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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Freitag, 15. Oktober 2010, 03:10

S. 2010-024 Popular Petitions Act Replacement Bill




Honorable Members of Congress:

Der Senator für Astoria State, Michael Quinn Wells, hat den folgenden Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 168 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat für 24 Stunden das Recht der ersten Rede.


President of the Senate


Popular Petitions Act Replacement Bill

Section I - Purpose of this law
Dieses Gesetz soll den alten Popular Petitions Act durch einen an aktuelle Gegebenheiten angepassten und Demokratie sowie Aktivität fördernden ersetzen.

Section II - Introducing a new Popular Petitions Act
Der Popular Petitions Act wird durch folgendes Gesetz ersetzt:
Popular Petitions Act

Article I - Purpose and title
(1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Gesetzgebungsauftrages aus Art. III 7/1 der US Constitution.
(2) Dieses Gesetz soll als Popular Petitions Act, alternativ "PopPetAct" zitiert werden.

Article II - Definition
Popular Petitions sind durch das Volk eingebrachte Gesetzesinitiativen

Article III - Popular Petitions
(1) Popular Petitions können durch jeden Staatsbürger eingereicht werden.
(2) Der einzubringende Gesetzesantrag soll zusammen mit einer Begründung des Beantragenden 5 Tage öffentlich zur Diskussion gestellt werden.
(3) Anschließend soll eine 4 Tage dauernde Abstimmung unter allen Staatsbürgern der USA stattfinden.
(4) Stimmen 2/3 der an der Abstimmungen Teilnehmenden oder die Hälfte aller Abstimmungsberechtigten für den Entwurf, so soll der Antragssteller den Antrag in den Kongress einbringen dürfen und Rederecht erhalten.
(5) Im Kongress soll der Antrag behandelt werden wie jede andere Gesetzesinitiative.
(6) Sollte der Kongress dem Antrag nicht zustimmen, so soll auf Antrag des Antragsstellers sowie zwei weiterer Staatsbürger, welcher binnen 3 Tagen eingehen muss, eine weitere öffentliche Abstimmung stattfinden.
(7) Sollten bei dieser Abstimmung 75 % der abstimmenden Bürger dem Gesetzesentwurf zustimmen, so ist er dem Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Unterschrift vorzulegen.
(8 ) Legt der Präsident gegen einen so eingebrachten Entwurf ein Veto ein, so gibt es keine wiederholte Abstimmung.
(9) Die Ziffern 6, 7 und 8 finden nicht Anwendung bei Gesetzen welche die Fiskal-, Außen- oder Verteidigungspolitik betreffen.
(10) im Zweifelsfall soll durch das Kongresspräsidium ein Gutachten beim Supreme Court eingeholt werden.

Article IV - Illegal Petitions
Als Popular Petitions eingebrachte Gesetzesvorschläge, deren Annahme gegen geltendes Recht oder die Verfassung verstoßen würden, sind als nichtig anzusehen.

Article V - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Section IV - Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft, der bisherige Popular Petitions Act verliert damit seine Gültigkeit.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (15. Oktober 2010, 16:19)


Lovestone

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2

Freitag, 15. Oktober 2010, 13:20

Madam President,

Astoria State hat "nur" einen Senator. Eine zusätzliche Senatorin haben wir nicht, obwohl es im Sinne einer Quotenregelung angebracht wäre.

Charlotte McGarry

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3

Freitag, 15. Oktober 2010, 16:19

Honorable Members of Congress,

ich bitte meinen Fehler zu entschuldigen und habe ihn korrigiert.
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Quinn Michael Wells

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4

Freitag, 15. Oktober 2010, 16:26

Madam President,

Intention des Entwurfes ist es zum Einen, den Popular Petitions Act an aktuelle Gegebenheiten - einen Secretary of the Interior zB gibt es nicht mehr - anzupassen, zum anderen dem Volk mehr Mitbestimmungsrecht bei den Gesetzen die das Volk betreffen einzuräumen, wobei selbstverständlich Kongress und President nicht außer Acht geworden lassen.

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Charlotte McGarry

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5

Freitag, 15. Oktober 2010, 18:25

Honorable Members of Congress,

ich bitte den Antragsteller, eine ernsthafte Begründung abzugeben und insbesondere aufzuzählen, welche Änderungen es zum Status quo gibt und warum diese sinnvoll und/oder notwendig sind.
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Gregory Jameson

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6

Freitag, 15. Oktober 2010, 18:34

Madam President,

Art. III Sec. 7 Constitution bestimmt meiner Meinung nach abschließend, auf welchen Wegen Gesetze gemacht werden können. Ein Volksentscheid ist nicht vorgesehen und damit wäre ein solcher auch verfassungswidrig. Die Tatsache, dass das Volk eine Gesetzesvorlage einbringen kann ist, ist lediglich Ausdruck und Konkretisierung des Petitionsrechts hinsichtlich Gesetzen.

