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Beiträge: 370

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1

Freitag, 5. Juli 2013, 23:18

[2013-015] Firearms Bill

State Council of Serena

Impavidi progrediamur

[Debate 2013-015] Firearms Bill


Honorable State Councilors!


Governor Melissa Brandenburg hat den angehängten Entwurf zur Debatte eingebracht.

Die Dauer der Aussprache wird auf 96 Stunden festgesetzt, und kann auf entsprechenden Antrag verlängert oder verkürzert werden.

Der Antragstellerin steht die erste Wortmeldung zur Begründung zu.
Firearms Bill

Section 1 - Purpose and Citation

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Feuerwaffen und Munition im Staat Serena.
(2) Es soll zitiert werden als Firearms Act.

Section 2 - Statutory Definitions
(1) Feuerwaffen (Firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Vorrichtungen, bei denen Geschosse, angetrieben durch heiße Gase, durch einen Lauf getrieben werden.
(2) Munition (Ammunition) im Sinne dieses Gesetzes sind nicht fest mit einer Feuerwaffe verbundene, nachladbare Teile, welche deren eigentliche Wirkungsträger darstellen.

Section 3 - Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms
(1) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken der Selbstverteidigung, der Jagd, des Schießsports, des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben, besessen und geführt werden.
(2) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, an jeden Bürger der Vereinigten Staaten, sowie an jeden sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1, gewerbsmäßig oder privat, verkauft werden.
(3) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1 und 2, gewerbsmäßig oder privat, hergestellt werden.

Section 4 - Transport and Carrying of Firearms
(1) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, transportiert werden. Munition darf, zu den in Sec. 3. genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, transportiert werden.
(2) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, verdeckt getragen werden.
(3) Feuerwaffen dürfen, zum Zwecke der Ausübung der Jagd, des Schießsports, oder Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen gesellschaftlichen Brauchtums, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen und ungeladen, offen getragen werden.
(4) Feuerwaffen dürfen, zu anderen als den in SSec. 3 genannten Zwecken, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen oder ungeladen, mit Genehmigung der örtlich zuständigen Polizeibehörden, offen getragen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit überwiegende Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem nicht entgegenstehen.

Section 5 - Handling of Firearms by Persons under 18 Years of Age
(1) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen Feuerwaffen zu Zwecken der Jagd, des Schießsports, oder der Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen Brauchtums, oder der Ausbildung an Schusswaffen, unter der Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, geladen oder ungeladen, tragen und bedienen.
(2) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen unter der Anleitung und Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, in der Herstellung oder dem Verkauf von Feuerwaffen und Munition, zu Zwecken nach Sec. 3, beschäftigt werden.

Section 6 - Localized or Temporary Bans of Firearms
(1) In öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen des Staates Serena können deren Leiter oder Verantwortliche das Tragen von Feuerwaffen untersagen, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
(2) Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzügen kann das Tragen von Feuerwaffen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden untersagt werden, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
(3) Das Hausrecht der Eigentümer öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Anlagen bleibt von den Bestimmungen dieser Section unberührt.

Section 7 - Penal Provisions
(1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
(2) Vergehen der Klasse A sind die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 3, SSec. 1, genannten Zwecken.
(3) Vergehen der Klasse C sind:
    - die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, durch andere als die in Sec. 3 genannten Personen;
    - die Überlassung von Feuerwaffen an Personen unter 18 Jahren, unter anderen als in den Sec. 5 genannten Umständen.
(4) Übertretungen sind:
    - das offene Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 4, SSec. 3, genannten Zwecken, ohne die erforderliche Genehmigung nach Sec. 4, SSec. 4;
    - das öffentliche Tragen von Feuerwaffen entgegen einem Verbot nach Sec. 6, SSec. 1 oder 2.
Section 8 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Melissa Brandenburg (D)
Governor of Serena

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2

Freitag, 5. Juli 2013, 23:40

Honorable State Councilors,

vorliegender Gesetzentwurf zeigt, vor dem Hintergrund einer aktuellen Diskussion in Laurentiana und den Vereinigten Staaten, dass es keineswegs der beste oder vernünftigste Weg ist, die bewusst liberal gehaltene Regelung eines Sachgebiets dadurch auszudrücken, dass man ganz einfach gar kein Gesetz beschließt, sondern schlicht darauf verweist, das was nicht verboten ist, eben erlaubt ist. Denn auch ein Gesetz, das in erster Dinge ausdrücklich erlaubt, anstatt sie zu verbieten, macht eben die bewusste rechtliche Gestaltung einer Materie durch den Gesetzgeber sichtbar, schafft öffentliches Bewusstsein für das Vorhandensein eines Themas, und holt es somit aus dem Dunkel der Unklarheit, ob und wie eine Sache als geregelt gelten soll, weil es eben kein sie betreffendes Gesetz gibt.

Es geht im vorliegenden Gesetzentwurf um eine der wichtigsten gesetzgeberischen Zuständigkeiten der Staaten, nämlich den Besitz und das Tragen von Feuerwaffen. Der Gesetzentwurf trifft eine Regelung im Geiste der politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Traditionen und Gebräuche der Vereinigten Staaten, und hier insbesondere der geographisch westlich gelegenen Staaten, zu denen Serena zählt, die erst längere nach den östlichen Staaten besiedelt und zivilisiert wurden.

