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Dominic Stone

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Samstag, 7. Juni 2014, 13:57

H.R. 2014-047: Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill




Honorable Members of Congress!

Der Congressman of New Alcantara, Mr. David Clark, hat den angehängten Entwurf eingebracht.
Der Antragsteller hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.




(Dominic Stone)
President of Congress




Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill

Section 1 – Purpose and citation
(1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit Schusswaffen, zerstörerischem Gerät und militärischem Gerät.
(2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Act“.

Section 2 – Definitions
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- eine Schusswaffe
a) jede Waffe, die gebaut oder geeignet ist, ein Projektil oder einen Gegenstand, der einem Projektil ähnlich ist, mittels einer Explosion abzufeuern,
b) der Rahmen oder das Gehäuse einer solchen Waffe,
c) ein Schalldämpfer für solche Waffen,
d) eine Zerstörungsvorrichtung.
- ein zerstörerisches Gerät
a) jedes explodierende, aufheizende oder giftige Gas
b) jede Waffe, die, ohne eine Schusswaffe zu sein, das gedacht oder geeignet ist, ein Projektil auszustoßen,
c) Gegenstände oder Bauteile, die dafür gedacht sind, einen Gegenstand in ein gefährliches Gerät umzuwandeln,
d) jeder Gegenstand, den der Attorney General als vergleichbar zu den vorgenannten einstuft,
nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als Waffe erklärt oder die lediglich für kulturelle Zwecke gebraucht werden sollen,

- ein militärisches Gerät
a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
c) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, bewaffnete Fahrzeuge oder schwer gepanzerte Fahrzeuge für militärische Einsatzzwecke,
d) Raketenwerfer,
e) Artillerie, Minen,
f) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
g) Torpedos und Bomben,
h) panzerbrechende Waffen,
i) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als militärisches Gerät erklärt.

- die "Einfuhr" jeder Transport von Gütern von außerhalb der Vereinigten Staaten in ebendiese, jedoch ausgenommen solche Transporte, die eine Wiedereinfuhr darstellen,
- die "Wiedereinfuhr" jeder Transport von Gütern in die Vereinigten Staaten, sofern diese Güter - urkundlich durch die Zollbehörde bestätigt - zu einem früheren Zeitpunkt und mit der Intention der Wiedereinfuhr aus dem Gebiet ausgeführt wurden.
- die "Ausfuhr" jeder Transport von Gütern von innerhalb der Vereinigten Staaten in das Ausland , jedoch ausgenommen solche Transporte, die eine Wiederausfuhr
darstellen,
- die "Wiederausfuhr" jeder Transport von Gütern aus den Vereinigten Staaten,
sofern diese Güter - urkundlich durch die Zollbehörde bestätigt - zu
einem früheren Zeitpunkt und mit der Intention der Wiederausfuhr in das Gebiet eingeführt wurden.
- die "Verbringung über die Grenze eines Staates" jeder Transport von Gütern über die Grenze eines Bundesstaates in einen anderen Bundesstaat der Vereinigten Staaten, jedoch nur, sofern dabei nicht die Außengrenzen der Vereinigten Staaten überschritten werden. Die Gesetzgebung der Staaten kann vorsehen, dass eine Verbringung über die Grenzen eines Staates auch vorliegt, wenn bei der Ein- oder Ausreise in die Vereinigten Staaten im Falle der Wiederein- oder -ausfuhr das Gebiet dieses Staates betreten wird, ohne, dass die zugehörige Aus- oder Einfuhrhandlung ebenfalls dort stattfand.

Section 3 – Comerce
(1) Die Einfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät in die Vereinigten Staaten bedarf der Erlaubnis oder Lizenzierung des Handelsministeriums, die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
(2) Die Ausfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem oder militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
(3) Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Geräten über die
Grenze eines Staates ist den zuständigen Behörden des Bundes und,
sofern die Gesetze eines beteiligten Staates es erfordern, diesem
anzuzeigen. Sofern nicht die Behörden eines Staates oder die zuständige
Bundesbehörde die Verbringung untersagen, gilt sie als genehmigt. Die Verbringung von militärischen Geräten über die Grenzen eines Staates ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder
die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Ist die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt, so ist die Verbringung nur zur Verwendung durch die Streitkräfte der Vereinigten Staaten zulässig.

Section 4 – Unlawful actions
Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung über die Grenzen eines Staates im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Lizenz oder Genehmigung oder entgegen eines Verbots geschieht. Sie ist ein Vergehen der Klasse B im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse C.

Section 5 – Coming into force
Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.

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Samstag, 7. Juni 2014, 14:07

Mr Speaker,
da es im Zuge der Debatte zur Aufhebung des Vetos leider nicht möglich war, Änderungen an der Bill vorzunehmen, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, eine angepasste Version der Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill dem Kongress vorzulegen. Mit dem neuen Entwurf sollten die wichtigsten Bedenken gegen die Bill ausgeräumt sein.

Thank you.

David J. Clark (D-NA)

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3

Samstag, 7. Juni 2014, 15:17

Mr. President,

Ich werde die Bill weiterhin ablehnen.
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4

Samstag, 7. Juni 2014, 15:30

Mr President,
es freut mich, dass der ehrenwerte Senator für Laurentiana seine Position so deutlich macht und nachvollziehbar begründet.

David J. Clark (D-NA)

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Eric Baumgartner

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Samstag, 7. Juni 2014, 23:38

Mr. President,

Ich werde auch diesen erneuten, handwerklich gewohnt schlechten Aufguss ablehnen.
Eric Baumgartner
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Mosby M. Parsons

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6

Sonntag, 8. Juni 2014, 10:37

Mr Speaker

Ich werde diesem Gesetz nicht zustimmen.

Meinerseits unbestritten ist ein Kriegsmaterialausfuhr- und -einfuhrgesetz. Aber der Vorschlag von Congressman Clark geht mir viel zu weit. Jedes Sturmgewehr und jeder Revolver ist davon betroffen. Panzer, Kampfjets und Kriegsschiffe soll man regeln, nicht meine private Schusswaffensammlung im Keller.
Mosby M. Parsons

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Sonntag, 8. Juni 2014, 13:06

Mr Speaker,
offensichtlich gibt es so wenig Argumente gegen die Bill, dass man mit Worthülsen eine Ablehnung begründen will. Das ist traurig.
Der ehrenwerte Congressman aus New Beises hingegen scheint sich nicht der Konsequenzen bewusst zu sein, wenn unkontrolliert Waffen in die Vereinigten Staaten oder eingeführt oder aus ihnen ausgeführt werden. Das ist eine Gefährdung für unsere Sicherheit, denn dagegen ist jede Gesetzgebung eines Bundesstaates machtlos. Diesen Teil zu gewährleisten ist fraglos Aufgabe des Bundes.
Eine reine Sammlung von - nicht funktionsfähigen - Waffen wäre auch beispielsweise gar nicht betroffen.

David J. Clark (D-NA)

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Mosby M. Parsons

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8

Sonntag, 8. Juni 2014, 13:17

Mr Speaker

Ich rede nicht von funktionsunfähigen Schusswaffen für den Privatgebrauch, sondern von funktionsfähigen, die ich in meinem Besitz haben will und die ich nach meinem Belieben kaufen und verkaufen will.

Hingegen brauche ich weder Panzer, noch Kampfjets, noch Flugzeugträger. Congressman Clark vermischt in seinem Gesetzesvorschlag zwei Sachen und bringt damit einen viel zu umfassenden Vorschlag vor den Kongress.

Congressman Clark möge ein Kriegsmaterialausfuhr- und -einfuhrgesetz vorlegen, aber kein Gesetz, dass in Astor den Handel mit Gewehren und Revolvern beschränkt.
Mosby M. Parsons

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Sonntag, 8. Juni 2014, 13:55

Mr Speaker,
der ehrenwerte Congressman wird, so die Gesetze seines Bundesstaates das erlauben, weiterhin ungehindert Waffen innerhalb Laurentianas erwerben können, auch, wenn diese Bill in Kraft ist. Seit dem Entwurf dieser Bill wurden große Schritte auf die Kritiker zugemacht. Wenn diese Bill abgelehnt wird, dann ist das ein trauriger Tag für Astor, denn allein Kriegswaffen zu regulieren reicht nicht aus.

David J. Clark (D-NA)

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Wesley Marcel Martin

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10

Montag, 9. Juni 2014, 21:38

Mr. President, Mr. Speaker, Honorable Members of the Congress,

ich habe bereits in der vergangenen Debatte meine Zustimmung zum Gesetz ausgedrückt und habe meine Meinung trotz des Vetos des Präsidenten nicht geändert und werde weiterhin dieses Gesetz unterstützen.

"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"

Daryll K. Sanderson

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11

Dienstag, 10. Juni 2014, 12:49

Mr. President,

ich befürworte nach wie vor diesen Entwurf. Meiner Ansicht nach können auch Schusswaffen eine Gefahr für die Allgemeinheit werden und sollten deshalb entsprechend kontrolliert gehandelt werden.

Da sich aber dafür keine Mehrheit zu finden scheint, wäre ich bereit den Kompromiss einzugehen, erstmal nur die Ein- und Ausfuhr von militärischem Gerät zu regeln, da dies schonmal eine Verbesserung zur aktuellen Situation darstellt.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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12

Dienstag, 10. Juni 2014, 13:55

Mr Speaker,
ich bedaure sehr, das ein falsch verstandener Freiheitsbegriff die Vereinigten Staaten weiterhin einen unregulierten Umschlagplatz für Schusswaffen und sonstigen Waffen wird bleiben lassen. Das ist inakzeptabel und ich werde bei nächster Gelegenheit die Initiative ergreifen, das zu ändern. Jetzt jedoch halte ich, wie auch der ehrenwerte Senator für Astoria State, das Ziel der Regulierung von Kriegswaffen für wichtiger und lege - nicht aus Überzeugung, sondern aus purer Notwendigkeit - einen Minimalentwurf vor. Wer diesem Entwurf nicht zustimmen will, der konterkariert alle Bestrebungen, die die Sicherheit der Vereinigten Staaten, ihrer Bürger und der Welt gewährleisten sollen.


Basic Regulation of Military Devices Bill

Section 1 – Purpose and citation
(1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit militärischem Gerät.
(2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Basic Regulation of Military Devices Act“.

Section 2 – Definitions
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- ein militärisches Gerät
a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
c) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, bewaffnete Fahrzeuge oder schwer gepanzerte Fahrzeuge für militärische Einsatzzwecke,
d) Raketenwerfer,
e) Artillerie, Minen,
f) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
g) Torpedos und Bomben,
h) panzerbrechende Waffen,
i) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als militärisches Gerät erklärt.

- die "Einfuhr" jeder Transport von Gütern von außerhalb der Vereinigten Staaten in ebendiese, jedoch ausgenommen solche Transporte, die eine Wiedereinfuhr darstellen,
- die "Wiedereinfuhr" jeder Transport von Gütern in die Vereinigten Staaten, sofern diese Güter - urkundlich durch die Zollbehörde bestätigt - zu einem früheren Zeitpunkt und mit der Intention der Wiedereinfuhr aus dem Gebiet ausgeführt wurden.
- die "Ausfuhr" jeder Transport von Gütern von innerhalb der Vereinigten Staaten in das Ausland , jedoch ausgenommen solche Transporte, die eine Wiederausfuhr
darstellen,
- die "Wiederausfuhr" jeder Transport von Gütern aus den Vereinigten Staaten,
sofern diese Güter - urkundlich durch die Zollbehörde bestätigt - zu
einem früheren Zeitpunkt und mit der Intention der Wiederausfuhr in das Gebiet eingeführt wurden.
- die "Verbringung über die Grenze eines Staates" jeder Transport von Gütern über die Grenze eines Bundesstaates in einen anderen Bundesstaat der Vereinigten Staaten, jedoch nur, sofern dabei nicht die Außengrenzen der Vereinigten Staaten überschritten werden. Die Gesetzgebung der Staaten kann vorsehen, dass eine Verbringung über die Grenzen eines Staates auch vorliegt, wenn bei der Ein- oder Ausreise in die Vereinigten Staaten im Falle der Wiederein- oder -ausfuhr das Gebiet dieses Staates betreten wird, ohne, dass die zugehörige Aus- oder Einfuhrhandlung ebenfalls dort stattfand.

Section 3 – Comerce
(1) Die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann durch Exekutiverlass oder Gesetz auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
(2) Die Ausfuhr von militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
(3) Die Verbringung von militärischen Geräten über die Grenzen eines Staates ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Ist die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt, so ist die Verbringung nur zur Verwendung durch die Streitkräfte der Vereinigten Staaten zulässig.

Section 4 – Unlawful actions
(1) Der Besitz von militärischen Geräten ist, ausgenommen für Sicherheitsbehörden des Staaten oder des Bundes, ungesetzlich und ein Verbrechen der Klasse C des Bundesstrafgesetzbuchs. Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung über die Grenzen eines Staates im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Genehmigung oder entgegen eines Verbots geschieht. Sie ist ein ein Verbrechen der Klasse D.
(2) Ist die Verwendung von militärischem Gerät auf die Streitkräfte des Bundes beschränkt, so ist eine Handlung nach Subsection 1 als Verbrechen der Klasse C, ausgenommen für die Streitkräfte des Bundes.