(1) Gesetzesvorlagen können nur durch die Mitglieder des Repräsentantenhauses und des Senats oder aber durch Petitionen des astorischen Volkes in den Kongress eingebracht werden. Die Voraussetzungen für Volkspetitionen sind gesetzlich zu bestimmen.
(2) Eine Gesetzesvorlage ist dann angenommen, wenn sie vom Repräsentantenhaus und vom Senat mit Mehrheit gebilligt wurde, sofern die Verfassung keine Ausnahmen vorsieht.
(3) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll dem Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Unterschrift vorgelegt werden. Unterzeichnet der Präsident oder bleibt er mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz.
(4) Erklärt der Präsident der Vereinigten Staaten ausdrücklich seinen Einspruch gegen eine angenommene Gesetzesvorlage, so soll sie erneut vom Kongress behandelt werden. Billigen dessen Kammern die unveränderte Vorlage jeweils mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, so soll sie unverzüglich Gesetz werden. Ist eine Gesetzesvorlage betroffen, die gemäß den Bestimmungen der Verfassung von nur einer Kammer ohne die Mitwirkung der anderen erlassen werden kann, so soll der erneute Beschluss der betroffenen Kammer mit Zweidrittelmehrheit genügen, damit sie Gesetz wird.
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Ashley Fox

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7

Freitag, 15. Oktober 2010, 18:49

Madam President,

ich sehe in dem vorgeschlagenen neuen Verfahren bei Petitionen zunächst eine eklatante Schlechterstellung von Petenten gegenüber dem bestehenden Verfahren sowie einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Statt der Unterstützung von 25% der Wahlberechtigten muss auf einmal eine Zweidrittelmehrheit in einer Abstimmung darüber erreicht werden, ob der Kongress sich mit einer Petition befassen soll! Das ist doch Wahnsinn.

Was die sicherlich gutgemeinte Idee der Volksabstimmung angeht muss ich leider dem Senator von Hybertina anschließen, ein solches Instrument sieht die Verfassung nicht vor.

Der Entwurf ist somit zur Gänze unbrauchbar.
Ashley Fox


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Quinn Michael Wells

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8

Samstag, 16. Oktober 2010, 08:24

Madam President,

Art. III Sec. 7 (2) der Constitution erlaubt auch weitere Regelungen zum Gesetzwerden von Anträgen, daher bitte ich dem Gegenstand dieser Diskussion ein Constitutional Amendment wie folgt anzuhängen:

Power to the people bill

Section 1
Dieses Gesetz fügt der Verfassung ein Amendment an, welches den Bürgern mehr Mitbestimmungsrechte gewährt.

Section 2 - Constitutional Amendment

Der Verfassung wird folgendes Amendment angehängt:
    Amendment - Power to the people

    Art. III Sec. 7 (2) folgend sollen Popular Petitions, die nicht durch das vorgesehene Gesetzgebungsverfahren durch den Kongress Gesetz geworden sind, durch eine weitere Volksabstimmung Gesetz werden können, wobei das Vetorecht des Präsidenten beibehalten werden soll.


Section 3 - Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Weiterhin bitte ich darum das Inkrafttreten des eigentlichen Vorschlages an das Inkrafttreten des Amendments zu koppeln.

Was Senator Fox' Einwand angeht : Ich wäre bereit mit 25 % der Abstimmungsberechtigten oder 50 % der abgegebenen Stimmen zu leben, wenn dies die Zustimmungswilligkeit des Kongresses generell erhöht.

Was Madam Senator McGarry's Anfrage angeht, so bin ich gerne bereit die Änderungen aufzuführen:
1. Öffentliche Diskussion und Abstimmung sind klar voneinander getrennt worden.
2. Es wurde die Möglichkeit eingeführt dass, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden zwar zustimmt, nicht aber die erforderliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten aus welchen Gründen auch immer an der Abstimmung teilnimmt, die Vorlage dennoch vor den Kongress kommen kann.
3. Die Rolle des Secretary of the Interior wurde gänzlich gestrichen - dieser Posten existiert derzeit nicht, folglich kann die Popular Petition nicht an ihn gerichtet werden.
4. Für bestimmte Gesetzesentwürfe wurde gesetz dem Fall des Scheiterns vor dem Kongress die Möglichkeit einer weiteren Volksabstimmung und der daraus folgenden Gesetzwerdung angefügt. So soll dem Souverän, dem Volk, ein höherer Grad an Mitbestimmung zuteil werden. Hierbei wird das Vetorecht des Präsidenten selbstverständlich geachtet.

