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1

Mittwoch, 23. Januar 2008, 16:16

Hearings bereits amtierender Secretaries

Hallo zusammen...

Ich habe eine Frage an die juristisch bewanderten unter uns - vor allen Dingen jene, die sich auch mit der gesetlichen Lage Astors gut auskennen:

Die Präsidentin hat ihr neues Kabinett dem Senat vorgeschlagen und für alle ein Hearing verlangt. Auch für die Secretaries, die im selben Amt bleiben sollen.

Meiner Meinung nach sind diese Hearings aber nicht notwendig, da der Amtsträger nicht wechselt und sein Ressort behält. Er hat ja schließlich schon einmal die Legitimation des Senats erhalten. Auch die Präsidentin bleibt die gleiche (ein neuer Präsident müsste alle Secretaries neu durch den Senat schicken).

Wie sieht es nun aus? Müssen Hearings für die Secretaries abgehalten werden, die ihr Ressort behalten? Ich glaube nein.

Meinungen schnell erbeten, damit ich im Senat reagieren kann.

Danke.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Avitall Bloomberg

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2

Mittwoch, 23. Januar 2008, 17:05

Hm, ist ja eher ein neuer Fall - ein wiedergewählter Präsident. Ich bin auch juristisch nicht so bewandert, aber ich hielte es glaube ich für besser, wenn es für alle vorgeschlagenen auch Hearings gibt.
Avitall Bloomberg (D)
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Steve McQueen

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3

Mittwoch, 23. Januar 2008, 17:08

Ich hab keine Lust, schon wieder die selbe Leier abzuziehen...wie isset den in den Staaten?
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
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McQueen Petroleum

4

Mittwoch, 23. Januar 2008, 17:53

Zitat

Original von Avitall Bloomberg
Hm, ist ja eher ein neuer Fall - ein wiedergewählter Präsident. Ich bin auch juristisch nicht so bewandert, aber ich hielte es glaube ich für besser, wenn es für alle vorgeschlagenen auch Hearings gibt.


Warum wenn ich fragen darf? Die Secretaries wurden bereits durch den Senat befragt und sollen im selben Ressort bleiben. Warum muss hier ein weiteres Hearing angesetzt werden? Was soll sich geändert haben, das der Kandidat noch einmal befragt werden müsste?

13th and 24th President of the United States of Astor

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George W. Hayes

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5

Mittwoch, 23. Januar 2008, 17:56

Hier wäre in der Tat die Meinung unserer Rechtsexperten wünschenswert. Zu denen ich mich, ohne wenn und aber nicht zähle.

Allerdings, wenn ich mir den Fall Xanathos anschaue, muss man schon nach Sinn und Zweck eines Hearings fragen, wenn das letzte Hearing gerade mal zwei, drei Wochen her ist.

JVF

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6

Mittwoch, 23. Januar 2008, 18:25

Zitat

Original von George W. Hayes
Allerdings, wenn ich mir den Fall Xanathos anschaue, muss man schon nach Sinn und Zweck eines Hearings fragen, wenn das letzte Hearing gerade mal zwei, drei Wochen her ist.

Der Meinung bin ich ebenfalls.

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7

Mittwoch, 23. Januar 2008, 19:43

Die Frage ist: Verlieren die alten Secretaries durch den Amtsantritt eines neuen Präsidenten automatisch ihr Amt? Die Verfassung sagt dazu nichts Ausdrückliches. Ich vermute allerdings, dass es so ist.

Gemäß Verfassung kommt die exekutive Gewalt des Staates im Wesentlichen dem Präsidenten zu. Alle anderen Amtsträger und Beamten hängen von ihm ab. Wenn die Secretaries aber über einen Wechsel im Amt des Präsidenten hinaus in ihren Ämtern blieben, müssten sie meiner Ansicht nach über eine Art Exekutivgewalt eigenen Rechts verfügen, die vom Präsidentenamt unabhängig ist. Dazu sagt die Verfassung aber nichts.

