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Claire Gerard

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Dienstag, 18. Februar 2014, 12:43

H.R. 2014-019: State Participation in Foreign Affairs Act




Honorable Members of Congress:

Der Gentleman aus Serena, Mr. Butterfly Blue, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.



Vice President of Congress



State Participation in Foreign Affairs Act

Section 1 - Fundamentals
Dieses Gesetz regelt die Mitwirkung der Staaten an der Außenpolitik des Bundes.

Section 2 – Foreign Affairs of all States
(1) Dieses Gesetz findet Anwendung bei völkerrechtlichen Verträgen, die verbindliche Vereinbarungen im Bereich der Gesetzgebungskompetenz der Staaten treffen.
(2) Dieses Gesetz findet Anwendung bei völkerrechtlichen Verhandlungen, die auf völkerrechtliche Verträge im Sinne von Subsection 1 gerichtet sind.

Section 3 – Foreign Affairs of some States
(1) Dieses Gesetz findet Anwendung bei völkerrechtlichen Verträgen, die verbindliche Vereinbarungen ausschließlich im Bereich der Gesetzgebungskompetenz eines Staates oder eines Teils der Staaten des astorischen Bundes treffen.
(2) Die betroffenen Staaten nach Subsection 1 sind im Vertrag ausdrücklich zu bezeichnen.
(3) Dieses Gesetz findet Anwendung bei völkerrechtlichen Verhandlungen, die auf völkerrechtliche Verträge im Sinne von Subsection 1 gerichtet sind.
(4) Bei anderen als den in Section 2 und 3 genannten völkerrechtlichen Verträgen und völkerrechtlichen Verhandlungen findet dieses Gesetz keine Anwendung.

Section 4 – Participation in Negotiations
(1) Der Präsident soll die Staaten bei völkerrechtlichen Verhandlungen nach Section 2 angemessen und frühzeitig einbinden.
(2) Der Präsident soll bei völkerrechtlichen Verhandlungen nach Section 3 den Gouverneur eines betroffenen Staates auf dessen Ersuchen hin mit der Verhandlungsführung beauftragen, sofern dem nicht Interessen des Bundes entgegenstehen.

Section 5 – Participation in Ratification by all States
(1) Völkerrechtliche Verträge nach Section 2 bedürfen der Ratifikation durch den Kongress sowie durch die Staaten.
(2) Die Ratifikation durch die Staaten obliegt den gesetzgebenden Körperschaften der Staaten und ist durch diese unverzüglich zu entscheiden.
(3) Die Ratifikation durch die Staaten ist erfolgreich, wenn drei Viertel der Staaten der Ratifikation zustimmen.
(4) Ratifizierte völkerrechtliche Verträge nach Section 2 entfalten unmittelbare Bindung im Rang einfacher Bundesgesetze.
(5) Ratifizierte völkerrechtliche Verträge nach Section 2 bedürfen keiner Übertragung in staatliches Recht.
(6) Ratifizierte völkerrechtliche Verträge nach Section 2 entfalten unmittelbare Bindung auch in solchen Staaten, die der Ratifikation nicht zugestimmt haben.

Section 5 – Participation in Ratification by some States
(1) Völkerrechtliche Verträge nach Section 3 bedürfen der Ratifikation durch die betroffenen Staaten.
(2) Die Ratifikation durch die Staaten obliegt den gesetzgebenden Körperschaften der Staaten und ist durch diese unverzüglich zu entscheiden.
(3) Die Ratifikation ist erfolgreich, wenn alle betroffenen Staaten der Ratifikation zustimmen.
(4) Ratifizierte völkerrechtliche Verträge nach Section 3 entfalten unmittelbare Bildung im Rang eines Gesetzes der ratifizierenden Staaten.
(5) Ratifizierte völkerrechtliche Verträge nach Section 3 entfalten keine Bindung für den Bund und andere als die betroffenen Staaten.
Claire Olivia Gerard
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Dienstag, 18. Februar 2014, 13:42

Mr. Speaker,

der von mir eingebrachte Entwurf wurde von der Administration Varga erarbeitet. Ich wurde gebeten diesen Antrag einzubringen und komme der Bitte gerne nach, weil der Antrag die Bundesstaaten stärkt und verhindert, dass der Bund auf dem Umweg der Außenpolitik in die Kompetenzen der Staaten eingreift, ohne dass diese mitwirken können.

