antrag ist, der Regierung und dem Kongress Fesseln anzulegen, wann und wie Astor Krieg führen darf, dann bin ich mit dieser Intention völlig einverstanden. Die grundsätzliche Idee dahinter finde ich völlig richtig.

Ich halte es für einen Nachteil am politischen System Astors, dass der Präsident soviel Macht hat. Dies gibt eben das in den letzten Tagen viel beklagte Hü und Hott, mit dem Astor offenbar aussenpolitisch wahrgenommen wird. Prominentes Beispiel ist ja die Mitgliedschaft im CoN. Um es in Dichterworte zu kleiden, kann man sagen: Was dieser heute baut, reisst jener morgen ein. Dies wird nur verhindert, indem die Gesetze, auch das oberste Gesetz Astors, die Verfassung, hier korrigierend eingreifen.

Bezüglich eines Krieges ist der Präsident jedoch vom Kongress abhängig: Der Kongress muss einen Krieg bestätigen. Im letzten halben Jahr hatte ich immer unterschwellig das Gefühl, wenn unsere politischen Gegner an die Regierungsmacht kämen, dann würden sie Astor in der Welt neu positionieren und Astor hineinziehen in den Strudel von Flugzeugträger-Regatten oder gar Schlimmerem. Gewisse Verbindungen liessen diesen Verdacht in mir keimen. Dies galt es zu verhindern und wir haben es geschafft, diesen Verbindungen die Exekutivgewalt in Astor nicht zu überlassen. Allerdings wäre als Korrektiv immer noch der Kongress da gewesen.

Sollte allerdings einmal der Fall eintreten, da meine Befürchtungen bezüglich der Übernahme der Exekutivgewalt durch Leute, welche Astor in gewisse internationale Aktionen einflechten wollen, stattfinden und sollten diese Leute auch im Kongress die Mehrheit haben - was schnell geschehen kann, wenn man vergisst, rechtzeitig Wahllisten einzureichen - dann, ja dann ist die Katastrophe da: Dann rutscht Astor ab in den Reigen der rogue states.

Dies kann nur verhinderet werden, wenn die Verfassung klar vorgibt, unter welchen Bedingungen Astor in einen Krieg eintreten darf und unter welchen nicht. Und von daher ist dieser hier diskutierte Vorschlag keine schlechte Idee.

Allerdings ist er, wie von Kollegin Fox bereits ausgeführt, viel zu schwammig und unpräzise. Sollte hier noch nachgebessert werden, kann ich einer solchen Verfassungsänderung mit gutem Herzen und beruhigt zustimmen: Denn dann haben gewisse mir unliebsame Verbindungen, die Astor in den Strudel des Krieges hineinziehen wollen, keine Chance mehr, selbst wenn sie Astor in der Exekutive und in der Legislative übernommen hätten.

Ich bitte also Senator Wells, den Entwurf zu überarbeiten und präzise anzugeben, unter welchen Bedingungen Astor Krieg führen darf und unter welchen nicht.
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Quinn Michael Wells

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9

Mittwoch, 9. März 2011, 14:02

Mr. President,

wäre der folgende Vorschlag annehmbar(er)?

International Peacekeeping Bill

Sec. 1 - Introduction of a 5th Constitutional Amendment.

Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:
    Amendment V [International Peacekeeping]
    Die Vereinigten Staaten stehen international für Demokratie und Freiheit und sollen überdies für internationalen Frieden einstehen. Daher sollen folgende Punkte stets Beachtung finden:
    (1) Die Vereinigten Staaten sollen keinen Angriffskrieg vorbereiten oder durchführen
    (2) Die Vereinigten Staaten sind interessiert an einer fortschreitenden Völkerverständigung und an aktiver und reger Teilnahme an friedlichen internationalen Projekten.
    (3) Die Vereinigten Staaten werden in keinen Konflikt eingreifen, der nicht direkt astorisches Hoheitsgebiet bedroht.