Er gewährleistet den in Serena lebenden Bürgern der Vereinigten Staaten, sowie den sich dauerhaft und legal in unserem Staat aufhaltenden Ausländern, das Recht zum Erwerb, Besitz und Tragen von Feuerwaffen und Munition zu Zwecken der Selbstverteidigung, der Jagd, des Schießsports, der Brauchtumspflege, der Sammlung sowie der wissenschaftlichen Betätigung.

Denn wir dürfen uns nicht täuschen: Restriktive Waffengesetze treffen stets nur eine Gruppe der Bevölkerung, nämlich die rechtschaffenen und gesetzestreuen Bürger. Diese werden durch Erschwernisse oder gar Verbote, Waffen zu erwerben, zu besitzen und zu tragen, in ihrer Selbstentfaltung und Sicherheit beeinträchtigt, während es keinen Verbrecher auch nur einen Deut schert, was das Gesetz, dass er sowieso zu übertreten und anderen Menschen dadurch zu schaden entschlossen ist, zum Thema Waffenbesitz zu sagen hat.

Man kann den Waffenbesitz de jure weitreichend oder vollständig verbieten, aber man kann ihn de facto niemals verhindern. Wer eine Waffe dazu benutzen will, das Gesetz zu brechen und einem anderen Mensch ein Leid anzutun, der kommt zu diesem Zweck auch an eine Waffe.

Beschränkungen, Kontrollen und Verbote schrecken nur die anständigen Bürger unseres Staates davon ab, Waffen zu legitimen Zwecken zu erwerben, zu besitzen und zu tragen, und stellen sie unter den absurden Generalverdacht, wer eine Waffe besäße, sei ein potenzieller Verbrecher. Die wahren Verbrecher machen sich gar nicht erst die Mühe, sich an irgendein Waffengesetz zu halten, ehe sie unter Verwendung einer Waffe ein anderes Gesetz brechen.

Mit diesem Gesetz erhalten sich die ehrlichen und aufrechten Bürger des Staates ihre Freiheit, ihr kulturelles Brauchtum und Erbe zu pflegen, und ihr Recht, sich selbst, ihre Heime und Familien zu schützen.

Verbrechern, die in einer weitreichend "waffenlosen" Gesellschaft allzu leichtes Spiel haben, wird das nicht gefallen.
Melissa Brandenburg (D)
Governor of Serena

Claire Gerard

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3

Samstag, 6. Juli 2013, 00:51

Honorable Councillors,

ich tue mich schwer mit diesem Gesetzesentwurf. Es dürfte allgemein bekannt sein, dass ich nichts dagegen habe, dass dazu fähige Personen Waffen herstellen, verkaufen, kaufen, besitzen und tragen dürfen. Doch schafft dieses Gesetz nichts anderen als die Möglichkeit zum unkontrollierten Hochrüsten der Bevölkerung. Der Verkaug von Waffen wir nicht kontrolliert. Der Verkauf von Munition wird nicht kontrolliert. Mit der Zustimmung zu diesem Gesetz wäre es Privatleuten möglich, vollautomatische Waffen frei und ohne Kontrolle zu horten. Ja, es wird ja noch nicht mal definiert, wer "dazu fähig ist" eine Waffe zu tragen. Bei allem guten Willen, aber mir kann niemand erzähen, dass das noch im Sinne eines vernünftigen Waffenrechts sein kann.

Verstehen Sie mich aber nicht falsch: Ein restriktives Waffengesetz mit kreativen Verboten würde uns ebenso wenig bringen. Doch wird dieser Gesetzesentwurf lediglich dazu führen, dass Serena zum Paradies für Waffenhändler aller Couleur wird. Aber dann, werde Councillors, hat die Waffenlobby natürlich umso mehr eine Begründung dafür, dass sich Privatleute auch legal mit vollautomatischen Waffe ausrüsten dürfen. Denn schließlich haben "die Bösen" ja auch welche. Und Waffengleichheit ist ja schließlich nur allzu vernünftig.

Ich hoffe sehr, dass die Antragstellerin zumindest überlegt, ob gewisse Kontrollmechanismen eingeführt werden können. Denn mit diesem Gesetzesentwurg könnte ich zu dem Supermarkt an der Ecke nebem einem frischen Brot und einer Packung Batterien auch ohne Wartezeit und nähere Vorprüfungen eine vollautomatische MAC-10 kaufen, um mein Hab und Gut zu beschützen. Denn ich bin über 18, Senatorin - wenn das nicht meine Fähigkeit bestätigt - und benötige sie zur Selbstverteidigung. Für mich, eine Horrorvorstellung.
Claire Olivia Gerard
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Edward Mullenberry

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Samstag, 6. Juli 2013, 00:55

Madam Chairman pro tempore,

ich stimme dem Antrag vollumfänglich zu und teile die vorgetragenen Bedenken von Councilor Gerard nicht. Jeder Kriminelle kommt an vollautomatische Waffen, aber der Bürger, der sich verteidigen können soll, nicht? Das kann nicht ihr Ernst sein.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

"That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

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Samstag, 6. Juli 2013, 01:25

Honorable State Councilors,

ich kann die Bedenken der ehrenwerten Councilor Gerard intellektuell durchaus nachvollziehen, und habe bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes auch selbst entsprechende Erwägungen angestellt, letztlich aber dann doch wieder verworfen.