Die Ausgangsfrage ist, wer außenpolitische Abkommen schließen kann, wenn es um Regelungsbereiche der Bundesstaaten geht - wie beispielsweise im Fall der Bildungspolitik konkret diskuttiert? Der Bund hat zwar die Kompetenz für die Außenpolitik, aber nicht für die Bildungspolitik. Die Staaten haben zwar die Kompetenz für die Bildungspolitik, aber nicht für die Außenpolitik. Ein Patt.

Der Entwurf bietet jetzt eine naheliegende Auflösung des Patts. Die Antwort heißt: Das geht nur gemeinsam. Der Entwurf schreibt also für die Bereiche, wo es um Kompetenzen der Staaten geht, vor, dass diese beteiligt werden und eine Ratifikation erfolgen muss, zusätzlich zur normalen Ratifikation durch den Kongress. Der Entwurf beinhaltet dann auch noch Regelungen für den Fall, dass nur ein einzelner Bundesstaat ein Abkommen schließen will. Auch diese ungeregelte Frage schließen wir also damit.

Ich werbe um Zustimmung für den Entwurf.
Butterfly Blue

Claire Gerard

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Dienstag, 18. Februar 2014, 13:52

Mr. Speaker,

ich begrüße den Entwurf, möchte aber anmerken, dass hier vielleicht eher ein Entwurf entsprechend dem Strafrechtsermächtigungsgesetz sinnvoll ist, in dem der Kongress die Bundesstaaten ermächtigt, in den ihnen zustehenden Bereichen internationale Abkommen zu schließen, sozusagen im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen Teilsouveränität.

Allerdings sollten wir dann auch konsequent sein und die Sections 2, 4 und 5, sowie die entsprechenden Regelungen in Section 3, streichen. Denn wenn wir hier die Bundesstaaten schon ermächtigen, ermächtigen wir sie auch komplett. Schließlich könnte die Bundesregierung zwar zum Beispiel internationale Abmachungen im Bildungsbereich eingehen, umsetzen könnte sie sie allerdings nicht selbst, sondern ohnehin nur mit den Bundesstaaten.
Claire Olivia Gerard
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Dienstag, 18. Februar 2014, 14:13

Mr. Speaker,

der Vorschlag der Senatorin - eine vollständige Ermächtigung von Staaten - wurde auch bedacht aber nicht weiterverfolgt. Der vorliegende Entwurf gesteht den Bundesstaaten zwar weitreichende Mitwirkungsmöglichkeiten zu, verhindert aber gleichzeitig, dass einzelne Gouverneure "ungesteuert" auf dem internationalen Pakett aufschlagen können. Das ist wichtig, damit wir als Bund eine stringente und kohärente Außenpolitik betreiben können. Man stelle sich das vor: Der Bund beschließt Maßnahmen gegen Andro. Ein Gouverneur ist nicht einverstanden. Er reist nach Andtro und verhandelt dort über eine Hochschulkooperation. Das wäre sicher ungünstig. Außenpolitik muss weiterhin vom Bund gesteuert sein. In dem von ihm gesetzten Rahmen sollten die Staaten aber agieren dürfen.

Außerdem wurde der Ansatz nicht weiter verfolgt, weil es durchaus vorkommen dürfte, dass sowohl der Bund als auch die Staaten durch einen Vertrag Verpflichtungen eingehen. Spätestens in einem solchen Fall braucht es ein "gemeinsames" Ratifikationsverfahren von Bund und Staaten.

Darüber hinaus wurde davon ausgegangen, dass es eher die Ausnahme ist als die Regel, dass Staaten einzeln handeln. Wenn die Staaten gemeinsam, gewissermaßen im Bund handeln, dann ist der Bund die logische Plattform für solches handeln. Eine andere Plattform haben die Staaten bislang nicht entwickelt. Es gibt schlicht keine etablierten Prozesse, wer wie entscheidet, wenn die Staaten gemeinsam handeln aber ohne den Bund.

