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[Department of Justice] Justizreform

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John Nathan Hope

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Sonntag, 25. Juli 2010, 17:14

Justizreform


Astoria City | July 25th, 2010



Ladies and Gentlemen,

das Department of Justice richtet ein temporäres, ausschließlich beratend tätiges Konsultativgremium ein mit dem Ziel, zügig eine Justizreform zu erarbeiten. Ziel einer solchen Justizreform soll es sein, den Rechtsstaat zu stärken und hierbei insb. eine Verkürzung der Verfahrenslängen zu erreichen. Das Konsultativgremium wird eingerichtet, um verschiedene Erfahrungen und Sichtweisen einbeziehen zu können, die das Department in dieser Form nicht alle abbilden kann. Als externe Teilnehmer sind eingeladen:
    Chief Justice Armin Schwertfeger
    Rechtsanwalt Paul Cunningham
    Rechtsanwalt Chester J. Wirfield
    Staatsrechtlerin Sue Long-LeChat

Das Gremium wird öffentlich tagen und sich zu diesm Zweck in den nächsten Tagen im Red Room des Weißen Hauses konstituieren. Die Sitzungen werden geleitet von Attorney General John Nathan Hope.
____________________
John Nathan Hope

Charlotte McGarry

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2

Sonntag, 25. Juli 2010, 18:00

Zwei Dinge sind bemerkenswert: Erstens wirkt der Chief Justice an Reformen mit, über die er unter Umständen später richten muss. Und zweitens wird kein einziges Mitglied der Legislative, die allen Reformen wird zustimmen müssen, in den Reformprozess einbezogen. Was auch immer bei dieser Reform herauskommt, es wird ein ziemliches G'schmäckle haben.
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Stanley Rayne

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3

Sonntag, 25. Juli 2010, 18:05

Ich kann da meiner Kollegin nur zustimmen, das ist wirklich recht bemerkenswert.
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John Nathan Hope

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4

Sonntag, 25. Juli 2010, 18:36

Zitat

Original von Charlotte McGarry
Zwei Dinge sind bemerkenswert: Erstens wirkt der Chief Justice an Reformen mit, über die er unter Umständen später richten muss. Und zweitens wird kein einziges Mitglied der Legislative, die allen Reformen wird zustimmen müssen, in den Reformprozess einbezogen. Was auch immer bei dieser Reform herauskommt, es wird ein ziemliches G'schmäckle haben.


Dieser Sichtweise kann ich mich nicht anschließen.

Der Chief Justice - der übrigens bislang lediglich eingeladen ist - ist von der Regierung gebeten, seine Expertise beizusteuern. Im Gremium wird es eher darum gehen, was die Ansatzpunkte der Reform sein können und wo die Probleme liegen. Nicht beteiligt wird der Chief Justice an einzelnen Formulierungsfragen - die später ggf seinem Urteil unterliegen - dafür wird die Regierung, aber dafür wird, so er der Einladung folgt, sicher auch der Chief Justice selbst im Bewusstsein dieser Zusammenhänge Sorge tragen.

Die Regierung arbeitet hier mit Experten des Rechtssystems an einem Regierungsentwurf. Dies ist nur der erste Schritt zu einer möglichen Reform. Im zweiten Schritt wird es darum gehen, ob die Regierung einen unterstützenden Kongressman findet, der diesen Antrag einbringt. Der Debatte und Abstimmung in der Legislature, der noch in keiner Weise vorgegriffen wurde, obliegt es, dann über eine Reform zu entscheiden.

Ich verstehe, dear Senators, wenn Sie die Interessen des Kongresses gewahrt wissen wollen. Diese sind jedoch in keiner Weise verletzt. Im Gegenteil: Wir haben uns nur für eine besonders transparente und für jedermann einsehbare Form der Beteiligung von Experten entschieden und greifen in keiner Weise der Kongressdebatte vor - was übrigens der Fall gewesen wäre, wenn wir Teile der Legislative bereits im Weißen Haus an einer Debatte hätten teilnehmen lassen.

Es ist - hier sage ich selbstverständliches - dem Kongress natürlich unbenommen, selbst eine Justizreform anzustoßen und auszuarbeiten, wenn er dies möchte.
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John Nathan Hope

Ashley Fox

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5

Sonntag, 25. Juli 2010, 19:10

Nun, was die Behandlung des Kongresses anbetrifft hat, Senator McGarry mit ihrer Bemerkung eines "G'schmäckles" des zu erwartenden Entwurfs sicherlich Recht. Die Gesetzgebung ist nun mal Aufgabe der Legislative. Anders in vielen anticäischen Ländern ist eine Mitwirkung der Exekutive an diesem Prozess eigentlich gar nicht von der Verfassung vorgesehen. Ein wenig seltsam mutet dieses Vorgehen daher durchaus an.