Denn auf dem Schwarzmarkt gelten die staatlichen Gesetze de facto nun einmal sowieso nicht. Wer eine Feuerwaffe, egal welchen Typs, haben will, ganz ohne denkbare Meldepflichten, Genehmigungen, Sachkundeprüfungen, Bedürfnisnachweise usw. - oder sie auf Grund eben solcher Regelungen legal nicht kaufen kann - der bekommt sie doch trotzdem.

Derjenige, der infolge solcher Regelungen vielleicht keine Feuerwaffe hat - etwa weil er die mit einem regulierten Feuerwaffenerwerb verbundenen Eingriffe in seine Privatsphäre scheut, oder sich nicht der Demütigung aussetzen will, als Jäger, Sportschütze, Sammler oder schlicht rechtstreuer und wehrhafter Bürger staatlicherseits wie ein potenzieller Verbrecher behandelt zu werden - ist dann bloß das Opfer einer vielleicht von ihm mit seiner illegal erworbenen Feuerwaffe begangenen Straftat. Das ohne diese Hindernisse zum legalen Erwerb einer Waffe wahrscheinlich gar kein Opfer einer Straftat geworden wäre.

Und anstatt Straftaten, die möglicherweise unter Verwendung von Feuerwaffen begangen werden, aufzuklären, ist die Polizei damit beschäftigt, Leute zu verfolgen, die zu legitimen und gesetzeskonformen Zwecken Feuerwaffen besitzen und tragen, aber dabei irgendwelche Formalia nicht beachtet haben.

Das Gesetz benennt klar diejenigen Zwecke, zu denen Feuerwaffen erworben, besessen und getragen werden dürfen, und stellt schon den bloßen Erwerb, den bloßen Besitz, oder das bloße Tragen einer Feuerwaffe zu anderen Zwecken als diesen unter Strafe. Aber die Beweislast muss hier in einem Rechtsstaat zwingend den Strafverfolgungsbehörden obliegen, wir können nicht hergehen, und einen Teil der Waffenbesitzer - jenen nämlich, der sich gewissenhaft an die Gesetze hält - unter Pauschalverdacht stellen, oder gar vorverurteilen, während Verbrecher sich so oder so bequem auf dem Schwarzmarkt eindecken können, und nach einer unter Verwendung einer Feuerwaffe begangenen Straftat vielleicht längst über alle Berge sind, während die Polizei anständigen und aufrichtigen Bürgern, die zu legitimen Zwecken Feuerwaffen besitzen, "auf den Zahn fühlt", weil sie für sie die nächstbesten Verdächtigen sind - bloß, weil sie eben Feuerwaffen besitzen.
Melissa Brandenburg (D)
Governor of Serena

Claire Gerard

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Samstag, 6. Juli 2013, 10:26

Honorable Councillors,

Das ohne diese Hindernisse zum legalen Erwerb einer Waffe wahrscheinlich gar kein Opfer einer Straftat geworden wäre.


Diese Prämisse teile ich nicht. Wir müssen von dem Gedanken weggekommen, dass das Tragen einer Waffe ebenso Menschenrecht ist, wie das Recht auf Leben oder das Recht auf einen fairen Prozess. Es ist ein Privileg, denn mit dem Erwerb gehen gehen sowohl Rechte mit sich - das freie Tragen etc. - aber auch die Verpflichtung, solche Waffen verwantwortungsvoll zu tragen. Das wird von Verbrechern zugebenermaßen nicht getan, doch was bringt es uns, wenn wir zum Beispiel nach einem Banküberfall, der an sich ja schon eine Strafttat wäre, plötzlich zu einer Schießerei käme, weil sich neben dem Bankräube und dem Sicherheitsmann auch eine Handvoll einfacher Bürger - und damit untertreibe ich schon, denn mit diesem Gesetz werden es zweifellos deutlich mehr werden - sich dazu bemüßigt fühlen zum Zwecke ihres Selbstschutzes um sich zu schießen. Ich würde erwarten, dass die Opferzahlen von Waffengewalt mit diesem Gesetz in Zukunft potentiell ansteigen, weil die Realität eben nicht zulässt, dass sich Verbrecher dadurch abschrecken lassen, dass ihr Gegenüber vielleicht auch eine Waffe hat. Ganz im Gegenteil werden sie sich Hochrüsten und das Tragen einer einfachen halbautomatischen Pistole wird schnell ineffektiv. Denn der Andere hat ja quasi freien Zugriff auf vollautomatische Waffen jeder Art. Also muss man auch selbst vollautomatische Waffen kaufen.

Wir steuern mit diesem Gesetz auf eine militaristische Gesellschaft zu, in der der biblische Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn" wiederbelebt wird. Denn warum sollte ich auf die Polizei warten, wenn ich mit meinem Maschinengewehr auch selbst eingreifen kann?

