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1

Sonntag, 22. November 2009, 23:05

Presidential Veto on the Adressing of Presidential Substitutes Bill


November 22nd, 2009


PRESIDENTIAL VETO ON THE ADRESSING OF PRESIDENTIAL SUBSTITUTES BILL


Ladies and Gentlemen,

in diesen Minuten wird ein Bote des Weißen Hauses das Kapitol erreichen. Er überbringt eine durch President Templeton unterzeichnete Erklärung, mit der er sein präsidiales Veto gemäß der Verfassung gegen die durch den Kongress am 17.11.2009 verabschiedete Adressing of Presidential Substitutes Bill einlegt.

Der Präsident erhebt Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bill.

Sec. II, Ssec. 1/c der Bill beinhaltet die Regelung, dass das Titelprädikat eines 'Acting President' unter anderem "alle durch ein Bundesgesetz in einer Vertretungsliste definierten Amtsträger, wenn sie das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor kommissarisch führen", tragen sollen.

Art. IV, Sec. 2 der U.S. Constitution regelt die Vertretung des Präsidenten der Vereinigten Staaten:
1. Subsection 1 benennt den Vizepräsidenten als offiziellen Stellvertreter des Präsidenten; er führt dessen Amtsgeschäfte während seiner Abwesenheit in dessen Auftrag.
2. Subsection 2 benennt im Falle der Abwesenheit des Präsidenten und des Vizepräsidenten oder der Unfähigkeit beider zur Führung der Amtsgeschäfte den Präsidenten des Kongresses als Vertreter des Präsidenten, bei dessen Verhinderung den Vizepräsidenten des Kongresses.

Eine darüber hinausgehende Regelung zur Vertretung des Präsidenten sieht die Verfassung nicht vor. Die Vertretung des Präsidenten regelt die Verfassung somit abschließend. Jedes Gesetz, das eine darüber hinausgehende Regelung etabliert, muss somit eine erweiternde Ergänzung zu Art. IV Sec. 2 der U.S. Constitution darstellen; ein einfaches Bundesgesetz genügt hierzu nicht.

Eine solche Vertretungsregelung wurde mit dem Presidential Succession Act geschaffen. Aufgrund des verfassungserweitenden Charakters gilt dieses Gesetz als Zusatz zur geltenden Regelung der Verfassung und bedarf nach Art. VII Sec. 2 der U.S. Constitution besonderer Voraussetzungen, um wirksam zu werden.

Diese Voraussetzungen wurden bislang jedoch nicht geschaffen, so dass der Presidential Succession Act gemäß Absatz 2 des I. Verfassungszusatzes als gescheitert und nichtig erachtet werden muss.

Da Sec. II, Ssec. 1/c der Adressing of Presidential Substitutes Bill auf eine durch Bundesgesetz etablierte Liste der den Präsidenten vertretenden Amtsträger verweist, die weder durch die Verfassung noch durch eine Verfassungsergänzung vorgesehen ist, hat diese Regelung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keinen Bestand.

Der Präsident ersucht den Kongress daher um Änderung der gegenwärtig verfassungswidrigen Bill.

Er regt zudem an, das durch die Verfassung vorgegebene Verfahren zur Ratifizierung des Presidential Succession Act als verfassungserweiternden Zusatzartikel neu in die Wege zu leiten, damit dessen Regelungen Wirksamkeit erlangen können.

Samantha Cunningham

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2

Sonntag, 22. November 2009, 23:34

Das Weiße Haus verkennt hier die Situation. Der Presidential Succession Act war nie als verfassungserweiterndes Amendment gedacht - und so war auch nie ein Amendment zu diesem Act in Erwägung gezogen worden. Es kann also auch nicht gemäß dem I. Verfassungszusatz als "gescheitert" angesehen werden, denn diesem Zusatz unterliegen nur andere Verfassungszusätze.

Es ist verblüffend, dass das Weiße Haus nun eine Bill, die dem Präsidenten anscheinend nicht schmeckt, über diesen Umweg aufhalten möchte.

Während der Debatte zum Presidential Succession Act Amendment Act, hatte der Präsident - damals noch Senator - noch keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit vorgebracht. Im Gegenteil, hat das Gesetz doch schon seit mehr als zwei Jahre bestand. Verblüffend, dass man nicht den Supreme Court bemüht hat um diese Frage zu klären, sondern lieber einen anderen Gesetzesentwurf dafür benutzt.

