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[Department of Justice] Moratorium on Death Penalty

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1

Freitag, 19. Oktober 2012, 21:39

Moratorium on Death Penalty


Newman Building | October 19th, 2012
- The Attorney General -


Im Einvernehmen mit Präsident Marani hat Justizministerium Stackhouse am heutigen Tage die Administrative Instruction 04/2012 erlassen, mit der die Bundesstaatsanwaltschaft verbindlich angewiesen wird, in Verfahren wegen Straftaten nach dem United States Penalty Code, für die fakultativ die Todesstrafe verhängt werden kann, die Verhängung dieser Strafe nicht zu beantragen.

Da im albernosassonischen Rechtskreis Strafprozesse als Parteienstreit zwischen Anklage und Verteidigung durchgeführt werden und das Gericht an die Anträge der Parteien gebunden ist, also keiner Seite etwas zusprechen kann, was von dieser nicht explizit beantragt wurde, kommt dieser Maßnahme die Wirkung eines De-facto-Moratoriums über die Verhängung von Todesurteilen zu.

Es bleibt das politische Ziel von Präsident Marani und Justizministerin Stackhouse, die Todesstrafe vollständig aus dem Strafrecht des Bundes zu eliminieren. Bis eine entsprechende Gesetzesänderung vom Kongress beschlossen wurde, wird die Bundesregierung die Verhängung der Todesstrafe vor Gericht nicht mehr beantragen, was die Verhängung von Todesurteilen somit bis auf Weiteres de jure unmöglich macht.

Eric Northman
Pressesprecher des U.S. Department of Justice
The U. S. Department of Justice

Bob O'Neill

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2

Freitag, 19. Oktober 2012, 23:44

Die Anwaltschaft dienst der Durchsetzung des Rechtes, nicht der Ideologie eines temporären Präsidenten. Es ist bezeichnend, dass die aktuelle demokratische Administration ihre unzähligen Versuche einer Abschaffung der Todesstrafe, die erfolglos waren, auf dem Wege einer Verwaltungsanordnung durchzusetzen versucht. Selbst im Volk hat die Abschaffung nie eine Mehrheit gehabt.

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass sich ein Gericht die Ausübung des ihm im Rahmen des Gesetzes zugestandenen Ermessens durch eine exekutive Verordnung verbieten lässt.

Aber halten wir fest: Der Präsident ist ein Präsident der Demokraten, aber kein Präsident aller Astorier. Mit dieser Fußnote hat er sich in der Geschichte verewigt.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Marya Salvatore

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3

Samstag, 20. Oktober 2012, 00:19

Mr. O'Neill,
ganz abgesehen davon, dass jeder Präsident nur ein temporärer Amtsträger ist - denn das ist ja gerade das Wesen einer Republik, dass Ämter auf Zeit vergeben werden - ist President Marani ein Präsident für die Menschen in diesem Land; und diese Menschen haben das verfassungsmäßige Recht auf Leben.
Marya Salvatore

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Sookie Stackhouse

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4

Samstag, 20. Oktober 2012, 00:22

Mr. President,

Sie scheinen, mit Verlaub, das albernosassonische und kontinentalanticäische Strafprozessrecht durcheinander zu werfen, wenn Sie äußern:
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass sich ein Gericht die Ausübung des ihm im Rahmen des Gesetzes zugestandenen Ermessens durch eine exekutive Verordnung verbieten lässt.
Wie mein Pressesprecher zur Vermeidung eben dieses Missverständnisses bereits ganz richtig ausführte, werden Strafprozesse in Astor als Parteienstreit zwischen Anklage und Verteidigung ausgetragen. Das Ermessen des Gerichts bewegt sich allein zwischen den Anträgen der Parteien.

Es kann einen sich schuldig bekennenden Angeklagten ebenso wenig freisprechen, wie einen Angeklagten zu einer schwereren Strafe verurteilen als die Anklage es beantragt. In der Demokratischen Union z. B. etwa geht so was. Dort erheben die Strafgerichte ja auch von Amts wegen Beweis über den verfahrensgegenständlichen Sachverhalt. In Astor hingegen entscheiden die Gerichte auf Grund der von den Parteien beigebrachten Beweise über die von diesen gestellten Anträge.

Ohne Antrag auf Todesstrafe kein Todesurteil, so einfach ist das.

Und zur grundsätzlichen Frage nach Sinn und Legitimation der Todesstrafe:

Es ist Sache des Gesetzgebers, Straftatbestände zu definieren und mit Strafen zu bedrohen. Und es ist Sache der Regierung, Straftaten aufzuklären und vor Gericht zur Anklage zu bringen. Sache der Gerichte ist es schließlich, darüber zu befinden, ob die von der Anklage beantragte Strafe verhängt wird. Das nennt man Gewaltenteilung.

Der Gesetzgeber mag, jedenfalls in Gestalt des USPC in seiner geltenden Fassung, der Ansicht sein, für bestimmte Verbrechen sei die Todesstrafe die angemessene Sanktion. Er gibt damit der Exekutive die Möglichkeit, vor Gericht die Verhängung dieser Strafe zu beantragen.

Zugleich belässt er aber der Exekutive auch die Möglichkeit, eben das nicht zu tun. Und Präsident Marani und ich sind übereingekommen, genau so zu verfahren - die Todesstrafe nicht zu beantragen.

Wenn dem Gesetzgeber das nicht gefällt, dann hat er grundsätzlich die Möglichkeit, bestimmte Straftatbestände bzw. Fallkonstellationen einzelner Straftatbestände zwingend mit der Todesstrafe zu bedrohen. Daran wäre die Exekutive dann gebunden.

Geltende Rechtslage ist jedoch, dass die Legislative der Exekutive hier einen eigenen Entscheidungsspielraum einräumt, den sie eben nutzt. Das nennt man wie gesagt Gewaltenteilung.

Dass Präsident Marani Gegner der Todesstrafe ist, war zum Zeitpunkt seiner (Wieder-)Wahl zum Präsidenten der Vereinigten Staaten bekannt. Ob es Ihnen nun behagt oder nicht, das astorische Volk hat einen ausgewiesenen Gegner der Todesstrafe zum Präsidenten gewählt. Der für den Fall seiner Wahl angekündigt hatte, eine ausgewiesene Gegnerin der Todesstrafe zu seiner Justizministerin zu ernennen.

Insofern besitzt die Verankerung der faklutativen Todesstrafe im USPC keine stärkere oder sonst bessere demokratische Legitimation als die Entscheidung der Regierung, von dieser Möglichkeit im Rahmen der ihr obliegenden Strafverfolgung keinen Gebrauch zu machen.
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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5

Samstag, 20. Oktober 2012, 00:37

Eigentlich räumt das Gesetz in diesem Falle dem Gericht Ermessen ein, ob es bei Vorliegen einer schwerwiegenden Schuld die Todesstrafe als Strafmaß festsetzt. Dass eine der beiden streitenden Parteien genau dies beantragen müsste ist nicht festgelegt.

Ihrem Rechtsverständnis mag es entsprechen, dass Gerichte nur ein Strafmaß festsetzen können, dass zwischen dem von Anklage und Verteidigung geforderten liegt. Der geltenden Rechtslage entspricht dies nicht. Deswegen werfe ich hier meines Erachtens nichts durcheinander.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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6

Samstag, 20. Oktober 2012, 00:39

Okay, Mr. Wells, Sie hatten Ihren Spaß. Und jetzt nehmen Sie bitte Ihre President-O'Neill-Maske ab. ;)
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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7

Samstag, 20. Oktober 2012, 00:48

[...] und diese Menschen haben das verfassungsmäßige Recht auf Leben.

Das ist bedingt richtig, denn die von Ihnen implizit unterstellte Verfassungswidrigkeit der Todesstrafe hat der Supreme Court bereits verneint.

