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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Dienstag, 25. Mai 2010, 14:35

Sen. McGarry calls on President not to approve Death Penalty



Office of Senator Charlotte McGarry
Free State of New Alcantara



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Senatorin Charlotte McGarry (I-NA) ruft Präsident Ulysses Q. Monroe dazu auf, die erstmalige Vollstreckung der Todesstrafe nicht zu billigen:

    Der Präsident hat die Chance, seinen überzeugenden Worten gegen diese archaische Form der Bestrafung Taten folgen zu lassen.

    Die interpretierende Beurteilung des Supreme Court, der sich eine bloße Vollstreckung des Urteils erwartet, wird der gesetzlichen Lage nicht gerecht. Art. II Sec. 2 Ssec. 2 United States Penalty Code spricht wertungsfrei davon, eine Billigung dieser Form der Bestrafung obliege dem Präsidenten. Er ist also bei einer Prüfung der Strafe nicht an die Beurteilung des Gerichtes gebunden, wie wohl davon auszugehen ist, dass er der Urteilsbegründung gewichtig in seine Eintscheidung einbeziehen wird. Erwägungen von Gewissen und Moral wurden jedoch vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Das Ausbleiben einer Billigung stellt kein Misstrauensvotum des Präsidenten gegen den Supreme Court dar.

    Das Andenken der Opfer kann durch den Tod des Angeklagten nicht gemehrt, ihr Leben nicht wiedergegeben werden. Die Glaubwürdigkeit der Vereinigten Staaten als Nation sowie die des Justizwesens stehen auf dem Spiel. Ich bin sicher, dass Präsident Monroe sich der Tragweite seiner Entscheidung bewusst ist und richtig handeln wird, indem er auf eine Billigung der Todesstrafe verzichtet.
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Charlotte McGarry

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2

Dienstag, 25. Mai 2010, 14:40

Eine persönliche Bemerkung, die in der Pressemitteilung nichts zu suchen hatte: Chief Justice Schwertfegers öffentlich ausgedrückte Erwartung einer Billigung durch Präsident Monroe ist in zweierlei Hinsicht schädlich. Sie versucht erstens, den Beurteilungsspielraum des Präsidenten einzuengen, indem sie eine öffentliche Erwartungshaltung schafft und in den Entscheidungsfreiraum des Präsidenten eingreift. Sie versucht zweitens, den Zeitrahmen der Entscheidungsfindung über Gebühr einzuschränken, indem ausdrücklich nicht der Präsident der Vereinigten Staaten als Amt, sondern der zum Monatsende ausscheidende Amtsinhaber zur Biligung aufgefordert wird. Der Chief Justice Schwerfeger hat zum wiederholten Mal bewiesen, dass er mit den Anforderungen kämpft, die das Amt an ihn stellt.
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3

Dienstag, 25. Mai 2010, 15:01

CCL zum Urteil

Die CCL mit ihrem CEO Castro gibt zu dem Thema eine Pressekonferenz:

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

haben sie vielen Dank für ihr Erscheinen!

Eigentlich ist es nicht Aufgabe der CCl, sich zu klaren Gerichtsentscheidungen zu äussern, nun kritisiert Sen. McGarry massiv die Entscheidung des obersten Gerichtshofes und im Nachklang müssen wir erleben, wie eine weitere Instanz unserer Nation im Amt beschädigt wird und das ist für uns Grund genug, zu dem Thema Stellung zu beziehen.

Bedauerswert ist, nicht ein eninziges Wort des Bedauerns angesichts der Opfer dieses schweren Verbrechens. Ich habe in diesen Tagen viel mit den Eltern und Freunden der Opfer gesprochen und ich möchte dazu nur sagen, dieser Mann hat Leid und Trauer verursacht.

Präsident Monroe wird in seiner Autorität die Entscheidung treffen, die er für richtig hält und ich gehe davon aus, das er alle Faktoren abwägen wird um eine richtige Entscheidung zu fällen. Die Frage, ob es einer Senatorin aber zusteht, einen Rundumschlag gegen unsere staatlichen Institutionen zu formulieren, bleibt aber für uns weiterhin ein großes Fragezeichen und gehört für uns in die Kategorie mit der beurteilung der Wahlen und Kandidaten in Astoria State.
Sebastian McGuinness
Priester

Charlotte McGarry

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4

Dienstag, 25. Mai 2010, 15:18

RE: CCL zum Urteil

Zitat

Original von Sebastian Castro
Bedauerswert ist, nicht ein eninziges Wort des Bedauerns angesichts der Opfer dieses schweren Verbrechens. Ich habe in diesen Tagen viel mit den Eltern und Freunden der Opfer gesprochen und ich möchte dazu nur sagen, dieser Mann hat Leid und Trauer verursacht.