Außerdem wurden in der bisherigen Praxis, soweit mir bekannt ist, die Ämter der Secretaries beim Amtsantritt eines neuen Präsidenten immer als erledigt betrachtet (?). Zumindest wurden keine Entlassungsurkunden ausgestellt, die ansonsten notwendig gewesen wären.

Damit liegt für mich nahe, dass die neuen Secretaries (auch wenn es die alten sind) prinzipiell erneut durch den Senat müssen. Andererseits spricht wohl nichts dagegen, wenn der Senat durch eigenen Beschluss auf das Hearing verzichtet bzw. es stark verkürzt und sofort zur Abstimmung übergeht.
The Reverend Robert E. Crue

Andriz

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8

Donnerstag, 24. Januar 2008, 13:26

Da halte ich entgegen das die Bestätigung durch den Senat eben NICHT vom Präsidenten abhängig ist. Paradebeispiele sind Fälle, in denen der Vize die Amtsgeschäfte übernommen hat und die Secretaries dennoch in Amt und Würden verblieben.

Dazu werden ja auch andere hochrangige Beamte durch den Senat bestätigt und verbleiben nach einem Wechsel in der Amtsführung in ihrer Position - bestätigterweise.

Es obliegt dem Senat, sich hierzu Gedanken zu machen.

Polit-Rentner

Shana Jefferson

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9

Donnerstag, 24. Januar 2008, 14:55

Ich lege hier einfach mal die Expertise Mr. Finnegangs vor, die ich in dieser Frage eingeholt und nach der ich mich zu richten entschieden habe:

Ich vertrete eine andere Meinung [als die hier etwa von Alricion vertretene]. Secretaries nehmen lediglich (quasi wie jeder andere Amtsträger des Bundes-Exekutive) vom Präsidenten delegierte und auf ihn zurückführbare Amtsbefugnisse in seinem Namen wahr. Sie haben - im Gegensatz zu anderen Amtsträgern - quasi keine eigenständigen Amtsbefugnisse, sondern nur die, die ihnen vom Präsidenten übertragen wurden, der ja nach der Verfassung eigentlich oberster Exekutivbeamter in allen Bereichen ist. Die Minister vertreten ihn - und zwar ihn als Präsident, der dieses Amt ausübt, nicht das Amt des Präsidenten - quasi in dieser Funktion als Leiter einer obersten Bundesbehörde.

Mit der Vereidigung eines neuen Präsidenten scheidet aber der alte aus dem Amt - auch wenn der alte Präsident die selbe Person wie der Neue ist, für mindestens eine logische Sekunde ist er, wenn sein altes Amt abgelaufen ist und er sein neues Amt antritt, nicht mehr Präsident - seine Amtszeit endet schließlich und beginnt danach wieder neu, da besteht kein Unterschied ob das nun die selbe oder zwei verschiedene Personen sind.
Und um das mal praktisch zu verdeutlichen: Nach der Verfassung beginnt die Amtszeit des neuen Präsidenten am 1. Tag des auf seine Wahl folgenden Monats. Das bedeutet, von 0:00 des 1. Feburar bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du deinen Amtseid leistest, werden wir schlicht und ergreifend keinen Präsidenten haben. Du bist am 31. Januar, 24:00 aus deinem Amt als Präsidentin geschieden und übernimmst es erst am 1. Februar im Laufe des Tages wieder. So lange gibt es keinen Präsidenten und keinen Vizepräsidenten und eigentlich wäre der Kongresspräsident in dieser Zeit Acting President.

In genau diesem "präsidentenlosen" Zeitraum enden aber auch die Amtszeiten der Minister - wo kein Präsident ist, da können auch keine Minister von ihm Amtsbefugnisse ableiten, können also auch nicht im Amt bleiben. Sie scheiden mit dem Ende der Amtszeit des Präsidenten aus dem dem Amt und müssen vom neuen Präsidenten neu ernannt werden.
Diese Ansicht kann man übrigens auch durch den "Senate Hearings Procedure Act" als gesetzlich anerkannt betrachten (ich hab den schließlich geschrieben und meine Meinung seit dem nicht geändert ;) ), denn Article III dieses Gesetzes ermöglicht ja ein besonderes Procedere für Minister-Kandidaten schon vor der Vereidigung eines Präsidenten - das impliziert, dass Kandidaten nicht mit "übernommen" werden können.