Section 5 – Coming into force
Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

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Wesley Marcel Martin

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Dienstag, 10. Juni 2014, 14:10

Mr. President, Mr. Speaker, Honorable Members of the Congress,


ich bedaure sehr, das die Antragsteller zur Verminderung ihres Entwurfes gedrungen wurden, doch möchte ich weiterhin meine Unterstützung für diese Gesetze versichern, da sie der Sicherheit des Volkes der Vereinigten Staaten von Astor dienen und ihre Freiheiten in Hinsicht auf ein Friedliches Leben sichern.

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Mittwoch, 11. Juni 2014, 15:35




Honorable Members of Congress!

Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf und verlängere die Debatte daher um 72 Stunden.



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Donnerstag, 12. Juni 2014, 00:04

Mr. President,

Auch diese Variante bietet zu viel Interpretationsspielraum, auch sehe ich nicht ein weshalb vollautomatische Waffen, ich nehme einmal an gemeint sind hier Seriefeuerwaffen, nicht mehr gehandelt und besässen werden sollten. Geblieben sind auch die dürftigen Definitionen und ich Frage mich weshalb die Ausführungszeichen so exzessiv verwendet wurden. Kurz um, auch diese Vorlage werde ich ablehnen.
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16

Donnerstag, 12. Juni 2014, 08:42

Mr Speaker

Wenn Congressman Clark den Entwurf dahingehend nachbessert, dass in Section 2 die Bestimmung

"i) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als militärisches Gerät erklärt"

gestrichen wird, kann ich dem Entwurf zustimmen. Sonst nicht, weil ich einen solchen Gummiparagraphen nicht in einem Gesetz haben will. Dem Attorney General würde zuviel Interpretationasfreiraum gelassen, was ich nicht akzeptieren kann.

Grundsätzlich finde ich es richtig, dass ein solches Gesetz kommt und Privaten der Besitz von militärischem Gerät dadurch untersagt wird. Wie mir zugetragen wurde, soll z.B. die Church of Unitology über militärisches Gerät verfügen, was schlichtwegs untragbar ist und auf der Stelle abgestellt gehört. Dieses Gesetz ist die Grundlage dafür.
Mosby M. Parsons

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Donnerstag, 12. Juni 2014, 17:15

Mr President pro tempore,
ich halte sowohl vollautomatische Schusswaffen - was durchaus ein bekannter Begriff ist, während Serienfeuerwaffe eher ein Derivatsbegriff ist - sind für mich eindeutig nicht für private Hände bestimmt. Es ist nichts anderes ihr Ziel als größtmögliche Zerstörung bei einmaliger Schussabgabe. Das ist für militärische Zwecke vielleicht nötig, Privatpersonen haben daraus aber keinen legalen Nutzen.
Die Definitionen sind eindeutig, aber vielleicht fügen wir ein Wörterbuch als Anhang an, könnte ja sein, dass jemand das Wort "Transport" nachschlagen muss....
Anführungszeichen dienen übrigens in der Regel der Kennzeichnung von definierten Begriffen.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
"Serienwaffen " ist ein schweizer Begriff, soviel ich weiß. Vollautomatische Waffen sind jedenfalls definiert als "[Waffen] bei denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können."


Mr President pro tempore,
der ehrenwerte Congressman möge doch bitte einen Vorschlag machen, wie man sicherstellt, dass ähnliche Produkte, die eine (nahezu) identische Wirkung entfalten, unter dieses Gesetz fallen können, während Waffen, die definitiv ungeeignet sind, militärische Geräte zu sein, davon ausgenommen werden. Es scheint keine andere Lösung zu geben als den Gang über den Attorney General.

David J. Clark (D-NA)

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Mosby M. Parsons

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Donnerstag, 12. Juni 2014, 21:15

Mr Speaker

Ich habe mich klar ausgedrückt. Entweder die Bestimmung wird gestrichen, oder ich stimme mit Nay, basta.
Mosby M. Parsons

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Donnerstag, 12. Juni 2014, 23:12

Mr Speaker,
eine derartige Regelung scheint mir angesichts der technischen Entwicklung lückenhaft, aber vielleicht ist der ehrenwerte Congressman in der Lage, anderweitige Argumente oder Lösungen vorzubringen, die sich in mehr ausdrücken als einem "Basta!"

David J. Clark (D-NA)

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Dienstag, 17. Juni 2014, 14:18

Mr Speaker,
in Anerkennung der Tatsache, dass es immer noch gewisse Differenzen gibt, die ausgeräumt werden müssen, ziehe ich den Entwurf hiermit zurück - das Erreichen der maximalen Aussprachedauer zwingt mich dazu. Ich werde den Entwurf unverzüglich neu einbringen.

David J. Clark (D-NA)

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