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Marc Peterson

at the other end of the rainbow

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Montag, 15. Juli 2013, 22:51

S. 2013-062: Classified Information Reform Bill




Honorable Members of Congress:

Die Senatorin für Laurentiana, Mrs. Sookie Stackhouse, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.



President of Congress


Classified Information Reform Bill

Sec. 1 Reform of the Classified Information Act
Der Classified Information Act wird wie folgt neu gefasst:
    Classified Information Act

    Art. I - General Provisions

    Sec. 1 Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt die Geheimhaltung von Informationen und ihre Klassifizierung.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als “Classified Information Act“.

    Sec. 2 Classification Levels
    (1) Liegt ein öffentliches Interesse vor, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform, geheim zu halten, sollen sie entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit entsprechend diesem Gesetz eingestuft werden.
    (2) Eine Information ist einzustufen als
    a. TOP SECRET, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Vereinigten Staaten gefährden kann;
    b. SECRET, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann;
    c. CONFIDENTIAL, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Vereinigten Staaten schädlich sein kann.

    Art. II - Classified Information

    Sec. 1 Classification
    (1) Die Einstufung von Informationen, die nach Art. I, Sec. 2 im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind, soll nichtöffentlich erfolgen.
    (2) Die Einstufung von Informationen als TOP SECRET, SECRET und CONFIDENTIAL soll durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten und darüber hinaus durch die vom Präsidenten dazu ermächtigten Amtsträger des Bundes vorgenommen werden können.
    (3) Die zur Einstufung von Informationen als TOP SECRET und SECRET Berechtigten und sollen auch die jeweils niedrigeren Geheimhaltungsgrade anordnen können.

    Sec. 2 Declassification
    Informationen, die nach diesem Gesetz als geheim eingestuft wurden, sollen nach Ablauf eines Jahres von einem für ihre Anordnung Berechtigten deklassifiziert werden; ihre Einstufung soll auf diesem Wege allerdings auch erneuert werden können. Die Einstufung soll aufgehoben werden, wenn ihre Begründung entfällt.

    Art. III - Clearance and Identification

    Sec. 1 Clearance
    (1) Berechtigt zum Zugang zu Informationen eines Geheimhaltungsgrades soll sein, wer zur Vergabe dieser Einstufung berechtigt ist.
    (2) Zu als geheim eingestuftem Material soll nur derjenige Berechtigte tatsächlichen Zugang erhalten, dessen Identität und Berechtigung vorher verifiziert wurde.
    (3) Die Berechtigung erstreckt sich nur auf als geheim eingestufte Informationen aus Bereichen, deren Kenntnis von Amts wegen notwendig ist, und nicht auf alle Informationen eines Geheimhaltungsgrades (need-to-know basis).
    (4) Ein Zugang soll dem Berechtigten grundsätzlich nur ermöglichen, Kenntnis von dem als geheim eingestuften Material erlangen zu können (eyes only). Nur eine Ermächtigung des Präsidenten, die auch für einen konkret festgelegten Sachbereich erteilt werden kann, soll ein Zugang dazu berechtigen, als geheim eingestuftes Material nach Kenntnisnahme zu bearbeiten und für dienstliche Zwecke weiter zu verwenden.
    (5) Mitglieder des Kongresses der Vereinigten Staaten sollen, soweit es durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, berechtigt sein, von als geheim eingestuften Informationen Kenntnis zu erlangen; diese Berechtigung soll jedoch nicht umfassen, als geheim eingestuftes Material nach Kenntnisnahme zu veröffentlichen oder auf andere Art eine Kenntnisnahme durch Unbefugte zu ermöglichen.

    Sec. 2 Clearance Orders
    (1) Präsident der Vereinigten Staaten soll den Kreis der Berechtigten nach Art. III, Sec. 1, SSec. 1 durch eine Clearance Order für Einzelpersonen erweitern können, die einen konkret festgelegten Umfang und Zeitrahmen der Erweiterung enthalten soll.
    (2) Eine Cleareance Order soll öffentlich bekannt gemacht werden; sofern die Clearance Order geheimhaltungsbedürftige Informationen enthält, soll sie nichtöffentlich erfolgen.
    (3) Clearance Orders sollen vom Präsidenten jederzeit aufgehoben werden können.