Dies alles unterscheidet die Außenpolitik wesentlich von Strafrecht. Daher werbe ich für ein anderes Vorgehen als beim Strafrecht und plädiere ausdrücklich dagegen, die Staaten "wenn, dann richtig" zu ermächtigen.
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Dienstag, 18. Februar 2014, 16:41

Mr Speaker,
ich sehe diese Verlagerung von Kernkompetenzen auf die Staaten kritisch und werde daher den Fortgang der Debatte abwarten, um mir eine Meinung zu bilden.

David J. Clark (D-NA)

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Dienstag, 18. Februar 2014, 16:46

Mr Speaker,
zudem bin ich mir nicht sicher, ob es gegen die Verfassung verstoßen würde, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag, der in die Gesetzgebungskompetenzen der Staaten eingreift, ohne die Zustimmung eines Staates auf diesem Gebiet wirksam würde, denn im Gegensatz zum Verfassungsänderungsverfahren sieht die Verfassung eine solche Maßnahme weder ausdrücklich noch indirekt vor und gibt auch keine Grundlage für eine solche Bestimmung in einem Bundesgesetz, liege ich da richtig?
Unabhängig von diesem Punkt jedoch erscheint es mir übertrieben, die gleichen Mehrheiten anzusetzen wie für Constitutional Amendments - und das soll in dieser Form kein Widerspruch zu meiner Kritik sein.

David J. Clark (D-NA)

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Claire Gerard

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Dienstag, 18. Februar 2014, 17:56

Mr. Speaker,

Der vorliegende Entwurf gesteht den Bundesstaaten zwar weitreichende Mitwirkungsmöglichkeiten zu, verhindert aber gleichzeitig, dass einzelne Gouverneure "ungesteuert" auf dem internationalen Pakett aufschlagen können. Das ist wichtig, damit wir als Bund eine stringente und kohärente Außenpolitik betreiben können. Man stelle sich das vor: Der Bund beschließt Maßnahmen gegen Andro. Ein Gouverneur ist nicht einverstanden. Er reist nach Andro und verhandelt dort über eine Hochschulkooperation. Das wäre sicher ungünstig. Außenpolitik muss weiterhin vom Bund gesteuert sein. In dem von ihm gesetzten Rahmen sollten die Staaten aber agieren dürfen.


Entsprechende Klauseln können ja ebenfalls Anwendung in einem entsprechenden Ermächtigungsgesetz finden, auch im Strafrecht behält sich der Bund ja vor, jeden strafrechtlich relevanten Fall ggf. an sich zu ziehen. Ich verstehe aber natürlich diesen Punkt, es sollte aber klar sein, dass entsprechende Regelungen des Bundes (Handelsboykotte, Einreiseverbote, Aussetzung der Visavergabe etc.) natürlich auch für die Bundesstaaten gelten, sie also in diesem Bereich gar keine Handhabe hätten. Was jedoch weitere Abkommen betrifft (Bildungsaustausch, ökologische Kooperation) ist es auch angemessen, den Bundesstaaten gewisse Möglichkeiten einzuräumen und der Bundesregierung besser gewisse Einspruchsrechte einzuräumen. Ich halte es nämlich für suboptimal, wenn der Bund erstmal verhandelt und dann die äußerst schwammige - Formulierung "frühzeitig" zur Anwendung kommen muss, die letztlich alles und nichts sagt.

Ich werde aber am Ende dieses Beitrages nochmal einen Alternativvorschlag machen, der aber noch nicht ausformuliert sein wird.

Außerdem wurde der Ansatz nicht weiter verfolgt, weil es durchaus vorkommen dürfte, dass sowohl der Bund als auch die Staaten durch einen Vertrag Verpflichtungen eingehen. Spätestens in einem solchen Fall braucht es ein "gemeinsames" Ratifikationsverfahren von Bund und Staaten.