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    10

    Mittwoch, 9. März 2011, 14:35

    Mister President,

    Es müsste klar definiert werden, was ein Angriffskrieg ist. Insbesondere die Abgrenzung zu präventiven militärischen Schlägen ist sehr schwierig. Ich gebe ein Beispiel: Stellt Astor klar fest, dass Angriffsvorbereitungen gegen Astor in Gange sind und man muss nun dagegen handeln, um nicht die Sicherheit Astors zu gefährden - also präventiv angreifen - ist dies dann gemäss dieser Vorlage ein Angriffskrieg oder nicht?

    Das geschilderte Beispiel ist der Alptraum jeder Führung. Man stellt fest, dass jeden Moment ein Schlag gegen uns erfolgen kann, aber wir dürfen nicht die gegnerischen Bereitstellungen zerschlagen, weil wir dann den ersten Schuss machen und damit quasi den Krieg eröffnen. Was ist, wenn wir uns getäuscht haben, wenn die uns zugegangenen Meldungen falsch waren, wenn es sich nicht um eine mobile Raketenabschussrampe handelte, die wir präventiv in einem anderen Land bombardierten, sondern ein harmloser Schwertransporter? Was ist, wenn sich eine scheinbare Ansammlung von Terroristen als harmlose Hochzeitsgesellschaft entpuppt, nachdem wir sie angegriffen haben? Das alles ist überaus heikel.

    Hier muss glasklar in der Verfassungsvorlage gesagt werden, was erlaubt ist und was nicht und was im Zweifel getan werden darf oder eben nicht.
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    Quinn Michael Wells

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    11

    Mittwoch, 9. März 2011, 14:44

    Mr. President,

    wäre diese Variante annehmbarer? Wenn Senator Colton übrigens ohnehin eine Formulierung im Kopf haben sollte wäre ich ihm sehr dankbar für einen konkreten Verbesserungsvorschlag.

    International Peacekeeping Bill

    Sec. 1 - Introduction of a 5th Constitutional Amendment.

    Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:
      Amendment V [International Peacekeeping]
      Die Vereinigten Staaten stehen international für Demokratie und Freiheit und sollen überdies für internationalen Frieden einstehen. Daher sollen folgende Punkte stets Beachtung finden:
      (1) Die Vereinigten Staaten sollen keine Kriegshandlungen ausführen, welche nicht der Verteidigung der Vereinigten Staaten gegen eine ausländische Macht dienen. Die Feststellung ob eine solche Bedrohung gegeben ist soll alleine dem Kongress obliegen.
      (2) Die Vereinigten Staaten sind interessiert an einer fortschreitenden Völkerverständigung und an aktiver und reger Teilnahme an friedlichen internationalen Projekten.
      (3) Die Vereinigten Staaten werden in keinen Konflikt eingreifen, der nicht direkt astorisches Hoheitsgebiet bedroht.

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        12

        Mittwoch, 9. März 2011, 14:59

        Mister President,

        Mir ist die Begrifffsbestimmung immer noch und viel zu wenig klar. Wenn im übrigen der Kongress entscheiden darf, ob eine solche Bedrohung gegeben ist oder nicht, dann entspricht das eben gerade nicht meiner Intention. Die einzelnen Fälle müssen einzeln, abschliessend und präzise in der Verfassungsvorlage aufgeführt werden, sodass die Handlungsträger keinen Spielraum haben und schnell entscheiden können.

        Ich empfehle Senator Wells, vor Schnellschüssen Abstand zu nehmen, in sich zu gehen und nach reiflicher Überlegung eine Änderung seiner Vorlage zu publizieren. Hilfreich wäre es dabei, wenn er sich konkrete Gefahrensituationen für die astorische Sicherheit überlegen würde und welche Antworten darauf sein Entwurf geben müsste. Zu beachten ist, dass den Entscheidungsträgern in aller Regel nur sehr wenig Zeit verbleiben wird, sodass ein kompliziertes Verfahren nicht dienlich ist.