    Sec. 3 Identification
    Als geheim eingestufte Informationen sollen entsprechend gekennzeichnet werden, wenn nicht angenommen werden muss, dass ihre Geheimhaltung durch technische oder sonstige Vorrichtungen bereits gewährleistet ist.

    Art. IV - Final Provisions

    Sec. 1 Executive Orders
    Der Präsident der Vereinigten Staaten soll ermächtigt sein, durch Executive Order die nach Art. II, Sec. 1, SSec. 2 zur Einstufung von Informationen berechtigten Amtsträger festzulegen sowie
    a. die Gewährleistung der Geheimhaltung von Informationen durch technische und sonstige Vorrichtungen,
    b. die einheitliche Kennzeichnung von als geheim eingestuften Informationen,
    c. die Nutzung einheitlicher Formblätter zur Einstufung und Deklassifizierung von Informationen
    zu regeln.

    Sec. 2 Penal Provision
    Verbrechen der Klasse C im Sinne von Chapter 1 des Federal Penal Code sind die Weitergabe von Informationen an für diese Geheimhaltungssstufe Berechtigte aus Bereichen, deren Kenntnis für den Berechtigten nicht von Amts wegen notwendig ist, sowie der Gebrauch des Zuganges zu als geheim eingestuften Informationen zu anderen als den Art. III, Sec. 1, SSec. 4 genannten Zwecken, insbesondere die Weiterverwendung ohne ausdrückliche Ermächtigung des Präsidenten.
Sec. 2 Coming into Force
Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten.

Sookie Stackhouse

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2

Montag, 15. Juli 2013, 23:13

Madam President,

vorliegender Gesetzentwurf, der auf eine Initiative des Präsidenten der Vereinigten Staaten zurückgeht und entscheidend von dessen Executive Office erarbeitet wurde, soll die Voraussetzungen für die Klassifizierung geheim zu haltender Informationen, sowie die Festlegung des Kreises der Zugangsberechtigten, vereinfachen und flexibilisieren.

Die Voraussetzungen, unter denen Informationen einer Geheimhaltungsstufe unterworfen werden können, werden gegenüber dem geltenden Classified Information Act abstrahiert, um unnötig deteilverliebte Bürokratismen zu beseitigen, und der Kreis der Zugangsberechtigten soll künftig vom Präsidenten durch Executive Order festgelegt werden können, anstatt starr im Gesetz aufgezählt zu werden. Diese Festlegung entspricht nicht den praktischen Erfordernissen einer effektiven Regierungsarbeit, da sie es dem Präsidenten erschwert bzw. unmöglich macht, den Zugang zu bzw. Ausschluss von klassifizierten Informationen innerhalb seiner Administration entsprechend deren tatsächlicher Besetzung und Aufgaben zu regeln.

Zudem werden die Kontrollmöglichkeiten des Kongresses verbessert, indem Kongressmitglieder durch Gesetz ebenfalls Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten können, und ferner der Geheimnisschutz verstärkt, indem die unbefugte Weitergabe klassifizierter Informationen als Straftatbestand definiert wird.

Bedauerlicherweise ist allen beteiligten Stellen jedoch zu spät aufgefallen, dass der eingereichte Gesetzentwurf an zwei Stellen durch Tippfehler unvollständige Sätze enthielt, daher hier eine entsprechend korrigierte Fassung:

Classified Information Reform Bill

Sec. 1 Reform of the Classified Information Act
Der Classified Information Act wird wie folgt neu gefasst:
    Classified Information Act

    Art. I - General Provisions

    Sec. 1 Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt die Geheimhaltung von Informationen und ihre Klassifizierung.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als “Classified Information Act“.

    Sec. 2 Classification Levels
    (1) Liegt ein öffentliches Interesse vor, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform, geheim zu halten, sollen sie entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit entsprechend diesem Gesetz eingestuft werden.
    (2) Eine Information ist einzustufen als
    a. TOP SECRET, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Vereinigten Staaten gefährden kann;
    b. SECRET, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann;
    c. CONFIDENTIAL, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Vereinigten Staaten schädlich sein kann.