Kurz gesagt: Ich weiß.

Zitat

Die Frage, ob es einer Senatorin aber zusteht, einen Rundumschlag gegen unsere staatlichen Institutionen zu formulieren, bleibt aber für uns weiterhin ein großes Fragezeichen und gehört für uns in die Kategorie mit der beurteilung der Wahlen und Kandidaten in Astoria State.

Die Kritik richtet sich nicht gegen das Urteil oder sein Zustandekommen. Ich kritisiere Urteile des Supreme Courts nicht, selbst wenn ich ihren Inhalt nicht teile. Persönliche Erwartungen und Bewertungen des Chief Justice, die nichts mit dem Urteil zu tun haben, unterliegen aber wie jede andere politische Meinungsäußerung auch meiner Kritik. Wobei: Jeder republikanische Kollege wird Ihnen wohl bestätigen können, dass meine Kritik am Chief Justice im Vergleich sanft ist wie der Duft von Gänseblümchen auf einer Frühlingswiese an einem lauen Abend.
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Alexios Stagadopoulus

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5

Dienstag, 25. Mai 2010, 15:40

Ladies and Gentlemen,

in einer ersten Reaktion auf die Pressemitteilung von Senatspräsidentin McGarry teilt Chief Justice Schwertfeger mit, dass er der Interpretation von Chapter I Article II Section 3 Subsection 2 des United States Penalty Code von Senatorin McGarry nicht folgen kann.

Bei seiner Entscheidung über die Billigung der Todesstrafe kommen dem dem Präsidenten als Chef der Exekutive keine richterlichen Befugnisse zu. Diese liegen ausschließlich in der Hand des Supreme Courts sowie eventuell einzurichtenden weiteren Gerichten. Alles andere würde Article V unserer Bundesverfassung widersprechen, welche die richterliche Gewalt eindeutig und unmissverständlich den Gerichten überträgt.

Chapter I Article II Section 3 Subsection 2 des United States Penalty Code kann daher nur so ausgelegt und angewandt werden, dass der Präsident mit der Billigung der Todesstrafe auf sein Recht der Begnadigung eines Verurteilten aus Article IV Section 1 Subsection 7 unserer Bundesverfassung verzichtet, welche nach der Vollstreckung der Todesstrafe nicht mehr möglich ist. Eine derartige Begnadigung und die rechtlichen Bedingungen dazu sind jedoch bisher noch nicht einmal gesetzlich geregelt.

Chief Justice Schwertfeger weist den Vorwurf von Senatorin McGarry von sich, er würde den Beurteilungssspielraum des Präsidenten für die Prüfung der Strafe einschränken. Der Präsident hat nach der Auffassung des Chief Justice von der Verfassungs- und Gesetzeslage keinen Beurteilungsspielraum für die Strafe, da er sich sonst richterliche Befugnisse aneignen würde.

Wie auch Senatorin McGarry bekannt sein dürfte ist Chief Justice Schwertfeger selbst ein vehementer Gegner der Todesstrafe, was er in sener Zeit als US Senator ausreichend unter Beweis gestellt haben dürfte. Leider scheiterte sein Versuch, die Todesstrafe vom Supreme Court verbieten zu lassen an der Rechtsauffassung seines Amtsvorgängers. Die Todestrafe ist seither weiter geltendes Recht. Chief Justice Schwertfeger sieht sich an die Rechtsprechung des Supreme Court gebunden und war im Fall Dascombe gezwungen, eben jenes geltende Recht anzuwenden.

Wenn es die Politiker, welche sich gegen die Todesstrafe einsetzen bisher nicht verstanden hatten, die Mehrheit der Kongressmitglieder davon zu überzeugen, dass die Todesstrafe Unrecht ist, kann dies die Justiz zwar bedauern. Sie ist jedoch an Recht und Gesetz gebunden.

Dass der Supreme Court die Erwartung äußert, dass ein von ihm gefälltes Urteil vollumfänglich von den anderen Staatsgewalten akzeptiert wird, kann diesem nach Ansicht des Chief Justice nicht zum Vorwurf gemacht werden. Das Gericht hat dieses Urteil, welches ihm ganz sicher nicht leicht fiel, gefällt, steht dazu und erwartet vollkommen zu Recht, dass dies andere auch tun. Ansonsten würde es seine eigene Arbeit öffentlich selbst in Frage stellen.