Wenn es aber schon ein solches Expertengremium gibt, dann finde ich die Einbeziehung des Chief Justice keine schlechte Idee. Wer wüsste wohl besser aktuelle Mängel und Probleme des Verfahrensrechts aufzuzeigen und Lösungen vorzuschlagen als derjenige, der tagtäglich mit diesem arbeitet? Zudem sind profunde Juristen in den Vereinigten Staaten rar gesät, eine Autorität auf diesem Gebiet wie den Chief Justice nicht in eine Expertengruppe einzubeziehen wäre meines Erachtens eher seltsam.

Und was die Besorgnis der Verfassungskonformität des Ergebnisses angeht - warum nicht gleich den Chief Justice ein Auge darauf haben, dass genau das nicht passieren wird?
Ashley Fox


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Charlotte McGarry

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6

Sonntag, 25. Juli 2010, 19:36

Zitat

Original von Ashley Fox
Wenn es aber schon ein solches Expertengremium gibt, dann finde ich die Einbeziehung des Chief Justice keine schlechte Idee. Wer wüsste wohl besser aktuelle Mängel und Probleme des Verfahrensrechts aufzuzeigen und Lösungen vorzuschlagen als derjenige, der tagtäglich mit diesem arbeitet? Zudem sind profunde Juristen in den Vereinigten Staaten rar gesät, eine Autorität auf diesem Gebiet wie den Chief Justice nicht in eine Expertengruppe einzubeziehen wäre meines Erachtens eher seltsam.

Und was die Besorgnis der Verfassungskonformität des Ergebnisses angeht - warum nicht gleich den Chief Justice ein Auge darauf haben, dass genau das nicht passieren wird?

Die Rolle des Obersten Bundesrichters ist von der Verfassung klar geregelt: Er wird tätig, wenn er angerufen wird, und nicht auf eigene Initiative. Wie soll ein Bürger noch darauf vertrauen können, der sich durch eine Reform in seinen Rechten verletzt sieht, dass der Chief Justice neutral urteilen kann? Ja, wie soll der Chief Justice auch neutral urteilen, wenn er am Zustandekommen der entsprechenden Reform beteiligt ist?

Ich kann nur meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass der Chief Justice die Justizreformkommission auf seine Worte in der Anhörung vor dem Senat verweist, in der er seine Ansichten skizziert hat, und ansonsten auf eine Mitwirkung an dieser Exekutivinitiative verzichtet.
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Stanley Rayne

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Sonntag, 25. Juli 2010, 20:23

Da kann ich Senator McGarry nur zustimmen und teile diese Hoffnung.
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Aznar Sandoval

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8

Sonntag, 25. Juli 2010, 20:45

Aber Ms. McGarry, warum sollte sich die Regierung bei der Erarbeitung eines Vorschlags für ein Gesetz oder eine sonstige gesetzliche Regelung, welche dann selbstverständlich vom Kongress zu diskutieren und von ihm zu verabschieden oder zu verwerfen sind, nicht der Kenntnisse und Erfahrungen von Menschen bedienen, welche mit der Materie befasst und vertraut sind?

Niemand wird das ausschließliche Gesetzgebungsrecht des Kongresses in Frage stellen. Er kann und sollte sich sowieso bei seiner Entscheidungsfindung über wichtige Gesetzesvorhaben unabhängigen fachkundigen Rat holen. Dass sich dabei dann die Mitarbeit des Chief Justice weitgehend verbietet, sollte eigentlich jedem der die Gewaltentrennung ernst nimmt klar sein.

Übrigens gibt es ja schon die Möglichkeit für Exekutive und Legislative, die Meinung des Supreme Court für laufende Gesetzgebungsverfahren einzuholen. Und waren es nicht sogar Sie, verehrte Senatorin McGarry, die mit dem First Clarification Bill diese Gutachten für den Supreme Court verpflichtend machten und diesem damit die Entscheidungsfreiheit, ob er zu bestimmten Sachverhalten ein Gutachten abgibt, entzogen?
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9

Sonntag, 25. Juli 2010, 21:36

Ich glaube, hier herrscht ein Missverständnis: Ich sehe die Mitwirkungsrechte des Kongresses nicht beschnitten. Wenn die Administration einen Vorschlag ohne Mitwirkung des Kongresses in denselben einbringen will, ist es selbstverständlich ihr gutes Recht, das Risiko des Scheiterns - aus meiner Sicht unnötig - zu erhöhen. Ich halte es nur nicht für vernünftig oder notwendig.

Was in meinen Augen ein No-go ist, ist die gewünschte Mitwirkung eines Chief Justice im Gesetzgebungsprozess, noch dazu unter exekutiver Fuchtel. Wenn Chief Justice danach streben sollte, den Gesetzgebungsprozess in der Konzept- oder Textphase zu beeinflussen, hätte er Senator bleiben sollen. Jedoch eine Situation zu schaffen (oder sich gegebenenfalls in eine solche zu bringen), in der ein Chief Justice gleichermaßen am Zustandekommen eines Gesetzes mitwirkt, über dessen Zulässigkeit er gegebenenfalls später richten muss, halte ich für unverantwortlich.

Es ist selbstverständlich auch etwas Anderes als ein Gutachten zu einer schon entschiedenen Sachfrage, in welcher der Chief Justice nach meinem Verständnis einen sehr begrenzten Beurteilungsspielraum hat. Ein Gutachten schafft weder die Pflicht noch das Recht, aktiv an der Konzeptierung eines Gesetzes mitzuwirken, über das er später richten könnte.
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Sonntag, 25. Juli 2010, 21:38

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Und waren es nicht sogar Sie, verehrte Senatorin McGarry, die mit dem First Clarification Bill diese Gutachten für den Supreme Court verpflichtend machten und diesem damit die Entscheidungsfreiheit, ob er zu bestimmten Sachverhalten ein Gutachten abgibt, entzogen?

Da es eine Detailfrage von begrenztem Interesse ist, trenne ich das mal ab. Ihre Darstellung ist unvollständig und deswegen bedauerlicherweise unrichtig. Die Entscheidungsfreiheit war vom Kongress nicht gewollt, wurde vom Gericht in der Vergangenheit auch nicht so verstanden und insofern habe ich eine Lücke geschlossen, die Chief Justice Schwertfeger meines Erachtens ausgenutzt hat, ohne dass er sie hätte ausnutzen sollen oder dürfen. Ich habe ihm also die Entscheidungsfreiheit nicht entzogen, er hat sie nach meinem Verständnis und dem des Kongresses zu keinem Zeitpunkt besessen.
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Aznar Sandoval

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11

Sonntag, 25. Juli 2010, 22:18

Madame Senator McGarry, hier muss ich Ihnen leider mehrfach widersprechen.

Der Chief Justice soll, neben anderen Fachjuristen, die Regierung bei der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen fachlich beraten. Die Regierung ist nach unserer Bundesverfassung ja nicht einmal berechtigt, eigene Gesetzesvorlagen in den Kongress einzubringen. Sie kann nur über ihr nahestehende, aber trotzdem immer noch völlig unabhängige Kongressmitglieder versuchen, einen Gesetzgebungsprozess zu initiieren. Also ist das völlig souveräne Gesetzgebungsrecht des Kongresses vollkommen unangetastet. Von einer aktiven Mitwirkung am Gesetzgebungsprozess durch den Chief Justice, oder auch der anderen fachlichen Berater, zu reden, ist meiner Meinung nach völlig übertrieben und spricht dem Kongress und seinen Mitgliedern die Fähigkeit zu selbständigen und souveränem Denken und Handeln beim Gesetzgebungsprozess ab.

Was den von Ihnen initiierten First Clarification Bill angeht, möchte ich nicht von einer Detailfrage von begrenztem Interesse sprechen wollen. Mit dieser Gesetzesänderung wurde dem Supreme Court nicht nur ausdrücklich die Entscheidungsfreiheit darüber genommen, ob er zu Problemen, welche möglicherweise ihn selbst betreffen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit letztendendes doch in einem Gerichtsverfahren zu entscheiden sind, die Erstellung eines Gutachtens zu verweigert. Nein, mit Ihrer Gesetzesänderung haben Sie den Supreme Court auch gleich noch explizit dazu verpflichtet, Gutachten zu Fragen zu erstellen, welche für laufende Gesetzgebungsverfahren relevant sein können. Das gab es in der bis dahin gültigen Fassung des SCOTUS-Act nicht.