    Art. II - Classified Information

    Sec. 1 Classification
    (1) Die Einstufung von Informationen, die nach Art. I, Sec. 2 im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind, soll nichtöffentlich erfolgen.
    (2) Die Einstufung von Informationen als TOP SECRET, SECRET und CONFIDENTIAL soll durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten und darüber hinaus durch die vom Präsidenten dazu ermächtigten Amtsträger des Bundes vorgenommen werden können.
    (3) Die zur Einstufung von Informationen als TOP SECRET und SECRET Berechtigten sollen auch die jeweils niedrigeren Geheimhaltungsgrade anordnen können.

    Sec. 2 Declassification
    Informationen, die nach diesem Gesetz als geheim eingestuft wurden, sollen nach Ablauf eines Jahres von einem für ihre Anordnung Berechtigten deklassifiziert werden; ihre Einstufung soll auf diesem Wege allerdings auch erneuert werden können. Die Einstufung soll aufgehoben werden, wenn ihre Begründung entfällt.

    Art. III - Clearance and Identification

    Sec. 1 Clearance
    (1) Berechtigt zum Zugang zu Informationen eines Geheimhaltungsgrades soll sein, wer zur Vergabe dieser Einstufung berechtigt ist.
    (2) Zu als geheim eingestuftem Material soll nur derjenige Berechtigte tatsächlichen Zugang erhalten, dessen Identität und Berechtigung vorher verifiziert wurde.
    (3) Die Berechtigung erstreckt sich nur auf als geheim eingestufte Informationen aus Bereichen, deren Kenntnis von Amts wegen notwendig ist, und nicht auf alle Informationen eines Geheimhaltungsgrades (need-to-know basis).
    (4) Ein Zugang soll dem Berechtigten grundsätzlich nur ermöglichen, Kenntnis von dem als geheim eingestuften Material erlangen zu können (eyes only). Nur eine Ermächtigung des Präsidenten, die auch für einen konkret festgelegten Sachbereich erteilt werden kann, soll einen Zugangsberechtigten dazu berechtigen, als geheim eingestuftes Material nach Kenntnisnahme zu bearbeiten und für dienstliche Zwecke weiter zu verwenden.
    (5) Mitglieder des Kongresses der Vereinigten Staaten sollen, soweit es durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, berechtigt sein, von als geheim eingestuften Informationen Kenntnis zu erlangen; diese Berechtigung soll jedoch nicht umfassen, als geheim eingestuftes Material nach Kenntnisnahme zu veröffentlichen oder auf andere Art eine Kenntnisnahme durch Unbefugte zu ermöglichen.

    Sec. 2 Clearance Orders
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll den Kreis der Berechtigten nach Art. III, Sec. 1, SSec. 1 durch eine Clearance Order für Einzelpersonen erweitern können, die einen konkret festgelegten Umfang und Zeitrahmen der Erweiterung enthalten soll.
    (2) Eine Cleareance Order soll öffentlich bekannt gemacht werden; sofern die Clearance Order geheimhaltungsbedürftige Informationen enthält, soll sie nichtöffentlich erfolgen.
    (3) Clearance Orders sollen vom Präsidenten jederzeit aufgehoben werden können.

    Sec. 3 Identification
    Als geheim eingestufte Informationen sollen entsprechend gekennzeichnet werden, wenn nicht angenommen werden muss, dass ihre Geheimhaltung durch technische oder sonstige Vorrichtungen bereits gewährleistet ist.

    Art. IV - Final Provisions

    Sec. 1 Executive Orders
    Der Präsident der Vereinigten Staaten soll ermächtigt sein, durch Executive Order die nach Art. II, Sec. 1, SSec. 2 zur Einstufung von Informationen berechtigten Amtsträger festzulegen sowie
    a. die Gewährleistung der Geheimhaltung von Informationen durch technische und sonstige Vorrichtungen,
    b. die einheitliche Kennzeichnung von als geheim eingestuften Informationen,
    c. die Nutzung einheitlicher Formblätter zur Einstufung und Deklassifizierung von Informationen
    zu regeln.

    Sec. 2 Penal Provision
    Verbrechen der Klasse C im Sinne von Chapter 1 des Federal Penal Code sind die Weitergabe von Informationen an für diese Geheimhaltungssstufe Berechtigte aus Bereichen, deren Kenntnis für den Berechtigten nicht von Amts wegen notwendig ist, sowie der Gebrauch des Zuganges zu als geheim eingestuften Informationen zu anderen als den Art. III, Sec. 1, SSec. 4 genannten Zwecken, insbesondere die Weiterverwendung ohne ausdrückliche Ermächtigung des Präsidenten.
Sec. 2 Coming into Force
Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten.
Sookie Stackhouse (D)


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Montag, 15. Juli 2013, 23:20

Madam President,

grundsätzlich habe ich keine Einwände und empfinde die Regelung als sinnvoll. Einzig zur Bestrafung der unerlaubten Weitergabe hätte ich eine Anmerkung: Sollte der "leak" einer "TOP SECRET" Information nicht anders bewertet werden, als auf der geringsten Stufe? Und müsste es in Art. IV, Section II nicht "Nicht-Berechtigte" heißen?
With kind regards
Lindsey McIlroy (D-FL)
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Sookie Stackhouse

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4

Montag, 15. Juli 2013, 23:25

Madam President,

der Federal Penal Code bedroht Verbrechen der Klasse C mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei und sechs Monaten. Genug Spielraum für die Gerichte, denke ich, bei der Strafzumessung mit einzubeziehen, klassifizierte Informationen welcher Stufe unerlaubt weitergegeben wurden.

Und nein, wenn man Art. IV, Sec. 2, vollständig liest ergibt sich, dass das Wort "Berechtigte" tatsächlich richtig ist. ;)
Sookie Stackhouse (D)


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Montag, 15. Juli 2013, 23:37

Madam President,

entschuldigen Sie Senatorin, aber mir erschließt sich der Satz so tatsächlich nicht. Bzw. ich lese ihn so, dass die Weitergabe von Daten an "Berechtigte" (also generell ermächtigte Personen) dann strafbar ist, wenn diese Weitergabe sozusagen "irrelevant" war. Sprich: Jemand der im DoD "SECRET" Clearence hat, darf dennoch keine Dokumente an jemanden weitergeben, der z.B. im DoHA "SECRET" Clearence hat, es sei denn es besteht eine direkte dienstliche Notwendigkeit (korrekt?) In dem Fall ist die Weitergabe an gänzlich "Unberechtigte", also z.B. Weitergabe von Geheiminformationen an die Öffentlichkeit, gar nicht geregelt.
With kind regards
Lindsey McIlroy (D-FL)
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6

Montag, 15. Juli 2013, 23:44

Madam President,

das ist korrekt: Das Gesetz bedroht es auch mit Strafe, Informationen an andere Berechtigte weiterzugeben, die jedoch kein dienstliches Bedürfnis nach Zugang zu den Informationen haben. Die Weitergabe an gänzlich Unbefugte hingegen wird vom folgenden Halbsatz mit erfasst, denn die Weitergabe an Unbefugte ist keine einem in Art. III, Sec. 1, SSec. 4 genannten Zweck dienende Verwendung der entsprechenden Informationen.
Sookie Stackhouse (D)


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Dienstag, 16. Juli 2013, 00:17

Madam President,

ich danke für die Erläuterung. Dann nur eine letzte Nachfrage dazu: Wie wird dann ein Verstoß gegen Art. III, Sec. 1, SSec. 4 geahndet?
With kind regards
Lindsey McIlroy (D-FL)
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Dienstag, 16. Juli 2013, 00:28

Madam Presisdent,

als Verbrechen der Klasse C, steht auch in Art. IV, Sec. 2. ;)

Aber da ich schon sehe, dass diese Textstelle dem Verfasser wohl nicht ganz geglückt ist, schlage ich folgende - inhaltlich unveränderte, bloß besser strukturierte und verständlicher formulierte Neufassung - vor:
Classified Information Reform Bill

Sec. 1 Reform of the Classified Information Act
Der Classified Information Act wird wie folgt neu gefasst:
    Classified Information Act

    Art. I - General Provisions

    Sec. 1 Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt die Geheimhaltung von Informationen und ihre Klassifizierung.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als “Classified Information Act“.

    Sec. 2 Classification Levels
    (1) Liegt ein öffentliches Interesse vor, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform, geheim zu halten, sollen sie entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit entsprechend diesem Gesetz eingestuft werden.
    (2) Eine Information ist einzustufen als
    a. TOP SECRET, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Vereinigten Staaten gefährden kann;
    b. SECRET, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann;
    c. CONFIDENTIAL, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Vereinigten Staaten schädlich sein kann.

    Art. II - Classified Information

    Sec. 1 Classification
    (1) Die Einstufung von Informationen, die nach Art. I, Sec. 2 im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind, soll nichtöffentlich erfolgen.
    (2) Die Einstufung von Informationen als TOP SECRET, SECRET und CONFIDENTIAL soll durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten und darüber hinaus durch die vom Präsidenten dazu ermächtigten Amtsträger des Bundes vorgenommen werden können.
    (3) Die zur Einstufung von Informationen als TOP SECRET und SECRET Berechtigten sollen auch die jeweils niedrigeren Geheimhaltungsgrade anordnen können.

    Sec. 2 Declassification
    Informationen, die nach diesem Gesetz als geheim eingestuft wurden, sollen nach Ablauf eines Jahres von einem für ihre Anordnung Berechtigten deklassifiziert werden; ihre Einstufung soll auf diesem Wege allerdings auch erneuert werden können. Die Einstufung soll aufgehoben werden, wenn ihre Begründung entfällt.

    Art. III - Clearance and Identification

    Sec. 1 Clearance
    (1) Berechtigt zum Zugang zu Informationen eines Geheimhaltungsgrades soll sein, wer zur Vergabe dieser Einstufung berechtigt ist.
    (2) Zu als geheim eingestuftem Material soll nur derjenige Berechtigte tatsächlichen Zugang erhalten, dessen Identität und Berechtigung vorher verifiziert wurde.
    (3) Die Berechtigung erstreckt sich nur auf als geheim eingestufte Informationen aus Bereichen, deren Kenntnis von Amts wegen notwendig ist, und nicht auf alle Informationen eines Geheimhaltungsgrades (need-to-know basis).
    (4) Ein Zugang soll dem Berechtigten grundsätzlich nur ermöglichen, Kenntnis von dem als geheim eingestuften Material erlangen zu können (eyes only). Nur eine Ermächtigung des Präsidenten, die auch für einen konkret festgelegten Sachbereich erteilt werden kann, soll einen Zugangsberechtigten dazu berechtigen, als geheim eingestuftes Material nach Kenntnisnahme zu bearbeiten und für dienstliche Zwecke weiter zu verwenden.
    (5) Mitglieder des Kongresses der Vereinigten Staaten sollen, soweit es durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, berechtigt sein, von als geheim eingestuften Informationen Kenntnis zu erlangen; diese Berechtigung soll jedoch nicht umfassen, als geheim eingestuftes Material nach Kenntnisnahme zu veröffentlichen oder auf andere Art eine Kenntnisnahme durch Unbefugte zu ermöglichen.

    Sec. 2 Clearance Orders
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll den Kreis der Berechtigten nach Art. III, Sec. 1, SSec. 1 durch eine Clearance Order für Einzelpersonen erweitern können, die einen konkret festgelegten Umfang und Zeitrahmen der Erweiterung enthalten soll.
    (2) Eine Cleareance Order soll öffentlich bekannt gemacht werden; sofern die Clearance Order geheimhaltungsbedürftige Informationen enthält, soll sie nichtöffentlich erfolgen.
    (3) Clearance Orders sollen vom Präsidenten jederzeit aufgehoben werden können.

    Sec. 3 Identification
    Als geheim eingestufte Informationen sollen entsprechend gekennzeichnet werden, wenn nicht angenommen werden muss, dass ihre Geheimhaltung durch technische oder sonstige Vorrichtungen bereits gewährleistet ist.

    Art. IV - Final Provisions

    Sec. 1 Executive Orders
    Der Präsident der Vereinigten Staaten soll ermächtigt sein, durch Executive Order die nach Art. II, Sec. 1, SSec. 2 zur Einstufung von Informationen berechtigten Amtsträger festzulegen sowie
    a. die Gewährleistung der Geheimhaltung von Informationen durch technische und sonstige Vorrichtungen,
    b. die einheitliche Kennzeichnung von als geheim eingestuften Informationen,
    c. die Nutzung einheitlicher Formblätter zur Einstufung und Deklassifizierung von Informationen
    zu regeln.

    Sec. 2 Penal Provision
    Verbrechen der Klasse C sind:

      - die Weitergabe klassifizierter Informationen an Personen ohne Berechtigung zu oder Bedürfnis nach Zugang zu den betreffenden Informationen;
      - der Zugriff auf klassifizierte Informationen, oder die Verwendung klassifizierter Informationen, zu anderen als den in diesem Gesetz bestimmten Zwecken;
      - die Weiterverwendung klassifizierter Informationen ohne ausdrückliche Ermächtigung des Präsidenten.

    Sec. 3 Coming into Force
    Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten.
      Damit wären dann hoffentlich alle Klarheiten beseitigt? ;)
    Sookie Stackhouse (D)


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    9

    Dienstag, 16. Juli 2013, 14:21

    Mr Speaker,
    ich möchte die Anmerkung der ehrenwerten Senatorin für Freeland aufgreifen und die Frage stellen, wann eine dienstliche Notwendigkeit vorliegt. Insbesondere befürchte ich hier, dass die Arbeit der Bundesbehörden wie auch des Bundes mit den Staaten beeinträchtigt werden könnte, wenn keine klare Aussage darüber möglich ist.
    Warum läuft zudem die Klassifizierung schon beziehungsweise erst nach einem Jahr ab? - Ich befürchte aufgrund der Masse der Dokumente, das schnell etwas vergessen werden könnte und wir haben dann zwölf Monate später überall in der Presse hoch sensible Informationen stehen oder eben umgekehrt. Wäre es nicht sinnvoller, dass das dann erfolgt, wenn die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist?

    Abschließend stellt sich mir die Frage, wie mit absichtlich falsch gekennzeichneten Dokumenten verfahren wird und ob eine Einsichtnahme durch Gerichte der Antragstellerin nicht zweckdienlich für eine wirkungsvolle Strafverfolgung erschiene.

    David J. Clark (D-NA)

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    10

    Dienstag, 16. Juli 2013, 18:43

    Madam President,

    die einjährige Frist bis zur Freigabe oder Erneuerung der Einstufung klassifizierter Informationen ist aus der geltenden Fassung des Classified Information Act übernommen. Sie hat sich bislang bewährt, und ich sehe keinen Grund, diese jetzt zu ändern.

    Wie man das Bedürfnis nach Zugang zu klassifizierten Informationen von Amts wegen noch näher spezifizieren könnte, ohne bloß einen Pleonasmus ins Gesetz zu schreiben, wüsste ich ad hoc ehrlich gesagt nicht?. Die Bestimmung sagt, in Verbindung mit den entsprechenden Abstufungen aus, dass jeder Amtsträger Zugang zu jenen klassifizierten Informationen hat, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

    Was ein Einsichtsrecht für Gerichte bezwecken soll, erschließt sich mir erst recht nicht? Zur Beurteilung der Frage, ob jemand unbefugt Zugriff auf klassifizierte Informationen genommen, oder diese unbefugt weitergegeben etc. hat, kommt es nicht darauf an, worin diese Informationen bestehen. Strafbar ist schon der reine Formverstoß. Ob die entsprechenden Informationen möglicherweise falsch klassifiziert waren, ist ebenfalls unerheblich, die Strafbarkeit knüpft an den Vorsatz des Täters und seine Vorstellungen von der Tat an.
    Sookie Stackhouse (D)


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    Mittwoch, 17. Juli 2013, 12:26

    Mr Speaker,
    wenn klassifizierte Informationen für einen Gerichtsprozess Beweise sind, ist ein Zugriff unter Umständen dem Gericht nicht möglich, was dem Angeklagten sowohl zum Vor- wie auch zum Nachteil werden könnte. Das sollte man verhindern.

    David J. Clark (D-NA)

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    12

    Mittwoch, 17. Juli 2013, 15:19

    Madam President,

    im Falle des unerlaubten Zugriffs auf oder unerlaubten Weitergabe von klassifizierten Dokumenten ist nicht deren Inhalt ein Beweismittel, sondern allein deren Klassifizierung.
    Sookie Stackhouse (D)


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    13

    Mittwoch, 17. Juli 2013, 16:53

    Mr Speaker,
    es geht mir nicht um Straftaten nach diesem Gesetz, sondern nach anderen Gesetzen.