Sollte die Gouverneurin auch weiterhin auf eine Laissez-faire-Haltung im Waffenrecht bestehen, werde ich dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen können.
Claire Olivia Gerard
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7

Dienstag, 9. Juli 2013, 02:18

Honorable State Councilors,

der Staat gewährt seinen Bürgern keine Privilegien. Seine Bürger geben sich Gesetze, die Ge- und Verbote enthalten, um ein friedliches und gerechtes Miteinander zu gewährleisten, und diese Gesetze müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen: Sie müssen einem legitimen Anliegen der staatlichen Gemeinschaft dienen, sie müssen geeignet sein, den von ihnen erstrebten Zweck zu erfüllen, sie dürfen nicht tiefer in die natürlichen Rechte und Freiheiten der Bürger eingreifen, als es zum Erreichen dieses Zwecks notwendig ist, und kein Mittel darf außer Verhältnis zum erstrebten Zweck stehen.

Jedem Menschen wohnt das natürliche Recht inne, seine Person und sein Eigentum gegen rechtswidrige Angriffe zu verteidigen. Dass er die Prävention, Verfolgung und Straftaten im Wege der Gesetzgebung auf staatliche Behörden übertragen hat, ändert daran nichts. Zwar ist niemand befugt, seine private Gerichtsbarkeit aufzuziehen, aber ebenso ist niemand dazu verdammt, Verbrecher bei gegen ihn gerichteten Taten gewähren zu lassen, wenn staatliche Hilfe nicht, oder nicht rechtzeitig, erreichbar ist.

Wie bereits gesagt, verhindern Eingriffe in das Recht auf Waffenbesitz - die ultimativ Eingriffe in das Recht auf Sicherheit und Selbstverteidigung sind - nicht, dass auch nur ein Verbrecher an eine Waffe kommt. Gesetzliche Beschränkungen des Rechts auf Waffenbesitz greifen tief in die politischen und kulturellen Traditionen unseres Volkes ein, und die Leidtragenden dieser Eingriffe sind die rechtschaffenen Bürger.

Im Interesse einer möglichst konsensualen gesetzgebung mag die ehrenwerte State Councilor Gerard jedoch einmal ihre Vorstellungen sinnvoller und vertretbarer Regelungen des Waffenbesitzes darlegen und begründen, dann werde ich mich gerne damit auseinandersetzen - wenngleich ich solche Überlegungen selbst bereits angestellt, und wieder verworfen habe.
Melissa Brandenburg (D)
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Dienstag, 9. Juli 2013, 02:21

State Council of Serena

Impavidi progrediamur

[Debate 2013-015] Firearms Bill


Honorable State Councilors!


Es besteht offensichtlich weiterer Aussprachebedarf.

Die Aussprache wird daher nach den Standing Rules vorzeitig um zunächst 48 Stunden verlängert.
Melissa Brandenburg (D)
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Claire Gerard

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9

Dienstag, 9. Juli 2013, 12:13

Honorable State Councillors,

ich könnte folgende Regelungen vorstellen, um dieses Gesetz zustimmungsfähig zu machen:

1. Einschränkung des Waffenkaufs- und -verkaufsrechts für Personen, die eine Vorstrafe im Zusammenhang mit der Nutzung einer Schusswaffe haben. Diese haben bereits gezeigt, dass sie nicht fähig sind, verantwortungsvoll mit ihrer Schusswaffe umzugehen.

2. Intensive Kontrolle des Munitionsverkaufs. Jeder Munitionskauf muss dokumentiert werden. Wer einen solchen Handel nicht ausreichend dokumentiert, macht sich strafbar.

3. Eine Maximalforderung vielleicht, aber man hat mir bislang nicht klar machen können, wozu ein Privatbürger sich vollautomatischen Waffen kaufen dürfen muss. Schließlich muss sich Mr. John Doe nicht mehr gegen irgendwelche schwer bewaffnete Rebellen wehren, sondern gegen vereinzelte Verbrecher. Vollautomatische Waffen jedoch haben den einzigen Zweck, eine große Anzahl von Patronen in möglichst kurzer Zeit abzugeben. Rein rational betrachtet wäre das so, als würde ich die Ameisenhügel in meinem Garten mit Granaten bearbeiten.
Claire Olivia Gerard
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Dienstag, 9. Juli 2013, 14:35

Honorable State Councilors,

ich würde dann - nachdem der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form in der Öffentlichkeit durchaus auf Zuspruch gestoßen ist - um Stellungnahmen dazu bitten, inwieweit es konsensfähig wäre:

Erstens, Personen mit Verurteilungen wegen einer Straftat, bei deren Begehung sie eine Feuerwaffe benutzt oder mitgeführt haben, vom Recht auf Waffenbesitz auszunehmen. Damit könnte ich noch recht unproblematisch leben.

Zweitens, den Erwerb und Besitz vollautomatischer Feuerwaffen zu beschränken. Ich ginge sowieso nicht davon aus, dass diese sonderliche "Verkaufsschlager" wären, da sie extrem schwierig zu handhaben sind, und sich eigentlich auch für keinen legitimen Zweck des Waffenbesitzes eignen, außer einen Krieg zu führen.