        Selber habe ich keine Version bereit.
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        Ashley Fox

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        13

        Mittwoch, 9. März 2011, 15:13

        Mr. President,

        auch dieser Vorschlag ist auf Grund gravierender Mängel leider unannehmbar.

        Paragraph 1 hätte zur Folge, dass die Vereinigten Staaten unfähig würden, auf eine militärische Bedrohung ihres Territoriums, ihrer Bürger, ihrer Streitkräfte oder ihrer sonstigen Interessen zeitnah zu reagieren. Bis der Kongress sich einmal einig wäre, könnten die Vereinigten Staaten bereits überrannt, US-Bürger im Ausland tot, Truppenstützpunkte in Übersee zerstört sein usw. Nicht umsonst übertragt die Verfassung das Recht zur Abgabe von Kriegserklärungen zwar dem Kongress, den Oberbefehl über die Streitkräfte aber dem Präsidenten. Daran sollte nicht gerüttelt werden.

        Paragraph 2 ist ein politischer Programmsatz und hat als solcher nichts in der Verfassung zu suchen. In diese gehören Regelungen zur Staatsorganisation, aber nicht, welche Politik die Staatsorgane zu machen haben. Daraus erwüchse auch dem Supreme Court eine völlig unsinnige Kompetenz, nämlich über die Politik von Kongress und Regierung zu urteilen. Er hat darüber zu wachen, dass Bund und Staaten, Legislative und Exekutive sich jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeiten halten und die Bürgerrechte beachten. Aber nicht, ob Kongress und Regierung die "richtige" Politik machen.

        Paragraph 3 schließlich macht jedwede Einordnung der Vereinigten Staaten in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit - kurz Beistandspakt genannt - ebenso unmöglich wie militärische Operationen zur Sicherung legitimer US-Interessen - etwa den Schutz von sich im Ausland aufhaltenden US-Bürgern, im Ausland stationierten oder dorthin entsandten US-Truppen, unbeweglichen Eigentums US-astorischer Bürger und Unternehmen im Ausland usw.
        Ashley Fox


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        14

        Mittwoch, 9. März 2011, 15:48

        Mister President,

        Warum sollten politische Programsätze nichts in der Verfassung zu suchen haben? Meiner Meinung nach gehört nicht nur die Organisation des Staates - wer was macht - in die Verfassung, sondern auch das "Wie der Staat das zu machen hat". Politische Programmsätze gehören denn auch vielfach zu Verfassungen in jener Welt. Selbstverständlich obliegt es dem Supreme Court, diesbezüglich über die Politik von Regierung und Kongress zu urteilen. Von einer unsinnigen Kompetenz kann keine Rede sein - im Gegenteil, dafür ist der Supreme Court schlussendlich da, nämlich sicherzustellen, dass im Sinne und Geist unserer Verfassung Kongress und Regierung handeln.
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        15

        Mittwoch, 9. März 2011, 16:40

        Mr. President,

        politische Programmsätze in der Verfassung zerstören die Rechtssicherheit, die deren Bestimmungen sowohl den Bürgern als auch den Staatsorganen geben soll. Verstößt ein Gesetz gegen die Bürgerrechte, greift eine Staatsgewalt in Aufgaben der anderen oder eine staatliche Ebene in Befugnisse der anderen Ebene ein, dann der Supreme Court das feststellen und die betreffenden Gesetze oder Maßnahmen für ungültig erklären bzw. aufheben. Das ist eine saubere Sache, die wirksam Sicherheit und Kontrolle schafft.

        Steht nun aber in der Verfassung, dass der Bund irgend ein politisches Ziel verfolgen soll, etwa "fortschreitende Völkerverständigung" und "aktive und rege Teilnahme an friedlichen internationalen Projekten", was dann? Kann der Präsident dann den Kongress verklagen, wenn dieser ein von ihm gewünschtes Gesetz, dass diesen Zwecken dienen soll, nicht beschließt? Oder Bürger John Doe den Präsidenten, wenn er in der Zeitung von irgend einer internationalen Konferenz liest, zu der der Präsident keinen US-Vertreter entsendet, obwohl Mr. Doe der Meinung ist, die diene aber der "fortschreitenden Völkerverständigung"?