Hier sehe ich grundsätzlich das Problem, dass der Bund sowohl de facto, als auch de jure keine Handhabe hat, Themen umzusetzen, die nicht in seine Befugnisse fallen. Daher würde ich vielleicht in Zukunft entweder komplett davon absehen, Verträge in jenen Bereichen abzuschließen oder im Vorhinein eine Ermächtigung der Bundesstaaten einzuholen. Denn letztlich bringen die schönsten Verhandlungsergebnisse nichts, wenn sie dann im Nachhinein nicht umgesetzt oder sogar nichtmal ratifiziert werden. Denn welche Folgen eine Nicht-Ratifikation haben kann, mussten wir in der Vergangenheit schon häufiger erleben.

Darüber hinaus wurde davon ausgegangen, dass es eher die Ausnahme ist als die Regel, dass Staaten einzeln handeln. Wenn die Staaten gemeinsam, gewissermaßen im Bund handeln, dann ist der Bund die logische Plattform für solches handeln. Eine andere Plattform haben die Staaten bislang nicht entwickelt. Es gibt schlicht keine etablierten Prozesse, wer wie entscheidet, wenn die Staaten gemeinsam handeln aber ohne den Bund.


Das muss ja aber nicht so bleiben. So manch außenpolitisch interessierte Gouverneur wird sich vielleicht da einbringen. Natürlich muss das nicht die Regel werden, aber eine Ausnahme ist es sicherlich auch nicht.

Aber nun wie angekündigt zu meinem Vorschlag:

a) Ermächtigungsgesetz mit Vorbehaltsklausel
b )Gouverneure können mit Einverständnis und in Absprache mit dem Department of State selbstständig über Themen in ihrer Kompetenz verhandeln
c) sind mehrere Staat betroffen, können diese eine Verhandlungsgruppe bilden
d) besteht ein einheitlicher Konsens der Bundesstaaten, einen Themenkomplex bi- oder multilateral zu regeln, können diese den SoS oder direkt den Präsidenten ermächtigen, Verhandlungen in ihrem Namen zu führen
e) Verträge zu d) treten nur in jenen Staaten in Kraft, in denen das Staatsparlament den Vertrag ratifiziert

Wie unterscheidet sich das konkret von dem vorliegenden Entwurf:

1. Die Gouverneure können selbstständig aktiv werden, benötigen dafür aber das Einverständnis des SoS
2. Nicht-Ratifikationen werden unwahrscheinlicher, da die Initiative nicht vom Bund, sondern von den Staaten ausgeht

Wie angekündigt habe ich noch keinen Entwurf erarbeitet, würde aber, sollte der Antragsteller hier Kompromissmöglichkeiten sehen, an einem neuen Entwurf mitarbeiten.
Claire Olivia Gerard
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Dienstag, 18. Februar 2014, 19:03

Mr. Speaker,

ich kann dieser Vorlage vor dem Hintergrund des Art. VI Sec. 5 Ssec. 1 Pt. 1 U.S.C. nicht zustimmen.
Daniel L. Mallborrow

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Dienstag, 18. Februar 2014, 22:26

Madam President,

Der Entwurf der Administration findet meine Zustimmung. Eine noch weitergehende Autonomie, also einen faktischen Blankoscheck für die Staaten lehne ich ab.

Die Gefahr dass ein Vertrag bei der Ratifizierung scheitert besteht immer, dies ist also kein wirkliches Argument. Auch einfach zusagen man solle dann halt einfach keine solchen Verträge aushandeln halte. Ich für falsch.

Dass ein Vertrag der mehrere Staaten betrifft aufgrund der Ablehnung eines einzelnen scheitert lässt sich durch eine entsprechende Formulierung verhindern.
Eric Baumgartner
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Dienstag, 18. Februar 2014, 22:33

Mr Speaker,
ich sehe diese Verlagerung von Kernkompetenzen auf die Staaten kritisch und werde daher den Fortgang der Debatte abwarten, um mir eine Meinung zu bilden.