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Ashley Fox

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9

Samstag, 16. Oktober 2010, 12:40

Madam President,

ich danke dem Senator von Astoria State für die überraschende Kompromissbereitschaft, doch leider sehe ich den Sinn einer Volksabstimmung darüber, ob eine Petition im Kongress behandelt werden soll, immer noch nicht?

Ich halte das geltende Verfahren eigentlich für sinnvoll: der Initiator einer Petition sammelt Unterstützungsunterschriften für diese, und wenn er 25% der Wahlberechtigten, ausgenommen Mitglieder des Kongresses, auf seiner Seite hat, hat der Kongress über die Petition zu beraten und zu entscheiden.

Das ist meines Erachtens bereits ein optimaler Ausgleich zwischen dem Interesse der Bürger, den Kongress unbürokratisch veranlassen zu können, sich mit ihren Anliegen zu beschäftigen, und dem Interesse des Kongresses, sich nicht Individualanliegen offensichtlich ohne gewisse öffentliche Relevanz befassen zu müssen.

Im Übrigen halte ich es für wenig zweckmäßig, ein einfaches Bundesgesetz sowie einen Zusatz zur Verfassung in einem Gesetz zusammenzufassen. Die Problematik illustriert bereits Section 3 der Vorlage sehr anschaulich: "Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft." Das tun Zusätze zur Verfassung ja nun gerade nicht, sie werden mit der Ratifikation durch drei Viertel der Bundesstaaten wirksam.

Eine Ergänzung der Verfassung zur Einführung von Volksabstimmungen sollte somit gegenüber dem Beschluss eines Durchführungsgesetzes zeitlich vorrangig behandelt werden. Wenn der entsprechende Zusatzartikel von Kongress und Bundesstaaten angenommen und somit die Möglichkeit für bundesweite Volksabstimmungen geschaffen wurde, kann man deren Durchführung einfachgesetzlich regeln.

Vorgreifend möchte ich aber bereits anmerken, dass der Bezug auf Article III, Section 7, § 2, in dem vorgeschlagenen Amendment keinen Sinn ergibt. Diese Vorschrift bezieht sich darauf, dass die Verfassung auch andere Quora für Annahme eines Entwurfes durch den Kongress vorsehen kann als eine Mehrheit der Abstimmenden in beiden Kammern. Wie in Article VII, Section 3, § 1, aktualisiert.

Wenn man die Verfassung also dahingehend ergänzen möchte, bundesweite Referenda zuzulassen, sollte man deren Voraussetzungen und Verfahren in dem entsprechenden Amendment auch konkret festlegen.

Da ich mit dem Anliegen des Senators von Astoria State, die Einflussmöglichkeiten der Bürger auf die Politik zu stärken, jedoch grundsätzlich sympathisiere, möchte ich ihm vorschlagen, ihm Kontakt zu meinen juristischen Beratern zu vermitteln. Diese werden für ihn einen Entwurf eines Verfassungszusatzes nach seinen inhaltlichen Vorgaben erstellen, den er dann in den Kongress einbringen kann.
Ashley Fox


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Samstag, 16. Oktober 2010, 12:59

Madam President,

diesem Verfahren stimme ich zu.

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Samstag, 16. Oktober 2010, 13:03

Madam President,

das geltende Verfahren setzt vorraus dass 25 % der wahlberechtigten Bürger in der betreffenden Zeit überhaupt die Möglichkeit haben ihre Unterstützung bekannt zu geben, etwas deutlich anderes sieht mein Entwurf auch nicht wirklich vor, nur dass auch wenn nun nicht ausreichend Wahlberechtigte die Zeit finden sich mit dem Entwurf zu befassen der Rest des Volkes dadurch nicht im Regen stehen gelassen wird - eine Herabsetzung der erforderlichen Prozentsätze sähe ich immer noch als möglich an.

Die Verfassungspassage deute ich bezüglich der Ausnahmen dahingehend, dass allgemein "Ausnahmen" eben von der Bestätigung durch den Kongress ermöglicht werden können.
Was das in Kraft treten angeht, so habe ich bereits vorgeschlagen dies an das Inkrafttretten des betreffenden Verfassungsamendments zu binden.
Das ganze insgesamt als Verfassungsamendment zu verpacken, wie es die Senatorin von Assentia hier vorschlägt halte ich für äußerst interessant und wäre gerne bereit das nun doch unerwartete Hilfsangebot anzunehmen, bitte daher bereits jetzt um eine Verlängerung der Aussprache und möchte gerne auf das Angebot der Senatorin zurückgreifen.

