Mr. Cunningham,
ich habe ja nicht von Ihnen verlangt, jede Legaldefinition im Kopf zu haben, denn wie bereits festgestellt, steht soowas ja im Gesetz.
Ich fände es übrigens schöner, wenn Sie sich meinen (und den gesetzlichen) Ansichten nicht nur beugten, sondern Sie sich zu eigen machten.
Außerdem finde ich Ihre Schwerpunktsetzung für verfehlt. Es sind nicht die Verfolgungsbehörden, die ohne Druck arbeiten sollen, sondern die Gerichte, die die letztlich die Schuld zu prüfen haben. Genau das ergibt sich gerade aus dem Prinzip der Verjährung.
Darüber hinaus finde ich es interessant, dass Sie erst Bauchschmerzen mit den Regeln der Verjährung bekommen haben, nachdem ich Ihnen Ihren Fehler dargelegt habe. Ich wüsste kaum, welche Regelungen der individuellen Schuld besser angemessen wären, als die aktuellen Regeln der Verjährung, bei denen geringwertige Delikte kurze und zunehmend schwere lange Verjährungsfristen haben.
Sowenig wie unser Strafrecht eine lebenslange Freiheitsstrafe kennt, sowenig gibt es unverjährliche Straftaten.
Ob Ihnen das Bauchschmerzen bereitet ist egal, denn es ist der Wille des Gesetzgebers.
Ich erlaube mir erneut, Sie anzuführen:
"Ich bin studierter Rechtsanwalt. Ich habe mein Studium mit Bestnote beendet und arbeitete danach in zahlreichen Anwaltskanzleien. Für eine kurze Zeit war ich als Staatsanwalt tätig, bis ich mich der Pflichtverteidigung verschrieb. [...]
Durch meine [kurze Zeit beim] Arbeiten als Staatsanwalt hatte ich, aus der Natur der Sache heraus, bereits engen Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Ich kenne daher die inneren Abläufe [...]
Aufgrund meiner Erfahrungen in diesem Bereich, werde ich in der Lage sein die Oberaufsicht über diese Behörden problemlos zu bestreiten.[...]
Trotzdem kann man sich auch hier das Ganze noch einmal zu Gemüte führen um eventuelle Lücken aufzudecken – damit sage ich nicht, dass es welche gibt – aber Vorsicht ist besser als Nachsicht."
Ich habe aus der Zeit meines Studiums der Medizin den Spruch im Gedächtnis: "Nichts ist praktischer als eine gute Theorie." Das haben Sie mit Ihrer Bestnote bewiesen. Und dennoch verfehlten Sie die das Prinzip bzw. die Theorie der Verjährung und die Trennung von Vorverfahren und Strafprozess.
Sie wollen Attorney General der Vereinigten Staaten werden, in dieser Funktion oberster Staatsanwalt und damit höchster Strafankläger,
obwohl Sie nur kurz bei der Staatsanwaltschaft waren und Sie sich lieber der Strafverteidigung gewidmet, ja sogar verschrieben haben. Dass Ihnen als bestnotierten Jura-Absolventen und dann als langjährigen, ja geradezu leidenschaftlichen Strafverteidiger und damit Menschenrechtler die Regeln der Verjährung "Bauchschmerzen" bereiten, bereitet MIR Bauchschmerzen.
Ihre Aussage war:
"Ich bringe also das notwendige Wissen um das Handling und die Gesetze eines Attorney General durch meine Ausbildung bereits mit. Das gibt mir – im Gegensatz zu einigen meiner Amtsvorgänger – bereits einen Vorteil für diese Position."
Ich habe da so meine Zweifel.
Ich sehe es auch nicht so, dass ich hier aus einer Mücke einen Elefanten mache mit einem derartigen Nebenaspekt. Meine Ansicht ist eher, wenn Sie bereits bei einem solchen Nebenaspekt bzw. im Kleinen derartige Mängel sowohl in Theorie als auch Gesetzeskenntnis aufweisen, dann liegt der Schluss nahe, dass Sie auch bei den Hauptaspekten bzw. im Großen Mängel sowohl in Theorie als auch Gesetzeskenntnis aufweisen werden.
Daher zweifle ich an Ihrer sowohl fachlichen als auch persönlichen Eignung für dieses Amt als Leiter des Justizministeriums, welches eben besonders Gesetzeskenntnis und -verständnis in diesem verlangt, um den Präsidenten und die Administration zu beraten, zu vertreten und das scharfe Schwert der Strafjustiz verantwortungsbewusst zu führen.