Zur Bemerkung von Senatorin McGarry bezüglich eines angeblichen Kampfes von Chief Justice Schwertfeger mit seinen Amtsanforderungen gab dieser keinen Kommentar ab.

Charlotte McGarry

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6

Dienstag, 25. Mai 2010, 16:34

Zitat

Original von Alexios Stagadopoulus
Chapter I Article II Section 3 Subsection 2 des United States Penalty Code kann daher nur so ausgelegt und angewandt werden, dass der Präsident mit der Billigung der Todesstrafe auf sein Recht der Begnadigung eines Verurteilten aus Article IV Section 1 Subsection 7 unserer Bundesverfassung verzichtet, welche nach der Vollstreckung der Todesstrafe nicht mehr möglich ist. Eine derartige Begnadigung und die rechtlichen Bedingungen dazu sind jedoch bisher noch nicht einmal gesetzlich geregelt.

Diese Aussage beweist eine erschreckende Unkenntnis der Gesetzeslage.

Zitat

Chief Justice Schwertfeger weist den Vorwurf von Senatorin McGarry von sich, er würde den Beurteilungssspielraum des Präsidenten für die Prüfung der Strafe einschränken. Der Präsident hat nach der Auffassung des Chief Justice von der Verfassungs- und Gesetzeslage keinen Beurteilungsspielraum für die Strafe, da er sich sonst richterliche Befugnisse aneignen würde.

Diese Interpretation ist sachlich nicht nachvollziehbar und in einer faktenbasierten Lesart der Intention des Gesetzgebers, d.h. anhand von Kongressprotokollen, nicht haltbar.

Zitat

Wie auch Senatorin McGarry bekannt sein dürfte ist Chief Justice Schwertfeger selbst ein vehementer Gegner der Todesstrafe, was er in sener Zeit als US Senator ausreichend unter Beweis gestellt haben dürfte. Leider scheiterte sein Versuch, die Todesstrafe vom Supreme Court verbieten zu lassen an der Rechtsauffassung seines Amtsvorgängers. Die Todestrafe ist seither weiter geltendes Recht. Chief Justice Schwertfeger sieht sich an die Rechtsprechung des Supreme Court gebunden und war im Fall Dascombe gezwungen, eben jenes geltende Recht anzuwenden.

Gehen Sie zurück, lesen Sie meine Worte, nehmen Sie zur Kenntnis: Ich habe das Urteil und sein Zustandekommen nicht kritisiert.
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7

Dienstag, 25. Mai 2010, 17:54

Senatorin McGarry, ich sehe das wir nicht auf einen Nenner kommen, trotzdem können wir uns ja als Menschen akzeptieren.
Ich möchte sie gerne zu einem Vortrag in unsere Kirche einladen, hätten sie Interesse?
Sebastian McGuinness
Priester

Charlotte McGarry

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8

Dienstag, 25. Mai 2010, 19:03

Sehr gerne.
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What's Up?
Einen schönen President´s day!
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9

Dienstag, 25. Mai 2010, 19:19

fp
L.Jackson Crown
Unitology

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »James Pollok« (25. Mai 2010, 19:20)


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10

Dienstag, 25. Mai 2010, 19:21

Dann lassen sie uns konkret werden!
Sebastian McGuinness
Priester

Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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What's Up?
Don't forget to vote!
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11

Dienstag, 25. Mai 2010, 19:29

Zitat

Original von Charlotte McGarry
Diese Aussage beweist eine erschreckende Unkenntnis der Gesetzeslage.

Nicht unter Verweis auf Section 5/2 des von Ihnen verlinkten Gesetzestextes.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

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Beruf: Medical Doctor

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Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Back to Politics.
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12

Dienstag, 25. Mai 2010, 19:34

Aber Mr. President,
Sie sollten nicht die Ausnahme des 2. Absatzes der Regel nach Absatz 1 vorziehen ...
Außerdem geht es schon logisch im Zusammenspiel der beiden Absätze nicht, dass die Begnadigung nach der Vollstreckung ergeht.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (25. Mai 2010, 19:35)


Charlotte McGarry

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13

Dienstag, 25. Mai 2010, 19:50

Zitat

Original von Gregory Jameson
Aber Mr. President,
Sie sollten nicht die Ausnahme des 2. Absatzes der Regel nach Absatz 1 vorziehen ...
Außerdem geht es schon logisch im Zusammenspiel der beiden Absätze nicht, dass die Begnadigung nach der Vollstreckung ergeht.

Und ich dachte schon, nur ich hätte nicht verstanden, worauf Rep. O'Neill eigentlich hinaus will. Die Auffassung des Chief Justice, der gebe in den Vereinigten Staaten kein Recht zur Wahrnehmung des präsidiellen Begnadigungsrechts, lässt sich nicht halten.
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Charlotte McGarry

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14

Dienstag, 25. Mai 2010, 19:51

Zitat

Original von Sebastian Castro
Dann lassen sie uns konkret werden!

Sagen Sie, wo Sie mich erwarten, und ich sage Ihnen, wann ich da sein kann. ;)
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15

Dienstag, 25. Mai 2010, 20:14

Wie wäre es mir Morgen, 16.00 Uhr?
Sebastian McGuinness
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16

Dienstag, 25. Mai 2010, 20:15

Zitat

Original von Sebastian Castro
Wie wäre es mir Morgen, 16.00 Uhr?

Für Terminvereinbarungen wenden Sie am besten an mein Büro [PN].
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Armin Schwertfeger

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17

Dienstag, 25. Mai 2010, 22:01

Ms. Senator McGarry, bitte gestatten Sie mir, dass ich mich an dieser Stelle persönlich in die Diskussion einschalte. Die Aussage von Mr. Stagadopoulus bezüglich einer fehlenden gesetzlichen Regelung zum Begnadigungsrecht des Präsdenten war von mir weder so getätigt noch autorisiert worden. Selbstverständlich hat der Bundesgesetzgeber für das verfassungsmäßige Recht des Präsidenten auf Begnadigung einen rechtlichen Rahmen geschaffen. Da dieses Gesetz jedoch nach meinen Erkenntnissen weder bisher einmal zur Anwendung gekommen ist, noch die Arbeit des Supreme Court direkt betrifft, kam es offenbar beim Sprecher des Gerichts zu diesem Mangel an Information.

Unabhängig davon möchte ich hier noch einmal meine von Mr. Stagadopoulus bereits bekanntgemachte Auslegung zum Sinn und Inhalt des Billigungserfordernis der Todesstrafe seitens des Präsidenten bekräftigen.

Ob Sie, Ms. Senator diese Interpretation für sachlich nicht nachvollziehbar halten und dafür auf angebliche Intentionen des Gesetzgebers in Kongressprotokollen verweisen ist sicher ganz interessant, jedoch für mich und meine Arbeit nicht maßgeblich. Ich habe die gesetzliche Regelung so auszulegen und anzuwenden, wie sich sich mir nach dem Gesetzestext und im Kontext zu den verfasssungsrechtlichen Bestimmungen, den Grundsätzen der Gewaltenteilung und den anderen gesetzlichen Regelungen darstellen. Und danach bleibt es bis auf Weiteres so, dass ich dem Präsidenten keine richterlichen Befugnisse und Entscheidungsspielräume zur Überprüfung von Urteilen von Gerichten zuerkennen kann. Einzig das Begnadigungsrecht steht dem Präsidenten in Bezug auf Gerichtsurteile zu und mit einer Versagung der Billigung der Todesstrafe würde der Präsident von diesem Recht Gebrauch machen.

Was meine Äußerung bezüglich meine Erwartungshaltung zur Billigung des Todesurteils gegen Julian Dascombe durch den Präsidenten betrifft, hat Mr. Stagadopoulus mich vollkommen richtig zitiert und auch richtig interpretiert. Selbstverständlich gehe ich von einer Billigung des Urteils durch President Monroe aus. Wenn ich dies nicht täte, warum sollte ich dann überhaupt ein solches Urteil fällen und den Antrag auf Billigung beim Präsidenten stellen? Oder wollen Sie mir unterstellen, ich beabsichtige, mich aus der Verantwortung für die Verhängung der Todesstrafe, die wahrlich schon groß genug ist, stehlen und hoffe auf die Versagung der Billigung?