Soweit meine Ausführungen zu der Thematik. Ich hoffe, sie sind verständlich und zeitlich noch passend.
Shana Alexandra Jefferson
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Steve McQueen

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10

Donnerstag, 24. Januar 2008, 15:08

Mussten des Herren Bush Secretaries durch ein Hearing, als er seine zweite Amtszeit antrat?
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Shana Jefferson

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11

Donnerstag, 24. Januar 2008, 15:10

Das muss nicht die Antwort auf unsere Fragestellung liefern, denn die Verfassungs Astors unterscheidet sich in einigen Punkten durchaus von jener der realen USA? ;)
Shana Alexandra Jefferson
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Steve McQueen

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12

Donnerstag, 24. Januar 2008, 15:16

Ich weiß, sie sagt aber in eben jenem Punkt nichts darüber aus.
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Leo McGarry

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13

Donnerstag, 24. Januar 2008, 15:39

Zitat

Original von Steve McQueen
Mussten des Herren Bush Secretaries durch ein Hearing, als er seine zweite Amtszeit antrat?

Nein, mussten sie nicht. Jedenfalls finde ich in den Aufzeichnungen des US-Senats keine Hinweise darauf.

Die US-Verfassung ist übrigens zum Thema der Ministerernennungen ebenso schweigsam wie die astorische. Es heißt dort nur: "Es steht [dem Präsidenten] zu, auf den Rat und mit Zustimmung des Senats [...] Gesandte, andere diplomatische Geschäftsträger und Konsum, die Richter des Obersten Gerichtshofs und alle anderen Amtsträger der Vereinigten Staaten, deren Bestellung durch die Verfassung nicht anderweitig geregelt ist und deren Ämter durch Gesetz geschaffen sind, vor[zu]schlagen und [zu] ernennen" (Art. 2/2/2). In der astorischen Verfassung heißt es: "Die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger bedürfen der Bestätigung ausschließlich durch den Senat".

Betreffend die Ernennungsfrage kann ich dort keinen wesentlichen Unterschied erkennen, der ein Abweichen in Astor zwingend erforderlich machen würde.
Leo McGarry
Former President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Leo McGarry« (24. Januar 2008, 15:47)


Steve McQueen

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14

Donnerstag, 24. Januar 2008, 15:46

Dann können wir uns das sparen, immerhin lehnen wir uns an die USA an...
Arbeitet für die Zukunft was in die Verfassung ein und gut ist.
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15

Donnerstag, 24. Januar 2008, 18:14

Gut. Ich habe mir ein Bild gemacht - und bleibe bei meiner Meinung.

Ich werde allerdings die Hearings eröffnen und rufe die Senatoren auf keine Fragen an die Minister zu stellen, damit die Hearings schnell beendet sind.

Des Weiteren werde ich eine Gesetzesänderung in den Kongress einbringen, der diese Angelegenheit endgültig regelt und diese unsinnige Sache, dass bereits bestehende Secretaries wieder durch den Senat müssen, obwohl sie im gleichen Ressort bleiben, aufhebt. Ich hoffe da auf die Unterstützung der Senatoren, die hoffentlich ebenso wie ich die Unsinnigkeit dieser Hearings erkennen (siehe Fall Xanathos).

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16

Donnerstag, 24. Januar 2008, 19:33

Zitat

Original von Shana Jefferson
Mit der Vereidigung eines neuen Präsidenten scheidet aber der alte aus dem Amt .. bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du deinen Amtseid leistest, werden wir schlicht und ergreifend keinen Präsidenten haben .. In genau diesem "präsidentenlosen" Zeitraum enden aber auch die Amtszeiten der Minister ..

Sehe ich das richtig? Würden denn dann die Secretaries, laut dieser Ausführung, ihr Amt nicht auch verlieren wenn ein amtierender Präsident "verloren geht"? - wie wir es ja vor Kurzem hatten. Immerhin hatten wir da, bis zur Vereidigung der Vize-Präsidentin, keinen Präsidenten mehr, daher - ich zitiere die Stelle noch einmal:

Zitat

.. In genau diesem "präsidentenlosen" Zeitraum enden .. auch die Amtszeiten der Minister ..

Hätten daher nicht auch nocheinmal Hearings stattfinden müssen? Oder kann der Vicepresident die Minister des ehemaligen President einfach "übernehmen"?


Edit: Zitat eingefügt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JVF« (24. Januar 2008, 19:35)


Leo McGarry

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17

Donnerstag, 24. Januar 2008, 20:00

Das ist übrigens der Punkt, der mich von meiner ursprünglichen Haltung abgebracht hat: Die "logische Sekunde" existierte auch zwischen der Ausbürgerung Madisons und der Vereidigung Jeffersons. Sie war also in der Vergangenheit nicht das Ausschlag gebende Argument und sollte es meines Erachtens auch in diesem Falle nicht sein.

Es wäre aber wünschenswert, dass diese Debatte simon geführt würde. Das hätten wir von Beginn an machen sollen und dass es nun durch einen Gesetzgebungsantrag in die Simulation integriert wird, begrüße ich.
Leo McGarry
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Armin Schwertfeger

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18

Sonntag, 27. Januar 2008, 12:47

Vielleicht kann ich auch mal meinen Senft dazu geben. Als bisher außenstehender ist meine Sicht vielleicht noch nicht von einer gewissen "Betriebsblindheit" getrübt.

1. Ich sehe keine aus der Verfassung oder einem anderen Gesetz erkennbare Ableitung der Amtsbefugnisse der Secretaries von den Amtsbefugnissen des jeweil amtierenden Präsidenten. Eine Regierung oder ein Kabinett kommen im Gesetzeswerk Astors nicht vor. Daher sehe ich keine Grundlage, dass die Ämter der Secretaries in irgendeiner Weise an die Amtszeit des Präsidenten gekoppelt sein sollten.

2. Die Bundesministerien sind Ämter und Behörden, welche nach Articel IV Section 1 Absatz (5) der Constitution durch freie Entscheidung eines Präsidenten mit Billigung des Kongresses eingerichtet (oder eben auch wieder aufgelöst) werden können. Die Leiter dieser Ämter und Behörden, zu denen auch die Bundesministerien gehören werden nach Bestätigung durch den Senat ausschließlich vom Präsidenten ernannt. Sind sie einmal vom ernannt, gibt es außer in einigen wenigen gesetzlich festgelegten Fällen (z.B. Richter am Supreme Court) keine irgendwie bestimmte Amtszeit. Secretaries bleiben also bis zur Ernennung eines neuen Secretary im Amt.

3. Die Ansicht mit der "logischen Sekunde Präsidentenlosigkeit" mag ganz interessant sein, hat jedoch nach meinem Dafürhalten aus den vorgenannten Gründen keine Relevanz für die Ämter der Secretaries oder anderer Leiter von Bundesämtern oder -behörden. Anderenfalls würde z.B. auch der "Presidential Succession Act" ad absurdum geführt. Dort ist zwar eine genau festgelegte Reihenfolge von möglichen Nachfolgern des Präsidenten aus den Reihen der Secretaries aufgeführt, nach der Ansicht des Ämterverfalls durch Präsidentenlosigkeit wären dann aber keine Secretaries mehr da, da sich ihre Ämter ja erledigt hätten.