Schwer tue ich mich jedoch mit dem Vorschlag einer verschärften Kontrolle des legalen Verkaufs von Munition. Das führte meines Erachtens wiederum bloß dazu, dass Jäger und Sportschützen über jede verschossene Patrone penibel Buch führen müssen und für jede unbeabsichtigte Nachlässigkeit bestraft werden, während wer seine Schwiegermutter loswerden will sich die Kugel dazu "diskrekt" auf dem Schwarzmarkt besorgt. Gesetze sollen aber rechtstreue Bürger schützen, und sie mit dem gebotenen Vertrauen in ihr Tun behandeln, nicht schikanieren - während Verbrecher sich über entsprechende Regelungen sowieso nur kaputtlachen.
Melissa Brandenburg (D)
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Dienstag, 9. Juli 2013, 14:39

Honorable Councillors,

vielleicht können wir uns bei der Munitionskontrolle wenigstens darauf einigen, dass der Verkauf von Munition durch den Verkäufer zu dokumentieren ist, damit Auffälligkeiten bei der Menge oder der Art der Munition ggf. nachvollzogen werden können oder sogar gemeldet werden müssen.
Claire Olivia Gerard
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Dienstag, 9. Juli 2013, 14:45

Honorable State Councilors,

so lange die Kunden dabei anonym bleiben, sondern Waffenhändler nur zu dokumentieren haben, Munition welcher Art sie in jeweils welcher Menge verkauft haben, könnte ich mit einer entsprechenden Regelung leben.

Im Übrigen bitte ich nachdrücklich um Stellungnahmen auch weiterer Mitglieder des State Council, welche sich an der Abstimmung über den finalen Gesetzentwurf zu beteiligen gedenken, gerne kann die Aussprache bei Bedarf auch noch weiter verlängert werden.

Bloß Nein-Stimmen gegen einen Konsensentwurf mit erst nachträglicher Erklärung, warum man ihn abgelehnt hat, nutzen unserem Staat gar nichts.
Melissa Brandenburg (D)
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Claire Gerard

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13

Dienstag, 9. Juli 2013, 14:55

Honorable State Councillors,

hielte es die Gouverneurin denn für möglich, dass auf Grundlage dieser Dokumentation gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden können, sobald Auffälligkeiten auftreten?
Claire Olivia Gerard
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Dienstag, 9. Juli 2013, 15:15

Honorable State Councilors,

sollte eine Straftat begangen worden sein, bei der von den Tätern große Mengen Munition verschossen worden sind, spricht selbstverständlich nichts dagegen, dass die Ermittlungsbehörden Waffenhändler im ortsnahen Umkreis dazu befragen, ob sie sich an einen Kunden erinnern können, der kürzlich Munition in ungewöhnlich großer Stückzahl gekauft hat.

Schon beim Abfassen des ursprünglichen Entwurfs war ich auch davon ausgegangen, dass nach z. B. einem Raubüberfall unter Verwendung eines Sturmgewehrs die Ermittlungsbehörden selbstverständlich Waffenhändler im ortsnahen Umkreis dazu befragen könnten, ob sie sich an einen auffälligen Kunden erinnern, der so eine Waffe bei ihnen gekauft hat.

(Und er wäre ihnen mit Sicherheit aufgefallen, weil er als Anfänger im Umgang mit Feuerwaffen zu erkennen gewesen wäre, der gleich ein Sturmgewehr haben wollte - niemand, der etwas von Feuerwaffen versteht, kauft sich so ein Gerät, außer vielleicht für seine zu Liebhaberzwecken unterhaltene Sammlung, aber nicht, um mit so was zu schießen.

Wer in ein Waffengeschäft geht, um sich dort ein Sturmgewehr zur Verteidigung gegen Einbrecher zu kaufen, bekommt den sachkundigen Rat, lieber etwas anderes zu nehmen - eine vollautomatische Waffe hätte nur das Ergebnis, das nach einmaliger Betätigung des Abzuges zwar das ganze Wohnzimmer in Trümmern liegt, der Einbrecher aber immer noch da steht. ;))
Melissa Brandenburg (D)
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Dienstag, 9. Juli 2013, 16:11

Honorable Councillors,

ich danke der Gouverneurin für die Klarstellung und könnte einem solchen Konsensentwurf meine Zustimmung geben.
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16

Mittwoch, 10. Juli 2013, 16:28

Mr. Chairman,

habe den Entwurf entsprechend angepasst. Neu sind:

Die Bestimmung, dass vollautomatische Feuerwaffen nur noch zu Zwecken des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben und besessen werden dürfen. Sie sind nicht mehr zu Zwecken der Jagd, des Schiesssports oder der Selbstverteidigung zugelassen, und dürfen nur ungeladen transportiert, aber nicht getragen werden.

Das Verbot der Herstellung, des Verkaufs, des Erwerbs und des Besitzes von Feuerwaffen durch Personen, die wegen eines Verbrechens, oder wegen eines Vergehens, bei dessen Begehung sie eine Feuerwaffe verwendet oder mitgeführt haben, sowie die Verpflichtung gewerblicher Händler von Feuerwaffen zu einer entsprechenden Überprüfung von Käufern vor Aushändigung der Feuerwaffe.

Die Verpflichtung gewerblicher Händler von Feuerwaffen, Verkäufe von Feuerwaffen und Munition nach Datum, Typ, Modell und Stückzahl anonymisiert zu dokumentieren.

Firearms Bill

Section 1 - Purpose and Citation

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Feuerwaffen und Munition im Staat Serena.
(2) Es soll zitiert werden als Firearms Act.