Gutachten des Supreme Court können derzeit also von Exekutive und Legislative auch zu Sachfragen eingeholt werden, welche eben noch nicht entschieden sind, sondern noch für laufende Gesetzgebungsvorhaben relevant sind. Und der Supreme Court ist verpflichtet, diese zu erstellen.
Aznar Sandoval
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Sonntag, 25. Juli 2010, 23:55

Da der Chief Justice sich entschlossen hat, aktiv in einen laufenden Gesetzgebungsprozess einzugreifen (oder zumindest doch ganz eindeutig dessen Vorbereitung zu beeinflussen), werde ich veranlassen, dass der Kongress Konsequenzen prüft. Ich hätte das gerne vermieden, habe aber von Seiten der Administration kein Entgegenkommen feststellen können.

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Was den von Ihnen initiierten First Clarification Bill angeht, möchte ich nicht von einer Detailfrage von begrenztem Interesse sprechen wollen. Mit dieser Gesetzesänderung wurde dem Supreme Court nicht nur ausdrücklich die Entscheidungsfreiheit darüber genommen, ob er zu Problemen, welche möglicherweise ihn selbst betreffen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit letztendendes doch in einem Gerichtsverfahren zu entscheiden sind, die Erstellung eines Gutachtens zu verweigert.

Eine Entscheidungsfreiheit, das erkläre ich Ihnen gerne auch noch drei Mal, wenn Sie es denn brauchen, war vom Kongress zu keiner Zeit vorgesehen. Chief Justice Schwertfeger hat in dieser Hinsicht in offen gestanden sehr unwürdiger Art und Weise Kompetenzen für sich reklamiert, die vom Gesetzgeber ganz offensichtlich nicht beabsichtigt waren.

Zitat

Gutachten des Supreme Court können derzeit also von Exekutive und Legislative auch zu Sachfragen eingeholt werden, welche eben noch nicht entschieden sind, sondern noch für laufende Gesetzgebungsvorhaben relevant sind. Und der Supreme Court ist verpflichtet, diese zu erstellen.

Weder die Pressemitteilung noch die Ausführungen des Attorney General bieten Anlass zu der Annahme, dass ein gutachtenbasiertes Arbeitsprinzip geplant wäre. Zumal dafür die physische Anwesenheit des Chief Justice wohl kaum von Nöten ist, der Chief Justice tritt für Gutachten für den Kongress schließlich auch nicht von diesen (sondern informiert ihn sogar, wenn er die Erstellung von Gutachten verweigert, nur per Brief).

Ich muss mich bei meinen Wählern für mein Abstimmungsverhalten vom 12. Juli entschuldigen. Das passiert mir kein zweites Mal.
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Aznar Sandoval

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13

Montag, 26. Juli 2010, 10:17

Zitat

Original von Charlotte McGarry
Eine Entscheidungsfreiheit, das erkläre ich Ihnen gerne auch noch drei Mal, wenn Sie es denn brauchen, war vom Kongress zu keiner Zeit vorgesehen. Chief Justice Schwertfeger hat in dieser Hinsicht in offen gestanden sehr unwürdiger Art und Weise Kompetenzen für sich reklamiert, die vom Gesetzgeber ganz offensichtlich nicht beabsichtigt waren...

Auch ich bin gern bereit, Ihnen werte Madame Senator wiederholt zu erklären, dass Ihre Ansicht vom Ermessens- oder Entscheidungsspielraum des Supreme Court bezüglich die Erstellung von Gutachten bis zu der von Ihnen eingebrachten Gesetzesänderung halt nur eine, und deswegen noch lange nicht die richtige oder gar maßgebende Ansicht dazu war. Sollte es wirklich so gewesen sein, wie Sie es hier gern und wiederholt behaupten, wäre eine Gesetzesänderung ja garnicht notwendig gewesen. Oder war der First Clarification Bill eine reine Lex Schwertfeger? Wurde der SCOTUS-Act als Bundesgesetz geändert, weil ein einzelner Chief Justice sich die Freiheit, ja in Ihren Augen sogar die Frechheit herausgenommen hat, den SCOTUS-Act anders zu interpretieren als es Senatorin McGarry tat? Damit stellen Sie, Madame Senator dem Kongress, ja der Demokratie in unserem Land ein Armutszeugnis aus. Wenn ein Chief Justice so offensichtlich, wie Sie dies behaupten gegen Bundesgesetze verstößt, hat nicht das Bundesgesetz geändert zu werden sondern der Chief Justice gehört aus dem Amt gejagt.