Fazit meinerseits:
- Secretaries bleiben nach Bestätigung durch den Senat und Ernennung "irgendeines" Präsidenten unbefristet im Amt bis sie entlassen oder ersetzt werden.
- Eine Kopplung der Ämter ALLER Bundesbehörden, also auch der Leiter der Bundesministerien an das Präsidentenamt und dessen Amtszeit ist aus den gesetzlichen Grundlagen Astors nicht zu erkennen.
- Bestätigungen durch den Senat (nach vorherigem Hearing) sind nur notwendig, wenn ein Secretary neu ein bestimmtes Ressort übernimmt.

(Und wenn ich jetzt irgendein Gesetz Astors übersehen haben sollte, könnt Ihr mir ja meinen Schriebs hier um die Ohren hauen ;) )
Armin Schwertfeger
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

19

Sonntag, 27. Januar 2008, 15:18

Zitat

Original von Armin Schwertfeger
Vielleicht kann ich auch mal meinen Senft dazu geben. Als bisher außenstehender ist meine Sicht vielleicht noch nicht von einer gewissen "Betriebsblindheit" getrübt.

1. Ich sehe keine aus der Verfassung oder einem anderen Gesetz erkennbare Ableitung der Amtsbefugnisse der Secretaries von den Amtsbefugnissen des jeweil amtierenden Präsidenten. Eine Regierung oder ein Kabinett kommen im Gesetzeswerk Astors nicht vor. Daher sehe ich keine Grundlage, dass die Ämter der Secretaries in irgendeiner Weise an die Amtszeit des Präsidenten gekoppelt sein sollten.

2. Die Bundesministerien sind Ämter und Behörden, welche nach Articel IV Section 1 Absatz (5) der Constitution durch freie Entscheidung eines Präsidenten mit Billigung des Kongresses eingerichtet (oder eben auch wieder aufgelöst) werden können. Die Leiter dieser Ämter und Behörden, zu denen auch die Bundesministerien gehören werden nach Bestätigung durch den Senat ausschließlich vom Präsidenten ernannt. Sind sie einmal vom ernannt, gibt es außer in einigen wenigen gesetzlich festgelegten Fällen (z.B. Richter am Supreme Court) keine irgendwie bestimmte Amtszeit. Secretaries bleiben also bis zur Ernennung eines neuen Secretary im Amt.

3. Die Ansicht mit der "logischen Sekunde Präsidentenlosigkeit" mag ganz interessant sein, hat jedoch nach meinem Dafürhalten aus den vorgenannten Gründen keine Relevanz für die Ämter der Secretaries oder anderer Leiter von Bundesämtern oder -behörden. Anderenfalls würde z.B. auch der "Presidential Succession Act" ad absurdum geführt. Dort ist zwar eine genau festgelegte Reihenfolge von möglichen Nachfolgern des Präsidenten aus den Reihen der Secretaries aufgeführt, nach der Ansicht des Ämterverfalls durch Präsidentenlosigkeit wären dann aber keine Secretaries mehr da, da sich ihre Ämter ja erledigt hätten.

Fazit meinerseits:
- Secretaries bleiben nach Bestätigung durch den Senat und Ernennung "irgendeines" Präsidenten unbefristet im Amt bis sie entlassen oder ersetzt werden.
- Eine Kopplung der Ämter ALLER Bundesbehörden, also auch der Leiter der Bundesministerien an das Präsidentenamt und dessen Amtszeit ist aus den gesetzlichen Grundlagen Astors nicht zu erkennen.
- Bestätigungen durch den Senat (nach vorherigem Hearing) sind nur notwendig, wenn ein Secretary neu ein bestimmtes Ressort übernimmt.

(Und wenn ich jetzt irgendein Gesetz Astors übersehen haben sollte, könnt Ihr mir ja meinen Schriebs hier um die Ohren hauen ;) )


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20

Samstag, 2. Februar 2008, 11:09

Sind wir uns dann diesbezüglich einig? Ich frage, weill ich falls ja den Vorschlag dreier meiner Secretaries nicht mehr gegenüber dem Senat zu bekräftigen brauchte...
Shana Alexandra Jefferson
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