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1

Sonntag, 18. März 2007, 22:07

BA 2007/03/003: Election Act Amendment Bill

Zitat

United States of Astor
President of Congress
John R. Waller
Astoria City, 18th of March 2007


Der Senator of Hybertina, Mister Scriptatore, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Donnerstag, den 22.03.2007 - 23 Uhr!



Zitat

Election Act Amendment Bill

Article 1
Der Election Act wird in Article 1, Section 2 (1) wie folgt geändert:
ÑSowohl aktiv als auch passiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, welche am ersten Tag der Wahl seit mindestens zwei Wochen die astorische Staatsbürgerschaft besitzen."

Article 2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
XV. President of the United States of Astor
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2

Montag, 19. März 2007, 19:53

Ich begrüße den Vorstoß von Mr Scriptatore, den Gesetzestext präziser zu fassen, um Auslegungsdifferenzen auszuräumen. In der Sache stimme ich dem Antrag aber nicht zu, da ich es ablehne, die Zwei-Wochen-Frist von Wahlbeginn ab zu berechnen - besonders, da ja zwischen Beantragung und Verleihung der Staatsbürgerschaft nochmal eine 14-tägige Frist liegt. Macht insgesamt vier Wochen ab dem Antrag auf Einbürgerung, die der Neubürger dann nicht an Wahlen teilnehmen könnte (bzw. fünf, wenn man die Woche der Wahl mitzählt). Man sollte unseren Neulingen schon zutrauen, sich ein wenig eher in Astor eingelebt zu haben.

Citizen and Senator of Freeland
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3

Montag, 19. März 2007, 21:34

Die Fristen, so wie sie die Gesetze vorsehen sind gut und haben sich als brauchbar herausgestellt. Wir sind einer der wenigen Staaten, die Wahlvieh NICHT Tür und Tor öffnen, sondern wenigstens auf diesem Wege etwas dagegen zu unternehmen versuchen.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Avitall Bloomberg

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4

Montag, 19. März 2007, 23:17

Die bisherigen Fristen sind schon jetzt völlig ausreichend, um "Wahlvieh", ein Wort, das ich ungern für Menschen gebrauchen möchte, fern zu halten. Und einer so drastischen wie hier vorgeschlagenen Regelung kann ich nicht zustimmen. Ich denke, es reicht aus, wenn man formuliert: ÑSowohl aktiv als auch passiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, welche innerhalb des Wahlzeitraums seit mindestens zwei Wochen die astorische Staatsbürgerschaft besitzen.". Damit wären juristische Scharmützel denke ich aus der Welt geschafft und die Neubürger nicht unnötig von der aktiven Partizipation ausgeschlossen.
Avitall Bloomberg (D)
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Andrew Madison

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5

Dienstag, 20. März 2007, 00:34

Ich denke wir sind hier aber auf dem falschen Schlachtfeld.

Ich stimme Ihnen auch zu, daß die Frist (im schlechtesten Fall insgesamt 5 Wochen) insgesamt zu lang ist, allerdings haben wir hier andere Instrumente, übder die ja im Zuge des Staatsbürgerschaftsgesetzes bereits diskutiert wird.

Für die Bestimmungen des Wahlgesetzes ist eine solche Präzisierung aber absolut notwendig. Dabei sehe ich auch keine Alternative zum "ersten Tag der Wahl". Beim aktiven Wahlrecht kann man ja noch sagen, daß es egal ist, an welchem Wahltag man das Wahlrecht erhält. Für das passive Wahlrecht führt jede andere Regelung aber zu Problemen.
Andrew Madison
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What's Up?
Derzeit mal wieder im Kapitol tätig...
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6

Dienstag, 20. März 2007, 12:45

Ich stimme Senator Madison in seinen Ausführungen zu.

Ich halte es für unumgänglich, dass das passive Wahlrecht zu Beginn der Wahl vorhanden sein muss. Schließlich muss der während der Wahl wählbar sein - und zwar während der kompletten Wahl, nicht nur während eines Teils.

Beim aktiven Wahlrecht hingegen halte ich es ebenfalls für egal, so lange am letzten Tag der Wahl das aktive Wahlrecht vorliegt.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Avitall Bloomberg

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7

Dienstag, 20. März 2007, 14:08

Die Bedenken beim passiven Wahlrecht kann ich nachvollziehen und stimme dem zu.
Avitall Bloomberg (D)
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8

Dienstag, 20. März 2007, 14:14

Zitat

Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Ich halte es für unumgänglich, dass das passive Wahlrecht zu Beginn der Wahl vorhanden sein muss. Schließlich muss der während der Wahl wählbar sein - und zwar während der kompletten Wahl, nicht nur während eines Teils.

Beim aktiven Wahlrecht hingegen halte ich es ebenfalls für egal, so lange am letzten Tag der Wahl das aktive Wahlrecht vorliegt.

Dem schließe ich mich an. :)

Mike Gabrowski

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9

Dienstag, 20. März 2007, 14:45

Ich begrüße auch die Präzisierung. Allerdings sollte eine Lösung gefunden werden, dass die Wartezeit nicht zu lange gerät, falls dies über einen anderen Weg als diesen zu erreichen sein sollte, sehe ich nichts was gegen diesen Vorschlag sprechen sollte.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
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10

Dienstag, 20. März 2007, 21:15

Wieso hier so viele Anwesende eine Differenzierung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht für erforderlich halten, leuchtet mir nicht ein. Wo soll der maßgebliche Unterschied liegen? Auch das passive Wahlrecht wird erste zum Ende der Wahl konkretisiert, denn solange die Wahl läuft, ist niemand gewählt, auch wenn er schon Stimmen bekommen hat. Erst das Ende der Wahl führt dazu, dass jemand gewählt wurde. Auch bisher sind aktives und passives Wahlrecht parallel geregelt.

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11

Mittwoch, 21. März 2007, 19:36

Passives Wahlrecht bedeutet, dass ich gewählt werden darf. Gibt mir jemand seine Stimme, so wählt er mich aus. Er wählt mich in das Amt. Das darf jedoch nicht geschehen, wenn ich kein passives Wahlrecht besitze. Insofern kann es unter keinen Umständen erlaubt sein, ohne passives Wahlrecht für z.B. eine Liste anzutreten, selbst wenn man inmitten der Wahl das passive Wahlrecht erhält.

13th and 24th President of the United States of Astor

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12

Mittwoch, 21. März 2007, 23:01

Eine brillante Logik, die sie da vorbeten, Mr Scriptatore. Warum gilt Ihrer Meinung nach für das aktive Wahlrecht anderes?

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13

Donnerstag, 22. März 2007, 14:30

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Eine brillante Logik, die sie da vorbeten, Mr Scriptatore. Warum gilt Ihrer Meinung nach für das aktive Wahlrecht anderes?


Wenn Sie meine Ausführungen weiter oben partout nicht verstehen wollen, erkläre ich es Ihnen eben in einer einfachen und unmißverständlichen Weise.

Und ich habe nie behauptet, dass für das aktive Wahlrecht anderes gilt.

13th and 24th President of the United States of Astor

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14

Donnerstag, 22. März 2007, 20:29

Mr Scriptatore, wie sehen Sie persönlich denn das Zusammenwirken zwischen der 14-Tage-Frist im Election Act und der 14-Tage-Frist im Citizenship Act? Wie dargelegt, führen diese beiden Fristen und Ihr Entwurf im Zusammenspiel zu einer insgesamt fünfwöchigen (im schlechtesten Fall - im besten vier Wochen) Frist zwischen Eintreffen eines Neubürgers und Vollerwerb der bürgerlichen Rechte einschließlich Wahlrechts. Diese Frist ist in meinen Augen sehr, sehr lange, auch im internationalen Vergleich, und in dieser Länge auch nicht notwendig.

Meines Erachtens kann man die Frage der Frist im Citizenship Act nicht losgelöst von der Frage im Election Act und umgekehrt bewerten, eben wegen dieses Zusammenspiels. Ich könnte mich mit Ihrem Entwurf, Mr Scriptatore, anfreunden, wenn es dafür auch ƒnderungen im Citizenship Act gäbe, die die Doppelwirkung der beiden Fristenregelungen mildern würden.

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15

Donnerstag, 22. März 2007, 22:52

Ich verlängere die Aussprache um eine Woche!
Also bis Donnerstag den 29.03.2007 - 23.00 Uhr
XV. President of the United States of Astor
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »John Robert Waller« (23. März 2007, 22:37)


16

Sonntag, 25. März 2007, 19:11

Ich sehe eigentlich kein Problem darin, die Fristen so beizubehalten wie sie sind. Wie ich bereist zu Anfang der Debatte ausführte, sind wir einer der wenigen Staaten, der es durch straffe Fristenregelungen dem s.g. Wahlvieh versucht etwas schwerer zu machen. Meinetwegen könnte man darüber reden die Frist um sieben Tage auf sieben Tage zu verkürzen, so dass im Endeffekt eine Frist von drei bis vier, statt vier bis fünf Wochen bestehen würde.

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Mike Gabrowski

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17

Sonntag, 25. März 2007, 19:53

:applaus
Das ist doch mal ein Wort. Wir können ja sehen, wie sich diese Frist bewährt. Aber ich sehe dem durch aus positiv entgegen.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
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18

Sonntag, 25. März 2007, 23:37

Schön, dass man sich entgegenkommt. Welche der beiden Fristen würden Sie denn kürzen? Die des Citizenship Act oder die des Election Act?

Citizen and Senator of Freeland
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19

Sonntag, 25. März 2007, 23:44

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Die des Citizenship Act oder die des Election Act?
Ich persönlich könnte mit dem vorgeschlagenen Kompromiss auch sehr gut leben. Meiner Meinung nach sollte diese eine eingesparte Woche dann dem Citizenship Act zu Gute kommen, weil sie den Neubürger schon eine Woche früher anspricht, ich hoffe, ich habe mich verständlich genug ausgedrückt. ;)

Avitall Bloomberg

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20

Montag, 26. März 2007, 13:15

Das sehe ich ähnlich wie Mr. Senator Schaffer.
Avitall Bloomberg (D)
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