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Samstag, 16. Oktober 2010, 16:06

Madam President,

welche Themen würde denn ein Volksentscheid umfassen dürfen?
Alle Themen? Alle Themen der Bundeskompetenz? Auch die Themen, die ausschließlich den Kammern des Kongresses vorbehalten sind?
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Bastian Vergnon

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13

Samstag, 16. Oktober 2010, 17:02

Madame President,

Ich halte das bisherige Verfahren für sinnvoll und sehe ich keinen großen Nutzen im Antrag von Senator Wells.
Insbesondere die Passage mit der Wahl sehe ich als großen Pferdefuß, da - soweit ich den Antrag lese - über jede Petition abgestimmt werden muss. D.h. egal wie sinnvoll oder ernst gemeint die Petition ist, das Wahlamt muss diese zur Abstimmung stellen und alle Bürger müssen sich damit beschäftigen, egal, ob sie wollen oder nicht.
Hier sehe ich einen klaren Vorteil im beim jetzigen Verfahren, v.a. da dieser Antrag auch noch an einer Verfassungsänderung hängt, deren Erfolg höchst zweifelhaft ist.
Salute
Bastian Vergnon


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14

Samstag, 16. Oktober 2010, 17:13

Honorable Members of Congress,

unsere Verfassungsväter haben nach reichlicher Überlegung zwei Kammern des Kongresses eingeführt. Eine von diesen repräsentiert den politischen Willen des Volkes in seiner Gesamtheit, während die andere die Rechte der Bundesstaaten repräsentiert. Senator Wells Entwurf hebelt diese Mitwirkungsrechte der Bundesstaaten an der Bundesgesetzgebung aus und wäre damit ein Dolch in das Herz des astorischen Föderalismus.

Dieser Entwurf ist nicht im Interesse New Alcantaras.
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Sonntag, 17. Oktober 2010, 12:59

Madam President,
Congressman Laval,

ich arbeite derzeit zusammen mit einer von Senator Fox vermittelten Rechtsexpertin an einem Umschreiben des Entwurfes, wodurch statt Bundesgesetz und Verfassungsamendment eventuell sogar nur ein Verfassungsamendment nötig wird. Ich bitte um Geduld und werde den Entwurf hoffentlich bis Dienstag (*so* am WE und Montag generell recht wenig Zeit *so*) vorstellen können.

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Dienstag, 19. Oktober 2010, 16:31

Madam President,

ich bitte darum den vorhergehenden Entwurf zu streichen.

Miss Lockerby, eine Rechtsexpertin des Büros von Senator Fox, hat mit mir zusammen einen Entwurf für ein Verfassungsamendment ausgearbeitet, welches den ursprünglichen BEstandteil des antrages gänzlich ersetzen soll.

Constitutional Amendment Bill

Section 1 - Purpose of this bill
Dieses Gesetz soll dem Volk die Möglichkeit zu mehr Mitbestimmung bei der Bundesgesetzgebung geben.

Section 2 - The Amendment
Der Verfassung wird folgender Anhang hinzugefügt:

Amendment [Legislation by the People]
(1) Nimmt der Kongress eine Gesetzesvorlage, die nach dem ersten Absatz der siebenten Sektion des dritten Artikels der Verfassung durch Petition des astorischen Volkes in diesen eingebracht wurde, nicht an, soll über die Annahme der Gesetzesvorlage in einer Volksabstimmung entschieden werden.
(2) Eine Volksabstimmungen soll jedoch nicht stattfinden, wenn der Kongress eine durch Petition des astorischen Volkes in diesen eingebrachte Gesetzesvorlage auf den Sachgebieten des ersten, zweiten oder, sofern er die Außengrenzen der Vereinigten Staaten betrifft, dritten, des neunten oder zehnten Spiegelstriches des ersten Absatzes der fünften Sektion des sechsten Artikels der Verfassung ablehnt.
(3) Eine durch Petition des astorischen Volkes in den Kongress eingebrachte Gesetzesvorlage soll unbeschadet ihrer Ablehnung durch den Kongress angenommen sein, wenn sich in der Volksabstimmung wenigstens x vom Hundert der Abstimmenden oder mindestens die Hälfte der Abstimmungsberechtigten für ihre Annahme aussprechen.
(4) Der Kongress soll ermächtigt sein, alle notwendigen Gesetze zur Ausführung dieses Artikels zu erlassen.