Im übrigen geht das Veto des Präsidenten an dieser Stelle mehr als fehl. Er hätte den Presidential Successions Act vor dem Supreme Court für nicht verfassungsmäßig erklären lassen können und wir hätten keine "Probleme" mit dem Adressing of Presidential Substitutes Bill gehabt, denn Section 2, SSec. 1(c) wäre ohne Bedeutung gewesen und schnell revisioniert gewesen. Nun darf sich der Kongress also mit einer Zweidrittelmehrheitsfindung abplagen - und das Problem der angeblichen Verfassungsunverträglichkeit des Presidential Succession Act ist dadurch alle, nur nicht gelöst!

Damit zeigt das Weiße Haus kein gutes Händchen im Umgang mit solchen Angelegenheiten. Der Justizminister sollte sich nachschulen lassen.

Bravo, Weißes Haus.

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3

Sonntag, 22. November 2009, 23:48

Senator Cunningham,

besser, als dem Präsidenten unlautere Motive vorzuwerfen - die es nicht gibt -, wäre, sich mit der Presseerklärung inhaltlich auseinander zu setzen.

Selbstverständlich "schmeckt" dem Präsidenten die Bill nicht, wenn sie in Teilen verfassungswidrig ist. Sollte der Kongress entgegen dem hiesigen Rat und dem des Department of Justice, auf dessen Gutachten hin der Präsident sein Veto eingelegt hat, den Antrag unverändert annehmen, wird der Supreme Court sich tatsächlich damit befassen müssen. Das steht außer Frage.

Ihre Ausführungen, dass der Presidential Succession Act niemals als verfassungserweiterndes Amendment gedacht war, mögen für sich genommen richtig sein. Die Regelungen dieses Gesetzes erweitern jedoch die Regelungen der Verfassung, so dass es sich faktisch um ein solches Amendment handelt. Dies ist auch für einen Laien offensichtlich, wie ein Zitat von Art. I, Sec. 1/a offenbart: "Dieses Gesetz regelt die Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor über die verfassungsmäßigen Bestimmungen hinaus." Ohne Zustimmung von drei Vierteln der Bundesstaaten kann dieses Amendment daher keinerlei Wirkung entfalten; Absatz 2 des I. Verfassungszusatzes verhindert zudem eine nachträgliche Zustimmung durch die Bundesstaaten, so dass Ratifikationsverfahren vollständig gescheitert ist.

Was den Presidential Succession Act betrifft - auch zwei Jahre nach dessen Annahme durch den Kongress ist es legitim, die Einsicht zu finden, die das Weiße Haus gefunden hat. Eine entsprechende Feststellung durch den Supreme Court wird in Kürze beantragt werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »The White House« (22. November 2009, 23:53)


Samantha Cunningham

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4

Montag, 23. November 2009, 21:41

Zitat

Original von The White House
Eine entsprechende Feststellung durch den Supreme Court wird in Kürze beantragt werden.


Ich zähle die Tage, Madam.

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Ulysses Q. Monroe

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5

Montag, 23. November 2009, 22:25

Maximal eine Woche schätze ich. Ungefähr.

Lester Mowl

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6

Montag, 23. November 2009, 22:55

Ein wenig Respekt gegenüber dem Amte des Präsidenten sollte trotzdem erhalten bleiben.
Mr. Lew "Lester" Mowl
Verleger, Südstaatler

Samantha Cunningham

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7

Montag, 23. November 2009, 22:56

Zitat

Original von Lester Mowl
Ein wenig Respekt gegenüber dem Amte des Präsidenten sollte trotzdem erhalten bleiben.


Möchten Sie mir darlegen, wo jemand nicht respektvoll war?

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Norman Howard Hodges

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8

Montag, 23. November 2009, 22:57

Zitat

Original von Lester Mowl
Ein wenig Respekt gegenüber dem Amte des Präsidenten sollte trotzdem erhalten bleiben.


Das Amt des Präsidenten wird mit dem höchsten Respekt bedacht.

Charlotte McGarry

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9

Montag, 23. November 2009, 23:16

Zitat

Original von Lester Mowl
Ein wenig Respekt gegenüber dem Amte des Präsidenten sollte trotzdem erhalten bleiben.