Ms. Stackhouse, jetzt kommen Sie mir wie Mr. Wells vor: Sie werden beleidigend, anstatt die gebotene Ernsthaftigkeit an den Tag zu legen. Wie ich bereits zu sagen versuchte: Das Gesetz ist Gesetz, nicht die Theorie.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Samstag, 20. Oktober 2012, 17:19

Miss Stackhouse, Ihre Witze finde ich hier sehr, sehr eigenartig und nicht Ihres Amtes angemessen. Ansonsten bleibt mir nur zu sagen, dass ich den hier gegangenen Schritt begrüße, aber auch hoffe, dass das in naher Zukunft rechtsverbindlich erfolgen kann. Ich muss allerdings auch sagen, dass ich die Einwürfe von Mr. O'Neill verstehen kann.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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9

Samstag, 20. Oktober 2012, 20:59

Ach, nicht so griesgrämig. Ich fands schon ganz witzig ;)

Aber zum Thema: Ich teile hier die Auffassung von President O'Neill und vermute, dass das Moratorium im Zweifelsfall wirkungslos wäre, sollte ein Gericht von der Verhängung der Todesstrafe überzeugt sein. Zumal ein so kontroverses Thema meines Erachtens nach ausschließlich über eine gesellschaftliche Diskussion und eine Gesetzesänderung angepackt werden sollte anstatt über derartige Schachzüge. Ich freue mich also schon sehr auf den angekündigten Gesetzesentwurf.


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Sonntag, 21. Oktober 2012, 13:51

Ich kann das Moratorium nur unterstützen und werde als Abgeordneter in jedem Falle einem Gesetz zustimmen, welches die Abschaffung der Todesstrafe vorsieht, denn die Todesstrafe ist nicht besser als ein Mord - sie ist Mord im Auftrag des Staates und das ist barbarisch, nicht mit den Grundwerten einer freien, westlichen Gesellschaft zu vereinbaren. Die Todesstrafe zu vollstrecken heißt, zu zeigen, dass der Staat hilflos ist, keinen anderen Weg der Bestrafung erkennt, der der Menschenwürde gerecht wird.
Ich kann gut verstehen, dass Angehörige eines Opfers die Todesstrafe für gerechtfertigt halten, aber es ist ein Zeichen von Stärke zu zeigen: "Du hast einen Menschen getötet, dafür verdienst du eine Strafe, aber wir lassen uns niemals auf deine Ebene herab, denn wir sind stärker als du, der tötet."

David J. Clark (D-NA)

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Sonntag, 21. Oktober 2012, 13:54

Es läge mir fern, hier irgendjemanden beleidigen zu wollen, Mr. President. Aber das Verhalten, sturköpfig auf seinem Irrglauben zu beharren anstatt leicht erkennbare Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen, ist typisch wellsianisch. ;)

Denn es bleibt dabei, Sie verwechseln das albernosassonische mit dem kontinentalanticäischen Strafprozessrecht. In diesem kann das Gericht tatsächlich unabhängig vom Antrag der Anklage jedes gesetzlich vorgesehene Strafmaß für eine Tat verhängen. Mehr noch, es kann nach einem entsprechenden Hinweis an Anklage und Verteidigung sogar den Gegenstand des Verfahrens ändern, eine angeklagte Körperverletzung etwa zu einem versuchten Tötungsdelikt "hochstufen."

Hier in Astor geht so etwas nicht, es gilt die Dispositionsmaxime - oder für Nicht-Altphilologen meinetwegen auch der Verfügungsgrundsatz. Die Parteien bestimmen, worüber überhaupt verhandelt wird. Das Gericht ist daran gebunden.