Mr. Speaker,

unstrittig ist, dass die Außenpolitik eine Kernkompetenz des Bundes ist. Nicht ganz so einfach ist die Frage zu beantworten, ob Außenpolitik in den Bereichen, die die Gesetzgebungskompetenz der Staaten betrifft, Kernkompetenz des Bundes ist. Fragen von Krieg und Frieden, von Handelsbeschränkungen, von Staatsbürgerschaft, von Visaregeln, von allgemeinen Freundschaften, von internationalen Organisationen, von der Dimplomatie sind allesamt Fragen, die die Staaten nicht betreffen bzw. nicht in ihre Gesetzgebungskompetenz eingreifen. Es ist nun bei der Bildungspolitik das erste Mal, dass sich die Frage stellt, ob die Staaten hier mitwirken müssen, sollen und dürfen. Die Außenpolitik wird auch weiterhin geprägt vom Präsidenten.
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Dienstag, 18. Februar 2014, 22:36

Mr Speaker,
zudem bin ich mir nicht sicher, ob es gegen die Verfassung verstoßen würde, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag, der in die Gesetzgebungskompetenzen der Staaten eingreift, ohne die Zustimmung eines Staates auf diesem Gebiet wirksam würde, denn im Gegensatz zum Verfassungsänderungsverfahren sieht die Verfassung eine solche Maßnahme weder ausdrücklich noch indirekt vor und gibt auch keine Grundlage für eine solche Bestimmung in einem Bundesgesetz, liege ich da richtig?
Unabhängig von diesem Punkt jedoch erscheint es mir übertrieben, die gleichen Mehrheiten anzusetzen wie für Constitutional Amendments - und das soll in dieser Form kein Widerspruch zu meiner Kritik sein.


Mr. Speaker,

ein völkerrechtlicher Vertrag muss vom Kongress ratifiziert werden. Bislang werden die Staaten garnicht gefragt. Er ist damit äquivalent zu Bundesrecht und bricht damit ggf. Staatenrecht. Es geht also nur um den Grundsatz Bundesrecht - einschließlich dessen ratifizierter Verträge - bricht Staatenrecht. Das war so und das bleibt auch nach dem Entwurf so.

Über die Mehrheiten für die Ratifikation kann man sprechen - wenn da andere Tendenzen bestehen will ich mich nicht verschließen.
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Dienstag, 18. Februar 2014, 22:37

Mr. Speaker,

ich kann dieser Vorlage vor dem Hintergrund des Art. VI Sec. 5 Ssec. 1 Pt. 1 U.S.C. nicht zustimmen.


Mr. Speaker,

der Passus, den Congressman Mallborrow zitiert, ist bekannt. Natürlich ist Außenpolitik Aufgabe des Bundes. Im Rahmen seiner Aufgaben kann er entscheiden, dass er dieser Aufgabe mit Unterstützung nachgehen will - konkret mit Unterstützung von Staaten. Nur der Kongress als Organ des Bundes kann aber so eine Entscheidung treffen.
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Dienstag, 18. Februar 2014, 22:52

Hier sehe ich grundsätzlich das Problem, dass der Bund sowohl de facto, als auch de jure keine Handhabe hat, Themen umzusetzen, die nicht in seine Befugnisse fallen.


Mr. Speaker,

die Senatorin aus meiner Heimat wirf hier eine interessante Frage auf. Tatsächlich geht die Administration - und ich teile diese Überlegung - davon aus, dass nach dem Willen der Verfassung jede Außenpolitik Aufgabe des Bundes ist. Das erstreckt sich also beispielsweise auch auf die Bildungspolitik. Die Staaten sind in diesem Fall nur im Rahmen der Ratifikation über ihre Senatoren beteiligt. Wir gehen weiter davon aus, das Bundesrecht Staatenrecht schlägt. Nach dieser Lesart könnte der Bund also den Staaten, über den Umweg außenpolitischer Abkommen, die Kompetenzen abgraben. Das wiederum ist sicher nicht beabsichtigt gewesen. Daher unterstütze ich nun diese Initiaitve. Im Ergebnis heißt das aber: Wir müssen davon ausgehen, dass derzeit der Budn durchaus befugt ist, in die Gesetzgebungskompetenz der Staaten einzugreifen, soweit das erforderlich ist um seine eigenen Kompetenzen (Außenpolitik) wahrzunehmen.