        Was soll der Supreme Court in solchen Fällen entscheiden, und in welcher Form? Soll er den Kongress dazu verurteilen, Gesetze zu beschließen, die dieser nicht beschließen will, der Supreme Court aber der Auffassung ist, diese seien zur Umsetzung des in die Verfassung geschriebenen Programms notwendig? Wer ist der Souverän, die Verfassung oder das Volk?

        Oder soll er dem Kläger John Doe sagen, von diesem und jenem Programm stünde zwar etwas in der Verfassung, aber das sei ja nur eine Absichtserklärung, und als solche nicht einklagbar? Wo verläuft denn dann genau die Grenze, die etwa Meinungsfreiheit, Trennung von Staat und Kirche, das Recht auf ein gesetzmäßiges Verfahren, Demokratie und Föderalismus notfalls justiziabel macht, und von anderen Verfassungsbestimmungen unterscheidet, die bloße Programmsätze sind? Und wenn sich an die sowieso niemand halten muss, wozu stehen die dann überhaupt in der Verfassung?
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        16

        Mittwoch, 9. März 2011, 17:03

        Mr. President,

        vor allem aufgrund von Paragraph 3 kann ich hier nicht zustimmen.

        Ich sehe hier dieselben Probleme, die schon Senator Fox aufgezeigt hat,

        nämlich keine Möglichkeit, US-Interessen und Bürger im Ausland ausreichend

        zu schützen.
        sig.
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        Bastian Vergnon

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        Mittwoch, 9. März 2011, 17:32

        Mr. President

        Ich bin dagegen unsere Verfassung weiter durch solche Absichtserklärungen aufzublähen.
        Vor allem, wenn er mit solchen Mängeln behaftet ist, wie es die geschätzten Kollegen bereits aufgezeigt haben.
        Daher wird der Zusatz nicht meine Zustimmung bekommen.
        Salute
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        Sam Collister

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        Mittwoch, 9. März 2011, 19:59

        Mr. Presdient,
        die zur Debatte liegende Beschlussvorlage wird nicht meine Zustimmung erfahren.
        Im Großen und Ganzen schließe ich mich den Ausführungen von Senatorin Fox an, möchte aber ergänzend anführen, dass Astor einen solchen Wohlfühlartikel nicht braucht. Den vorliegenden Antrag halte ich aber auch für gefährlich. Gefährlich deshalb, weil die Absätze 1 und 3 einen Einsatz im Rahmen eines humanitären Einsatzes verhindern würde, wenn anderswo auf der Welt ein Völkermord geschieht. Obwohl wir vielleicht in der Läge wären, diesen zu beenden, wären uns die Hände gebunden, weil ja keine direkte Bedrohung Astors vorliegt.
        Sam Collister
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        Mittwoch, 9. März 2011, 22:16

        Mr. President,

        mich würde nun einmal die Definition für eine humanitäre Hilfeleistung interessieren, die der Kollege Collister vorzubringen hat.

        Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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        Donnerstag, 10. März 2011, 19:26

        Mr. President,
        Senator Wells hat die Frage aufgworfen, wie denn der Begriff der humanitären Intervention zu interpretieren sei. Als humanitäre Intervention bezeichnet man bewaffnete militärische Einsätze mit dem Ziel, eine humanitäre Katastrophe von vornherein abzuwenden oder diese zu beenden. Eine solche humanitäre Intervention ist in der Regel dann erforderlich, wenn der Staat, gegen den sich diese humanitäre Intervention richtet, nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Schutz der gefährdeten Bevölkerung durchzusetzen.
        Sam Collister
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