Wenn die Bundesanwaltschaft etwa eine vorsätzliche Körperverletzung anklagt, kann das Gericht nicht hergehen und sagen: "Wir sind aber der Meinung, das war ein versuchter Totschlag." Und wenn die Bundesanwaltschaft z. B. wegen eines Mordes die Verhängung einer Freiheitsstrafe beantragt, kann das Gericht auch nicht hergehen und sagen: "Wir sind aber der Meinung, hier ist die Todesstrafe angemessen."

Zum wiederholten Male: So was geht etwa z. B. in der Demokratischen Union, wo im Strafprozess die Offizialmaxime gilt. In Astor nicht. Hier gilt im Strafprozess wie im Zivilprozess die Dispositionsmaxime. Das Gericht kann einer Partei weniger zusprechen, als es beantragt hat. Also einen des Mordes Angeklagten etwa nur wegen Totschlags verurteilen. Oder das von der Anklage beantragte Strafmaß unterschreiten. Es kann aber keiner Partei mehr zusprechen, als diese überhaupt beantragt hat.

Das können Sie sich wie im Zivilprozess vorstellen: Wenn ich Ihr Auto schrotte, und sie mich auf 10.000 $ Schadenersatz verklagen, kann das Gericht ja auch nicht hergehen und sagen: "Wir sind aber der Meinung, der Wagen war 20.000 $ wert, also sprechen wir dem Kläger 20.000 $ zu." Es kann Ihnen maximal die beantragten 10.000 $ zusprechen, und keinen Cent mehr.

So schwierig ist das doch nun wirklich nicht zu verstehen. ;)
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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Sonntag, 21. Oktober 2012, 14:11

Danke für Ihre Ausführungen, Madam Attorney General, und nun legen wir ihre Studienmaterialen zur Seite und lesen hinsichtlich der Verhängung der Todesstrafe beide noch einmal unser Gesetz. ;)

Mr. Clark, wenn Sie denn Ihr Mandat einmal in jener völligen Freiheit, die für sich beanspruchen, ausüben würden, wäre zumindest das ein guter Tag für Astor. Wenn Sie es aber für gerecht halten, dass beispielsweise ein Massenmörder auf die Kosten der Gesellschaft für ewige Zeiten im Gefängnis sitzt, statt ihn einer gerechten Strafe zuzuführen, dann haben Sie noch keinem Mörder gegenüber gesessen und ihm angesehen, welchen Hohn und Spott er für Ihre "Gerechtigkeit" und seine Opfer übrigt hat. Und solange es Leute wie Sie gibt, wird niemand vor einem Mord zurückschrecken, denn er weiß, dass er anschließend Kost und Logis frei hat in einem staatlich geführten Hotel mit viel frischer Luft und wenig anderen Sorgen als der, was er mit seiner vielen freien Zeit anfangen soll. Währenddessen müssen die Angehörigen den Rest ihres Lebens mit dem Gedanken leben, dass ihre Liebsten nicht mehr sind und der Täter durch ihre Steuergelder lebenslang versorgt wird.

Spätestens wenn die gegenwärtige Administration mit ihrer vermeintlichen Mehrheit im Kongress eine Abschaffung der vom Volk in Mehrheit befürworteten Todesstrafe durchzusetzen versucht, sehe ich den kommenden Wahlen mit einiger Gelassenheit entgegen: Denn weder im Weißen Haus noch im Kongress werden sich jene halten können, die gegen das Volk agieren.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Sonntag, 21. Oktober 2012, 14:29

Mr President, es mag nicht gerecht sein, aber ist es gerecht, dass der Staat sich das Recht heraus nimmt, eine Handlung zu vollziehen, die erstens für seine Bürger verboten ist und zweitens genau die gleiche ist wie die Tat des Verurteilten?
Die Menschenwürde und das Recht auf Leben sind Menschenrechte, die für jeden gelten, auch für einen Mörder. Wir können es uns nicht leisten, sie einzelnen abzusprechen, denn dann verlieren wir die Werte, für die wir stehen: Demokratie und Freiheit.
Viel beunruhigender finde ich, dass Mörder im für ihn besten Fall mit 4 Monaten Gefängnis davon kommt. - Jeder hat eine zweite Chance verdient, so lange er etwas dafür tut, aber nicht schon nach weniger als einem halben Jahr.
Ich finde es außerdem beunruhigend, wie Sie über Gefängnisse denken, Mr President. Für die meisten Häftlinge wird eine Zelle sicherlich nicht einem Hotelzimmer gleichkommen, aber wenn Sie das finden können Sie ja umziehen.