Section 2 - Statutory Definitions
(1) Feuerwaffen (Firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Vorrichtungen, bei denen Geschosse, angetrieben durch heiße Gase, durch einen Lauf getrieben werden.
(2) Automatische Feuerwaffen (Automatic firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind Feuerwaffen, mit denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können.
(3) Munition (Ammunition) im Sinne dieses Gesetzes sind nicht fest mit einer Feuerwaffe verbundene, nachladbare Teile, welche deren eigentliche Wirkungsträger darstellen.

Section 3 - Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms
(1) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken der Selbstverteidigung, der Jagd, des Schießsports, des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben, besessen und geführt werden.
(2) Automatische Feuerwaffen dürfen nur zu Zwecken des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben und besessen werden.
(3) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, an jeden Bürger der Vereinigten Staaten, sowie an jeden sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1, gewerbsmäßig oder privat, verkauft werden.
(4) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1 und 2, gewerbsmäßig oder privat, hergestellt werden.

Section 4 - Ban of Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms by convicted Felons
(1) Feuerwaffen dürfen von Personen, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten, des Staates Serena oder eines anderen Staates wegen eines Verbrechens, oder wegen eines Vergehens, bei dessen Begehung sie eine Feuerwaffe mitgeführt oder verwendet haben, rechtskräftig verurteilt worden sind, nicht erworben, besessen und geführt werden.
(2) Gewerbliche Händler von Feuerwaffen haben vor Aushändigung einer verkauften Feuerwaffe eine Überprüfung des Kunden auf Vorstrafen nach SSec. 1 vorzunehmen. Die Aufzeichnungen über den Prüfungsvorgang sind nach Abschluss des Kaufgeschäfts unverzüglich zu vernichten.

Section 5 - Documentation Obligations
(1) Gewerbliche Händler von Feuerwaffen und Munition haben ein laufendes Verzeichnis über die von ihnen verkauften Feuerwaffen und Munition nach Datum, Typ, Modell und Stückzahl jedes Kaufgeschäfts zu führen und aufzubewahren.
(2) Persönliche Daten der Kunden dürfen in das Verzeichnis verkaufter Feuerwaffen und Munition nach SSec. 1 nicht aufgenommen werden.

Section 6 - Transport and Carrying of Firearms
(1) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, transportiert werden. Munition darf, zu den in Sec. 3. genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, transportiert werden.
(2) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, verdeckt getragen werden.
(3) Feuerwaffen dürfen, zum Zwecke der Ausübung der Jagd, des Schießsports, oder Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen gesellschaftlichen Brauchtums, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen und ungeladen, offen getragen werden.
(4) Feuerwaffen dürfen, zu anderen als den in SSec. 3 genannten Zwecken, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen oder ungeladen, mit Genehmigung der örtlich zuständigen Polizeibehörden, offen getragen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit überwiegende Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem nicht entgegenstehen.
(5) Automatische Feuerwaffen dürfen nur zu den in Sec. 3, SSec. 2, genannten Zwecken ungeladen transportiert werden.

Section 7 - Handling of Firearms by Persons under 18 Years of Age
(1) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen Feuerwaffen zu Zwecken der Jagd, des Schießsports, oder der Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen Brauchtums, oder der Ausbildung an Schusswaffen, unter der Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, geladen oder ungeladen, tragen und bedienen.
(2) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen unter der Anleitung und Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, in der Herstellung oder dem Verkauf von Feuerwaffen und Munition, zu Zwecken nach Sec. 3, beschäftigt werden.

Section 8 - Localized or Temporary Bans of Firearms
(1) In öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen des Staates Serena können deren Leiter oder Verantwortliche das Tragen von Feuerwaffen untersagen, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
(2) Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzügen kann das Tragen von Feuerwaffen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden untersagt werden, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
(3) Das Hausrecht der Eigentümer öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Anlagen bleibt von den Bestimmungen dieser Section unberührt.

Section 9 - Penal Provisions
(1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
(2) Vergehen der Klasse A sind die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen zu anderen als den Sec. 3, SSec. 1 und 2, genannten Zwecken, oder entgegen einem Verbot nach Sec. 4, SSec. 1.
(3) Vergehen der Klasse C sind:
    - die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, durch andere als die in Sec. 3 genannten Personen;
    - die Überlassung von Feuerwaffen an Personen unter 18 Jahren, unter anderen als in den Sec. 7 genannten Umständen.
(4) Übertretungen sind:
    - das Unterlassen einer Kundenüberprüfung durch einen gewerblichen Händler von Feuerwaffen nach Sec. 4, SSec. 2;
    - das Unterlassen der Dokumentation des Verkaufs von Feuerwaffen und Munition durch einen gewerblichen Händler von Feuerwaffen nach Sec. 5, SSec. 1;
    - die Aufnahme persönlicher Daten des Kunden in die Dokumentation verkaufter Feuerwaffen und Munition nach Sec. 5, SSec. 1;
    - das offene Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 6, SSec. 3, genannten Zwecken, ohne die erforderliche Genehmigung nach Sec. 6, SSec. 4;
    - das öffentliche Tragen von Feuerwaffen entgegen einem Verbot nach Sec. 8, SSec. 1 oder 2.
Section 10 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Ich bitte wie gesagt um rechtzeitige Wortmeldung, sollte jemand mit diesem Kompromiss nicht einverstanden sein.
Melissa Brandenburg (D)
Governor of Serena

Edward Mullenberry

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17

Mittwoch, 10. Juli 2013, 19:36

Honorable Members of Council,

dieser Kompromiss behagt mir tatsächlich nicht.