Zitat

Original von Charlotte McGarry
... Weder die Pressemitteilung noch die Ausführungen des Attorney General bieten Anlass zu der Annahme, dass ein gutachtenbasiertes Arbeitsprinzip geplant wäre. Zumal dafür die physische Anwesenheit des Chief Justice wohl kaum von Nöten ist, der Chief Justice tritt für Gutachten für den Kongress schließlich auch nicht von diesen (sondern informiert ihn sogar, wenn er die Erstellung von Gutachten verweigert, nur per Brief). ...

Wäre es nicht sinnvoller, mit Ihrem blinden Aktionismus erst einmal abzuwarten, bis festzustellen ist, welche Rolle der Chief Justice in der von der Regierung eingeladenen Expertenrunde überhaupt spielen wird?

Ja und wollen Sie ernsthaft dem Obersten Bundesrichter sein persönliches Erscheinen im Weißen Haus zum Vorwurf machen oder es ihm zukünftig vielleicht sogar verbieten lassen? Glauben Sie nicht, dass Sie sich damit selbst in gewissem Maße lächerlich machen? Der Vergleich mit dem fehlenden persönlichen Erscheinen des Chief Justice bei der Erstellung und Vorlage von Gutachten für den Kongress, bzw. deren Ablehnung, hinkt aber mächtig gewaltig. a) Werden die Gutachtenanfragen üblicherweise auch schriftlich und nicht persönlich vom Kongress übermittelt und b) hat der Chief Justice nur nach Beantragung, welche "einen ausführlichen Grund beinhalten" muss, "warum das Rederecht gewährt werden soll" überhaupt Rederecht vor dem Kongress. Unter diesen Voraussetzungen sollte ein Schriftverkehr wohl die bessere Wahl sein.
Aznar Sandoval
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Charlotte McGarry

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Montag, 26. Juli 2010, 10:39

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Oder war der First Clarification Bill eine reine Lex Schwertfeger? Wurde der SCOTUS-Act als Bundesgesetz geändert, weil ein einzelner Chief Justice sich die Freiheit, ja in Ihren Augen sogar die Frechheit herausgenommen hat, den SCOTUS-Act anders zu interpretieren als es Senatorin McGarry tat? Damit stellen Sie, Madame Senator dem Kongress, ja der Demokratie in unserem Land ein Armutszeugnis aus.

Das haben Sie gesagt.

Ich habe lediglich festgestellt, dass der Chief Justice den Wortlaut des Gesetzes in einer Art und Weise interpretiert hat, die dem nachweislichen Willen des Gesetzgebers zuwider gelaufen ist, wie er den Protokollen eindeutig zu entnehmen war. Die Begründung für diesen Schritt, die der Chief Justice gegeben hat, hat weder den Kongress noch mich überzeugt. Ich vertrete keine Einzelmeinung, sondern habe den Kongress dazu ermutigt, seine kontinuierlich vertretene Position geseztgeberisch klarzustellen. Diese Entscheidung hat in meinen Augen nicht nur den Kongress, sondern auch die Demokratie unserer großartigen Nation weiter gestärkt.

Zitat

Wäre es nicht sinnvoller, mit Ihrem blinden Aktionismus erst einmal abzuwarten, bis festzustellen ist, welche Rolle der Chief Justice in der von der Regierung eingeladenen Expertenrunde überhaupt spielen wird?

Meine Position ist klar: Der Chief Justice hat in dieser Expertenrunde keine Rolle zu spielen. Gar keine.

Ich bin dafür gewählt worden, meine Positionen mit all jenem Nachdruck zu vertreten, den mir mein Amt an die Hand gibt. Das habe ich bisher getan, deswegen bin ich in New Alcantara zwei Mal als Senatorin gewählt worden, vermutlich auch deswegen hat der Senat mich wiederholt zu seiner Präsidentin gewählt. In einer derartig wichtigen Frage, die ich für eine Wasserscheide im Verhältnis der Gewalten zueinander halte, die Hände in den Schoß zu legen und darauf zu hoffen, dass der Chief Justice - der sich bedauerlicherweise selbst gar nicht äußert - und der Attorney General in dieser Situation keine weitere Verschlimmerung der Lage bewirken, wäre Verrat an meinen Wählern und meinem Eid.

Zitat

Glauben Sie nicht, dass Sie sich damit selbst in gewissem Maße lächerlich machen?