    David J. Clark (D-NA)

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    14

    Mittwoch, 17. Juli 2013, 17:00

    Madam President,

    hier kann ich dem ehrenwerten Congressman aus New Alcantara leider nicht mehr folgen? ?(
    Sookie Stackhouse (D)


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    15

    Mittwoch, 17. Juli 2013, 17:06

    Mr Speaker,
    wenn nun ein Beweis für einen Mord klassifiziert wird nach diesem Gesetz, ist er dem Gericht logischerweise nicht bekannt, es kann also nicht alle Beweise abwägen und dann zu einem Urteil kommen.

    David J. Clark (D-NA)

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    16

    Mittwoch, 17. Juli 2013, 17:11

    Madam President,

    in unserem Rechtskreis gilt auch in Strafverfahren der Beibringungs-, nicht der Amtsermittlungsgrundsatz. Heißt: Das Gericht entscheidet in einer Strafsache auf Grund der Beweismittel, die Anklage und Verteidigung vorlegen, forscht aber nicht selbst nach Beweisen. (So wie es z. B. in Strafgerichte in Kontinentalantica tun.)

    Oberster Dienstherr der Bundesanwaltschaft ist letztlich der Präsident. Er kann diese also in jedem Fall ermächtigen, auch klassifizierte Informationen als Beweismittel in ein Verfahren einzuführen, wenn diese ihn zum Betrieb ihres Falls darum ersucht.
    Sookie Stackhouse (D)


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    Mittwoch, 17. Juli 2013, 17:38

    Mr. Speaker,

    Ich stehe dieser Bill im Grundsatz positiv gegenüber, teile jedoch die bedenken des ehrenwerten Congressman Clark.

    Liesse sich bezüglich der Einsicht von Gerichten in klassifizierte Unterlagen eine Ausnahmeregelung in dieses Gesetz aufnehmen?

    Sookie Stackhouse

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    Mittwoch, 17. Juli 2013, 17:44

    Madam President,

    eine solche Ausnahmeregelung wäre bloß irreführend, weil astorische Gerichte niemals selbst Beweis erheben. Sie entscheiden auf Grund der Beweismittel, die ihm die Parteien eines Verfahrens vorlegen.

    Da die Anklagebehörde des Bundes der Exekutive angehört, also in letzter Instanz dem Präsidenten untersteht, kann dieser sie jederzeit ermächtigen, auch klassifizierte Beweismittel in ein Verfahren einzuführen - damit werden diese auch Gericht wie Verteidigung entsprechend zugänglich.

    Eine gesonderte Befugnis zur Einsichtnahme für Gerichte könnte den Eindruck erwecken, diese hätten von sich aus nach irgendwas zu suchen, das sie in klassifizierten Dokumenten vermuten. Aber Gerichte in den Vereinigten Staaten suchen von sich aus sowieso nach nichts, sie beurteilen das, was ihnen in einem Verfahren vorgetragen wird.
    Sookie Stackhouse (D)


    Márkusz Varga

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    19

    Mittwoch, 17. Juli 2013, 17:56

    Mr. Speaker,

    Aber was wenn der Präsident diese Befugnis nicht erteilt? Es bestünde dann weder für Anklage noch Verteidigung die Möglichkeit allfällite klassifizierte Beweise zu verwenden.

    Sookie Stackhouse

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    20

    Mittwoch, 17. Juli 2013, 18:04

    Madam President.

    die Anklage von Straftaten obliegt in einem gewaltentrennenden Staat der Exekutive. Unsere Verfassung überträgt die Aufgaben und Befugnisse der exekutiven Staatsgewalt dem Präsidenten, der sie durch die durch Verfassung und Gesetze geschaffenen und ihm unterstellten Behörden ausübt. Dazu gehört auch die Bundesanwaltschaft.

    Wenn die Vereinigten Staaten vor Gericht Anklage gegen eine Person erheben, dann tut das in letzter Konsequenz deren Regierung, vertreten durch den Präsidenten, dieser vertreten durch die Bundesanwaltschaft.

    Wenn der Präsident kein Interesse daran hat, eine Straftat gerichtlich zu verfolgen, weshalb er die Bundesanwaltschaft nicht ermächtigt, klassifizierte Informationen als relevante Beweismittel in das Verfahren einzuführen, dann kann er die Bundesanwaltschaft auch gleich anweisen, gar keine Anklage zu erheben.
    Sookie Stackhouse (D)