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Dienstag, 19. Oktober 2010, 16:39

Honorable Members of Congress,

wie viele sind denn x vom Hundert?
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Dienstag, 19. Oktober 2010, 17:07

Madam President,

ich bitte vielmals um Verzeihung, ich habe hier diese Stelle vergessen noch auszubessern. Folgend also der richtige Entwurf.

Constitutional Amendment Bill

Section 1 - Purpose of this bill
Dieses Gesetz soll dem Volk die Möglichkeit zu mehr Mitbestimmung bei der Bundesgesetzgebung geben.

Section 2 - The Amendment
Der Verfassung wird folgender Anhang hinzugefügt:

Amendment [Legislation by the People]
(1) Nimmt der Kongress eine Gesetzesvorlage, die nach dem ersten Absatz der siebenten Sektion des dritten Artikels der Verfassung durch Petition des astorischen Volkes in diesen eingebracht wurde, nicht an, soll über die Annahme der Gesetzesvorlage in einer Volksabstimmung entschieden werden.
(2) Eine Volksabstimmungen soll jedoch nicht stattfinden, wenn der Kongress eine durch Petition des astorischen Volkes in diesen eingebrachte Gesetzesvorlage auf den Sachgebieten des ersten, zweiten oder, sofern er die Außengrenzen der Vereinigten Staaten betrifft, dritten, des neunten oder zehnten Spiegelstriches des ersten Absatzes der fünften Sektion des sechsten Artikels der Verfassung ablehnt.
(3) Eine durch Petition des astorischen Volkes in den Kongress eingebrachte Gesetzesvorlage soll unbeschadet ihrer Ablehnung durch den Kongress angenommen sein, wenn sich in der Volksabstimmung wenigstens 60 vom Hundert der Abstimmenden oder mindestens die Hälfte der Abstimmungsberechtigten für ihre Annahme aussprechen.
(4) Der Kongress soll ermächtigt sein, alle notwendigen Gesetze zur Ausführung dieses Artikels zu erlassen.


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Dienstag, 19. Oktober 2010, 17:14

Mister Speaker,

auf welcher Grundlage wurden die Ausschlusskriterien festgelegt, wonach einige Bereiche bei Ablehnung von der Volksabstimmung angenommen sind? Wieso stimmt der Kongress in einigen Fällen noch ab, wenn sein Votum ohnehin gänzlich wertlos sein soll? Und wie werden die Interessen der Bundesstaaten geschützt?

Den Senat gibt es auch deswegen, um zu verhindern, dass die Interessen der vergleichsweise bevölkerungsarmen Staaten in der Mitte des Landes von den traditionell bevölkerungsreichen Küstenstaaten wie Astoria State überrannt werden. Unsere Verfassungsväter haben erkannt, dass ein Ausgleich für die Spannungen geschaffen werden muss, und die Landesmitte nicht im Gesetzgebungsprozess des Bundes überrannt und ihre Wert- und Moralvorstellungen icht ignoriert werden. Wie wird dieser Entwurf dem gerecht? Oder anders gefragt: Versucht er es überhaupt und wenn ja, wo?
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Dienstag, 19. Oktober 2010, 17:41

Mister Speaker,

die betreffenden Bereiche sind Bereiche, von denen ich denke dass hier das alleinige Gesetzgebungsrecht für den Kongress absolut gerechtfertigt ist, auch für den Fall dass das Volk in einer Petition eine Änderung fordert. Die Interessen der Bundesstaaten sehe ich nichtmal gefährdet.

Was das zweite Anliegen angeht : Die Stimme jedes Bürgers der Vereinigten Staaten würde in einer solchen Abstimmung gleich gewertet, so dass die Bundesstaaten und ihre Bevölkerungszhalen eigentlich absolut irrelevant wären für den Ausgang einer Volksabstimmung. Es gilt zu bedenken dass eine solche nur für Gesetzesinitiativen möglich wären, welche aus dem Volk hervorgehen, von diesem mit einer gewissen Unterstützerzahl gestützt werden und erst danach Angelegenheit des Kongresses werden. Die eingebrachten Kritikpunkte kann ich leider nur als Furcht vor Machtverlust auffassen. Wenn es aber mehreren Kongressmitgliedern so geht, so könnte man die Volksabstimmung nach Bundesstaaten aufspalten und eine Zustimmung von beispielsweise 6 der 8 Staaten zur Bedingung machen.

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