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Madam President,
mit dem Empowerment Act haben wir bisher die Zuständigkeit für die Strafjustiz an die Bundesstaaten delegiert. Analog dazu möchte ich mit diesem Entwurf den Staaten die Möglichkeit geben, ihre Kompetenzen im Bereich des Zivilrechts auch entweder durch eigene oder durch die Bundesgerichte auszuüben, was die Bundesverfassung derzeit verhindert.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
ich schließe mich der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit an. Wenn es bisher durch die Verfassung nicht möglich war, müsste dann nicht die Verfassung dementsprechend angepasst werden?
ich halte das verfassungstechnisch für unbedenklich. Wir delegieren damit nur eigene Rechte an die Staaten weiter und auch nur dann, wenn diese Rechte durch die Staaten tatsächlich umsetzt werden.
ich halte das verfassungstechnisch für unbedenklich. Wir delegieren damit nur eigene Rechte an die Staaten weiter und auch nur dann, wenn diese Rechte durch die Staaten tatsächlich umsetzt werden.
Mr. Speaker,
ich werde dem Entwurf zustimmen.
Madam President,
wie ist dann die Aussage vom Mr. Speaker zu verstehen, dass die Bundesverfassung es bis dato verhindert?
die Bundesverfassung überträgt die Organisation der Gerichtsbarkeit dem Bund. Ein Staat könnte daher von sich aus erstmal kein Gericht schaffen, da ihm dazu die Grundlage fehlt. Mit diesem Entwurf wird die Möglichkeit geschaffen, indem Teile dieses Rechts - Gerichte eines Bundesstaates für sich selbst - explizit delegiert werden.
das ist ein Kernaspekt des Entwurfs: Es wird den Staaten ermöglicht, nicht jedoch aufgezwungen. Diejenigen Staaten die keine eigene Gerichtsbarkeit für notwenig erachten, können auch weiterhin die Bundesgerichte belehnen. Die Staaten die sich in diesem Bereich selbst betätigen wollen und können, denen soll es ermöglicht werden.
Madam President,
es ist wie gesagt das gleiche Prinzip wie im Strafverfahren: Die Staaten können entweder
a) eigene Gerichte schaffen,
b) die Bundesgerichte im Wege der Organleihe nutzen,
c) nichts tun - dann bleibt die Zuständigkeit beim Bund.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Madam President,
ich nehme an, der Congressman from Burbank meint die Frage nach der Sec. 2, Ssc. 4: Die schließt einfach den Bereich der Strafjustiz von den Bestimmungen dieses Acts aus und definiert dafür den Vorrang des Criminal Empowerment Act.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Mr. Speaker, vielen Dank für die erleuterung. Ich werde den Vorschlag unterstützen, insbesondere weil er den Staaten mehr Möglichkeiten gibt, diese aber nicht nötigt, sie auch zu nutzen. Ich denke das trägt dem unterschiedlichen Grad der Aktivität in den Staaten ganz gut Rechnung.
Ich teile die Intention des Antrages nicht. Welchen Sinn macht es den Staaten noch mehr Rechte in juristischen Belangen zu übertragen, wo wir doch kaum auf Bundesebene genügend fähige Leute finden die diese Aufgaben wahrnehmen können?
Ich wehre mich vehement dagegen die Bundeskompetenzen weiter auszuhöhlen!
Senator,
der Grund dafür ist primär, dass die Staaten die Regelungskompetenz haben, bisher aber nicht in Verfahrensdingen regeln können. Diese Möglichkeit geben wir den Staaten mit diesem Entwurf - nicht mehr und nicht weniger. Und wenn es die Ressourcen nicht gibt, dann besteht die Möglichkeit der Organleihe.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Wie viele Staaten haben bisher die Möglichkeiten ausgenutzt? Richtig.
Warum nun also noch weitere Möglichkeiten schaffen, von denen wir ausgehen müssen dass die Staaten gar nie die Kapazität haben werden diese zu nutzen? Das einzige was wir damit erreichen ist eine weitere Verdichtung des Gesetzesjungels und das kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sein.
Senator,
es wurden schon einige Verfahren im Bereich der Federal Courts as State Courts geführt, Astoria State hat sein eigenes Strafrecht verabschiedet und im Zivilrecht gibt es einige Gesetze auf Staatenebene, die von dieser Reform profitieren würden.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC