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1

Dienstag, 3. April 2007, 22:08

Verfassungsgem‰fle Eins‰tze der US Navy in exterritorialen Gew‰ssern

Zitat

United States of Astor
President of the Senate
Michael D. Schaffer
Astoria City, April 3, 2007


Der Secretary of Defense, Achilles Andriz, hat eine Aussprache zum Thema "Verfassungsgemäße Einsätze der US Navy in exterritorialen Gewässern" beantragt. Diese ist hiermit eröffnet.
Der Antragssteller wird um einige einleitenden Worte gebeten.

Die Aussprache dauert bis Sonntag, den 08.04.2007 - 23.30 Uhr!

Andriz

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2

Mittwoch, 4. April 2007, 00:13

Ladies and Gentlemen,

es ist mir aus meiner ersten Schaffensperiode als Secretary of Defense noch allzu gut in Erinnerung, dass es um die Einsätze unserer maritimen Streitkräfte in internationalen Gewässern einige Diskussionen gab, besonders was die Absegnung von sogenannten großen Fahrten durch den Kongress betrifft.
Nun kann (und - meiner Meinung nach - soll) die US Nave nicht jedes Verlassen der astorischen Hoheitsgewässer durch den Congress genehmigen lassen - dies würde diese Institution durch eine tägliche Flut von Anträgen praktisch lahmlegen und vielleicht sogar dazu führen, das wirklich kritische Einsätze in dieser Flut versteckt werden können.

Aus diesem Grund, ohne eine diskussionsreife Vorlage vorlegen zu können, möchte ich die Bereitschaft der beiden Häuser evaluieren, eine realistische Vorgabe für die Fahrten der US Navy zu schaffen.

Eine solche Vorlage könnte meiner Ansicht durch folgende Punkte genüge getan sein:

1. Der US Navy werden Ausbildungsfahrten in internationalen Gewässern gestattet. Es ist dabei auch das Anlaufen der Häfen alliierter Staaten gestattet, sofern diese zuvor ausreichend informiert wurden (Schiffe, Bewaffnung, Ziel der Mission) und ihre Zustimmung für das Anlegen gegeben haben.

2. Der US Navy wird dauerhaft mit der Sicherung der Handelsrouten der United States of Astor beauftragt. Dieser Auftrag umfasst den Einsatz von kleinen oder mittleren Einheiten (Korvetten, Fregatten, Zerstörer) im Einzeleinsatz unter Information der benachbarten Staaten (im Umkreis von 300 Seemeilen um das Einsatzgebiet).

3. Die US Navy wird mit der unbewaffneten Aufklärung internationaler Gewässer beauftragt.

Unklar sind sogenannte Goodwill Tourneen in Flottenstärke, z.B. in Form eines Supercarrier-Verbandes. Diese sind durchaus nicht unüblich, ich würde in einem solchen Falle zumindest die beiden Kammern des Congress informieren wollen.

Weiterhin bestätigungspflichtig sind Kampfeinsätze jeder Art, die bewaffnete Aufklärung sowie sogenannte Machtdemonstrationen, die über die reine, in Punkt 2 beschriebene Präsenz einzelner Einheiten hinaus geht.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich harre Ihrer Meinung.

Polit-Rentner

3

Mittwoch, 4. April 2007, 00:30

Ich erachte eine solche Reform für wichtig.

Die Demokratische Union regelt dies für meinen Geschmack relativ geschickt. Ich zitiere mal aus dem "Gesetz über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union"

Zitat

ß 2 Aufgaben der Unionsstreitkräfte

(1) Oberste Aufgabe der Unionsstreitkräfte ist die Sicherung des Staatsgebietes sowie der staatlichen Souveränität und die Führung von bewaffneten Konflikten der Demokratischen Union Ratelon und ihrer Verbündeten zu Lande, zu Wasser und in der Luft auf Befehl ihres Oberbefehlshabers.
(2) Eine weitere Aufgabe besteht im Schutz offizieller Repräsentanten im Ausland und in der Sicherung der Handelswege.
(3) Der Einsatz der Unionsstreitkräfte im Innern bestimmt sich nach der Verfassung


Ebenso wird dies in der Unionsverfassung nochmal angesprochen und zwar wie folgt.

Zitat

(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen. Das Parlament muss den Einsatz mit 2/3-Mehrheit beschließen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung der Union oder eines Landes kann die Unionsregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 48 a vorliegen und die Polizeikräfte nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn das Unionsparlament oder der Unionsrat es verlangen.


Ich denke dies könnte durchaus als Grundlage dienen, um die Wünsche des Secretaries umzusetzen und an die Gegebenheiten der Vereinigten Staaten anzupassen.
Charles Kevin Darling
Former-Governor of the State of Peninsula




Andriz

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4

Mittwoch, 4. April 2007, 00:51

Nun, der letzte Teil geht mir für diese Diskussion etwas zu weit - vor allem müssen wir mal definieren, wie die Natur und das Einsatzgebiet der jeweiligen Nationalgarden definiert sind.
In einigen Staaten handelt es sich um eine Art kasernierte Feuerwehr, bei anderen ist es eine paramilitärische Truppe. Aber dazu später - bleiben wir - erst einmal - bei den Einsätzen in internationalen Gewässern.

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5

Mittwoch, 4. April 2007, 01:18

Ich sehe kein Problem darin, der US Navy Fahrten in exterritorialen Gewässern zuzugestehen. Da es sich hierbei um Ausbildungsfahrten, Sicherung der Handelsrouten, sowie um unbewaffnete Aufklärungen in exterritorialen Gewässern handelt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (4. April 2007, 01:19)


Lance B. Jackson

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6

Mittwoch, 4. April 2007, 01:34

Mr Speaker,

Ich stimme den Vorschlägen des Secretary grundsätzlich zu. Das Vertrauen, dass der Kongress mit einer solchen Regelung in die Hände der Regierung legen würde, erfordert jedoch ständige Rechtfertigung durch das Ausmaß der Zusammenarbeit von Department und Kongress. Es ist daher unabdingbar, dass der Secretary den Kongress stets aktuell informiert hält über alle besonderen Vorkomnisse, die sich bei der Ausführung von Routinefahrten zutragen.

Insbesondere beim Auftreten von Kampfhandlungen sollte der Secretary den Kongress unverzüglich, falls notwendig auch unter Ausschluss der ÷ffentlichkeit informieren, um die Entscheidungsfähigkeit dieses Gremiums jederzeit sicherzustellen.
Governor of the Free State of New Alcantara

Andriz

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7

Mittwoch, 4. April 2007, 02:05

Den Ausführungen des Herrn Jackson stimme ich vorbehaltlos zu.
Die o.g. Definitionen der genehmigungsfreien Einsätze würde ich somit einen Paragraphen zur nachträglichen Informationspflicht im Falle von besonderen Vorfällen und bewaffneten wie auch unbewaffneten Zusammenstößen beifügen sowie eine Differenzierung, wer denn wann zu benachrichtigen ist.

Polit-Rentner

Andrew Madison

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8

Mittwoch, 4. April 2007, 03:03

Ich finde die Diskussion sinnvoll, aber ist der Status Quo nicht derzeit genau anders, nämlich das die Navy ohne Zustimmung in internationalen Gewässern operiert.
Andrew Madison
Former President of the United States

Andriz

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9

Mittwoch, 4. April 2007, 04:11

Zitat

Original von Andrew Madison
Ich finde die Diskussion sinnvoll, aber ist der Status Quo nicht derzeit genau anders, nämlich das die Navy ohne Zustimmung in internationalen Gewässern operiert.


In der Tat gibt es über die aktuellen Aktivitäten der US Navy weder eine Information des Congress noch der allgemeinen ÷ffentlichkeit.
Ich gedenke dies zu ändern (wie ich übrigens auch im Vorfeld des damals scharf kritisierten Rusania-Raid die Chairman der Parteien informiert habe, ohne allerdings den Speaker hierbei zu berücksichtigen).

Polit-Rentner

10

Mittwoch, 4. April 2007, 12:25

Meines erachtens sollten jegliche Ausflüge der Navy vom Kongress (oder einem Ausschuss) bewilligt werden. Dies sollte der Grundsatz sein. Davon ausgenommen sollten Fälle sein, die folgen drei Voraussetzungen kumlativ erfüllen:

1. Goodwill-Operationen, wie von Mr. Scretary beschrieben,
2. die in einem maximalen zeitlichem Zeitraum stattfinden,
3. und mit einer festgelegten maximalen Truppenstäke durchgeführt werden.

Steve McQueen

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11

Mittwoch, 4. April 2007, 13:31

Meiner Meinung nach sollte die Navy stets handlungsfähig und nur bei Kampfeinsätzen die Absegnung des Kongresses benötigen, wobei auch hiervon der Verteidigunsfall und auch die Selbstverteidigung ausgenommen werden sollten.
Eventuell sage ich dies, weil ich vorbelastet bin, aber es gibt nichts hinderlicheres für eine Streitmacht, als die Bürokratie.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

McQueen Petroleum

12

Mittwoch, 4. April 2007, 13:36

Werte Congressmen,

auch ich bin der Meinung, dass es hier einer expliziten Regelung bedarf. Einerseits um Festzulegen, wann Einsätze der Streitkräfte durch den Kongress genehmigt werden müssen, andererseits um Ausnahmen zu schaffen, wo eine Genehmigung wenig Sinn macht und nur Zeit kostet. Aus diesem Grund habe ich mir erlaubt einen entsprechenden Gesetzestext auszuarbeiten, den ich Ihnen hiermit vorstellen möchte:

Zitat

Operations of the astorian Armed Forces Bill

Article 1 -Fundamentals

1) Dieses Gesetz dient der Regelung militärischer Operationen der astorischen Streitkräfte.
2) Das Gesetz regelt hierbei insbesondere,
a) den Informationsaustausch zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor und dem Kongress, sowie
b) die Bestätigungspflicht militärischer Operationen außerhalb und innerhalb des astorischen Hoheitsgebietes.

Article 2 -Informing the Congress

1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ist über den Einsatz der astorischen Streikräfte durch den Secretary of Defence zu informieren, insbesondere wenn es sich
a) um Kampfeinsätze jeglicher Art oder
b) um Einsätze zur militärischen, bewaffneten Aufklärung oder
c) um Einsätze zur militärischen Machtdemonstration oder
d) um Einsätze der astorischen Streikräfte im Inland handelt.
2) Alle unter Article 2 (1) aufgeführten Punkte bedürfen der Bestätigung beider Kammern des Kongresses durch einfache Mehrheit innerhalb einer Abstimmung.
3) Sind militärische Kampfeinsätze im Inland der Vereinigten Staaten von Astor zur Bekämpfung eines Angriffskrieges einer feindlichen Nation notwendig, ist der Kongress so schnell wie möglich zu informieren, spätestens jedoch nach 48 Stunden. Eine nachträgliche Bestätigung des Einsatzes durch den Kongress muss dann innerhalb von 72 Stunden erfolgen.
4) Dem Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ist es gestattet, den Einsatz militärischer Einheiten zeitlich zu begrenzen.
5) Sprechen geheimdienstliche Informationen oder solche Informationen, die den astorischen Streitkräften einen strategischen Nachteil bei Bekannt werden auferlegen würden, gegen eine öffentliche Benachrichtigung des Kongresses, so darf eine Nichtöffentliche Sitzung durchgeführt werden. Hierfür ist das Kongresspräsidium auf diese Tatsache hinzuweisen.

Article 3 -Exceptions

1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor gestattet folgende Ausnahmen zur Informationspflicht gemäß Article 2 (1). Diese sind:
a) Ausbildungsfahrten der US Navy in internationalen Gewässern.
b) Das Anlaufen von Häfen alliierter Staaten, sofern diese ausreichend informiert worden sind und dies gestattet haben.
2) Zudem beauftragt der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor die US Navy mit
a) der dauerhaften Sicherung der Handelsrouten der Vereinigten Staaten Astor, sowie
b) dem unbewaffneten Einsatz zur Aufklärung internationaler Gewässer.
Beide Aufgaben sind von der Informationspflicht nach Article 2 (1) ausgenommen.
3) Der Kongress ist berechtigt jederzeit Berichte über die unter Article 3 fallenden Operationen vom Secretary of Defence zu verlangen. Diese müssen innerhalb von 48 Stunden vorgelegt werden. Die Regeln von Article 2 (5) gelten entsprechend.

Article 4 -Final provisions

1) Wird es notwendig, weitere Ausnahmen zur Informationspflicht gemäß Article 2 (1) zu erlassen, muss dies in einem Amendment zu diesem Gesetz gemäß den Gesetzgebungsregeln erfolgen.
2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

Andriz

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13

Mittwoch, 4. April 2007, 15:03

Der Entwurf ist gut, keine Frage.
Ich danke dem Kollegen Scriptatore für seinen Entwurf.

Polit-Rentner

Andriz

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14

Mittwoch, 4. April 2007, 15:06

Zitat

Original von Steve McQueen
Meiner Meinung nach sollte die Navy stets handlungsfähig und nur bei Kampfeinsätzen die Absegnung des Kongresses benötigen, wobei auch hiervon der Verteidigunsfall und auch die Selbstverteidigung ausgenommen werden sollten.
Eventuell sage ich dies, weil ich vorbelastet bin, aber es gibt nichts hinderlicheres für eine Streitmacht, als die Bürokratie.


Eine Regelung, eine Bestätigung der Handlungen der US Streitkräfte durch die gewählten Vertreter des Volkes beschränkt erst einmal nicht die Handlungsfähigkeit. Sie dürfen nicht vergessen, dass der V-Fall in unseren eigenen Hoheitsgewässern ausgelöst werden dürfte.
Hier sprechen wir jedoch über eine eindeutige Regelung in internationalen Gewässern.

Wenn es erst einmal zu einmal erklärten Kriegszustand kommen sollte, werden die Karten ohnehin neu gemischt.

Polit-Rentner

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15

Mittwoch, 4. April 2007, 15:30

Mr. Speaker,

der von Senator Scriptatore ausgearbeitete Gesetzestext findet meine Unterstützung. Ich habe von meiner Seite keine Einwände, da der Gesetzestext mit meinen Ansichten zu diesem Thema konform geht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (4. April 2007, 15:31)


Andriz

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16

Mittwoch, 4. April 2007, 18:30

Da es gerade zum Thema passt:

Mitteilung an den Congress der United States of Astor
Betrifft: Entsendung von Einheiten der USNavy in antarktische Gewässer

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der Order des Präsidenten der United States of Astor, Tyler Evans, entsendet die USNavy sieben Zerstörer in die Gewässer südlich des 60. Breitengrades zu Aufklärungs- und Sicherungszwecken.

Die Information erfolgt aufgrund der Tatsache, das wegen der brisanten Lage bewaffnete Einheiten entsandt werden.

Die Einheiten werden bis zum Einbruch des antarktischen Winters (in ca. vier Wochen) in internationalen bzw. den von Astor beanspruchten Gewässern aufklären und sichern. Bei den Zerstörern handelt es sich um Einheiten der Ripley Klasse.

Mit freundlichen Grüßen

Achilles Andriz
Secretary of Defense

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17

Mittwoch, 4. April 2007, 18:53

Ich denke, den Vorschlag vom SecDef bzgl. der Informationspflicht bei besonderen Vorfällen, auch bei genehmigungsfreien Einsätzen, sollte noch in den Gesetzesentwurf integriert werden. An sonsten kann ich dem Entwurf von Senator Scriptatore nur zustimmen.
Nico Hamann
President of The Assembly
Vice-Chairman of the Democrats



Avitall Bloomberg

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18

Mittwoch, 4. April 2007, 19:23

Schon wieder ein Gesetz? Muss denn alles per Gesetz geregelt sein? Für mich würde es ausreichen, wenn der Secretary den Congress informiert (auch ohne Gesetz). Bei Kampfhandlungen muss der Congress ja ohnehin zustimmen.
Avitall Bloomberg (D)
Senator of Astoria State
President of the AJC

Andriz

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Mittwoch, 4. April 2007, 20:57

Zitat

Original von Nico Hamann
Ich denke, den Vorschlag vom SecDef bzgl. der Informationspflicht bei besonderen Vorfällen, auch bei genehmigungsfreien Einsätzen, sollte noch in den Gesetzesentwurf integriert werden. An sonsten kann ich dem Entwurf von Senator Scriptatore nur zustimmen.


Einerseits neige ich zu der Ansicht der Kollegin Bloomberg, dass sich eine Information des Congress von selbst ergibt, wenn sich besondere Vorfälle ereignen. Andererseits bin ich mir durchaus bewusst, dass meine Herren Generäle (und Admiräle) manchmal dazu neigen, den Deckel ein wenig schnell auf Töpfe zu schließen, wenn es um "besondere" Vorfälle geht.

Polit-Rentner

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20

Mittwoch, 4. April 2007, 21:21

Basierend auf dem Vorschlag des Kollegen Scriptatore, mit grün markierten Ergänzungen:

Zitat

Operations of the Astorian Armed Forces Bill

Article 1 -Fundamentals

1) Dieses Gesetz dient der Regelung militärischer Operationen der astorischen Streitkräfte.
2) Das Gesetz regelt hierbei insbesondere,
a) den Informationsaustausch zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor und dem Kongress, sowie
b) die Bestätigungspflicht militärischer Operationen außerhalb und innerhalb des astorischen Hoheitsgebietes.

Article 2 -Informing the Congress

1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ist über den Einsatz der astorischen Streikräfte durch den Präsidenten der United States of Astor bzw. den Secretary of Defence zu informieren, insbesondere wenn es sich
a) um Kampfeinsätze jeglicher Art oder
b) um Einsätze zur militärischen, bewaffneten Aufklärung oder
c) um Einsätze zur militärischen Machtdemonstration oder
d) um Einsätze der astorischen Streikräfte im Inland handelt.
2) Alle unter Article 2 (1) aufgeführten Punkte bedürfen der Bestätigung beider Kammern des Kongresses durch einfache Mehrheit innerhalb einer Abstimmung.
3) Sind militärische Kampfeinsätze im Inland der Vereinigten Staaten von Astor zur Bekämpfung von Angriffshandlungen durch die Streitkräfte einer feindlichen Nation notwendig, ist der Kongress unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch nach 48 Stunden. Eine nachträgliche Bestätigung des Einsatzes durch den Kongress muss dann innerhalb von 72 Stunden erfolgen.
4) Dem Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ist es gestattet, sowohl die Dauer als auch den Umfang von militärischen Einsätzen zu begrenzen.
5) Sprechen geheimdienstliche Informationen oder solche Informationen, die den astorischen Streitkräften einen strategischen Nachteil bei Bekanntwerden auferlegen würden, gegen eine öffentliche Benachrichtigung des Kongresses, so darf eine Nichtöffentliche Sitzung durchgeführt werden. Hierfür ist das Kongresspräsidium auf diese Tatsache hinzuweisen.

Article 3 -Exceptions

1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor gestattet folgende Ausnahmen zur Informationspflicht gemäß Article 2 (1). Diese sind:
a) Ausbildungsfahrten der US Navy in internationalen Gewässern.
b) Das Anlaufen von Häfen alliierter Staaten, sofern diese ausreichend informiert worden sind und dies gestattet haben.
2) Zudem beauftragt der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor die US Navy mit
a) der dauerhaften Sicherung der Handelsrouten der Vereinigten Staaten Astor, sowie
b) dem unbewaffneten Einsatz zur Aufklärung internationaler Gewässer.
Beide Aufgaben sind von der Informationspflicht nach Article 2 (1) ausgenommen.
3) Der Kongress ist berechtigt jederzeit Berichte über die unter Article 3 fallenden Operationen vom Secretary of Defence zu verlangen. Diese müssen innerhalb von 48 Stunden vorgelegt werden. Die Regeln von Article 2 (5) gelten entsprechend.
4) Der Kongress ist innerhalb von 48 Stunden über besondere Zwischenfälle zu unterrichten, die im Rahmen von Einsätzen gemäß Article 3 vorgefallen sind.

Article 4 -Final provisions

1) Wird es notwendig, weitere Ausnahmen zur Informationspflicht gemäß Article 2 (1) zu erlassen, muss dies in einem Amendment zu diesem Gesetz gemäß den Gesetzgebungsregeln erfolgen.
2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Ich habe mir gestattet, einige der Regeln zu präzisieren (z.B. dass der Kongress ermächtigt ist, sowohl Zeit als auch Umfang militärischer Operationen zu begrenzen) sowie die informationspflicht bei besonderen Vorfällen hinzugefügt.

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andriz« (4. April 2007, 21:23)