Zitat


Aber nun wie angekündigt zu meinem Vorschlag:

a) Ermächtigungsgesetz mit Vorbehaltsklausel
b )Gouverneure können mit Einverständnis und in Absprache mit dem Department of State selbstständig über Themen in ihrer Kompetenz verhandeln
c) sind mehrere Staat betroffen, können diese eine Verhandlungsgruppe bilden
d) besteht ein einheitlicher Konsens der Bundesstaaten, einen Themenkomplex bi- oder multilateral zu regeln, können diese den SoS oder direkt den Präsidenten ermächtigen, Verhandlungen in ihrem Namen zu führen
e) Verträge zu d) treten nur in jenen Staaten in Kraft, in denen das Staatsparlament den Vertrag ratifiziert

Wie unterscheidet sich das konkret von dem vorliegenden Entwurf:

1. Die Gouverneure können selbstständig aktiv werden, benötigen dafür aber das Einverständnis des SoS
2. Nicht-Ratifikationen werden unwahrscheinlicher, da die Initiative nicht vom Bund, sondern von den Staaten ausgeht


Ich will mich hier ausdrücklich keiner vernünftigen Lösung verschließen. Allerdings habe ich den Eindruck das das schon ziemlich nah bei einander liegt. Gouverneure können auch nach meinem Vorschlag selbständig aktiv werden. Wollen allerdings alle Staaten gemeinsam handeln, handelt zunächst der Bund. Hier kann ich mir aber vorstellen das insoweit zu öffnen, dass auch ein Governor die Initative ergreifen kann.

Ich sehe im vorgeschlagenen Weg allerdings das Problem, dass es bislang keinerlei rechtlichen Rahmen für gemeinsames Handeln von Staaten gibt. Wie bilden die die Verhandlungsgruppe? WIe sieht das Mandat aus etc pp? Hier sagt mein Vorschlag: Das entscheidet im Zweifel der Bund. Und der ist ja eben auch genau dafür da: gemeinsame Interessen der STaaten wahrzunehmen.

Im Einzelnen:
Punkt a halte ich für eine Reine technische Umkehrung, da bin ich leidenschaftslos.
Punkt b sieht mein Entwurf vergleichbar bereits vor.
Punkt c ist ebreits vorgesehen, außer dass auch der Bund beteiligt ist ggf. "ordend" eingreift.
Punkt d ist auch bereits vorgesehen, siehe Punkt c
Punkt e ist auch bereits entsprechend vorgesehen, sofern nicht regelungen für alle Staaten angestrebt sind.
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Daniel Mallborrow

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14

Dienstag, 18. Februar 2014, 23:02

Mr. Speaker,

die Interessen der Staaten finden sich vertreten in den Senatoren, von denen eine Mehrheit einem jeden Rechte und Pflichten begründenden bi- oder multilateralen Vertrage zustimmen müssen. Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Staaten - und damit diese Vorlage - lehne ich ab.

Der Senat würde sich durch eine Zustimmung zu diesem Gesetz einen Großteil seiner Legitimation nehmen. Denn wenn den Gouverneuren oder den Staatsparlamenten direkte Mitsprache bei der Gesetzgebung des Bundes - nichts anderes ist die Ratifikation internationalen Rechtes als die Überführung in nationales Recht - eingeräumt würde, wäre der Senat nur noch für die hochnotpeinlichen Befragungen des Personals der Bundesexekutive nötig, da die Staaten ihre Interessen ja dann selbst vertreten könnten und ihrer Senatoren nicht mehr bedürften.
Daniel L. Mallborrow

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Dienstag, 18. Februar 2014, 23:09

Mr Speaker,
der ehrenwerte Congressman missversteht meinen Hinweis, wenn er davon ausgeht, dass das Faktum, dass Bundesrecht Staatenrecht bricht die Lösung sei für das Problem. Wir reden hier über Kompetenzen der Staaten, es ist also höchst zweifelhaft, ob der Bund das Vertragsschlussrecht überhaupt so hätte, denn dann könnte effektiv alles per Vertrag geregelt werden, die Staaten würden in ihrem Wirkungskreis ausbootbar werden.
Hat der Bund die Kompetenz nicht, steht sie den Staaten zu. Steht sie den Staaten zu, kann kein Staat einen anderen zu etwas zwingen, auch keine 3/4-Mehrheit der Staaten, ohne eine Verfassungsänderung.
Steht die Kompetenz dem Bund zu, halte ich es für zweifelhaft, ob Bundesgesetze, mit denen Verträge nun einmal eingeführt werden, aufgrund einer einfachgesetzlichen Basis unwirksam wären, nur weil die Staaten nicht zustimmen - auch hier scheint mir eine Verfassungsänderung der einzig saubere Weg.

David J. Clark (D-NA)

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Dienstag, 18. Februar 2014, 23:23

Mr. Speaker,

der Congressman aus New Alcantara hat weitgehend recht. Wenn die Staaten die entsprechende Kompetenz hätten, wäre eien eifachgesetzliche Regelung im Budnesrecht ein Fehler.
Die AUßenpolitik, Congressman Mallborrow hat es zitiert, ist aber der Job des Bundes. Der Bund hat diese Kompetenz. Deshalb kann er auch einfachgesetzlich regeln, wie er damit umgehen will.

Und natürlich kann er auch einfachgesetzlich regeln, wie er bestimmte Verträge künftig gestalten und zustande lassen kommen will. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf den United States Diplomacy Act, der ebenfalls regelt, wie bestimmte Dinge zustandekommen und wie eben nicht.

Ich persönlich hätte auch kein Problem damit, das als Verfassungsänderung zu machen. Aber auch dann müssten wir uns verständigen, was drinstehen soll.
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Donnerstag, 20. Februar 2014, 21:36

Mr. Speaker,

ich möchte die Gentlemen und Gentelwomen ausdrücklich ermutigen, hier Ihre Gedanken zum Thema darzulegen so dass wir ausloten können, ob der hier vorgeschlagene Weg mehrheitsfähig ist oder ob ein anderer und welcher Weg uns vielleicht zu einer guten Lösung bringt, den offenkundigen Handlungsbedarf aufzulösen. Wegducken gilt nicht.
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Freitag, 21. Februar 2014, 14:15

Mr Speaker,
zunächst einmal stehe ich, wie schon gesagt, einer Übertragung von Verhandlungsbefugnissen auf die Staaten kritisch bis ablehnend gegenüber. Die Stärke der Vereinigten Staaten nach Außen folgt aus einer kohärenten Außenpolitik, die auch kohärente Ziele und Wege verfolgen muss. Wenn wir hier erodieren, wird das nicht gut sein.
Im Falle der Möglichkeit zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Rechtsgebiet der Bundesstaaten hingegen sehe ich den Lösungsweg nur in einem Constitutional Amendment, das eben dieses - unter Vorbehalt der Zustimmung einer wie auch immer gearteten Zustimmung der Staaten - bestimmt. Ein solches Amendment würde ich begrüßen, jedoch ein schwächeres Quorum wählen, als für Amendments notwendig, beispielsweise eine 2/3-Mehrheit der Staaten.

David J. Clark (D-NA)

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19

Sonntag, 23. Februar 2014, 20:50




Honorable Members of Congress:

Der Antragsteller möge bitte mitteilen, ob sein Antrag sich durch den Fortgang dieser Debatte ändert. Ich beziehe mich dabei hierauf.
Ich verlängere dafür die Debatte um 48 Stunden.



(Dominic Stone)
President of Congress

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Montag, 24. Februar 2014, 10:30

Mr. Speaker,

der Antrag bleibt unverändert. Ich bin weiterhin überzeugt, dass der Kongress berechtigt ist, die Materie eifnachgesetzlich zu regeln. Es wurde auch nicht deutlich, dass eine Mehrheit anderer Auffassung ist. Weiterhin wurde zwar vorgeschlagen, die Frage durch Verfassungsamendment zu beantworten - jedoch wurde auch nicht deutlich, dass hierfür eher eine Mehrheit zustande kommen würde als für die ursprünglich eingebrachte Lösung.

Der Antrag bleibt daher unverändert und ich bitte um Zustimmung. Sollte die Zustimmung nicht erfolgen bitte ich die ehrenwerten Mitglieder des Hauses, gemeinsam eine Alternative zu erarbeiten.
Butterfly Blue