Das hat man mir so oft gesagt, wenn ich Recht hatte und letztlich auch bekommen habe, dass derlei persönliche Angriffe inzwischen an mir abperlen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (26. Juli 2010, 10:39)


Armin Schwertfeger

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Montag, 26. Juli 2010, 11:11

Werte Ms. Senator McGarry, Mr. Sandoval, meine Damen und Herren, wenn hier schon so heftig ÜBER mich diskutiert wird, möchte ich Ihnen allen doch die Möglichkeit geben MIT mir zu diskutieren. Doch zuerst mal mein Statement zu diesem Sachverhalt.

Die Regierung der Vereinigten Staaten in Person des Attorney General hat mich gebeten, diese in einem Konsultativgremium beratend bei der Erarbeitung einer Justizreform zu unterstützen. Weder in der Einladung dazu noch in dem Statement des Justizministers war bisher die Rede von der Erarbeitung irgendwelcher konkreten Gesetzesvorschläge. Das Konsultativgremium soll Erfahrungen Betroffener und Beteiligter des Justizbereiches der Vereinigten Staaten zu den Grundzügen einer Justizreform beisteuern. Daher sind neben mir als Vertreter der Gerichtsbarkeit auch zwei Anwälte als Verteter des rechtsberatenden Bereichs und eine Staatsrechtlerin als Vertreter der juristischen Wissenschaften eingeladen worden.

Ich bin der Einladung des Justizministers gern gefolgt, da ich in der Zusammensetzung des Konsultativgremiums und dessen Aufgaben die Möglichkeit sehe, dass von den wesentlich Beteiligten Erfahrungen eingebracht und Probleme aus der Praxis aufgezeigt werden können. Ob und in welcher Form diese dann in einen oder mehrere Gesetzesvorhaben münden können, welche von der Regierung vorgeschlagen und dann vom Kongress möglicherweise umgesetzt werden, ist bisher noch überhaupt nicht abzusehen. Dem Präsidenten und seinem Justizminister bin ich jedenfalls dankbar, dass sie mir die Möglichkeit einräumen, auch einmal Probleme, welche das Gericht mit dem derzeitigen Rechtsprechungssystem hat, an- und aussprechen zu dürfen.

Um vielleicht auch die Bedenken von Frau Senatorin McGarry bezüglich der Gewaltenteilung einzugehen möchte ich hier einfach noch mal die schon mehrfach angesprochene Regel aus dem Supreme Court of the United States Act bezüglich Gutachten des Supreme Court zitieren. Sie findet sich in Artikel IV Section 4:

(1) Auf Antrag des Präsidenten der Vereinigten Staaten, des Kongresses der Vereinigten Staaten oder seines Präsidenten sowie eines Hauses des Kongresses oder dessen Vorsitzenden erstellt der Supreme Court Gutachten in allen Angelegenheiten verfassungsrechtlicher Art.
(2) Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass eine durch das Gutachten behandelte Frage für einen konkreten Fall notwendig und ratsam ist. Diese Voraussetzung ist beispielsweise erfüllt, wenn diese Frage für ein laufendes Gesetzgebungsverfahren relevant ist.
(3) Ein Gutachten bindet den Supreme Court bei einer spätere Entscheidung über die im Gutachten behandelte Frage nicht.


Wir haben also hier die gesetzlich fixierte Regelung, dass der Supreme Court auf Antrag für die Regierung ebenso wie für den Kongress Gutachten zu erstellen hat. Der Absatz 2 Satz 2 legt ausdrücklich fest, dass dies auch und, da es explizit aufgeführt wurde, besonders für eine Frage gilt, welche "für ein laufendes Gesetzgebungsverfahren relevant ist". Soweit der Gesetzestext.

Was nicht im Gesetz festgelegt ist, ist die Form der Gutachten. Die Schriftform ist nirgendwo fixiert. Der Supreme Court kann daher seine gutachterlichen Aussagen auch mündlich, z.B. im Zuge einer Anhörung im Kongress oder bei einem persönlichen Vortrag vor dem Präsidenten machen. Dies wäre aus meiner Sicht vor allem bei Gutachtenanfragen vorteilhaft, welche sich eben auf jene Fragen beziehen, welche für laufende Gesetzgebungsverfahren relevant sind. So hätten die Kongressmitglieder auch noch die Möghlichkeit, vertiefende Fragen zum Gutachten direkt an den Chierf Justice zu stellen.