David J. Clark (D-NA)

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Bob O'Neill

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Sonntag, 21. Oktober 2012, 14:39

Und jetzt fordern Sie sicherlich auch noch die Bestrafung eines Staatsdieners, der die vorgesehene Todesstrafe vollzieht, denn es sei ja Mord? Wäre Sie nicht politisch motiviert, Madam Attorney General könnte Ihnen sicherlich den juristischen Unterschied zwischen Mord und Vollzug der Todesstrafe erklären. Das Ergebnis mag das selbe sein, aber das sind Totschlag und Mord ebenfalls - und Sie unterscheiden dazwischen, oder, Mr. Clark?

Ich bin nicht allein der Ansicht, dass die Bestrafung von Mord mit der Todesstrafe als Interesse der Gesellschaft höher wiegt als das Recht des Einzelnen auf Menschenwürde und Leben, denn dieser Einzelne hat genau diese Rechte eines anderen nicht nur sprichwörtlich zermetzelt und sich über das Gesetz, über die Rechte und Freiheiten anderer gestellt. Als Gesellschaft können wir das nicht tolerieren und, noch wichtiger: Die angedrohte Strafe nicht verwirklichen, die wir aufgestellt haben für einen Mörder. Deshalb widerspreche ich: Wer heimtückisch mordet, der hat sein Recht auf Leben und vor allem sein Recht auf Würde verwirkt. Und wie sollte er es wieder gut machen, der Gesellschaft und den Opfern gegenüber? Ein sinn- und nutzloses Leben aufrecht zu erhalten nur weil man meint, dies sei unserer Demokratie und Freiheit geschuldet, ist nicht gerecht.

Wenn Sie sich ansehen, wie verhältnismäßig gut es ein Häftling im Gegensatz zu einer Leiche hat, Congressman, dann würden Sie sich wie im Schlaraffenland fühlen. Und Zaungäste würden es ebenfalls so empfinden.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Sonntag, 21. Oktober 2012, 14:40

Sie werden lachen, Mr. President, aber: Ich kenne das Gesetz nicht nur, ich verstehe sogar auch, was es sagt und was nicht. ;)

Bei besonderer Schwere der Schuld kann das Gericht anstatt einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Monaten die Todesstrafe verhängen, steht in Chapter I, Article II, Section 3, USPC.

Das ist eine Kann-Vorschrift, weil es selbstverständlich im Ermessen des Gerichtes steht, bei der Strafzumessung den Antrag der Anklage zu unterschreiten.

Von einer Durchbrechung der tradierten prozessualen Dispositionsmaxime, wie sie seit Anbeginn des albernosassonsichen Rechtskreises in diesem besteht, vor Jahrhunderten von albernischen Kolonisten nach Astor mitgebracht wurde und seither hier fortgeführt wird, steht dort hingegen nichts.

Wenn die Anklage also gar nicht beantragt, dass das Gericht von seiner Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Monaten in die Todesstrafe umzuwandeln, Gebrauch macht, dann greift diese Kann-Vorschrift auch gar nicht. Denn das Gericht übt sein Ermessen nur im Rahmen der Anträge der Parteien aus. War schon immer so, und bleibt auch so, bis vielleicht eines Tages der Kongress die Einführung des kontinentalanticäischen Straprozessrechts in Astor beschließt.
Sookie Stackhouse (D)


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Sonntag, 21. Oktober 2012, 14:54

Habe ich denn einen Grund zum Lachen, wenn ich jetzt Angst haben muss, dass ein labiler Mensch für einen Mord an mir künftig nur noch im Gefängnis landen muss? Ganz sicher nicht.

Nunja, dann warten wir doch einmal auf den ersten Präzedenzfall, denn was Sie sagen, steht nicht im Gesetz. Was Sie unter der Passage im Gesetz verstehen und ein anderer ist dabei zweitrangig; denn Sie kennen sicherlich den Spruch mit den zwei Juristen und ihren drei Meinungen.

Wie wir wissen, ist der Supreme Court auch der Ansicht gewesen, ohne Antrag eine Todesstrafe in eine entsprechende Freiheitsstrafe umzuwandeln zu können, als einst President Monroe nach Verkündung des Urteils die Verhängung der Todesstrafe gegen den Massenmörder Dascombe mißbilligt hat. Das Gericht meinte also auch schon damals, sich um etwaige juristische Ansichten zur Endgültigkeit und Bindungskraft seiner Urteile wie auch zur Dispositionsmaxime nicht scheren zu müssen.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Sonntag, 21. Oktober 2012, 15:02

Und was Sie sagen, Mr. President, steht nicht nur nicht im Gesetz, es steht auch im Widerspruch zum ungeschriebenen geltenden Recht in den Vereinigten Staaten.

Haben Sie noch mehr Theorien von richterlicher Allmacht in petto? Zum Beispiel so eine, dass wenn sich Anklage und Verteidigung auf einen Handel "Schuldbekenntnis gegen bestimmtes Strafmaß" einigen, der Angeklagte sich entsprechend schuldig bekennt und die Anklage das vereinbarte Strafmaß beantragt, das Gericht hergehen und sagen kann: "Interessiert nicht, wir erforschen jetzt erst mal den Sachverhalt von Amts wegen?"

Und den von Ihnen ziterten Beschluss hätten Sie einmal lesen sollen, bevor Sie ihn eben zitieren. Dann hätten Sie sein Zustandekommen auch verstanden. ;)
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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Sonntag, 21. Oktober 2012, 15:11

Nur weil Ihre Rechtsauffassung nicht teile, bin ich noch längst nicht blöde oder gar senil, werte Mrs. Stackhouse. Was wir hier tun, ist tatsächlich nicht mehr, als Theorien auszutauschen. Das schließt nicht aus, dass Sie Recht bekommen könnten und ich nicht; das schließt aber garantiert auch nicht das Gegenteil aus. Wäre dem so, bräuchte Astor keine Anwälte (und es wäre ein schöner Land).

Was den Supreme Court betrifft, so muss ich sicherlich nicht auf etliche umstrittene Entscheidungen hinweisen, die der Rechtsauffassung mancher nicht entsprochen hat. Das könnte wie meinen einstigen Attorney General Xanathos durchaus auch Sie treffen, passen Sie also auf! ;)
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Marya Salvatore

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Sonntag, 21. Oktober 2012, 21:09

President O'Neill, ganz wie Sie es sagen ... Mr. Xanathos war IHR Attorney General ... ;)

Darüber hinaus möchte ich Ihnen einen von Ihnen vielleicht aufmerksam verfolgten Fall vorlegen. Aus den Begründungen des Beschlusses geht hervor, dass sich das Gericht an die Anträge gebunden wähnte und diese nicht überschreiten durfte. Ich zitiere Nr. 3:
    Die Staatsanwaltschaft hat gegenüber dem Gericht klar gemacht, dass keine Todesstrafe gemäß USPC beantragt wird [...]
    Eine Umwandlung einer zu verhängenden Freiheitsstrafe in die Todesstrafe kommt daher nicht in Betracht.
Marya Salvatore

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Bob O'Neill

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Sonntag, 21. Oktober 2012, 22:04

Ich sprach stets vom Supreme Court, Mrs. Salvatore, und das nicht ohne Grund. Kein Wi(r)tz. ;)
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