Honorable State Councilors,
vorliegender Gesetzentwurf zeigt, vor dem Hintergrund einer aktuellen Diskussion in Laurentiana und den Vereinigten Staaten, dass es keineswegs der beste oder vernünftigste Weg ist, die bewusst liberal gehaltene Regelung eines Sachgebiets dadurch auszudrücken, dass man ganz einfach gar kein Gesetz beschließt, sondern schlicht darauf verweist, das was nicht verboten ist, eben erlaubt ist. Denn auch ein Gesetz, das in erster Dinge ausdrücklich erlaubt, anstatt sie zu verbieten, macht eben die bewusste rechtliche Gestaltung einer Materie durch den Gesetzgeber sichtbar, schafft öffentliches Bewusstsein für das Vorhandensein eines Themas, und holt es somit aus dem Dunkel der Unklarheit, ob und wie eine Sache als geregelt gelten soll, weil es eben kein sie betreffendes Gesetz gibt.
Es geht im vorliegenden Gesetzentwurf um eine der wichtigsten gesetzgeberischen Zuständigkeiten der Staaten, nämlich den Besitz und das Tragen von Feuerwaffen. Der Gesetzentwurf trifft eine Regelung im Geiste der politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Traditionen und Gebräuche der Vereinigten Staaten, und hier insbesondere der geographisch westlich gelegenen Staaten, zu denen Serena zählt, die erst längere nach den östlichen Staaten besiedelt und zivilisiert wurden.
Er gewährleistet den in Serena lebenden Bürgern der Vereinigten Staaten, sowie den sich dauerhaft und legal in unserem Staat aufhaltenden Ausländern, das Recht zum Erwerb, Besitz und Tragen von Feuerwaffen und Munition zu Zwecken der Selbstverteidigung, der Jagd, des Schießsports, der Brauchtumspflege, der Sammlung sowie der wissenschaftlichen Betätigung.
Denn wir dürfen uns nicht täuschen: Restriktive Waffengesetze treffen stets nur eine Gruppe der Bevölkerung, nämlich die rechtschaffenen und gesetzestreuen Bürger. Diese werden durch Erschwernisse oder gar Verbote, Waffen zu erwerben, zu besitzen und zu tragen, in ihrer Selbstentfaltung und Sicherheit beeinträchtigt, während es keinen Verbrecher auch nur einen Deut schert, was das Gesetz, dass er sowieso zu übertreten und anderen Menschen dadurch zu schaden entschlossen ist, zum Thema Waffenbesitz zu sagen hat.
Man kann den Waffenbesitz de jure weitreichend oder vollständig verbieten, aber man kann ihn de facto niemals verhindern. Wer eine Waffe dazu benutzen will, das Gesetz zu brechen und einem anderen Mensch ein Leid anzutun, der kommt zu diesem Zweck auch an eine Waffe.
Beschränkungen, Kontrollen und Verbote schrecken nur die anständigen Bürger unseres Staates davon ab, Waffen zu legitimen Zwecken zu erwerben, zu besitzen und zu tragen, und stellen sie unter den absurden Generalverdacht, wer eine Waffe besäße, sei ein potenzieller Verbrecher. Die wahren Verbrecher machen sich gar nicht erst die Mühe, sich an irgendein Waffengesetz zu halten, ehe sie unter Verwendung einer Waffe ein anderes Gesetz brechen.
Mit diesem Gesetz erhalten sich die ehrlichen und aufrechten Bürger des Staates ihre Freiheit, ihr kulturelles Brauchtum und Erbe zu pflegen, und ihr Recht, sich selbst, ihre Heime und Familien zu schützen.
Verbrechern, die in einer weitreichend "waffenlosen" Gesellschaft allzu leichtes Spiel haben, wird das nicht gefallen.