Mit der Erweiterung der Gutachtenerstellung im Absatz 2 jener Section 4 hast sich der Kongress die Möglichkeit geschaffen, schon VOR Verabschiedung eines Gesetzes z.B. die Verfassungskonformität einzelner Bestimmungen zumindest gutachterlich durch den Supreme Court überprüfen zu lassen. Das selbe Recht hat der Gesetzgeber auch dem Präsidenten und damit der Regierung eingeräumt.

Ich persönlich halte diese Regelung für sehr gut. So können, wenn sie denn wollen, der Präsident und der Kongress schon im Gesetzvorschlags- bzw. Gesetzgebungsverfahren die Gefahr von Verfassungsrechtsstreitigkeiten minimieren. Denn obwohl der Supreme Court bei späteren gerichtlichen Entscheidungen gemäß Absatz 3 nicht an seine gutachterliche Stellungnahme gebunden ist, sollte es doch höchstwahrscheinlich sein, dass er seine Meinung in Sachfragen nicht grundsätzlich ändert.
Armin Schwertfeger
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Aznar Sandoval

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Montag, 26. Juli 2010, 11:29

Zitat

Original von Charlotte McGarry
... Ich habe lediglich festgestellt, dass der Chief Justice den Wortlaut des Gesetzes in einer Art und Weise interpretiert hat, die dem nachweislichen Willen des Gesetzgebers zuwider gelaufen ist, wie er den Protokollen eindeutig zu entnehmen war. Die Begründung für diesen Schritt, die der Chief Justice gegeben hat, hat weder den Kongress noch mich überzeugt. Ich vertrete keine Einzelmeinung, sondern habe den Kongress dazu ermutigt, seine kontinuierlich vertretene Position geseztgeberisch klarzustellen. Diese Entscheidung hat in meinen Augen nicht nur den Kongress, sondern auch die Demokratie unserer großartigen Nation weiter gestärkt.

Wenn der Wille des Gesetzgebers Ihrer Meinung nach so offensichtlich und nachweisbar war und der Chief Justice so willkürlich und entgegen diesem offensichtlichen und nachweisbaren Willen des Gesetzgebers gehandelt hat, bleibt immer noch die Frage offen, warum das Gesetz dann geändert und nicht der Chief Justice für seine gesetzgeberwidrige Auslegung zur Verantwortung gezogen wurde. Wenn ein Gesetz eindeutig und nicht auslegbar oder gar missinterpretierbar ist, erübrigt sich doch eine Änderung, oder?

Und wer gegen den offensichtlichen und nachweisbaren Willen des Gesetzgebers handelt, hat in einem höheren Staatsamt nichts verloren. Aber Sie haben ja mit der Einschätzung Ihrer Zustimmung für Chief Justice Schwertfeger im Senat als "Fehlabstimmung" bereits kundgetan, was Sie vom derzeitigen Obersten Bundesrichter halten. Wie das die anderen Senatoren sehen, bleibt der Zukunft vorbehalten.
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Montag, 26. Juli 2010, 11:47

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Wenn der Wille des Gesetzgebers Ihrer Meinung nach so offensichtlich und nachweisbar war und der Chief Justice so willkürlich und entgegen diesem offensichtlichen und nachweisbaren Willen des Gesetzgebers gehandelt hat, bleibt immer noch die Frage offen, warum das Gesetz dann geändert und nicht der Chief Justice für seine gesetzgeberwidrige Auslegung zur Verantwortung gezogen wurde. Wenn ein Gesetz eindeutig und nicht auslegbar oder gar missinterpretierbar ist, erübrigt sich doch eine Änderung, oder?

In meinen Augen wäre eine Änderung grundsätzlich nicht notwendig gewesen, sie war jedoch einfacher, als vor dem Chief Justice gegen den Chief Justice zu klagen.
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Montag, 26. Juli 2010, 11:54

Zitat

Original von Armin Schwertfeger
[...]

Ich nehme das so zur Kenntnis, stimme mit Ihnen jedoch nicht im Ansatz überein und halte es für ein weiteres Beispiel einer Rechtsprechung, die sich von den astorsichen Traditionen weit entfernt hat. Wenn Miss Fox eine anticäische Gefahr in Astors Mitte sieht, dann sitzt diese mehr im Supreme Court als in den Parteien. Ich mache Ihnen das nur bedingt zum Vorwurf: Ihre juristische Herkunft und Prägung lassen Ihnen wahrscheinlich keine Wahl. Ich kann nur zum wiederholten Male feststellen, dass dieses Rechtsverständnis wenig mit der Finnegan'schen Prägung des Supreme Courts zu tun hat, die ich kennen und schätzen gelernt habe.
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Montag, 26. Juli 2010, 12:37

Ms. Senator es tut mir aufrichtig leid, wenn ich Ihren offenbar völlig gegensätzlichen Erwartungen an einen Chief Justice nicht genüge und ich bedauere ebenso, dass Mr. Finnegan nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung steht, damit Ihre Erwartungen möglicherweise erfüllt werden könnten.