Uh-huh. Sagt eine Comicfigur.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
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Dienstag, 24. November 2009, 00:59

Zitat

Original von The White House
Ihre Ausführungen, dass der Presidential Succession Act niemals als verfassungserweiterndes Amendment gedacht war, mögen für sich genommen richtig sein. Die Regelungen dieses Gesetzes erweitern jedoch die Regelungen der Verfassung, so dass es sich faktisch um ein solches Amendment handelt. Dies ist auch für einen Laien offensichtlich, wie ein Zitat von Art. I, Sec. 1/a offenbart: "Dieses Gesetz regelt die Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor über die verfassungsmäßigen Bestimmungen hinaus." Ohne Zustimmung von drei Vierteln der Bundesstaaten kann dieses Amendment daher keinerlei Wirkung entfalten; Absatz 2 des I. Verfassungszusatzes verhindert zudem eine nachträgliche Zustimmung durch die Bundesstaaten, so dass Ratifikationsverfahren vollständig gescheitert ist.


Ich bedaure Ihnen widersprechen zu müssen, Madam Press Secretary, aber die Rechtsauffassung des Präsidenten ist auch für einen Profi eben nicht offensichtlich.

Denn bei aufmerksamer Lektüre von Art. VII Sec. 3 (1) der Verfassung fällt auf, dass dort gerade nicht geschrieben steht, die Verfassung könne nur durch ein Amendment ergänzt, korrigiert oder verbessert werden. Der Kongress kann dies nach dem Wortlaut der Verfassung also mindestens auf diesem Wege tun, woraus aber nicht automatisch folgt, dass er es nicht auch auf anderem Wege tun kann. Die Verfassung kennt somit nur eine Inkorporationsoption, aber keine Inkorporationspflicht.

Die Frage, inwieweit eine Rechtsnorm, die wie vorliegend der Presidential Succession Act lediglich an Bestimmungen der Verfassung anknüpft, diese jedoch nicht modifiziert, auch ohne beabsichtigte Inkorporation in den Verfassungstext dem Verfahren zur Ergänzung der Verfassung unterliegt, stellt sich indes nicht. Der Presidential Succession Act ändert ja nichts an den von der Verfassung aufgestellten Regelungen zur Vertretung des Präsidenten im Falle der Vakanz des Amtes, sondern schreibt diese nur über die in der Verfassung bereits getroffenen Bestimmungen hinaus fort.

Sähe man darin bereits eine materielle Verfassungsergänzung, die das formale gesetzgeberische Verfahren zur Verabschiedung eines Amendments zu durchlaufen hätte, gälte das z. B. auch für den Election of Congress Act oder den Presidential Succession Act. Denn auch zu diesen beiden Wahlen trifft die Verfassung Bestimmungen, die einfachgesetzlich erweitert werden.

Insofern irren sowohl der Attorney General als auch der Präsident mit ihrer Rechtsauffassung betreffend den Presidential Succession Act.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Alexander Xanathos

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Dienstag, 24. November 2009, 08:57

Ach bitte ... Wollen Sie etwa Verfassungsdurchbrechungen anbringen?
Alexander Xanathos
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Dienstag, 24. November 2009, 09:30

Ich will gar nichts, ich sage nur: die Verfassung bestimmt nirgendwo, dass sie nur durch ein ausdrückliches Amendment geändert oder ergänzt werden kann, noch, dass jede einfachgesetzliche Erweiterung in der Verfassung getroffener Bestimmungen materiell eine Verfassungsergänzung ist.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Dienstag, 24. November 2009, 21:25

Der Rechtsauffassung von Mrs. Jefferson schließt sich die Administration nicht an. Ihre Argumentation ist schon aus mehreren Gründen fehlerhaft.

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Die Frage, inwieweit eine Rechtsnorm, die wie vorliegend der Presidential Succession Act lediglich an Bestimmungen der Verfassung anknüpft, diese jedoch nicht modifiziert, auch ohne beabsichtigte Inkorporation in den Verfassungstext dem Verfahren zur Ergänzung der Verfassung unterliegt, stellt sich indes nicht.

Selbstverständlich stellt sich diese Frage! Es gibt keine andere Ermächtigung zur Änderung oder Ergänzung der Verfassung als jene in Art. VII, Sec. 3, Ssec. 1.

Eine Anknüpfung an die Bestimmungen der Verfassung scheidet hier ohnehin aus, da die Regelung der Vertretung des Präsidenten abschließend ist und keine "Anknüpfungspunkte" lässt.

Die Vorstellung, jeder (möglicherweise absichtlich?) nicht von der Verfassung erfasste Sachverhalt lade dazu ein, ihn durch ein einfaches Gesetz zu regeln, ist geradeweg absurd.

Zitat

Der Presidential Succession Act ändert ja nichts an den von der Verfassung aufgestellten Regelungen zur Vertretung des Präsidenten im Falle der Vakanz des Amtes, sondern schreibt diese nur über die in der Verfassung bereits getroffenen Bestimmungen hinaus fort.

Der Presidential Succession Act erweitert die Regelungen der Verfassung. Das ist bereits daran ersichtlich, dass die Verfassung das Amt eines Secretary überhaupt nicht kennt. Sie beschränkt sich in Bezug auf die Vertretung des Präsidenten ausschließlich auf Ämter, deren Existenz sie selbst begründet.

Vor allem aber beschränkt sie sich und nennt nicht etwa beispielhaft eine Auswahl von Stellvertretern.

Und damit können wir wieder auf Art. VII, Sec. 3, Ssec. 1, der die einzige Möglichkeit - neben der Totalrevision - für eine Änderung, Erweiterung oder Verbesserung der Verfassung darstellt.

Zitat

Sähe man darin bereits eine materielle Verfassungsergänzung, die das formale gesetzgeberische Verfahren zur Verabschiedung eines Amendments zu durchlaufen hätte, gälte das z. B. auch für den Election of Congress Act oder den Presidential Succession Act. Denn auch zu diesen beiden Wahlen trifft die Verfassung Bestimmungen, die einfachgesetzlich erweitert werden.

Sie meinen sicherlich den Presidential Election Act.

In diesem Falle weise ich Sie gerne auf Art. IV, Sec. 4, Ssec. 1, Sentence 5 sowie auf Art. VI, Sec. 5, Ssec. 1, Spiegelstrich 11 hin, die eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der von Ihnen genannten Gesetze darstellen.

Für die Regelung der Stellvertretung des Präsidenten fehlt es jedoch an einer solchen Ermächtigung, die sich allenfalls - ich habe das erwähnt - durch einen Verfassungszusatz schaffen lässt.

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14

Dienstag, 24. November 2009, 22:58

Zitat

Original von The White House
Selbstverständlich stellt sich diese Frage! Es gibt keine andere Ermächtigung zur Änderung oder Ergänzung der Verfassung als jene in Art. VII, Sec. 3, Ssec. 1.


Eine bloße Behauptung, deren Begründung völlig im dogmatischen Dunkel verbleibt. Der Wortlaut der Verfassung besagt an keiner Stelle, deren Bestimmungen könnten nur durch Verabschiedung eines Verfassungszusatzes ergänzt werden. Das gilt aber bloß dann, wenn weitere Bestimmungen in den Verfassungstext selbst aufgenommen bzw. an diesen angefügt werden sollen.

Zitat

Eine Anknüpfung an die Bestimmungen der Verfassung scheidet hier ohnehin aus, da die Regelung der Vertretung des Präsidenten abschließend ist und keine "Anknüpfungspunkte" lässt.

Die Vorstellung, jeder (möglicherweise absichtlich?) nicht von der Verfassung erfasste Sachverhalt lade dazu ein, ihn durch ein einfaches Gesetz zu regeln, ist geradeweg absurd.


Auch das ist eine ganz und gar unbegründete Behauptung. Fest steht allein, dass die Verfassung bestimmte Regelungen trifft, die die Aufnahme von Zusätzen in den Verfassungstext betrifft.

Dass das der einzige Weg sei, den Regelungsgehalt der Verfassung zu ändern, steht nirgendwo und ergibt auch aus nichts implizit.

Zitat

Der Presidential Succession Act erweitert die Regelungen der Verfassung. Das ist bereits daran ersichtlich, dass die Verfassung das Amt eines Secretary überhaupt nicht kennt. Sie beschränkt sich in Bezug auf die Vertretung des Präsidenten ausschließlich auf Ämter, deren Existenz sie selbst begründet.


Ja, er erweitert die Bestimmungen der Verfassung. Und nirgendwo steht geschrieben, dass er das nicht tun darf. Nach dem Wortlaut der Verfassung sind die Staatsgewalten allein an die Rechte gebunden, die die Verfassung anderen gewährleistet.

Das bedeutet im Klartext: der Kongress kann fast jedes Gesetz beschließen, es sei denn es verletzt z. B. eine natürliche Person in ihren Rechten nach Art. II, oder den Präsidenten in seinen Rechten nach Art. IV, Sec. 1 und 3, oder die Bundesstaaten in ihren Rechten nach Art. VI, Sec. 5.

Da die Verfassung aber kein Recht darauf hat, nur im Wege des Art. VII, Sec. 3 geändert zu werden (und im Übrigen auch kein prozessfähiger Jedermann ist, der den Supreme Court anrufen könnte), kann der Kongress das jederzeit tun.

Zitat

Vor allem aber beschränkt sie sich und nennt nicht etwa beispielhaft eine Auswahl von Stellvertretern.

Und damit können wir wieder auf Art. VII, Sec. 3, Ssec. 1, der die einzige Möglichkeit - neben der Totalrevision - für eine Änderung, Erweiterung oder Verbesserung der Verfassung darstellt.


Wie gesagt, irrelevant: nach der Verfassung kann der Kongress jedes Gesetz beschließen, dass nicht irgendjemandes von der Verfassung gewährleisteten Rechte verletzt. Und die Verfassung selbst hat keine Recht.

Zitat

Für die Regelung der Stellvertretung des Präsidenten fehlt es jedoch an einer solchen Ermächtigung, die sich allenfalls - ich habe das erwähnt - durch einen Verfassungszusatz schaffen lässt.


Das haben Sie nicht nur erwähnt, das leiern Sie gebetsmühlenartig immer wieder herunter, ohne es belegen zu können. Vielleicht legen Sie einmal den Kommentar zur Verfassung der Demokratischen Union Ratelon bei Seite und hören auf, Bestimmungen des ratelonischen Verfassungsrechts auf die atsorische Verfassung anwenden zu wollen, die entsprechende Regelungen schlicht nicht kennt.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Dienstag, 24. November 2009, 23:10

Madam, ich lese aus Ihrer Statement nicht viel Fundiertes.

Jeden Teil könnte ich widerlegen, ich belasse es aber aufgrund der grundsätzlichen Verschiedenheit Ihrer Rechtsauffassung zu der des Weißen Hauses dabei, anzumerken, dass der Wortlaut der Verfassung an keiner Stelle besagt, er könne auf anderem Wege als durch die Verabschiedung eines Verfassungszusatzes verändert werden.

Zudem rate ich Ihnen die Lektüre von Art. VI, Sec. 5, Ssec. 1 der Verfassung an, damit Sie sich tatsächlich ein Bild davon machen können, über welche Kompetenzen der Kongress abgesehen vom Beschluss über Verfassungszusätze verfügt.

Die Bestimmung über die Vertreter des Präsidenten - ganz abseits von der personellen Besetzung der Ämter des Kongresspräsidenten und Kongressvizepräsidenten - gehört übrigens nicht dazu.

Norman Howard Hodges

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Dienstag, 24. November 2009, 23:31

Oh doch! Die Bestimmung der Vertretung des Präsidenten ist von Natur her eine Sache des Bundes und damit Angelegenheit des Kongresses.

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Dienstag, 24. November 2009, 23:39

Handlung:Murmelt etwas von unqualifizierten Kommentaren und verdreht ermüdet die Augen.

Senator Hodges, es würde viel zur Sache tun, wenn Sie sich mit der Systematik unserer Verfassung auseinander setzen würden, ehe Sie zusammenhanglos daraus zitieren.

Ich gebe Ihnen aber gerne die Gelegenheit zur Substanitiierung Ihrer Aussage.

Norman Howard Hodges

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Dienstag, 24. November 2009, 23:53

Zitat

Original von The White House
Handlung:Murmelt etwas von unqualifizierten Kommentaren und verdreht ermüdet die Augen.

Senator Hodges, es würde viel zur Sache tun, wenn Sie sich mit der Systematik unserer Verfassung auseinander setzen würden, ehe Sie zusammenhanglos daraus zitieren.

Ich gebe Ihnen aber gerne die Gelegenheit zur Substanitiierung Ihrer Aussage.


Ich sehe über Ihre Unhöflichkeit gerne hinweg und zitiere lieber die Verfassung:

Zitat

(1) Ausschließlich die Organe des Bundes sollen ermächtigt sein, im Rahmen der ihnen durch die Verfassung zugewiesenen Zuständigkeitsbereiche Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen, betreffend
[...]
- alles Weitere, das von der Natur der Sache her Angelegenheit des Bundes ist, sowie alles, das geeignet und notwendig ist, um die aufgeführten Kompetenzen wirksam ausüben zu können.


Zunächst ist festzustellen, dass das Amt des Präsidenten ein Bundesamt ist; die Regelung der Amtsausübung ist somit Angelegenheit des Bundes. Desweiteren wird alle gesetzgebende Gewalt im Bund dem Kongress zugestanden. Gesetze über die Amtsausübung des Präsidenten - und somit auch über seine Vertretung - zu erlassen, ist also Angelegenheit des Kongresses.

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Dienstag, 24. November 2009, 23:58

Zitat

Original von The White House
Madam, ich lese aus Ihrer Statement nicht viel Fundiertes.


Das Kompliment darf ich zurückgeben.

Zitat

Jeden Teil könnte ich widerlegen...


Warum tun Sie es dann nicht?

Zitat

...ich belasse es aber aufgrund der grundsätzlichen Verschiedenheit Ihrer Rechtsauffassung zu der des Weißen Hauses dabei, anzumerken, dass der Wortlaut der Verfassung an keiner Stelle besagt, er könne auf anderem Wege als durch die Verabschiedung eines Verfassungszusatzes verändert werden.


Wie war das doch gleich mit dem "nicht vielen Fundierten"? Sie kleiden die immer gleiche Aussage in ein gegenüber Andersdenkenden leicht geringschätzig anmutendes Wortgewölk: es ist so wie Sie sagen, das können Sie nicht belegen, müssen es aber auch nicht, denn es ist ja so wie Sie es sagen, weil Sie das sagen.

Zitat

Zudem rate ich Ihnen die Lektüre von Art. VI, Sec. 5, Ssec. 1 der Verfassung an, damit Sie sich tatsächlich ein Bild davon machen können, über welche Kompetenzen der Kongress abgesehen vom Beschluss über Verfassungszusätze verfügt.

Die Bestimmung über die Vertreter des Präsidenten - ganz abseits von der personellen Besetzung der Ämter des Kongresspräsidenten und Kongressvizepräsidenten - gehört übrigens nicht dazu.


Ich glaube, von einer Pressesprecherin, welche erkennbar nicht einmal mit den Grundzügen des astorischen Verfassungsrechts vertraut ist und das zu überspielen versucht, indem sie unter dem Pult einen Kommentar der Verfassung der Demokratischen Union Ratelon liegen hat, aus welchem sie ihre Theorien abliest, brauche ich mir keine juristischen Lektüreempfehlungen geben zu lassen.

Die Verfassung bestimmt: der Kongress kann jedes Gesetz beschließen, dass nicht irgendeine Rechtspersönlichkeit, der in der Verfassung eigene Rechte gewährleistet werden, in diesen Rechten verletzt. Solange er diese Einschränkung beachtet, kann der Kongress so viele den Text der Verfassung durchbrechenden Gesetze verabschieden, wie er will.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Mittwoch, 25. November 2009, 18:17

Madam Jefferson, ich habe es bereits gesagt: Ihre Ansichten sind zu denen des Weißen Hauses fundamental unterschiedlich.

Während Sie die Verfassung so auslegen, dass alles, was nicht durch sie geregelt ist, gegen sie geregelt werden kann (mit Einschränkungen aus dem Verfassungstext heraus, die wiederum Ihrer eigenen Logik zuwider laufen), beschränkt sich die Administration auf das Gegenwärtige, die Verfassung als solche.

Und egal wie sehr Sie das stören mag, wenn ich das wiederhole: In der Verfassung steht kein einziges Wort darüber, dass es andere Wege gibt, Recht gegen ihren Wortlaut zu setzen, als im Wege eines Verfassungszusatzes.

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Die Verfassung bestimmt: der Kongress kann jedes Gesetz beschließen, dass nicht irgendeine Rechtspersönlichkeit, der in der Verfassung eigene Rechte gewährleistet werden, in diesen Rechten verletzt. Solange er diese Einschränkung beachtet, kann der Kongress so viele den Text der Verfassung durchbrechenden Gesetze verabschieden, wie er will.

Die Verfassung bestimmt, was ich schon des Öfteren wiederholt habe. Und das widerspricht dem, was Sie ebenso oft wiederholt haben.

Was den Einwand von Mr. Hodges betrifft, so reiht sich dieser zwar in seine frühere Argumentation zu einer umfassenden Entmachtung der Bundesstaaten im Wege einer Interim Legislation ein, ist aber auch heute nicht überzeugend. Es ist von der Natur der Sache her eben nicht geboten, dass der Kongress in das Amt des Präsidenten Eingriffe von solch großer Tragweite vornimmt.

Ich hoffe zudem inständig, dass Senator Hodges sich der Implikationen seiner Rechtsauffassung (die er ganz offensichtlich an die von Ms. Jefferson gelieferten "Vorlagen" anlehnt) bewusst ist und dass damit die Partizipation des Volkes an einer Änderung oder Ergänzung der Verfassung ausgehebelt werden würde.