Nein Ms. Senator, ich habe dieses Urteil auf der Grundlage der gültigen Gesetze gefällt, egal wie ich persönlich zu einzelnen Bestimmungen dieser Gesetze stehe. Ich bin als Richter an geltendes Recht gebunden. Und ich stehe zu meiner Verantwortung und gehe davon aus, dass auch President Monroe zu seiner stehen wird.
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
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Former Chief Justice of the US Supreme Court
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Former US Attorney General


"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Charlotte McGarry

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18

Dienstag, 25. Mai 2010, 22:11

Zitat

Original von Armin Schwertfeger
Ms. Senator McGarry, bitte gestatten Sie mir, dass ich mich an dieser Stelle persönlich in die Diskussion einschalte. Die Aussage von Mr. Stagadopoulus bezüglich einer fehlenden gesetzlichen Regelung zum Begnadigungsrecht des Präsdenten war von mir weder so getätigt noch autorisiert worden. Selbstverständlich hat der Bundesgesetzgeber für das verfassungsmäßige Recht des Präsidenten auf Begnadigung einen rechtlichen Rahmen geschaffen. Da dieses Gesetz jedoch nach meinen Erkenntnissen weder bisher einmal zur Anwendung gekommen ist, noch die Arbeit des Supreme Court direkt betrifft, kam es offenbar beim Sprecher des Gerichts zu diesem Mangel an Information.

Geschenkt. Sowas passiert mir und meinen Mitarbeitern auch (worüber ich dann wiederum auch erschrecke ;)).

Zitat

Und danach bleibt es bis auf Weiteres so, dass ich dem Präsidenten keine richterlichen Befugnisse und Entscheidungsspielräume zur Überprüfung von Urteilen von Gerichten zuerkennen kann.

Ich fordere den Präsidenten nicht auf, Ihr Urteil oder sein Zustandekommen zu prüfen, sondern ausschließlich die Vollstreckung der Todesstrafe. Aus dem betreffenden Passus des Gesetzes geht für mich eindeutig hervor, dass es keinen Zwang für den Präsidenten gibt, die Billigung auszusprechen. Dieser Zwang entsteht - und darauf beziehe ich mich angesichts des Mangels anderer Quellen (außer meiner persönlichen Interpretation) - auch aus den Protokollen nicht, die Klarheit darüber verschaffen könnten, ob der Gesetzgeber einen Zwang schaffen wollte. Ich muss nach meinem Studium der Angelegenheit feststellen: Weder hat der Gesetzgeber einen Zwang zur Billigung geschaffen noch wollte er es offenbar.

Zitat

Oder wollen Sie mir unterstellen, ich beabsichtige, mich aus der Verantwortung für die Verhängung der Todesstrafe, die wahrlich schon groß genug ist, stehlen und hoffe auf die Versagung der Billigung?

Nein. Sie tun, was das Gesetz Ihnen auferlegt; jetzt liegt der Ball beim Präsidenten. In Ihrer Position wäre ich wahrscheinlich zu einem eben solchen Urteil gekommen, weil das Gesetz Ihnen als Chief Justice keinen Spielraum lässt. Ich sehe aber einen Entscheidungsspielraum bezüglich der Vollstreckung des Urteils beim Präsidenten, den Ihr Sprecher diesem nicht eingeräumt hat. Dsa halte ich für einen falschen Eingriff in die Sphäre der Exekutive, wenn auch einen ohne bindende Wirkung.
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William E. Mulligan

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19

Freitag, 28. Mai 2010, 04:05

Das Interessante am President Reprieve and Pardon Act ist doch die Tatsache, dass der Präsident erst handeln kann, nachdem ein Gnadengesuch gestellt worden ist - bei der ganzen Diskussion der letzten Tage (und verzeihen Sie mir, sollte mir das entgangen sein) ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass ein solches Gesuch gestellt worden wäre. Insofern ein solches Gesuch also nicht eingereicht wird, kann der Präsident meiner Ansicht nach gar nicht tätig werden.

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin kein Freund der Todesstrafe, aber unter diesen Umständen bliebe dem Präsidenten kein Handlungsspielraum.

Charlotte McGarry

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20

Freitag, 28. Mai 2010, 07:51

Zitat

Original von William E. Mulligan
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin kein Freund der Todesstrafe, aber unter diesen Umständen bliebe dem Präsidenten kein Handlungsspielraum.

Genau darum geht die Diskussion: Es gibt in meinen Augen keinen gesetzlich herleitbaren Zwang, nach dem der Präsident die Billigung gewähren müsste. Das Urteil und die Strafe blieben damit gänzlich in Kraft, nur würden beide solange nicht vollstreckt, wie der Präsident die entsprechende Billigung nicht erteilt hat. Der Gesetzgeber war sich dieser Möglichkeit bewusst, hat sie aber bewusst nicht umgestaltet, insofern kann von einer Absicht ausgegangen werden.
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