Weder kann ich das Verbot des privaten Besitzes von vollautomatischen Feuerwaffen gutheißen, noch die Dokumentierungspflicht beim Verkauf von Waffen und Munition.
1. Wenn jemand meint, er kann sich durch den Besitz einer vollautomatischen Waffe - wohlmöglich auch gegen den Staat, der hier ansonsten ein absolutes Monopol hätte - schützen, dann soll er das Recht zum Besitz haben.
2. Warum es überhaupt notwendig sein sollte, den Verkauf von Waffen und Munition zu dokumentieren, erschließt sich mir nicht. Eventuell war ein Burokratiefetisch Vater dieses Gedanken, aber das einzige, was dadurch sichergestellt ist, ist ein erheblicher Aufwand für die Verkäufer.

Durch die übrigen Regelungen der Bill ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sichergestellt, dass Personen, die zum Besitz und Gebrauch von Waffen samt Muniton nicht geeignet sind, diese nicht erhalten dürfen. Ich finde, das reicht vollkommen aus.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

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18

Mittwoch, 10. Juli 2013, 21:57

Mr. Chairman,

absolut glücklich bin ich mit den geänderten Regelungen zwar auch nicht, aber ich sehe es pragmatisch:

Wozu brauche ich eine vollautomatische Feuerwaffe? Als Waffensammlerin oder Waffenkundlerin, und zu diesen Zwecken kann ich mir nach vor solche Waffen zulegen. Oder um einen Krieg zu führen, was aber in den Vereinigten Staaten Aufgabe der Streitkräfte, und nicht von Privatpersonen ist. Zur individuellen Selbstverteidigung sind solche Waffen ohnehin ungeeignet.

Die Dokumentationspflichten für Waffenhändler können ein sinnvolles Instrument für die Ermittlungsbehörden sein, nach Begehung einer Straftat unter Verwendung einer ungewöhnlichen Waffe, oder bei der ungewöhnlich viel Munition verschossen wurde, möglicherweise eine erste Spur zu finden - ohne dass man dazu gleich alle rechtschaffenen Besitzer legaler Feuerwaffen als potenzielle Verbrecher registriert.

Wir wissen denke ich alle, welche gesetzlichen Eingriffe in das Recht auf Waffenbesitz manche Politiker und Lobbygruppen gerne vornehmen würden, und wie weit ihnen manche Staaten - etwa im Nordosten unseres Landes - dabei zu folgen bereit sind. Bedenkt man den weitreichenden Schutz des Rechtes auf Waffenbesitz, den der Gesetzentwurf nach wie vor gewährleistet, sind diese kleineren Zugeständnisse ein fairer Preis für einen dauerhaften Kompromiss.

Davon ab ist mir aufgefallen, dass in Section1 noch eine wichtige Klarstellung fehlte, die hiermit nachträglich in den Entwurf eingefügt werden soll - denn natürlich soll dieses Gesetz nicht für Polizei und Nationalgarde gelten. ;)

Firearms Bill

Section 1 - Purpose and Citation

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Feuerwaffen und Munition im Staat Serena.
(2) Es findet keine Anwendung auf die Nationalgarde, sowie auf die Polizei des Staates Serena, der Bezirke und Kommunen.
(3) Es soll zitiert werden als Firearms Act.

Section 2 - Statutory Definitions
(1) Feuerwaffen (Firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind tragbare Vorrichtungen, bei denen Geschosse, angetrieben durch heiße Gase, durch einen Lauf getrieben werden.
(2) Automatische Feuerwaffen (Automatic firearms) im Sinne dieses Gesetzes sind Feuerwaffen, mit denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können.
(3) Munition (Ammunition) im Sinne dieses Gesetzes sind nicht fest mit einer Feuerwaffe verbundene, nachladbare Teile, welche deren eigentliche Wirkungsträger darstellen.

Section 3 - Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms
(1) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken der Selbstverteidigung, der Jagd, des Schießsports, des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben, besessen und geführt werden.
(2) Automatische Feuerwaffen dürfen nur zu Zwecken des Unterhalts einer Waffensammlung, oder der wissenschaftlichen oder technischen Zwecken dienenden Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung, erworben und besessen werden.
(3) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, an jeden Bürger der Vereinigten Staaten, sowie an jeden sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1, gewerbsmäßig oder privat, verkauft werden.
(4) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1 und 2, gewerbsmäßig oder privat, hergestellt werden.

Section 4 - Ban of Purchase, Possession, Sale and Manufacture of Firearms by convicted Felons
(1) Feuerwaffen dürfen von Personen, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten, des Staates Serena oder eines anderen Staates wegen eines Verbrechens, oder wegen eines Vergehens, bei dessen Begehung sie eine Feuerwaffe mitgeführt oder verwendet haben, rechtskräftig verurteilt worden sind, nicht erworben, besessen und geführt werden.
(2) Gewerbliche Händler von Feuerwaffen haben vor Aushändigung einer verkauften Feuerwaffe eine Überprüfung des Kunden auf Vorstrafen nach SSec. 1 vorzunehmen. Die Aufzeichnungen über den Prüfungsvorgang sind nach Abschluss des Kaufgeschäfts unverzüglich zu vernichten.

Section 5 - Documentation Obligations
(1) Gewerbliche Händler von Feuerwaffen und Munition haben ein laufendes Verzeichnis über die von ihnen verkauften Feuerwaffen und Munition nach Datum, Typ, Modell und Stückzahl jedes Kaufgeschäfts zu führen und aufzubewahren.
(2) Persönliche Daten der Kunden dürfen in das Verzeichnis verkaufter Feuerwaffen und Munition nach SSec. 1 nicht aufgenommen werden.

Section 6 - Transport and Carrying of Firearms
(1) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, transportiert werden. Munition darf, zu den in Sec. 3. genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, transportiert werden.
(2) Feuerwaffen dürfen, zu den in Sec. 3 genannten Zwecken, von den dort genannten Personen, geladen und ungeladen, verdeckt getragen werden.
(3) Feuerwaffen dürfen, zum Zwecke der Ausübung der Jagd, des Schießsports, oder Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen gesellschaftlichen Brauchtums, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen und ungeladen, offen getragen werden.
(4) Feuerwaffen dürfen, zu anderen als den in SSec. 3 genannten Zwecken, von den in Sec. 3 genannten Personen, geladen oder ungeladen, mit Genehmigung der örtlich zuständigen Polizeibehörden, offen getragen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit überwiegende Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem nicht entgegenstehen.
(5) Automatische Feuerwaffen dürfen nur zu den in Sec. 3, SSec. 2, genannten Zwecken ungeladen transportiert werden.

Section 7 - Handling of Firearms by Persons under 18 Years of Age
(1) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen Feuerwaffen zu Zwecken der Jagd, des Schießsports, oder der Pflege von mit der Jagd oder dem Schießsport verbundenen Brauchtums, oder der Ausbildung an Schusswaffen, unter der Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, geladen oder ungeladen, tragen und bedienen.
(2) Personen unter 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, dürfen unter der Anleitung und Aufsicht von Personen über 18 Jahren, die Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sich als Ausländer rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhalten, in der Herstellung oder dem Verkauf von Feuerwaffen und Munition, zu Zwecken nach Sec. 3, beschäftigt werden.

Section 8 - Localized or Temporary Bans of Firearms
(1) In öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen des Staates Serena können deren Leiter oder Verantwortliche das Tragen von Feuerwaffen untersagen, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
(2) Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und Aufzügen kann das Tragen von Feuerwaffen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden untersagt werden, soweit ein solches Verbot im überwiegenden Interessen des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sinnvoll oder geboten ist.
(3) Das Hausrecht der Eigentümer öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Anlagen bleibt von den Bestimmungen dieser Section unberührt.

Section 9 - Penal Provisions
(1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
(2) Vergehen der Klasse A sind die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen zu anderen als den Sec. 3, SSec. 1 und 2, genannten Zwecken, oder entgegen einem Verbot nach Sec. 4, SSec. 1.
(3) Vergehen der Klasse C sind:
    - die Herstellung, der Verkauf, der Besitz oder das Tragen von Feuerwaffen, durch andere als die in Sec. 3 genannten Personen;
    - die Überlassung von Feuerwaffen an Personen unter 18 Jahren, unter anderen als in den Sec. 7 genannten Umständen.
(4) Übertretungen sind:
    - das Unterlassen einer Kundenüberprüfung durch einen gewerblichen Händler von Feuerwaffen nach Sec. 4, SSec. 2;
    - das Unterlassen der Dokumentation des Verkaufs von Feuerwaffen und Munition durch einen gewerblichen Händler von Feuerwaffen nach Sec. 5, SSec. 1;
    - die Aufnahme persönlicher Daten des Kunden in die Dokumentation verkaufter Feuerwaffen und Munition nach Sec. 5, SSec. 1;
    - das offene Tragen von Feuerwaffen, zu anderen als den Sec. 6, SSec. 3, genannten Zwecken, ohne die erforderliche Genehmigung nach Sec. 6, SSec. 4;
    - das öffentliche Tragen von Feuerwaffen entgegen einem Verbot nach Sec. 8, SSec. 1 oder 2.
Section 10 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Ich bitte wie gesagt um rechtzeitige Wortmeldung, sollte jemand mit diesem Kompromiss nicht einverstanden sein.[/quote]
Melissa Brandenburg (D)
Governor of Serena

Percival Nunokawa

Back to the roots

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Bundesstaat: Serena

What's Up?
Serena shine on!
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19

Donnerstag, 11. Juli 2013, 14:08

Mr. Chairman,

bisher konnte ich mir kein abschließendes Urteil über diesen Antrag bzw. den Kompromissvorschlag machen.
Perry Nunokawa
54th Vice President of the United States of Astor
Former Member of the U.S. Congress


Edward Mullenberry

Moderate Republican

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Bundesstaat: Serena

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20

Freitag, 19. Juli 2013, 18:18

State Council of Serena



"Impavidi progrediamur"

[ Debate ] 2013-015 Firearms Bill


Honorable State Councilors!

Es besteht noch weiterer Aussprachebedarf.

Die Aussprache wird daher um zunächst 48 Stunden verlängert.

J. E. Mullenberry
Joaquín Edward Mullenberry
Chairman of the State Council
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

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