Mir ist nur leider nicht ganz klar, was Sie mit der Feststellung meinen, dass sich meine Rechtsprechung weit von der astorischen Tradition entfernt hat. Welche Entscheidung oder Entscheidungen des Gerichts unter meinem Vorsatz veranlassen Sie denn zu einer derart drastischen Einschätzung.

Was meine Aktivitäten außerhalb des Gerichts betrifft, gebe ich Ihnen insoweit Recht, dass sich da im Vergleich zu meinem Vorgänger möglicherweise einiges geändert hat und auch weiterhin ändern wird. Sogern Sie mich hinter den Mauern des Supreme Court eingeschlossen sähen, diesen Gefallen kann, will und werde ich Ihnen nicht tun.

Ich gestatte mir einfach, einerseits als einfacher astorischer Bürger und Wähler und andererseits als derzeit oberster Vertreter des Gerichtssystems unseres Landes, auch außerhalb des Gerichts meine Meinung zu äußern und mich an öffentlichen Diskussionen zu beteiligen, wenn ich dies für angezeigt und angemessen halte. Und die Entscheidung darüber, was angemessen ist, liegt allein bei mir.

Wenn Mr. Finnegan sich wirklich ausschließlich hinter der Richterbank oder in seinem Richterzimmer versteckt hat und sich auf diese beiden Positionen beschränken lies, ist das seine Sache gewesen. Bei mir können Sie damit nicht rechnen. Dann bleibt Ihnen, Ms. McGarry wirklich nur die Sehnsucht nach den alten, und in Ihren Augen vielleicht bessern Zeiten.

Und wenn zukünftig ein Präsident oder der Senat mehrheitlich wieder einen "Gerichtsstubenhocker" haben möchte, der den von Senatorin McGarry beschworenen astorischen Traditionen eher entspricht, können beide dies bei einer der nächsten Nominierungen oder Bestätigungen eines Chief Justice des Supreme Court gern berücksichtigen.
Armin Schwertfeger
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vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Ashley Fox

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Montag, 26. Juli 2010, 12:52

Die Vereinigten Staaten sind keine Monarchie, auch nicht in der Judikative. Es steht Madam Senator McGarry natürlich frei, den Supreme Court Finnegan'scher Prägung als ihr persönliches Idealbild hochzuhalten.

Aber sie wird damit leben müssen, dass der Supreme Court wie alle anderen Verfassungsorgane auch einem demokratisch bestimmten Wandel in seinem Personal und somit auch seiner Philosophie unterworfen ist.

Es gibt nichts, das Former Chief Justice Finnegan irgendwie objektiv über Chief Justice Schwertfeger erhebt. Beide sind wie die Verfassung es vorschreibt vom Präsidenten ernannt und vom Senat bestätigt worden. Beide übten bzw. üben ihr Amt nach bestem Wissen und Gewissen so aus, wie Verfassung und Gesetze es ihnen vorgeben.

Und dabei kann es vorkommen, dass beide in der Auslegung der verfassungsrechtlichen Stellung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das ist sogar ein gutes Zeichen, denn es beweist die Unabhängigkeit des Supreme Courts von allen anderen Einflüssen als der Verfassung und den Gesetzen.

Und so ergibt es sich nun, dass wir schon einen Supreme Court Finnegan'scher Prägung hatten, und derzeit einen Supreme Court Schwertfeger'scher Prägung. Da beide Prägungen von den jeweils namengebenden Justices nach bestem Wissen und Gewissen im Bemühen um vollständige, gerechte und fruchtbare Erfüllung ihrer Aufgaben nach Verfassung und Gesetzen entwickelt wurden, ist keine richtiger oder besser als die andere.

Es steht jedem frei zu befinden, welche er vorzieht. Und das kann auch jeder so artikulieren. Aber hier den Untergang des Abendlandes zu beschwören, weil der Supreme Court aktuell nicht Senator McGarrys Lieblingsphilosophie folgt, ist wirklich grob unangemessen.
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader